Interview

Die Interviews finden in der Regel in den Räumen der APS in Peking und Shanghai statt. Es werden auch Prüfwochen in Guangzhou und Chengdu angeboten.

Bezüglich der einzureichenden Unterlagen beachten Sie bitte das Merkblatt für das Interviewverfahren.

Die Bewerber werden ein bis zwei Wochen vor dem Interview-Termin per Email benachrichtigt. Prüfen Sie bitte regelmäßig auch Ihren SPAM-Ordner & Ihren APS Account. Im Fall unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen werden Antragsteller benachrichtigt. Stellen Sie daher sicher, dass Sie unter den angegebenen Kontaktdaten (besonders 1. E-Mail-Adresse) erreichbar sind.

Bitte beachten Sie: Die APS bittet um Verständnis, dass Änderungen des APS-Interviewtermins grundsätzlich nicht  möglich sind! Nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung kann von dieser Regel abgewichen werden. Unbedingte Voraussetzung ist aber, dass in solchen Fällen die APS vor dem eigentlichen Interviewtermin vom Bewerber benachrichtigt worden ist.

Interview-Sprachen sind Deutsch oder Englisch oder beide Sprachen gemischt. Der Bewerber entscheidet selbst, in welcher Sprache das Interview durchgeführt wird. Der von den Bewerbern einzureichende Sprachnachweis hilft den Prüfern, deren Sprechfertigkeit einzuschätzen.

Im Interview wird geprüft, ob der Bewerber das angegebene Studienfach bzw. die im Studienbuch angegebenen Kurse tatsächlich studiert hat. Insofern ist das Interview weder eine qualitative Prüfung noch eine Sprachprüfung. In dem Interview werden Fragen zum Studienfach bzw. zu einzelnen Kursen gestellt. Der Bewerber braucht sich nicht an sämtliche Inhalte seines Studiums zu erinnern. Aber er muss beschreiben können, was er in den einzelnen Kursen gelernt hat und bestimmte Inhalte erklären, anwenden bzw. präsentieren können.


Unsere Tipps für die Bewerber:

  • Wiederholen Sie die wichtigsten Inhalte der in Ihrem Studienbuch bescheinigten Kurse. Sie müssen sich für das Interview keine zusätzlichen Fachkenntnisse aneignen und sich auch nicht an sämtliche Inhalte Ihres Studiums erinnern! Besondere Vorbereitungskurse sind deshalb nicht sinnvoll.
  • Machen Sie sich mit den Bezeichnungen Ihrer Kurse in der gewünschten Interviewsprache vertraut.
  • Im Interview können Sie Ihr Studium auf Deutsch oder Englisch oder auch in beiden Sprachen erklären. Aber nicht auf Chinesisch! Lernen Sie also so gut Deutsch oder Englisch, dass Sie die Fragen des Prüfers verstehen und beantworten und auch Ihre Fächer kurz vorstellen können.
  • Hören Sie auf den Prüfer und beantworten Sie seine Fragen. Wenn Sie ihn nicht verstehen, bitten Sie ihn, seine Frage zu wiederholen oder zu erklären.
  • Erzählen Sie immer konkret, was Sie in den Kursen gemacht und gelernt haben. Geben Sie Beispiele.
  • Sie können Ihre Erklärungen mit Zeichnungen, Diagrammen, Formeln und Gleichungen verdeutlichen. Nur schweigen sollten Sie nicht!
  • Geben Sie auf keinen Fall nur allgemeine Definitionen und tragen Sie nichts auswendig Gelerntes vor, was Sie selbst nicht verstehen!

Bei Nichtbestehen gibt es zwei weitere Chancen, das Interview zu absolvieren (siehe: Wiederholungsinterview).

Nach erfolgreich absolviertem Interview kann aus dem APS Konto das DigZert heruntergeladen werden, mit dem der Bewerber sich an deutschen Hochschulen um einen Studienplatz bewerben kann. Das DigZert ist unbegrenzt gültig!


Häufige Fragen zum China-Verfahren

Was beinhaltet das Interview und wie kann ich mich vorbereiten?
Das Interview besteht aus einer 20-minütigen schriftlichen Vorbereitung und dem eigentlichen Interview mit einer Dauer von maximal 25 Minuten.
Es handelt sich nicht um einen Sprach- oder Wissenstest, sondern dient der Feststellung der Plausibilität der eingereichten Unterlagen.

Im Interview wird geprüft, ob der Bewerber das angegebene Studienfach bzw. die im Studienbuch angegebenen Kurse tatsächlich studiert hat. Das Interview bezieht sich nicht auf die Fachrichtung, die Sie später in Deutschland studieren wollen, sondern nur auf Ihre Studien in China. Insofern ist das Interview weder eine qualitative Prüfung noch eine Sprachprüfung. In dem Interview werden Fragen zum Studienfach bzw. zu einzelnen Kursen gestellt. Der Bewerber braucht sich nicht an sämtliche Inhalte seines Studiums zu erinnern. Aber er muss beschreiben können, was er in den einzelnen Kursen gelernt hat und bestimmte Inhalte erklären, anwenden bzw. präsentieren können.

Wir empfehlen, dass Sie sich vor dem Interview Ihr Studienbuch noch einmal anschauen und rekapitulieren, was Sie in den Kursen gelernt haben. Bitte sehen Sie sich auch unsere Tipps für Bewerber an.

Wie lange dauert die Überprüfung?
Wir bemühen uns um eine zügige Bearbeitung aller Anträge. Generell gilt, dass die Bearbeitungszeiten je nach Studienfach, dem Zeitpunkt der Antragstellung und anderen Faktoren variieren. Wir empfehlen allen Studierenden, ihren Antrag so früh wie möglich zu stellen. Wollen Sie beispielsweise direkt nach Ihrem Bachelorabschluss nach Deutschland gehen, beantragen Sie die Überprüfung am besten, sobald Sie das 6. Semester (4-jähriger Studiengang) abgeschlossen haben und lassen sich Ihren Bachelor später nachzertifizieren (siehe: Nachzertifizierung)
Wann ist eine Teilnahme am Interview bzw. am TestAS vorgesehen?
Chinesische Studierende aus Bachelor-Studiengängen, die eine direkte Hochschulzugangsberechtigung (siehe: Zugangsvoraussetzung) haben, noch nicht im letzten Studienjahr sind und sich um einen Studienplatz in einem Bachelor-Studiengang an einer deutschen Universität bewerben wollen, können bei der Überprüfung ihrer Dokumente durch die APS statt des Plausibilitäts-Interviews den Test für Ausländische Studierende (TestAS) ablegen. Alle anderen Studienbewerber im China-Verfahren müssen ein Interview durchlaufen.
Ich habe mein Hochschulzeugnis in einem verschlossenen Umschlag erhalten. Muss ich ihn öffnen und eine Kopie des Zeugnisses beglaubigen lassen?
Nein, Sie müssen unbedingt den ungeöffneten Umschlag der Hochschule einreichen. Sobald er geöffnet wurde, können wir ihn nicht mehr entgegennehmen. Die Dokumente müssen dann notariell beglaubigt werden.
Ich habe während meines bisherigen Studiums Kurse nicht bestanden. Kann ich regulär am Interviewverfahren teilnehmen?
Sollten nicht bestandene Kurse bereits erfolgreich wiederholt worden sein, hat dies keinen Einfluss auf das Verfahren.
Mein Studienbuch ist von der Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten ausgestellt und gestempelt, allerdings sind Kurse, die ich nicht bestanden habe, nicht aufgeführt. Genügt es, dieses Studienbuch einzureichen?
Nein. Wenden Sie sich an die Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten und bitten Sie um ein vollständiges Studienbuch. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie einen gestempelten Nachweis der Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten einreichen, auf dem alle nicht bestandenen Kurse aufgeführt sind.
Wo finde ich gesammelt Informationen zum China-Verfahren und den einzureichenden Unterlagen?
Alle relevanten Informationen sind im Merkblatt für das China-Verfahren zusammengefasst.
Wie wird der Notendurchschnitt auf den APS-Zertifikaten berechnet?
Auf den Zertifikaten der APS wird der Notendurchschnitt angegeben. Er wird nach der „Bayerischen Formel” berechnet, die durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Festsetzung von Gesamtnoten bei ausländischen Hochschulzeugnissen festgelegt wurde (nachzulesen auf den Webseiten der KMK).
Hierbei werden bei Studierenden, die das Studium noch nicht abgeschlossen haben, nur die Noten eingerechnet, die für die Hochschulzugnagsberechtigung ausschlaggebend sind. So wird beispielsweise von einem Bewerber, der an einer 211-Hochschule studiert, nur das erste Semester für die Notenberechnung herangezogen, da dieses eine Semester bereits den Hochschulzugang in Deutschland eröffnet. Bei Bewerbern, die bereits einen Hochschulabschluss erworben haben, werden die Noten aus allen Semestern bis zum ersten Hochschulabschluss mit eingerechnet.
Ich habe vier Semester studiert, aber auf meinem Zertifikat stehen nur zwei. Warum?
Wenn Sie Kurse nicht bestanden haben, können wir das Semester nicht als bestanden werten. Wir können nur vollständig besuchte und bestandene Semester berechnen.
Ich habe bereits erfolgreich an einem Austauschverfahren teilgenommen und strebe nun einen deutschen Abschluss an. Was muss ich beachten?
Ein Hochschulwechsel innerhalb Deutschlands von Teilnehmern im A-Verfahren ist ausgeschlossen. Studierende, die im Rahmen des A-Verfahrens das Visum beantragt haben und vor Ablauf des geplanten Studienprogramms in das individuelle C-Verfahren wechseln möchten, benötigen eine schriftliche Einwilligung über den Abbruch des Programms durch die deutsche Hochschule.

Bitte beachten Sie, dass wir in allen Verfahren eingereichte Dokumente archivieren müssen und daher nicht zurückgeben können!

Die eingereichten Unterlagen werden im Fall einer erfolgreichen Überprüfung drei Jahre nach dem Überprüfungstermin vernichtet. Im Falle einer nicht erfolgreichen Überprüfung werden die Unterlagen nach Ablauf von fünf Jahren ab dem letzten Überprüfungstermin vernichtet.