Visumsantrag bei APS Peking

Bitte lesen Sie das Merkblatt der Deutschen Botschaft Peking zur Terminvergabe (Stand Oktober 2023)

Terminvereinbarung zur Abgabe der Visumanträge erfolgt für Teilnehmer aller APS-Verfahren über Wartelisten. Bitte lesen Sie die entsprechenden Informationen der Deutschen Botschaft Peking.

Warteliste A
– Zulassung einer Hochschule in Deutschland zum Fachstudium und/oder
– Zulassung zum Studienkolleg

Warteliste B
Erfüllen Sie keine der für Warteliste A genannten Voraussetzungen, registrieren Sie sich bitte auf der Warteliste B.
Insbesondere betrifft dies Studienbewerber und Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen ohne (bedingte) Zulassung zum Studium.


RÜCKVERSAND VON REISEPÄSSEN

Der Rückversand der Reisepässe an die Antragsteller durch die Deutsche Botschaft erfolgt über die chinesische Post (EMS).

Kuriergebühren:

Die Kuriergebühr wird direkt bei der Visumantragstellung in der APS Peking gezahlt. Bitte halten Sie 31 CNY passend in Bargeld bereit (kein Münzgeld). Eine Zahlung per Karte, Wechat oder Alipay ist nicht möglich.

BEZAHLUNG DER VISUMGEBÜHR

Die Bezahlung der Visumgebühr in Höhe von 75€ (unter 18 Jahre 37,50€) erfolgt mit chinesischer UnionPay-Bankkarte bei Abgabe des Visaantrages in der APS. Die Gebühren werden zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft in CNY umgerechnet.


ERSTELLUNG DES VIDEX-BARCORDES

Antragsteller müssen ihre Daten elektronisch im VIDEX-System erfassen und ein Barcode-Dokument erstellen.

Vorgehensweise:

1. Füllen Sie das Online-Formular unter https://videx.diplo.de/ vollständig aus.
2. Nach dem Ausfüllen laden Sie das PDF-Dokument herunter.
3. Drucken Sie ausschließlich die letzte Seite mit dem Barcode aus. (VIDEX-Muster)

Zusätzliche Hinweise:

  1. VIDEX-Formular Punkt 4 – Reiseinformationen
    Die voraussichtliche Aufenthaltsdauer darf 90 Tage nicht überschreiten, einschließlich Ein- und Ausreisedatum.
    Beispiel: Bei geplanter Einreise am 1. März 2022 geben Sie als Ausreisedatum den 29. Mai 2022 an.
  2. Langzeitvisumantrag Punkt 12 – Aufenthaltsdauer
    • Der Beginn des Aufenthalts sollte mit dem im VIDEX-Formular angegebenen Einreisedatum übereinstimmen.
    • Als Ende des Aufenthalts geben Sie bitte das voraussichtliche Ende Ihres Studiums in Deutschland an.

Weitere Hinweise

1. Wenn der ursprüngliche Wohnsitz des Antragstellers nicht in den Konsularbezirk Peking fällt, der derzeitige Wohnsitz sich jedoch im Konsularbezirk Peking befindet, sind folgende Nachweise vorzulegen:

A. Aufenthaltsnachweis (Nicht-Wohnsitz-Registrierungskarte)
B. Erklärung zum Wohnzweck (z.B. Beschäftigungsnachweis, Praktikumsnachweis, Sprachunterrichtsnachweis)
Vorlage der Original-Dokumente in zweifacher Kopie mit deutscher Übersetzung.

2. Anmerkung für Absolventen: Ab dem 1. Juli eines Jahres muss das Abschlusszeugnis vorgelegt werden. Antragsteller, deren Abschluss noch nicht vorliegt, legen einen Nachweis über die verspätete Ausstellung des Abschlusses der Hochschule. Vorlage der Original-Dokumente in zweifacher Kopie mit deutscher Übersetzung.

Studierende mit Heimatort außerhalb des Konsularbezirks Peking, die bisher an einer Hochschule im Konsularbezirk Peking studieren, fallen nach ihrem Abschluss in den Konsularbezirk, wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorweisen können.


Wichtige Kontakte und Links: