Das China-Verfahren richtet sich an Studieninteressierte mit Studienzeiten oder einem Hochschulabschluss aus China, die sich für ein Studium in Deutschland bewerben möchten.
Die APS prüft die Echtheit der eingereichten Dokumente und stellt fest, zu welcher Art des Hochschulzugangs die nachgewiesenen Bildungsabschlüsse berechtigen. Je nach persönlichen Voraussetzungen nehmen die Antragstellenden außerdem an einem Interview oder am TestAS teil.
Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird ein digital signiertes APS-Zertifikat (DigZert) im persönlichen APS-Account bereitgestellt.
Besondere Regelung für Bewerbungen an Kunst- und Musikhochschulen
Eine besondere Gruppe innerhalb des China-Verfahrens bilden Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen chinesischer Hochschulen, die sich an einer deutschen Kunst- oder Musikhochschule bewerben.
Für die Teilnahme am China-Verfahren muss zusätzlich zu den regulären Antragsunterlagen einer der folgenden Nachweise eingereicht werden:
- eine Bestätigung über das Bestehen aller Teile der künstlerischen Aufnahmeprüfung oder
- ein Zulassungsbescheid der Kunst- oder Musikhochschule.
Bitte beachten Sie, dass ein Verfahrenswechsel nach erfolgter Anmeldung zum Chinaverfahren ausgeschlossen ist.
Informationen zum Ablauf des China-Verfahrens sowie zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt China-Verfahren.
Formulare und Links:
– Online-Registrierung
– Merkblatt China-Verfahren
– Teilnahmeerklärung für Antragsteller (TestAS)
– Kontoverbindung


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