Für Antragsteller, bei denen grundsätzlich ein Plausibilitätsinterview vorgesehen ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, stattdessen am Dokumentenprüfverfahren teilzunehmen. In diesem Verfahren entfällt die Teilnahme an einem Plausibilitätsinterview.
Von dieser Regelung können Antragsteller der folgenden drei Kategorien Gebrauch machen:
Doktoranden und Post-Doktoranden:
Antragsteller, die in Deutschland ein Promotionsstudium aufnehmen oder eine Postdoc-Forschung durchführen möchten und über eine entsprechende Einladung oder Zulassung einer deutschen Hochschule oder wissenschaftlichen Einrichtung verfügen.
Informationen zum Ablauf der Dokumentenüberprüfung sowie zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Dokumentenüberprüfung für Doktoranden und Post-Doktoranden.
Stipendiaten:
Antragsteller, die ein Vollstipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln erhalten.
Informationen zum Ablauf der Dokumentenüberprüfung sowie zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Dokumentenüberprüfung für Stipendiaten.
Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland:
Als Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland gelten Antragsteller, die eine der folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:
- Ehe bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union und Besitz eines gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland.
- Besitz einer Niederlassungserlaubnis für Deutschland.
- Besitz einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland.
Informationen zum Ablauf der Dokumentenüberprüfung sowie zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Dokumentenüberprüfung für Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.


京公网安备 11010502041192号