Visumanträge können nur von Antragstellern eingereicht werden, die ein APS-Verfahren erfolgreich abgeschlossen haben. Personen ohne APS-Verfahren und Bewerber mit APS-Bescheinigung aus Künstlerverfahren informieren sich bitte direkt auf der Website des Generalkonsulats Shanghai.
Alle Antragsteller müssen Visumantrag und Biometrie persönlich im APS-Büro Shanghai einreichen.
Bitte vereinbaren Sie mindestens eine Woche im Voraus unter der E-Mail-Adresse sha-visumtermin[at]aps.org.cn einen Termin für die Abgabe des Visumantrags.
Ihre Anmeldung sollte folgende Angaben enthalten:
Name
APS Aktennummer
Gewünschter Abgabetermin
Gruppennummer (falls vorhanden)
Erstellung des VIDEX-Barcodes
Antragsteller müssen ihre Daten elektronisch im VIDEX-System erfassen und ein Barcode-Dokument erstellen.
Vorgehensweise:
1. Füllen Sie das Online-Formular unter https://videx.diplo.de/ vollständig aus.
2. Nach dem Ausfüllen laden Sie das PDF-Dokument herunter.
3. Drucken Sie ausschließlich die letzte Seite mit dem Barcode aus. (VIDEX-Muster)
Zusätzliche Hinweise:
- VIDEX-Formular Punkt 4 – Reiseinformationen
Die voraussichtliche Aufenthaltsdauer darf 90 Tage nicht überschreiten, einschließlich Ein- und Ausreisedatum.
Beispiel: Bei geplanter Einreise am 1. März 2022 geben Sie als Ausreisedatum den 29. Mai 2022 an. - Langzeitvisumantrag Punkt 12 – Aufenthaltsdauer
• Der Beginn des Aufenthalts sollte mit dem im VIDEX-Formular angegebenen Einreisedatum übereinstimmen.
• Als Ende des Aufenthalts geben Sie bitte das voraussichtliche Ende Ihres Studiums in Deutschland an.
Nachweis zur Zugehörigkeit zum Konsularbereich Shanghai
Sofern der ursprüngliche Wohnsitz nicht im Konsularbezirk Shanghai liegt, der Antragsteller jedoch aktuell im Konsularbezirk Shanghai lebt, sind folgende Nachweise vorzulegen:
A. Aufenthaltsnachweis
B. Erklärung zum Zweck des Wohnsitzes (z.B. Nachweis einer Beschäftigung, eines Praktikums oder Sprachkurses)
Die Original-Dokumente müssen in Kopie mit deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden.
Nach Abschluss des Studiums fällt der Antragsteller in den Konsularbezirk, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt nachweisen kann.
Wichtige Links:
• Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums
• Besondere Hinweise zum Visumantrag zu Studienzwecken
• Bezahlung der Visumgebühr
• Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung
• Erklärung über den Krankenversicherungsschutz