Künstlerverfahren

Studierende und Absolventen von rein künstlerischen Studiengängen (z.B. Klavier, Tanz, Malerei) müssen am Künstler-Verfahren der APS teilnehmen. Dies gilt nicht für Design- oder Lehramtsstudiengänge; Bewerber aus diesen Studiengängen werden im normalen Verfahren der APS überprüft. Die Bewerber im Künstler-Verfahren brauchen nicht am Interview teilzunehmen, weil sie an der entsprechenden Hochschule in Deutschland eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen. Sie können dann allerdings ausschließlich an deutschen Kunstakademien oder Musikhochschulen in rein künstlerischen Studiengängen weiterstudieren. Bewerber, die an anderen Hochschulen studieren möchten, müssen am China- Verfahren teilnehmen. Bewerbern im Künstler-Verfahren wird bei positivem Ergebnis der Überprüfung eine Bescheinigung ausgestellt.

Für die Teilnahme am Künstler-Verfahren melden Sie sich bitte online an und schicken die ausgedruckte Anmeldebestätigung mit den restlichen benötigten Unterlagen an die APS (nähere Angaben dazu auf dem Merkblatt zum Künstler-Verfahren). Bitte beachten Sie, dass wir die eingereichten Dokumente archivieren müssen und sie daher nicht zurückgeben können.

Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Entgelt von 1000 RMB erhoben, das auf das Konto der APS überwiesen werden muss. Auf dem Antragsformular muss die Überweisungsnummer angegeben werden. Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn das Geld bei der APS eingegangen ist.

In dem Betrag ist die Visumgebühr nicht enthalten, da Teilnehmer am K-Verfahren ihr Visum nicht über die APS beantragen können. Sie müssen dies direkt bei der Visastelle der Botschaft tun und dazu einen Termin dort vereinbaren. Nähere Informationen hierzu finden Sie bitte auf dieser Seite.

Bewerbung von hochbegabten Schülern

Hochbegabte Schüler der Mittel- bzw. Oberschule können sich ebenfalls an deutschen Kunstakademien oder Musikhochschulen bewerben. Sobald eine Einladung zur Aufnahmeprüfung ausgesprochen wird, muss der Bewerber mit seinen Unterlagen bei der APS melden und die Einladung als Kopie miteinreichen. Die APS wird sich dann direkt mit der betreffenden Hochschule in Verbindung setzen. Sie kann auf  Wunsch für den Bewerber aus dem Konsularbereich Peking einen Termin bei der Deutschen Botschaft Peking für den Visumantrag vereinbaren. Der Bewerber erhält keine Bescheinigung, aber eine Kopie der Nichtprüfbarkeits-Bestätigung.

Das Merkblatt zum Künstler-Verfahren kann hier heruntergeladen werden.