Nichtprüfbarkeitsbestätigung für künstlerisch hochbegabte Schülerinnen und Schüler

Diese Überprüfung richtet sich an künstlerisch hochbegabte Schülerinnen und Schüler, die

  • die neunjährige Schulpflicht abgeschlossen haben,
  • derzeit eine Oberschule besuchen oder deren Oberschulabschluss nicht länger als ein Jahr zurückliegt und
  • bereits eine Einladung zur Aufnahmeprüfung oder eine Zulassung einer deutschen Kunst- oder Musikhochschule erhalten haben.

Die deutsche Hochschule muss zu den künstlerischen Mitgliedshochschulen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gehören.

Registrieren Sie sich für diese Überprüfung nur, wenn die Hochschule eine Nichtprüfbarkeitsbestätigung der APS verlangt.

Wichtig: Wenn Sie derzeit oder früher an einer chinesischen Hochschule studiert haben, registrieren Sie sich bitte für das China-Verfahren.

Das Merkblatt kann hier heruntergeladen werden.