Zugangsvoraussetzung

Die Zugangsvoraussetzungen für chinesische Studienbewerber an deutschen Hochschulen sind durch die Bewertungsvorschläge der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 17.03.2006 festgelegt. Danach gelten folgende Regelungen, über die die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz Informationen in der Datenbank anabin bereithält:

Studienbewerber mit 12-jähriger Schulbildung

Mit 12-jähriger chinesischer Schulbildung und nach Absolvieren der allgemeinen Hochschulaufnahmeprüfung (Gaokao)

den direkten nicht fachorientierten Zugang,

  • wenn sie den vier- oder fünfjährigen Bachelorstudiengang erfolgreich absolviert haben. Dies gilt auch für Absolventen von Bachelorstudiengängen, die zwar ein Abschlusszeugnis- aber keinen Bachelortitel erhalten haben. Es liegt jedoch in der Entscheidung der aufnehmenden Hochschule, für welches Fach der Bewerber zugelassen werden kann.

den direkten fachorientierten Zugang zum Studium,

  • wenn sie die Nationale Sekundärabschlussprüfung und das Nationale Examen zur Hochschulaufnahme (Gaokao) abgelegt haben. Die Hochschulaufnahmeprüfung darf nicht vor dem Jahr 2019 absolviert worden sein und muss eine Gesamtpunktzahl von mindestens 70% der Gesamt-Maximalpunktzahl nachweisen.
  • wenn sie mindestens ein Semester eines vier- oder fünfjährigen Bachelor-Studiengangs an einer Schwerpunkthochschule (Hochschulen des “211-Projekts”) erfolgreich absolviert haben, oder
  • wenn sie mindestens drei Semester eines vier- oder fünfjährigen Bachelor-Studiengangs an einer normalen, vom chinesischen Bildungsministerium anerkannten Hochschule erfolgreich absolviert haben.

den Hochschulzugang über die Feststellungsprüfung,

  • wenn sie ein oder zwei Semester eines vier- oder fünfjährigen Studiengangs an einer normalen, vom chinesischen Bildungsministerium anerkannten Hochschule erfolgreich absolviert haben. Der Feststellungsprüfung geht im Allgemeinen der Besuch eines einjährigen Studienkollegs voraus.
  • wenn sie ein dreijähriges chinesisches Studium (Junior College) erfolgreich absolviert haben. Der Feststellungsprüfung geht im Allgemeinen der Besuch eines einjährigen Studienkollegs voraus.

HZB-Regelung


Studienbewerber mit 11-jähriger Schulbildung

Mit 11-jähriger chinesischer Schulbildung und bestandener chinesischer Hochschulaufnahmeprüfung (gaokao) haben chinesische Studienbewerber folgende Zugangsmöglichkeiten zu einer deutschen Hochschule:

den direkten nicht fachorientierten Zugang,

  • wenn sie den vier- oder fünfjährigen Bachelorstudiengang erfolgreich absolviert haben. Dies gilt auch für Absolventen von Bachelorstudiengängen, die zwar ein Abschlusszeugnis- aber keinen Bachelortitel erhalten haben. Es liegt jedoch in der Entscheidung der aufnehmenden Hochschule, für welches Fach der Bewerber zugelassen werden kann.

den direkten fachorientierten Zugang zum Studium,

  • wenn sie mindestens drei Semester eines vier- oder fünfjährigen Bachelor-Studiengangs an einer Schwerpunkthochschule (Hochschulen des “211-Projekts”)

oder

  • mindestens fünf Semester eines vier- oder fünfjährigen Bachelor-Studiengangs an einer normalen, vom chinesischen Bildungsministerium anerkannten Hochschule erfolgreich absolviert haben.

den Hochschulzugang über das Studienkolleg / Feststellungsprüfung,

  • wenn sie mindestens ein Semester eines vier- oder fünfjährigen Bachelorstudiengangs an einer Schwerpunkthochschule (Hochschulen des “211-Projekts”) oder
  • mindestens drei Semester eines vier- oder fünfjährigen Bachelor-Studiengangs an einer normalen, vom chinesischen Bildungsministerium anerkannten Hochschule erfolgreich absolviert haben.

Folgende chinesischen Studienbewerber haben keinen Zugang zum deutschen Hochschulstudium:

  • Studierende und Absolventen eines zweijährigen Hochschulstudiums (Junior College)
  • Studierende, die ein dreijähriges Hochschulstudium (Junior College) noch nicht beendet haben
  • Studierende und Absolventen von gaozhi-Studiengängen
  • Teilnehmer an der „Frühlings“-Gaokao, die ihr Bachelorstudium noch nicht beendet haben
  • Studierende und Absolventen eines Studiums an chinesischen Funkhochschulen, Fernsehhochschulen oder anderen Einrichtungen der höheren Erwachsenenbildung.
  • Studierende, die keinen Oberschul(gaozhong)-Abschluss haben (Ausnahme: Bewerber für Kunstakademien und Musikhochschulen)

Weitere Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland finden Sie unter www.anabin.de und www.kmk.org. Informationen zu den anerkannten Hochschulen Chinas finden Sie auf unseren Hochschullisten.