Nicht chinesische Zeugnisse und Leistungsnachweise

Die Akademische Prüfstelle (APS) als Serviceeinrichtung des Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking überprüft für chinesische Studienbewerber die formale Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Hochschulen. Dies schließt eine Überprüfung der Echtheit der in China erworbenen universitären Leistungsnachweise chinesischer Hochschulen ein.

Die APS überprüft keine Leistungsnachweise deutscher, anderer nicht chinesischer Hochschulen, sowie von Hochschulen in Macao, Hongkong oder Taiwan.

Studierende mit Abschlüssen und Leistungsnachweisen solcher Hochschulen können sich mit diesen ohne APS-Überprüfung direkt an einer deutschen Hochschule bewerben. Es liegt im Ermessen der Hochschule, ob eventuell noch andere in China erworbene akademische Leistungsnachweise und Zeugnisse (z.B. Bachelorzeugnis bei vorliegendem nicht chinesischem Master) durch die APS überprüft werden sollen und die Studienbewerber zum Interview an die APS kommen müssen.

Für Zeugnisse und Leistungsnachweise nicht chinesischer Hochschulen gelten die Bewertungsvorschläge für den Hochschulzugang des jeweiligen Landes, in dem die Studienleistungen erbracht wurden, oder nach dessen Regelungen sie erworben wurden. Die Prüfung des Hochschulzugangs und der Echtheit der Leistungsnachweise obliegt der deutschen Hochschule.

Die APS hat in der Vergangenheit Studienbewerbern, die nicht chinesische akademische Zeugnisse vorlegten, ein Schreiben ausgestellt, das auf die obigen Regelungen hinwies. Dies wird in Zukunft nicht mehr geschehen und durch diese Ausführungen ersetzt.