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Visumsantrag bei APS Peking



Bitte lesen Sie das Merkblatt der Deutschen Botschaft Peking zur Terminvergabe (Stand Oktober 2023)

Terminvereinbarung zur Abgabe der Visumanträge erfolgt für Teilnehmer aller APS-Verfahren über Wartelisten. Bitte lesen Sie die entsprechenden Informationen der Deutschen Botschaft Peking.

Warteliste A
- Zulassung einer Hochschule in Deutschland zum Fachstudium und/oder
- Zulassung zum Studienkolleg

Warteliste B
Erfüllen Sie keine der für Warteliste A genannten Voraussetzungen, registrieren Sie sich bitte auf der Warteliste B.
Insbesondere betrifft dies Studienbewerber und Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen ohne (bedingte) Zulassung zum Studium.



RÜCKVERSAND VON REISEPÄSSEN
Der Rückversand der Reisepässe an die Antragsteller durch die Deutsche Botschaft erfolgt über die chinesische Post (EMS).

Kuriergebühren:

Die Kuriergebühr wird direkt bei der Visumantragstellung in der APS Peking gezahlt. Bitte halten Sie 31 CNY passend in Bargeld bereit (kein Münzgeld). Eine Zahlung per Karte, Wechat oder Alipay ist nicht möglich.

BEZAHLUNG DER VISUMGEBÜHR

Die Bezahlung der Visumgebühr in Höhe von 75€ (unter 18 Jahre 37,50€) erfolgt mit chinesischer UnionPay-Bankkarte bei Abgabe des Visaantrages in der APS. Die Gebühren werden zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft in CNY umgerechnet.



VIDEX
Antragsteller aller Verfahren müssen ihre Daten maschinell lesbar erfassen und einen VIDEX-Barcode erstellen lassen.

Ablauf: Bitte füllen Sie zunächst das Online-Formular unter https://videx.diplo.de/ aus.
Nach Ausfüllen des Formulars wählen Sie bitte den Menüpunkt „Print Application” oben links. Im daraufhin erstellten PDF-Dokument drucken Sie bitte ausschließlich die letzte Seite des Antragsformulars mit dem Barcode aus. (VIDEX-Muster)

Antragsteller, die ihr Visum bei der APS abgeben, müssen folgendes beachten:

1. Bei der Erstellung des VIDEX-Barcode-Dokuments darf unter Punkt 4 (Reiseinformationen) die „voraussichtliche Aufenthaltsdauer“ von 90 Tagen (einschließlich Datum der Ein- und Ausreise) nicht überschritten werden! Wenn Sie beispielsweise am 1. März 2022 in den Schengen-Raum einreisen, dann ist beim „voraussichtlichen Datum der Ausreise aus dem Schengen-Raum“ der 29. Mai 2022 anzugeben und bei „voraussichtlicher Aufenthaltsdauer“ sind 90 Tage einzutragen.

2. Punkt 12 (Voraussichtliche Aufenthaltsdauer) auf dem Antragsformular für ein Langzeitvisum ist wie folgt auszufüllen: Der Beginn des Aufenthalts muss mit dem „voraussichtlichen Datum der Einreise in den Schengen-Raum“ im VIDEX-Barcode-Dokument übereinstimmen. Als Ende des Aufenthalts ist der Zeitpunkt anzugeben, an dem das Studium in Deutschland voraussichtlich abgeschlossen wird.



Weitere Hinweise
1. Wenn der ursprüngliche Wohnsitz des Antragstellers nicht in den Konsularbezirk Peking fällt, der derzeitige Wohnsitz sich jedoch im Konsularbezirk Peking befindet, sind folgende Nachweise vorzulegen:

A. Aufenthaltsnachweis (Nicht-Wohnsitz-Registrierungskarte)
B. Erklärung zum Wohnzweck (z.B. Beschäftigungsnachweis, Praktikumsnachweis, Sprachunterrichtsnachweis)
Vorlage der Original-Dokumente in zweifacher Kopie mit deutscher Übersetzung.


2. Anmerkung für Absolventen: Ab dem 1. Juli eines Jahres muss das Abschlusszeugnis vorgelegt werden. Antragsteller, deren Abschluss noch nicht vorliegt, legen einen Nachweis über die verspätete Ausstellung des Abschlusses der Hochschule. Vorlage der Original-Dokumente in zweifacher Kopie mit deutscher Übersetzung.

Studierende mit Heimatort außerhalb des Konsularbezirks Peking, die bisher an einer Hochschule im Konsularbezirk Peking studieren, fallen nach ihrem Abschluss in den Konsularbezirk, wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorweisen können.



Wichtige Kontakte und Links:

Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums
Merkblätter zur Beantragung eines nationalen Visums für längerfristige Aufenthalte
Antragsformular nationales Visum & Zusatzerklärung
Besondere Hinweise zum Visumantrag zu Studienzwecken (nur für APS Büro Peking)



Allgemeine Informationen

APS-Verfahren  

Für Antragsteller, die in Österreich studieren wollen, werden folgende Verfahren angeboten:

das China-Verfahren für chinesische Studienbewerber, die sich in China aufhalten, mit der Ausnahme, dass alle Bewerber, die nach Österreich wollen, am Interview teilnehmen müssen, auch wenn sie im China-Verfahren normalerweise den TestAS machen müssten. (Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, dass Sie in Österreich studieren möchten!)


das Dokumentenüberprüfungs-Verfahren ersetzt das ehemalige Verfahren für Doktoranden, Stipendiaten sowie das ehemalige Österreich-Verfahren. Es kann bei Doktoranden/Post-Doktoranden sowie Stipendiaten, und muss bei allen chinesischen Studienbewerbern vorgenommen werden, die sich bereits in Österreich aufhalten und vor dem 01.02.2005 einen Antrag um Zulassung zu einem ordentlichen Studium an einer österreichischen Universität gestellt haben und Bewerber, die in Österreich leben und mit einem österreichischen Staatsangehörigen verheiratet sind. Bewerber dieser Kategorien müssen lediglich ihre Dokumente überprüfen lassen und müssen nicht nach China zurückkommen.


und das Künstler-Verfahren für rein künstlerische Studiengänge (z.B. Klavier, Tanz, Malerei)

Kurzer Überblick über die APS-Verfahren im Einzelnen:

1. China-Verfahren
Das China-Verfahren gilt für alle chinesischen Studienbewerber, die nicht in das Dokumentenüberprüfungs-Verfahren oder Künstlerverfahren fallen und ein Studium in Österreich anstreben. Das Verfahren beinhaltet die Dokumentenprüfung und ein Interview. Erfolgreichen Bewerbern werden je zehn Zertifikate ausgestellt.
Nach Einreichung Ihrer Bewerbung überprüfen wir zunächst Ihre Dokumente. Im Anschluss erhalten Sie in der Regel einen Termin für das Interview.

Das Interview
Achtung: Interviews für Studierende, die sich in Österreich um ein Studium bewerben wollen, finden zweimal im Jahr an zwei Interviewblöcken an der Akademischen Prüfstelle Peking statt. Die Termine der nächsten Interviewmöglichkeit für Österreich finden Sie auf der Startseite der Homepage der APS.
Nach ihrer Anmeldung werden Sie ein bis zwei Wochen vor dem Interview-Termin telefonisch benachrichtigt. In dem Interview werden Ihnen Fragen zu Ihrer Studienrichtung bzw. zu einzelnen Kursen gestellt. Sie brauchen sich nicht an sämtliche Inhalte Ihres Studiums zu erinnern. Es reicht aus, wenn Sie beschreiben können, was Sie in den einzelnen Kursen gelernt haben und bestimmte Inhalte erklären, anwenden bzw. präsentieren können. Bei Nichtbestehen kann das Interview zweimal wiederholt werden.
Interview-Sprachen sind Deutsch oder Englisch oder beide Sprachen gemischt. Sie entscheiden selbst, in welcher Sprache das Interview durchgeführt wird. Der von Ihnen einzureichende Sprachnachweis hilft den Prüfern, Ihre Sprechfertigkeit einzuschätzen.
Nach erfolgreich absolviertem Interview werden Ihnen innerhalb der nächsten zehn Tage zehn Zertifikate per Einschreiben zugeschickt, mit denen Sie sich bei österreichischen Universitäten um einen Studienplatz bewerben können.
Wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden und das Interview beim ersten Mal erfolgreich absolviert wurde, dauert es von der Einzahlung des Entgelts bis zur Ausstellung der Zertifikate ca. zwei Monate. Da jedoch die Situation jedes einzelnen Bewerbers unterschiedlich ist, kann es zu Abweichungen kommen.
Allgemeine Informationen zum China-Verfahren finden Sie auf dem Merkblatt China-Verfahren

 

2.  Dokumentenüberprüfungs-Verfahren
Das Dokumentenüberprüfungs-Verfahren gilt für:

Bewerber, die bereits ein Studienvisum für Österreich besitzen, sich in Österreich befinden und vor dem 01.02.2005 in Österreich an einer postsekundären Bildungseinrichtung zugelassen wurden.


Bewerber, die in Österreich leben und mit einem österreichischen Staatsangehörigen verheiratet sind.


Bewerber, die in Österreich unter die Personengruppenverordnung (siehe Absatz: Besonderheiten in Österreich) fallen,. (Setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen.)


Bewerber, die in Österreich ein Doktorats Studium aufnehmen wollen, (Setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen.)


Bewerber, die ein Stipendium erhalten haben und nach Österreich zum Studium gehen wollen. (Setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen.)

Allgemeine Informationen zum Dokumentenüberprüfungs-Verfahren finden Sie auf dem
Ö. Merkblatt Dokumentenüberprüfung Doktoranden

Ö. Merkblatt Dokumentenüberprüfung Stipendiaten

Ö. Merkblatt Verfahren für Studienbewerber aus Österreich


 

3. Künstler-Verfahren
Studierende und Absolventen von rein künstlerischen Studiengängen (z.B. Klavier, Tanz, Malerei) können am Künstler-Verfahren der APS teilnehmen. Dies gilt nicht für Design- oder Lehramtsstudiengänge. Architektur? (Bewerber aus diesen Studiengängen werden im China-Verfahren der APS überprüft.) Die Bewerber im Künstler-Verfahren brauchen nicht am Interview teilzunehmen, weil sie an der entsprechenden Hochschule in Österreich eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen. Sie können dann allerdings in Österreich ausschließlich ein künstlerisches Studium durchführen. Bewerber, die an anderen künstlerischen studieren möchten, müssen am normalen Verfahren (China-Verfahren) teilnehmen. Bewerbern im Künstler-Verfahren werden bei positivem Ergebnis der Überprüfung zehn Bescheinigungen ausgestellt.
Bewerbung von hochbegabten Schülern
Hochbegabte Schüler der Mittel- bzw. Oberschule können sich ebenfalls an österreichischen Universitäten für ein künstlerisches Studium bewerben. Die APS wird sich in diesem Fall direkt mit der betreffenden Universität in Verbindung setzen. Sie kann auf Wunsch für den Bewerber aus dem Konsularbereich Peking einen Termin bei der Österreichischen Botschaft Peking für den Visumantrag vereinbaren. Der Bewerber erhält keine Bescheinigung, aber eine Kopie der Nichtprüfbarkeits-Bestätigung, die an die österreichische Universität geschickt wird.
Informationen zur Bewerbung im Künstler-Verfahren für Österreich finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zum Künstler-Verfahren finden Sie auf dem Merkblatt Künstler-Verfahren



Zertifikate und Bestätigungen der APS
Studienbewerber, die im China-Verfahren das Interview der APS erfolgreich durchlaufen haben, bekommen 10 Zertifikate, die für Österreich gelten.
Sollten die 10 Zertifikate oder Bescheinigungen, die der erfolgreiche Bewerber erhält, nicht ausreichen, ist es möglich, maximal 10 zusätzliche Exemplare zu bestellen.
Für jedes zusätzliche Exemplar wird ein Entgelt von 50,- RMB erhoben. Bitte überweisen Sie das Geld auf das Konto der APS.
Antragsteller müssen folgen Dokumente einreichen:

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular, das Sie sich hier herunterladen können: Formular Nachbestellung.
Eine Kopie des Überweisungsbeleges.
Eine Kopie eines der Zertifikate.

Die Ausstellung der zusätzlichen Zertifikate dauert in der Regel 2-3 Wochen. Die APS kann die Zertifikate dann an eine von Ihnen angegebene Adresse schicken, oder Sie können Sie sich selbst abholen. Geben Sie Ihren Wunsch bitte zusammen mit dem Antrag an.
Beim positiven Ergebnis im Dokumentenüberprüfungs-Verfahren und Künstler-Verfahren werden APS-Überprüfungsbestätigungen ausgestellt, die in Österreich gelten.
Den österreichischen Universitäten wurde von Seiten des Österreichischen Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) empfohlen, die Zertifikate und Bestätigungen entsprechend in Betracht zu ziehen.

Über uns

Die Akademische Prüfstelle (APS) ist eine Service-Einrichtung des Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Sie wurde im Juli 2001 gegründet und hat ihren Sitz in Peking.

Die APS ist für chinesische Studienbewerber das Tor zum Studium in Deutschland. Nach erfolgreicher Prüfung der Dokumente eines Bewerbers (diese kann ein Plausibilitätsinterview oder TestAS einschließen), erteilt sie ein Zertifikat, das von den deutschen Hochschulen als eine Zulassungsvoraussetzung verlangt wird. Dieses Zertifikat bescheinigt, dass die eingereichten Dokumente der chinesischen Bewerber echt sind und dass sie in China ausreichende Studienleistungen erbracht haben, um sich an einer deutschen Hochschule zu bewerben. Es ist zu beachten, dass die APS keine Dokumente über Studienleistungen aus Taiwan, Hongkong oder Macao prüft.

Seit Anfang 2005 arbeitet die APS mit Österreich und seit Ende 2006 mit Belgien zusammen. Wer sich für einen Studienplatz in einem dieser beiden Länder bewerben möchte, muss ebenfalls seine Dokumente von der APS überprüfen lassen und wird in der Regel zu einem Interview eingeladen.

Studienbewerber für Deutschland können nach Erhalt des APS-Zertifikats und der Zulassung an einer deutschen Hochschule ihre Visumsanträge bei der APS einreichen. Wer sich für ein Studium in Österreich oder Belgien bewerben will, muss das Visum direkt bei der jeweiligen Botschaft beantragen.

Grundsätzliches Ziel der APS ist es, chinesischen Studienbewerbern den Weg für ein Studium in Deutschland möglichst einfach und transparent zu gestalten, indem formale Überprüfung und auch das Visumverfahren unter einem Dach in einem einheitlichen und unkomplizierten Verfahren angeboten werden.

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Disclaimer

Die Akademische Prüfstelle (APS) distanziert sich ausdrücklich von allen Informationen, die über Dritte im Internet, auf Webblogs, Weibo und Twitter Accounts veröffentlich werden.

Offizielle Informationen erhalten Sie ausnahmslos über die Webseiten: www.aps.org.cn (APS), www.daad.org.cn (DAAD) sowie china.diplo.de (Deutsche Botschaft Beijing).

Die Akademische Prüfstelle selbst ist in keinem sozialen Netzwerk vertreten.


FAQ

III. Die verschiedenen Verfahren der APS
vii. Ich möchte in Deutschland meinen Doktor machen. Was muss ich tun?
Bitte setzen Sie sich zunächst mit der deutschen Hochschule in Verbindung. Wenn diese kein APS-Zertifikat verlangt, können Sie Ihr Visum direkt bei der Deutschen Botschaft bzw. beim entsprechenden Konsulat nach Terminvereinbarung beantragen. Dafür benötigen Sie die Zulassung oder ein Einladungsschreiben im Original.
Wenn die deutsche Hochschule ein APS-Zertifikat verlangt, klären Sie bitte, ob eine Dokumentenprüfung (Dokumentenprüfverfahren) ausreicht, oder ob auch das Interview (C-Verfahren) verlangt wird. Melden Sie sich dann bitte zum jeweiligen Verfahren an.
ix. Ich habe ein Stipendium bekommen. An welchem Verfahren muss ich teilnehmen?
Wenn Sie ein Stipendium aus deutschen oder europäischen öffentlichen Mitteln erhalten, das mindestens dem BAföG-Satz entspricht, klären Sie bitte mit Ihrer Universität, ob eine Dokumentenprüfung (Dokumentenprüfverfahren) ausreicht, oder ob auch das Interview (C-Verfahren) verlangt wird. Melden Sie sich dann bitte zum jeweiligen Verfahren an.
V. Die einzureichenden Unterlagen
ix. Mein Studienbuch wurde von meiner Fakultät ausgestellt. Ist das ausreichend?
Nein. Wir verlangen von den Bewerbern, dass das Studienbuch von der Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten, der Verwaltung oder der Studienabteilung ausgestellt wurde.

Studium in Deutschland

Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium in Deutschland und haben bereits ein APS-Zertifikat? Dann können Sie sich nun um einen Studienplatz an einer deutschen Hochschule bewerben.

Das deutsche Hochschulsystem zeichnet sich durch eine besondere Vielseitigkeit aus: Je nach geplanter Ausrichtung finden Sie das jeweils auf Ihre Wünsche zugeschnittene Angebot. Von den praxisorientierten Fachhochschulen, der klassischen Universitätsausbildung bis hin zur Berufsakademie, die weltweit einen einzigartigen Ruf genießt – in Deutschland finden Sie einfach alles! Hochschuleinrichtungen gibt es über das gesamte Bundesgebiet verteilt – ob in der Großstadt oder im Grünen. Altehrwürdig oder hochmodern, klein und überschaubar oder groß und pulsierend, das gesamte Spektrum ist vorhanden. Sie müssen sich nur noch das Passende aussuchen!

In Deutschland gibt es zum einen Hochschulen, bei denen man sich direkt bewerben muss, zum anderen diejenigen, für die Uni-Assist, die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen, die Bewerbungen entgegennimmt. Ob die gewünschte Hochschule die Bewerbungen selbst oder nur über Uni-Assist annimmt, erfahren Sie in den Akademischen Auslandsämtern der Hochschulen oder unter Uni-Assist.

Das Bewerbungsverfahren und die Bewerbungsfristen variieren von Hochschule zu Hochschule. Welche Unterlagen bei einer Bewerbung von den Hochschulen wann gefordert werden, erfahren Sie ebenfalls bei den Akademischen Auslandsämtern der Hochschulen oder bei Uni-Assist.

Nähere Informationen zu Bewerbungen an einer deutschen Hochschule finden Sie auf den Webseiten des DAAD.

Nähere Informationen zu den deutschen Hochschulen finden Sie unter:

Hochschulüberblick DAAD Deutschland
www.hochschulkompass.de

Nähere Informationen zu den in Deutschland angebotenen Studiengängen und Abschlüssen finden Sie im Studiengangsüberblick des DAAD Deutschland.

Allgemeine Informationen zum Studium in Deutschland finden Sie unter:

Deutscher Akademischer Austauschdienst
Deutscher Akademischer Austauschdienst Außenstelle Beijing
Informationssystem "Studieren.de"
Studieren in Deutschland