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Neue Entgelte im Österreich Verfahren

Ab 1. Mai 2020 (Dokumenteneingang) gelten in den Verfahren für Österreich folgende Entgelte


Interviewverfahren
  2500 RMB



Wiederholungsinterview        
  2500 RMB


Dokumentenüberprüfung
  1000 RMB


Künstlerverfahren
  1000 RMB





Entgelt



Visumsantrag bei APS Shanghai






Studienbewerber mit APS Überprüfung im:

Chinaverfahren (inklusive TestAS), Gaokaoverfahren (G-Verfahren) und Dokumentenprüfverfahren (C-/D-Verfahren)Bitte vereinbaren Sie wenigstens eine Woche im Voraus unter der E-Mail-Adresse
sha-visumtermin[at]aps.org.cn einen Termin für die Abgabe des Visumantrags.
Ihre Anmeldung sollte folgende Angaben enthalten:
              Name
              APS Aktennummer
              Gewünschter Abgabetermin

Bitte fügen Sie der E-Mail als Anhang den Finanzierungsnachweis bei.


Austauschverfahren (A-Verfahren)
Austauschstudenten aus dem Konsularbereich Shanghai reichen sowohl Visumantrag als auch Biometrie im Büro der APS Shanghai ein.
Bitte vereinbaren Sie wenigstens eine Woche im Voraus unter der E-Mail-Adresse
sha-visumtermin[at]aps.org.cn einen Termin für die Abgabe der Visumantrags.
Ihre Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:
              Name
              Gruppennummer
              APS Aktennummer
              Gewünschter AbgabeterminBitte fügen Sie der E-Mail als Anhang einen Scan des „APS-Telefax zur erfolgreichen Überprüfung“ und den Finanzierungsnachweis bei.


Verfahren für Programmstudierende (P-Verfahren) und Sonderverfahren (S-Verfahren und N-Verfahren)
Bitte vereinbaren Sie – unabhängig von der Gruppengröße - wenigstens eine Woche im Voraus unter der E-Mail-Adresse sha-visumtermin[at]aps.org.cn einen Termin für die Abgabe der Visumanträge.
Ihre Anmeldung sollte folgende Angaben enthalten:
              Gruppennummer
              Anzahl der Gruppenteilnehmer
              Gewünschter Abgabetermin
              Abgabe des Antrags über einen Koordinator oder persönliche AbgabeBitte fügen Sie der E-Mail als Anhang einen Scan des „APS-Telefax zur erfolgreichen Überprüfung“ bei.

Gruppen unter 10 Personen: Studienbewerber reichen sowohl Visumantrag als auch Biometrie persönlich im Büro der APS Shanghai ein.
Gruppen von 10 oder mehr Personen: Die Abgabe der Visumanträge erfolgt durch Koordinatoren im Büro der APS Shanghai. Die Abnahme der Biometrie findet im Generalkonsulat Shanghai. Der Termin für die Abnahme der Biometrie wird den Koordinatoren bei der Abgabe der Visumanträge mitgeteilt.

Wichtige Links:

• Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums
• Besondere Hinweise zum Visumantrag zu Studienzwecken
• Bezahlung der Visumgebühr
• Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung
• Erklärung über den Krankenversicherungsschutz



APS am Generalkonsulat Shanghai


Seit Mitte Juni 2013 werden an der Akademischen Prüfstelle des Generalkonsulats Shanghai Plausibilitätsinterviews durchgeführt.
Neben dem regulären Prüfbetrieb besteht für Studenten, die das APS-Verfahren erfolgreich durchlaufen und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Amtsbezirk des GK Shanghai haben, außerdem die Möglichkeit, „Visumanträge“ bei der APS in Shanghai einzureichen.
Seit dem 1. Oktober 2013 reichen bitte alle Studenten sowie Bewerber mit gewöhnlichem Wohnsitz in den Provinzen Jiangsu, Anhui, Zhejiang und Shanghai ihre Dokumente für die Überprüfung im Rahmen des C-Verfahrens in Shanghai ein. Die Überweisung des Verfahrensentgelts findet bitte weiterhin auf das Konto der APS in Beijing statt. Bewerber für alle anderen Verfahren -  Partnerschaftsverfahren (P - Verfahren), Austauschverfahren (A - Verfahren), Dokumentenprüfverfahren (D - Verfahren) und Künstlerverfahren (K - Verfahren)  - reichen Ihre Anträge bitte weiterhin bei der APS in Beijing ein.
Für Bewerber, die im Amtsbezirk des Generalkonsulats Shanghai (Anhui, Zhejiang, Jiangsu und Shanghai) ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz oder Studium) haben und das APS-Verfahren durchlaufen möchten, werden die Plausibilitätsinterviews in aller Regel in den Räumlichkeiten der APS Shanghai durchgeführt. Die Möglichkeit, selbst einen anderen Interviewort zu wählen, besteht nicht. Die Bewerber werden ein bis zwei Wochen vor dem Interview-Termin per Email benachrichtigt. Prüfen Sie bitte regelmäßig auch Ihren SPAM-Ordner & Ihren APS Account.
Bei Fragen zur Überprüfung der Unterlagen, sowie zur Anmeldung von 2. und 3. Interviews melden Sie sich bitte unter der E-Mail-Adresse sha-termin[at]aps.org.cn. In der E-Mail sind folgende Angaben zu machen: Wohnort, Aktennummer (Registriernummer wird nicht anerkannt!), Name, Telefonnummer und Studienfach. E-Mails mit unvollständigen Angaben können leider nicht berücksichtigt werden.
 

Bewerber, die das APS-Verfahren erfolgreich durchlaufen haben und eine Nachzertifizierung ihrer Unterlagen benötigen, wenden sich bitte an die APS Peking (weitere Infos siehe hier).

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache in der APS Shanghai nicht mehr möglich ist. Für Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an sha-termin[at]aps.org.cn. In der E-Mail sind folgende Angaben zu machen: Wohnort, Aktennummer, Name, Telefonnummer und Studienfach. E-Mails mit unvollständigen Angaben können nicht berücksichtigt werden.

Antragsunterlagen müssen per Post an die folgende Anschrift eingesendet werden. Eine persönliche Abgabe in der APS Shanghai ist nicht mehr möglich.

Adresse der Akademischen Prüfstelle des Generalkonsulats Shanghai:
German Center Tower 1, Office 619-620
88 Keyuan Road, Pudong District
201203 Shanghai
Fax: 0086-21-2898 6338

Anfahrtsskizze APS Shanghai

TU München

Die TU München wird für das Wintersemester 2016/17 zusammen mit der Akademischen Prüfstelle (APS) das „Serviceverfahren zur Zulassung chinesischer Bewerber“ durchführen.

Aktuelle Ausschreibung für das WS 2016/2017
Bewerbungsfrist: 15. Dezember 2015
Auswahlgespräche: 29.Februar – 4. März 2016

Link zum Download:
TUM-Sonderverfahren 2016 zur Zulassung chinesischer Bewerber (Chinesisch)

 

 

Allgemeine Informationen

APS-Verfahren  

Für Antragsteller, die in Österreich studieren wollen, werden folgende Verfahren angeboten:

das China-Verfahren für chinesische Studienbewerber, die sich in China aufhalten, mit der Ausnahme, dass alle Bewerber, die nach Österreich wollen, am Interview teilnehmen müssen, auch wenn sie im China-Verfahren normalerweise den TestAS machen müssten. (Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, dass Sie in Österreich studieren möchten!)


das Dokumentenüberprüfungs-Verfahren ersetzt das ehemalige Verfahren für Doktoranden, Stipendiaten sowie das ehemalige Österreich-Verfahren. Es kann bei Doktoranden/Post-Doktoranden sowie Stipendiaten, und muss bei allen chinesischen Studienbewerbern vorgenommen werden, die sich bereits in Österreich aufhalten und vor dem 01.02.2005 einen Antrag um Zulassung zu einem ordentlichen Studium an einer österreichischen Universität gestellt haben und Bewerber, die in Österreich leben und mit einem österreichischen Staatsangehörigen verheiratet sind. Bewerber dieser Kategorien müssen lediglich ihre Dokumente überprüfen lassen und müssen nicht nach China zurückkommen.


und das Künstler-Verfahren für rein künstlerische Studiengänge (z.B. Klavier, Tanz, Malerei)

Kurzer Überblick über die APS-Verfahren im Einzelnen:

1. China-Verfahren
Das China-Verfahren gilt für alle chinesischen Studienbewerber, die nicht in das Dokumentenüberprüfungs-Verfahren oder Künstlerverfahren fallen und ein Studium in Österreich anstreben. Das Verfahren beinhaltet die Dokumentenprüfung und ein Interview. Erfolgreichen Bewerbern werden je zehn Zertifikate ausgestellt.
Nach Einreichung Ihrer Bewerbung überprüfen wir zunächst Ihre Dokumente. Im Anschluss erhalten Sie in der Regel einen Termin für das Interview.

Das Interview
Achtung: Interviews für Studierende, die sich in Österreich um ein Studium bewerben wollen, finden zweimal im Jahr an zwei Interviewblöcken an der Akademischen Prüfstelle Peking statt. Die Termine der nächsten Interviewmöglichkeit für Österreich finden Sie auf der Startseite der Homepage der APS.
Nach ihrer Anmeldung werden Sie ein bis zwei Wochen vor dem Interview-Termin telefonisch benachrichtigt. In dem Interview werden Ihnen Fragen zu Ihrer Studienrichtung bzw. zu einzelnen Kursen gestellt. Sie brauchen sich nicht an sämtliche Inhalte Ihres Studiums zu erinnern. Es reicht aus, wenn Sie beschreiben können, was Sie in den einzelnen Kursen gelernt haben und bestimmte Inhalte erklären, anwenden bzw. präsentieren können. Bei Nichtbestehen kann das Interview zweimal wiederholt werden.
Interview-Sprachen sind Deutsch oder Englisch oder beide Sprachen gemischt. Sie entscheiden selbst, in welcher Sprache das Interview durchgeführt wird. Der von Ihnen einzureichende Sprachnachweis hilft den Prüfern, Ihre Sprechfertigkeit einzuschätzen.
Nach erfolgreich absolviertem Interview werden Ihnen innerhalb der nächsten zehn Tage zehn Zertifikate per Einschreiben zugeschickt, mit denen Sie sich bei österreichischen Universitäten um einen Studienplatz bewerben können.
Wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden und das Interview beim ersten Mal erfolgreich absolviert wurde, dauert es von der Einzahlung des Entgelts bis zur Ausstellung der Zertifikate ca. zwei Monate. Da jedoch die Situation jedes einzelnen Bewerbers unterschiedlich ist, kann es zu Abweichungen kommen.
Allgemeine Informationen zum China-Verfahren finden Sie auf dem Merkblatt China-Verfahren

 

2.  Dokumentenüberprüfungs-Verfahren
Das Dokumentenüberprüfungs-Verfahren gilt für:

Bewerber, die bereits ein Studienvisum für Österreich besitzen, sich in Österreich befinden und vor dem 01.02.2005 in Österreich an einer postsekundären Bildungseinrichtung zugelassen wurden.


Bewerber, die in Österreich leben und mit einem österreichischen Staatsangehörigen verheiratet sind.


Bewerber, die in Österreich unter die Personengruppenverordnung (siehe Absatz: Besonderheiten in Österreich) fallen,. (Setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen.)


Bewerber, die in Österreich ein Doktorats Studium aufnehmen wollen, (Setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen.)


Bewerber, die ein Stipendium erhalten haben und nach Österreich zum Studium gehen wollen. (Setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen.)

Allgemeine Informationen zum Dokumentenüberprüfungs-Verfahren finden Sie auf dem
Ö. Merkblatt Dokumentenüberprüfung Doktoranden

Ö. Merkblatt Dokumentenüberprüfung Stipendiaten

Ö. Merkblatt Verfahren für Studienbewerber aus Österreich


 

3. Künstler-Verfahren
Studierende und Absolventen von rein künstlerischen Studiengängen (z.B. Klavier, Tanz, Malerei) können am Künstler-Verfahren der APS teilnehmen. Dies gilt nicht für Design- oder Lehramtsstudiengänge. Architektur? (Bewerber aus diesen Studiengängen werden im China-Verfahren der APS überprüft.) Die Bewerber im Künstler-Verfahren brauchen nicht am Interview teilzunehmen, weil sie an der entsprechenden Hochschule in Österreich eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen. Sie können dann allerdings in Österreich ausschließlich ein künstlerisches Studium durchführen. Bewerber, die an anderen künstlerischen studieren möchten, müssen am normalen Verfahren (China-Verfahren) teilnehmen. Bewerbern im Künstler-Verfahren werden bei positivem Ergebnis der Überprüfung zehn Bescheinigungen ausgestellt.
Bewerbung von hochbegabten Schülern
Hochbegabte Schüler der Mittel- bzw. Oberschule können sich ebenfalls an österreichischen Universitäten für ein künstlerisches Studium bewerben. Die APS wird sich in diesem Fall direkt mit der betreffenden Universität in Verbindung setzen. Sie kann auf Wunsch für den Bewerber aus dem Konsularbereich Peking einen Termin bei der Österreichischen Botschaft Peking für den Visumantrag vereinbaren. Der Bewerber erhält keine Bescheinigung, aber eine Kopie der Nichtprüfbarkeits-Bestätigung, die an die österreichische Universität geschickt wird.
Informationen zur Bewerbung im Künstler-Verfahren für Österreich finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zum Künstler-Verfahren finden Sie auf dem Merkblatt Künstler-Verfahren



Zertifikate und Bestätigungen der APS
Studienbewerber, die im China-Verfahren das Interview der APS erfolgreich durchlaufen haben, bekommen 10 Zertifikate, die für Österreich gelten.
Sollten die 10 Zertifikate oder Bescheinigungen, die der erfolgreiche Bewerber erhält, nicht ausreichen, ist es möglich, maximal 10 zusätzliche Exemplare zu bestellen.
Für jedes zusätzliche Exemplar wird ein Entgelt von 50,- RMB erhoben. Bitte überweisen Sie das Geld auf das Konto der APS.
Antragsteller müssen folgen Dokumente einreichen:

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular, das Sie sich hier herunterladen können: Formular Nachbestellung.
Eine Kopie des Überweisungsbeleges.
Eine Kopie eines der Zertifikate.

Die Ausstellung der zusätzlichen Zertifikate dauert in der Regel 2-3 Wochen. Die APS kann die Zertifikate dann an eine von Ihnen angegebene Adresse schicken, oder Sie können Sie sich selbst abholen. Geben Sie Ihren Wunsch bitte zusammen mit dem Antrag an.
Beim positiven Ergebnis im Dokumentenüberprüfungs-Verfahren und Künstler-Verfahren werden APS-Überprüfungsbestätigungen ausgestellt, die in Österreich gelten.
Den österreichischen Universitäten wurde von Seiten des Österreichischen Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) empfohlen, die Zertifikate und Bestätigungen entsprechend in Betracht zu ziehen.

Merkblätter Übersicht





Allgemeine Information

Entgelte
Kommunikation mit der Akademischen Prüfstelle
DigZert
Antrag zum Wechsel des APS Überprüfungsverfahrens



China-Verfahren

Merkblatt China-Verfahren Interview

Merkblatt China-Verfahren TestAS

Formular Wiederholungsinterview PDF-Version


Gaokao Verfahren

Merkblatt Gaokao Verfahren



Partnerschaft-Verfahren

Merkblatt Partnerschaft-Verfahren

Protokollformular für das Partnerschaftsverfahren
Merkblatt Wechsel Partnerschaftsverfahren(P-Verfahren)
zum Chinaverfahren (C-Verfahren)


Austauschstudierende-Verfahren

Merkblatt Austauschstudierende-Verfahren


Sonderverfahren

Merkblatt Sonderverfahren

Merkblatt hochschuleigene Zugangsverfahren nach Landesrecht (N-Verfahren)


Dokumentenüberprüfung

Merkblatt Dokumentenüberprüfung: Doktoranden

Merkblatt Dokumentenüberprüfung: Stipendiaten

Merkblatt Dokumentenüberprüfung: Deutschland-Verfahren

Künstler-Verfahren

Merkblatt Künstler-Verfahren


Information for international students

Graduates of Chinese universities who currently reside in China
Graduates of Chinese universities with residency outside of China






APS-Verfahren

Für Antragsteller, die in Österreich studieren wollen, werden folgende Verfahren angeboten:

das China-Verfahren für chinesische Studienbewerber, die sich in China aufhalten, mit der Ausnahme, dass alle Bewerber, die nach Österreich wollen, am Interview teilnehmen müssen, auch wenn sie im China-Verfahren normalerweise den TestAS machen müssten. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, dass Sie in Österreich studieren möchten.

Achtung: Interviews für Studierende, die sich in Österreich um ein Studium bewerben wollen, finden zweimal im Jahr an zwei Interviewblöcken an der Akademischen Prüfstelle Peking statt. Die Termine der nächsten Interviewmöglichkeit für Österreich finden Sie auf der Seite „Belgien - Österreich - Schweiz“ – „Studium in Österreich“ - „APS Bewerbung“!

das Österreich-Verfahren für chinesische Studienbewerber, die vor dem 01.02.2005 einen Antrag um Zulassung zu einem ordentlichen Studium an einer österreichischen Universität gestellt haben und Bewerber, die in Österreich leben und mit einem österreichischen Staatsangehörigen verheiratet sind.

Achtung: Bewerber, die in Österreich unter die Personengruppenverordnung (siehe Absatz: Besonderheiten in Österreich)  fallen, sollten sich zuerst an der Zieluniversität in Österreich informieren, ob die jeweilige Universität in ihrem Fall eine APS-Bestätigung benötigt.

das Künstler-Verfahren für rein künstlerische Studiengänge (z.B. Klavier, Tanz, Malerei)
Doktoranden-Verfahren
Stipendiaten-Verfahren

Kurzer Überblick über die APS-Verfahren im Einzelnen
Merkblätter zu den einzelnen Verfahren siehe unten und im Downloadbereich der Österreichischen Botschaft Peking:www.bmeia.gv.at/peking → unter: Bilaterale Beziehungen Österreich – China → unter: Wissenschaft und Bildung

1. China-Verfahren
Das China-Verfahren gilt für alle chinesischen Studienbewerber, die nicht in das Österreich-Verfahren, Künstlerverfahren, Doktoranden- oder Stipendiatenverfahren fallen und ein Studium in Österreich anstreben. Das Verfahren beinhaltet die Dokumentenprüfung und ein Interview. Erfolgreichen Bewerbern werden je zehn Zertifikate ausgestellt.
Nach Einreichung Ihrer Bewerbung überprüfen wir zunächst Ihre Dokumente. Im Anschluss erhalten Sie in der Regel einen Termin für das Interview.
Das Interview
Achtung: Interviews für Studierende, die sich in Österreich um ein Studium bewerben wollen, finden zweimal im Jahr an zwei Interviewblöcken an der Akademischen Prüfstelle Peking statt. Die Termine der nächsten Interviewmöglichkeit für Österreich finden Sie auf der Seite „Internationale Kooperationen“ – „Studium in Österreich“ - „APS Bewerbung“!

Sie werden ein bis zwei Wochen vor dem Interview-Termin telefonisch benachrichtigt. In dem Interview werden Ihnen Fragen zu Ihrer Studienrichtung bzw. zu einzelnen Kursen gestellt. Sie brauchen sich nicht an sämtliche Inhalte Ihres Studiums zu erinnern. Es reicht aus, wenn Sie beschreiben können, was Sie in den einzelnen Kursen gelernt haben und bestimmte Inhalte erklären, anwenden bzw. präsentieren können. Bei Nichtbestehen kann das Interview zweimal wiederholt werden.
Interview-Sprachen sind Deutsch oder Englisch oder beide Sprachen gemischt. Sie entscheiden selbst, in welcher Sprache das Interview durchgeführt wird. Der von Ihnen einzureichende Sprachnachweis hilft den Prüfern, Ihre Sprechfertigkeit einzuschätzen.
Nach erfolgreich absolviertem Interview werden Ihnen innerhalb der nächsten zehn Tage zehn Zertifikate per Einschreiben zugeschickt, mit denen Sie sich bei österreichischen Universitäten um einen Studienplatz bewerben können.
Wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden und das Interview beim ersten Mal erfolgreich absolviert wurde, dauert es von der Einzahlung des Entgelts bis zur Ausstellung der Zertifikate ca. zwei Monate. Da jedoch die Situation jedes einzelnen Bewerbers unterschiedlich ist, kann es zu Abweichungen kommen.
Allgemeine Informationen zum China-Verfahren finden Sie auf dem
Merkblatt China-Verfahren_Österreich


2.  Österreich-Verfahren
Das Österreich-Verfahren gilt für alle Bewerber, die bereits ein Studienvisum für Österreich besitzen, sich in Österreich befinden und vor dem 01.02.2005 in Österreich an einer postsekundären Bildungseinrichtung zugelassen wurden, sowie Bewerber, die in Österreich leben und mit einem österreichischen Staatsangehörigen verheiratet sind.
Bewerber, die in Österreich unter die Personengruppenverordnung (siehe Absatz: Besonderheiten in Österreich) fallen, sollten sich zuerst an der Zieluniversität in Österreich informieren, ob die jeweilige Universität in ihrem Fall eine APS Bestätigung benötigt.
Allgemeine Informationen zum Österreich-Verfahren finden Sie auf dem
Merkblatt Österreich-Verfahren

3. Künstler-Verfahren
Studierende und Absolventen von rein künstlerischen Studiengängen (z.B. Klavier, Tanz, Malerei) können am Künstler-Verfahren der APS teilnehmen. Dies gilt nicht für Design- oder Lehramtsstudiengänge. Architektur? (Bewerber aus diesen Studiengängen werden im China-Verfahren der APS überprüft.) Die Bewerber im Künstler-Verfahren brauchen nicht am Interview teilzunehmen, weil sie an der entsprechenden Hochschule in Österreich eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen. Sie können dann allerdings in Österreich ausschließlich ein künstlerisches Studium durchführen. Bewerber, die an anderen künstlerischen studieren möchten, müssen am normalen Verfahren (China-Verfahren) teilnehmen. Bewerbern im Künstler-Verfahren werden bei positivem Ergebnis der Überprüfung zehn Bescheinigungen ausgestellt.
Bewerbung von hochbegabten Schülern
Hochbegabte Schüler der Mittel- bzw. Oberschule können sich ebenfalls an österreichischen Universitäten für ein künstlerisches Studium bewerben. Die APS wird sich in diesem Fall direkt mit der betreffenden Universität in Verbindung setzen. Sie kann auf Wunsch für den Bewerber aus dem Konsularbereich Peking einen Termin bei der Österreichischen Botschaft Peking für den Visumantrag vereinbaren. Der Bewerber erhält keine Bescheinigung, aber eine Kopie der Nichtprüfbarkeits-Bestätigung, die an die österreichische Universität geschickt wird.
Informationen zur Bewerbung im Künstler-Verfahren für Österreich finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zum Künstler-Verfahren finden Sie auf dem
Merkblatt Künstler-Verfahren_Österreich

4. Doktoranden-Verfahren 
Dieses Verfahren gilt für Bewerber, die in Österreich ein Doktoratsstudium aufnehmen wollen. Bitte klären Sie zunächst mit der aufnehmenden Universität, ob für Sie eine Überprüfung durch die APS wirklich notwendig ist. Wenn nicht, können Sie mit Ihrem Zulassungs- oder Einladungsschreiben für ein Doktoratsstudium bei der Österreichischen Botschaft Peking bzw. bei dem für Sie zuständigen Konsulat den Visumantrag stellen.
Allgemeine Informationen zum Doktoranden-Verfahren finden Sie auf dem
Merkblatt für Doktoranden_Österreich

 
5. Stipendiaten-Verfahren
Wenn Sie ein Stipendium erhalten haben und nach Österreich zum Studium gehen wollen, setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen. Wenn nicht, können Sie Ihren Visumantrag direkt bei der Visabteilung der Österreichischen Botschaft bzw. des entsprechenden Konsulats abgeben.
Allgemeine Informationen zum Stipendiaten-Verfahren finden Sie auf dem
Merkblatt für Stipendiaten_Österreich

Zertifikate und Bestätigungen der APS
Studienbewerber, die im China-Verfahren das Interview der APS erfolgreich durchlaufen haben, bekommen Zertifikate, die für beide Länder Österreich und Deutschland gelten. Beim positiven Ergebnis im Österreich-Verfahren sowie im Künstler-, Doktoranden- und Stipendiatenverfahren werden APS-Überprüfungsbestätigungen ausgestellt, die ebenfalls in beiden Ländern anerkannt werden. Den österreichischen Universitäten wurde von Seiten des österreichischen Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) empfohlen, die Zertifikate und Bestätigungen entsprechend in Betracht zu ziehen.

FAQ

III. Die verschiedenen Verfahren der APS
i. Welche Verfahren gibt es?


Bei der APS gibt es folgende Verfahren zur Bewerbung:

Chinaverfahren (gilt für fast alle Studienbewerber)
Dokumentenprüfverfahren (für Doktoranden, Stipendiaten, in Deutschland mit einem deutschen Staatsbürger Verheiratete, sowie für Ausländer, die in China studiert haben)
Künstlerverfahren (für alle Studenten in rein künstlerischen Studiengängen)
Partnerschaftsverfahren (für Hochschulkooperationen, bei denen ein Abschluss in Deutschland angestrebt wird)
Austauschverfahren (für Hochschulkooperationen, bei denen kein Abschluss in Deutschland angestrebt wird)
Belgienverfahren (für alle Studenten, die in Belgien studieren möchten)
Österreichverfahren (für alle Studenten, die in Österreich studieren möchten)

Wenn Sie sich nicht sicher sind, in welchem Verfahren Sie sich bewerben müssen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


x. Ich habe Klavier studiert, aber in meinem Studienbuch steht „Musikerziehung". Gehöre ich zum Künstlerverfahren?
Wenn Sie an einer reinen Musikhochschule ein rein künstlerisches Studium gemacht haben, können Sie am Künstlerverfahren teilnehmen.