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Erneute Überprüfung

Eine erneute Überprüfung kann in folgenden Fällen vorgenommen werden: 

A: Veränderter Ausbildungsstand/Hochschulzugangsberechtigung seit dem ersten erfolgreichen Interview bei der APS

B: Nachzertifizierung des Bachelor gewünscht, bei dem ersten Antrag konnten jedoch noch nicht genügend Semester nachgewiesen werden (6 in einem 4-jährigen Studiengang bzw. 8 in einem 5-jährigen Studiengang)

Bei der erneuten Überprüfung ist ein erneutes Interview erforderlich.
Für die erneute Überprüfung wird ein Entgelt in Höhe von 1000 RMB erhoben, das vom Bewerber auf das Konto der APS zu überweisen ist. Den Einzahlungsbeleg senden Sie uns per Scan bzw. gemeinsam mit den Unterlagen für die erneute Überprüfung.
Ein Termin kann erst vereinbart werden, wenn sowohl die einzureichenden Unterlagen als auch der Einzahlungsbeleg vorliegen.

Einzureichende Unterlagen (per Post):

Antrag auf erneute Überprüfung. Bitte benutzen Sie hierfür dieses Formular: PDF-Version
Einzahlungsbeleg
beglaubigte Zeugnisse mit beglaubigter Übersetzung, die die Veränderung des Ausbildungsstands nachweisen (z.B. Studienbuch oder Abschlusszeugnis)
bereits ausgestellte Zertifikate plus eine Kopie

Interview
Die Bewerber werden per Email über den genauen Interviewtermin und -ort informiert. Zum Interview müssen mitgebracht werden: Ausweis oder Pass, Stift sowie evtl. Wörterbücher (aber keine elektronischen Wörterbücher).

Das Ergebnis des Interviews wird nach 10-14 Tagen bekannt gegeben.

Entgelte


(gütig bis zum 31.07.2019)
Hinweis:
Das Wiederholungsinterview bezieht sich auf Studienbewerber, die im ersten oder zweiten Interview nicht erfolgreich waren und nun einen weiteren Interviewtermin vereinbaren möchten.
Bei der erneuten Überprüfung haben Studienbewerber das Interview im Chinaverfahren bereits erfolgreich durchlaufen, benötigen aber aus folgenden Gründen ein neues APS-Zertifikat:

veränderter Ausbildungsstand/Hochschulzugangsberechtigung seit dem ersten erfolgreichen Interview
Nachzertifizierung des Bachelor gewünscht, bei dem ersten Antrag konnten jedoch noch nicht genügend Semester nachgewiesen werden (6 in einem 4-jährigen bzw. 8 in einem 5-jährigen Studiengang)


Entgeltordnung


(Ab 1. August 2019)

Hinweise:

1. Wiederholungsinterview
Das Wiederholungsinterview bezieht sich auf Studienbewerber, die im ersten oder zweiten Interview nicht erfolgreich waren und nun einen weiteren Interviewtermin vereinbaren möchten. Für Anträge auf Zweit- bzw. Drittinterview, die mit Stichtag 31. Juli 2019 inklusive des Entgeltes bei der APS eingegangen sind, findet noch die alte Entgeltordnung Anwendung.

2. Erneute Überprüfung
Bei der erneuten Überprüfung haben Studienbewerber das Interview im Chinaverfahren bereits erfolgreich durchlaufen, benötigen aber aus folgenden Gründen ein neues APS-Zertifikat:


veränderter Ausbildungsstand/Hochschulzugangsberechtigung seit dem ersten erfolgreichen Interview
Nachzertifizierung des Bachelor gewünscht. Beim ersten Antrag konnten jedoch noch nicht genügend Semester nachgewiesen werden (6 in einem 4-jährigen bzw. 8 in einem 5-jährigen Studiengang)


3. Nachzertifizierung:
Für Bewerber, die das China-Verfahren der APS bereits erfolgreich durchlaufen haben und dabei mindestens 6 Semester eines vierjährigen Studiengangs bzw. 8 Semester eines fünfjährigen Studiengangs durchlaufen haben, zertifiziert die APS das Abschlusszeugnis, das Bachelorzeugnis sowie die letzten Semester nach, ohne ein weiteres Interview durchzuführen.

4. Die Entgelte enthalten keine Visumgebühr.

Disclaimer


Die Akademische Prüfstelle weist darauf hin, dass keine Zusammenarbeit zwischen der APS und chinesischen Bildungseinrichtungen bestehen.
Für eine Antragstellung ist die Nutzung von Agenturen nicht erforderlich. Durch das Engagement einer Agentur entstehen Ihnen unnötige Kosten. Fehler oder falsche Angaben der Agentur bei der Antragstellung werden Ihnen als Antragsteller zugerechnet. Dies gilt auch für die Unterzeichnung von Antragsunterlagen durch Dritte in Ihrem Namen. Nehmen Sie sich daher die Zeit, Ihre Unterlagen selbst zusammenzustellen. Alle Informationen, die Sie zur Antragstellung brauchen, finden Sie in unseren Merkblättern. Bei konkreten Rückfragen können Sie sich gerne unter Angabe Ihrer relevanten Daten an info[at]aps.org.cn uns wenden.

Eine Übersicht über die aktuellen Entgelte der APS entnehmen Sie unserer Entgelttabelle. Über diese Entgelte hinaus werden von der APS keine Entgelte erhoben.

Hinweis zur Visabeantragung für Antragsteller aus dem Konsularbereich Shenyang


Antragsteller aus dem Konsularbereich Shenyang (Liaoning, Jilin, Heilongjiang) müssen ab dem 27. Februar 2017 die Abnahme der Biometrie am Generalkonsulat Shenyang vornehmen lassen. Visumunterlagen können nach wie vor an der Akademischen Prüfstelle in Peking eingereicht werden, die Terminvereinbarung hierzu erfolgt unverändert über das Terminsystem des Auswärtigen Amtes (weitere Informationen siehe hier). Der Termin für die Abnahme der Biometrie wird Bewerbern bei der Abgabe des Visumantrags in der APS mitgeteilt.
Ab dem 1. März 2017 ist es Bewerbern aus dem Konsularbereich Shenyang möglich, einen Termin für die Abgabe sowohl der Visumunterlagen als auch der Biometrie am Generalkonsulat Shenyang zu vereinbaren.


Entgelte


(Ab 1. November 2020)

Hinweise:

1. Wiederholungsinterview
Das Wiederholungsinterview bezieht sich auf Studienbewerber, die im ersten oder zweiten Interview nicht erfolgreich waren und nun einen weiteren Interviewtermin vereinbaren möchten.

2. Erneute Überprüfung
Bei der erneuten Überprüfung haben Studienbewerber das Interview im Chinaverfahren bereits erfolgreich durchlaufen, benötigen aber aus folgenden Gründen ein neues APS-Zertifikat:


veränderter Ausbildungsstand/Hochschulzugangsberechtigung seit dem ersten erfolgreichen Interview
Nachzertifizierung des Bachelor gewünscht. Beim ersten Antrag konnten jedoch noch nicht genügend Semester nachgewiesen werden (6 in einem 4-jährigen bzw. 8 in einem 5-jährigen Studiengang)


3. Nachzertifizierung:
Für Bewerber, die das China-Verfahren der APS bereits erfolgreich durchlaufen haben und dabei mindestens 6 Semester eines vierjährigen Studiengangs bzw. 8 Semester eines fünfjährigen Studiengangs durchlaufen haben, zertifiziert die APS das Abschlusszeugnis, das Bachelorzeugnis sowie die letzten Semester nach, ohne ein weiteres Interview durchzuführen.

4. Die Entgelte enthalten keine Visumgebühr.

5. Rücktritt vom APS Verfahren und Rückerstattung von Entgelten

Disclaimer

Die Akademische Prüfstelle (APS) distanziert sich ausdrücklich von allen Informationen, die über Dritte im Internet, auf Webblogs, Weibo und Twitter Accounts veröffentlich werden.

Offizielle Informationen erhalten Sie ausnahmslos über die Webseiten: www.aps.org.cn (APS), www.daad.org.cn (DAAD) sowie china.diplo.de (Deutsche Botschaft Beijing).

Die Akademische Prüfstelle selbst ist in keinem sozialen Netzwerk vertreten.

Nachzertifizierung



Nachzertifizierung für Studienbewerber auf Masterstudiengänge

Studienbewerber, die:

eine erfolgreiche APS Überprüfung mit mindestens 6 Semester eines vierjährigen Studiengangs bzw. 8 Semester eines fünfjährigen Studiengangs absolviert haben.
UND
sich auf einen Masterstudienplatz an einer deutschen Hochschule bewerben möchten.
können eine nachträgliche APS Überprüfung ihres Abschlusszeugnisses und ihrer Bachelorurkunde beantragen.
Eine Teilnahme an einem zusätzlichen Interview ist dabei nicht notwendig.
Für die Nachzertifizierung wird ein Entgelt in Höhe von 1000 RMB erhoben.


Zur Beantragung der Nachzertifizierung reichen Sie bitte folgende Unterlagen per Post in der APS Peking ein:

Formloser Antrag auf Nachzertifizierung mit Nennung des Namens und der APS Aktennummer
beglaubigte Kopie mit beglaubigter Übersetzung des Abschlusszeugnisses
beglaubigte Kopie mit beglaubigter Übersetzung des Bachelorzeugnisses
beglaubigte Kopie mit beglaubigter Übersetzung des vollständigen Studienbuchs
CHSI Report des Abschlusszeugnisses
CHSI Report der Graduationsurkunde
Kopie des Einzahlungsbelegs


Bitte beachten Sie:

Die Nachzertifizierung des Abschluss- und des Bachelorzeugnisses kann erst abgeschlossen werden, wenn der APS die hierfür notwendigen Informationen von Seiten der chinesischen Hochschule und den chinesischen Behörden vorliegen.
Nach Posteingang der Unterlagen kann im Teilnehmerportal der Status der Nachzertifizierung überprüft werden.
Anstelle von notariellen Beglaubigungen können auch Übersetzungen in einem versiegelten Umschlag der chinesischen Universität eingereicht werden.
Bereits ausgestellte APS Zertifikate müssen nicht zurückgeschickt werden.
Für die Nachzertifizierung wird ausschließlich ein digital signiertes Zertifikat (DigZert) ausgestellt.
Bewerber, deren APS Überprüfung vor Abschluss des 6./ 8. Semester durchgeführt wurde, melden sich zur erneuten Überprüfung an.


Postadresse
DRC Building D1, 1302
19 Dongfang Donglu,
Chaoyang District
100600 Beijing
Empfänger: APS / 德国使馆留德审核部
Telefon: 010 – 65907138

Bankverbindung
Empfänger: German Embassy Cultural Section Academic Evaluation Center
Kontonummer: 332 456 013 427
Name der Bank: Bank of China Landmark Tower Branch


Hinweis zur Nachzertifizierung
Für Anträge auf Nachzertifizierung, die ab dem 15. Juni 2023 eingereicht werden, wird ausschließlich ein digital signiertes Zertifikat (DigZert) ausgestellt.

Bei der Visumbeantragung sind folgende Zertifikate vorzulegen:

1. Ausdruck der digital signierten Nachzertifizierung
2. Original des APS-Papierzertifikats



Rücktritt vom APS Verfahren und Rückerstattung von Entgelten




Ein Rücktritt vom APS Überprüfungsverfahren und damit eine Erstattung des APS Entgeltes ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Dokumente (erster Dokumenteneingang) möglich.

Bitte füllen Sie den Antrag auf Rücktritt vom APS Überprüfungsverfahren aus und senden diesen an
visafee[at]aps.org.cn


E-Mails ohne unterschriebenes Antragsformular werden nicht als Rücktritt akzeptiert.

Als Datum des Rücktrittsantrags zählt der Zeitpunkt des E-Mail Eingangs bei der APS.

Ein Rücktritt vom APS Verfahren nach Abschluss der Dokumentenprüfung ist grundsätzlich nicht möglich.

Eine Rückerstattung von Entgelten für Zweit- und Drittinterviews (Wiederholungsinterviews), Erneute Überprüfung und Nachzertifizierung ist ausgeschlossen.

Eine Rücksendung von Dokumenten findet nicht statt.


Allgemeine Anfragen zur Rückerstattung von APS Entgelten senden Sie bitte an visafee[at]aps.org.cn