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Visumsantrag bei APS Shanghai






Studienbewerber mit APS Überprüfung im:

Chinaverfahren (inklusive TestAS), Gaokaoverfahren (G-Verfahren) und Dokumentenprüfverfahren (C-/D-Verfahren)Bitte vereinbaren Sie wenigstens eine Woche im Voraus unter der E-Mail-Adresse
sha-visumtermin[at]aps.org.cn einen Termin für die Abgabe des Visumantrags.
Ihre Anmeldung sollte folgende Angaben enthalten:
              Name
              APS Aktennummer
              Gewünschter Abgabetermin

Bitte fügen Sie der E-Mail als Anhang den Finanzierungsnachweis bei.


Austauschverfahren (A-Verfahren)
Austauschstudenten aus dem Konsularbereich Shanghai reichen sowohl Visumantrag als auch Biometrie im Büro der APS Shanghai ein.
Bitte vereinbaren Sie wenigstens eine Woche im Voraus unter der E-Mail-Adresse
sha-visumtermin[at]aps.org.cn einen Termin für die Abgabe der Visumantrags.
Ihre Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:
              Name
              Gruppennummer
              APS Aktennummer
              Gewünschter AbgabeterminBitte fügen Sie der E-Mail als Anhang einen Scan des „APS-Telefax zur erfolgreichen Überprüfung“ und den Finanzierungsnachweis bei.


Verfahren für Programmstudierende (P-Verfahren) und Sonderverfahren (S-Verfahren und N-Verfahren)
Bitte vereinbaren Sie – unabhängig von der Gruppengröße - wenigstens eine Woche im Voraus unter der E-Mail-Adresse sha-visumtermin[at]aps.org.cn einen Termin für die Abgabe der Visumanträge.
Ihre Anmeldung sollte folgende Angaben enthalten:
              Gruppennummer
              Anzahl der Gruppenteilnehmer
              Gewünschter Abgabetermin
              Abgabe des Antrags über einen Koordinator oder persönliche AbgabeBitte fügen Sie der E-Mail als Anhang einen Scan des „APS-Telefax zur erfolgreichen Überprüfung“ bei.

Gruppen unter 10 Personen: Studienbewerber reichen sowohl Visumantrag als auch Biometrie persönlich im Büro der APS Shanghai ein.
Gruppen von 10 oder mehr Personen: Die Abgabe der Visumanträge erfolgt durch Koordinatoren im Büro der APS Shanghai. Die Abnahme der Biometrie findet im Generalkonsulat Shanghai. Der Termin für die Abnahme der Biometrie wird den Koordinatoren bei der Abgabe der Visumanträge mitgeteilt.

Wichtige Links:

• Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums
• Besondere Hinweise zum Visumantrag zu Studienzwecken
• Bezahlung der Visumgebühr
• Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung
• Erklärung über den Krankenversicherungsschutz



Wichtige Information für alle Antragsteller für ein Nationales Visum ( Visum zum Studium, Visum für einen wissenschaftlichen Aufenthalt)

Aufgrund der Umstellung des elektronischen Visumssystems in den deutschen Auslandsvertretungen in der VR China wird die APS im Zeitraum vom 18.02.13 bis 24.02.13 keine Visumsanträge entgegennehmen.

Nach der Umstellung des Systems ist jeder Antragssteller für ein nationales Visum verpflichtet, in der für sie zuständigen Auslandsvertretung zur Fingerabdruckannahme persönlich zu erscheinen.

Die Abgabe der Visumanträge kann auch weiterhin persönlich oder über Bevollmächtigte erfolgen. Für die Abnahme der Fingerabdrücke ist jedoch die persönliche Anwesenheit gefordert. Die APS koordiniert bei Abgabe der Visumanträge die Termine für die Abnahme der Fingerabdrücke in den Auslandsvertretungen. Die Abgabe der Visumanträge und die Abnahme der Fingerabdrücke am selben Tag sind nicht möglich.

Ab dem 25.02.2013 können Studienbewerber, die ein APS-Verfahren erfolgreich durchlaufen haben, ihre Visumanträge wie folgt bei der APS einreichen:

Bewerber im C-Verfahren und im D-Verfahren: montags und dienstags von 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Gruppen im P-Verfahren und im S-Verfahren: mittwochs von 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr (Gruppen mit mehr als 10 Teilnehmern vereinbaren vorab per E-Mail an visumtermin[at]aps.org.cn den Termin für die Einreichung der Visumanträge.
Bewerber im A-Verfahren und Teilnehmer am TestAS: freitags von 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr (diese Bewerber müssen persönlich erscheinen und vorab einen Termin per E-Mail an visumtermin[at]aps.org.cn vereinbaren

Studienbewerber aus den Konsulatsbereichen  Shanghai, Chengdu und Guangzhou können auch direkt mit den jeweiligen Konsulaten über das Online-Terminvergabesystem der Konsulate Termine für die Abgabe des Visumantrages und der Abnahme der Fingerabdrücke vereinbaren.

Bitte beachten Sie die Informationen auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in der VR China www.china.diplo.de

Allgemeine Informationen

APS-Verfahren  

Für Antragsteller, die in Österreich studieren wollen, werden folgende Verfahren angeboten:

das China-Verfahren für chinesische Studienbewerber, die sich in China aufhalten, mit der Ausnahme, dass alle Bewerber, die nach Österreich wollen, am Interview teilnehmen müssen, auch wenn sie im China-Verfahren normalerweise den TestAS machen müssten. (Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, dass Sie in Österreich studieren möchten!)


das Dokumentenüberprüfungs-Verfahren ersetzt das ehemalige Verfahren für Doktoranden, Stipendiaten sowie das ehemalige Österreich-Verfahren. Es kann bei Doktoranden/Post-Doktoranden sowie Stipendiaten, und muss bei allen chinesischen Studienbewerbern vorgenommen werden, die sich bereits in Österreich aufhalten und vor dem 01.02.2005 einen Antrag um Zulassung zu einem ordentlichen Studium an einer österreichischen Universität gestellt haben und Bewerber, die in Österreich leben und mit einem österreichischen Staatsangehörigen verheiratet sind. Bewerber dieser Kategorien müssen lediglich ihre Dokumente überprüfen lassen und müssen nicht nach China zurückkommen.


und das Künstler-Verfahren für rein künstlerische Studiengänge (z.B. Klavier, Tanz, Malerei)

Kurzer Überblick über die APS-Verfahren im Einzelnen:

1. China-Verfahren
Das China-Verfahren gilt für alle chinesischen Studienbewerber, die nicht in das Dokumentenüberprüfungs-Verfahren oder Künstlerverfahren fallen und ein Studium in Österreich anstreben. Das Verfahren beinhaltet die Dokumentenprüfung und ein Interview. Erfolgreichen Bewerbern werden je zehn Zertifikate ausgestellt.
Nach Einreichung Ihrer Bewerbung überprüfen wir zunächst Ihre Dokumente. Im Anschluss erhalten Sie in der Regel einen Termin für das Interview.

Das Interview
Achtung: Interviews für Studierende, die sich in Österreich um ein Studium bewerben wollen, finden zweimal im Jahr an zwei Interviewblöcken an der Akademischen Prüfstelle Peking statt. Die Termine der nächsten Interviewmöglichkeit für Österreich finden Sie auf der Startseite der Homepage der APS.
Nach ihrer Anmeldung werden Sie ein bis zwei Wochen vor dem Interview-Termin telefonisch benachrichtigt. In dem Interview werden Ihnen Fragen zu Ihrer Studienrichtung bzw. zu einzelnen Kursen gestellt. Sie brauchen sich nicht an sämtliche Inhalte Ihres Studiums zu erinnern. Es reicht aus, wenn Sie beschreiben können, was Sie in den einzelnen Kursen gelernt haben und bestimmte Inhalte erklären, anwenden bzw. präsentieren können. Bei Nichtbestehen kann das Interview zweimal wiederholt werden.
Interview-Sprachen sind Deutsch oder Englisch oder beide Sprachen gemischt. Sie entscheiden selbst, in welcher Sprache das Interview durchgeführt wird. Der von Ihnen einzureichende Sprachnachweis hilft den Prüfern, Ihre Sprechfertigkeit einzuschätzen.
Nach erfolgreich absolviertem Interview werden Ihnen innerhalb der nächsten zehn Tage zehn Zertifikate per Einschreiben zugeschickt, mit denen Sie sich bei österreichischen Universitäten um einen Studienplatz bewerben können.
Wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden und das Interview beim ersten Mal erfolgreich absolviert wurde, dauert es von der Einzahlung des Entgelts bis zur Ausstellung der Zertifikate ca. zwei Monate. Da jedoch die Situation jedes einzelnen Bewerbers unterschiedlich ist, kann es zu Abweichungen kommen.
Allgemeine Informationen zum China-Verfahren finden Sie auf dem Merkblatt China-Verfahren

 

2.  Dokumentenüberprüfungs-Verfahren
Das Dokumentenüberprüfungs-Verfahren gilt für:

Bewerber, die bereits ein Studienvisum für Österreich besitzen, sich in Österreich befinden und vor dem 01.02.2005 in Österreich an einer postsekundären Bildungseinrichtung zugelassen wurden.


Bewerber, die in Österreich leben und mit einem österreichischen Staatsangehörigen verheiratet sind.


Bewerber, die in Österreich unter die Personengruppenverordnung (siehe Absatz: Besonderheiten in Österreich) fallen,. (Setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen.)


Bewerber, die in Österreich ein Doktorats Studium aufnehmen wollen, (Setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen.)


Bewerber, die ein Stipendium erhalten haben und nach Österreich zum Studium gehen wollen. (Setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen.)

Allgemeine Informationen zum Dokumentenüberprüfungs-Verfahren finden Sie auf dem
Ö. Merkblatt Dokumentenüberprüfung Doktoranden

Ö. Merkblatt Dokumentenüberprüfung Stipendiaten

Ö. Merkblatt Verfahren für Studienbewerber aus Österreich


 

3. Künstler-Verfahren
Studierende und Absolventen von rein künstlerischen Studiengängen (z.B. Klavier, Tanz, Malerei) können am Künstler-Verfahren der APS teilnehmen. Dies gilt nicht für Design- oder Lehramtsstudiengänge. Architektur? (Bewerber aus diesen Studiengängen werden im China-Verfahren der APS überprüft.) Die Bewerber im Künstler-Verfahren brauchen nicht am Interview teilzunehmen, weil sie an der entsprechenden Hochschule in Österreich eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen. Sie können dann allerdings in Österreich ausschließlich ein künstlerisches Studium durchführen. Bewerber, die an anderen künstlerischen studieren möchten, müssen am normalen Verfahren (China-Verfahren) teilnehmen. Bewerbern im Künstler-Verfahren werden bei positivem Ergebnis der Überprüfung zehn Bescheinigungen ausgestellt.
Bewerbung von hochbegabten Schülern
Hochbegabte Schüler der Mittel- bzw. Oberschule können sich ebenfalls an österreichischen Universitäten für ein künstlerisches Studium bewerben. Die APS wird sich in diesem Fall direkt mit der betreffenden Universität in Verbindung setzen. Sie kann auf Wunsch für den Bewerber aus dem Konsularbereich Peking einen Termin bei der Österreichischen Botschaft Peking für den Visumantrag vereinbaren. Der Bewerber erhält keine Bescheinigung, aber eine Kopie der Nichtprüfbarkeits-Bestätigung, die an die österreichische Universität geschickt wird.
Informationen zur Bewerbung im Künstler-Verfahren für Österreich finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zum Künstler-Verfahren finden Sie auf dem Merkblatt Künstler-Verfahren



Zertifikate und Bestätigungen der APS
Studienbewerber, die im China-Verfahren das Interview der APS erfolgreich durchlaufen haben, bekommen 10 Zertifikate, die für Österreich gelten.
Sollten die 10 Zertifikate oder Bescheinigungen, die der erfolgreiche Bewerber erhält, nicht ausreichen, ist es möglich, maximal 10 zusätzliche Exemplare zu bestellen.
Für jedes zusätzliche Exemplar wird ein Entgelt von 50,- RMB erhoben. Bitte überweisen Sie das Geld auf das Konto der APS.
Antragsteller müssen folgen Dokumente einreichen:

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular, das Sie sich hier herunterladen können: Formular Nachbestellung.
Eine Kopie des Überweisungsbeleges.
Eine Kopie eines der Zertifikate.

Die Ausstellung der zusätzlichen Zertifikate dauert in der Regel 2-3 Wochen. Die APS kann die Zertifikate dann an eine von Ihnen angegebene Adresse schicken, oder Sie können Sie sich selbst abholen. Geben Sie Ihren Wunsch bitte zusammen mit dem Antrag an.
Beim positiven Ergebnis im Dokumentenüberprüfungs-Verfahren und Künstler-Verfahren werden APS-Überprüfungsbestätigungen ausgestellt, die in Österreich gelten.
Den österreichischen Universitäten wurde von Seiten des Österreichischen Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) empfohlen, die Zertifikate und Bestätigungen entsprechend in Betracht zu ziehen.

Merkblätter Übersicht





Allgemeine Information

Entgelte
Kommunikation mit der Akademischen Prüfstelle
DigZert
Antrag zum Wechsel des APS Überprüfungsverfahrens



China-Verfahren

Merkblatt China-Verfahren Interview

Merkblatt China-Verfahren TestAS

Formular Wiederholungsinterview PDF-Version


Gaokao Verfahren

Merkblatt Gaokao Verfahren



Partnerschaft-Verfahren

Merkblatt Partnerschaft-Verfahren

Protokollformular für das Partnerschaftsverfahren
Merkblatt Wechsel Partnerschaftsverfahren(P-Verfahren)
zum Chinaverfahren (C-Verfahren)


Austauschstudierende-Verfahren

Merkblatt Austauschstudierende-Verfahren


Sonderverfahren

Merkblatt Sonderverfahren

Merkblatt hochschuleigene Zugangsverfahren nach Landesrecht (N-Verfahren)


Dokumentenüberprüfung

Merkblatt Dokumentenüberprüfung: Doktoranden

Merkblatt Dokumentenüberprüfung: Stipendiaten

Merkblatt Dokumentenüberprüfung: Deutschland-Verfahren

Künstler-Verfahren

Merkblatt Künstler-Verfahren


Information for international students

Graduates of Chinese universities who currently reside in China
Graduates of Chinese universities with residency outside of China






APS-Bewerbung

Bewerber für das Studienzielland Österreich werden in Zukunft an zwei Prüfblöcken im Jahr an der Akademischen Prüfstelle eingeladen.

Prüftage für Studienbewerber für Österreich:

Mai 2011
Ort: Peking

1. China-Verfahren 
Für die Teilnahme am Verfahren registrieren Sie sich bitte online auf der Webseite der APS und reichen Ihre Dokumente inklusive der Bestätigung der Online-Anmeldung an die APS. Die Liste der einzureichenden Dokumente entnehmen Sie bitte dem Merkblatt China-Verfahren. Bitte schicken Sie Ihren Antrag per Post an die APS oder reichen Sie ihn persönlich ein.

Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Entgelt von 2500 RMB erhoben. Der Betrag muss auf das Konto der APS überwiesen werden. Auf dem Antragsformular muss die Überweisungsnummer angegeben werden. Anträge können erst dann bearbeitet werden, wenn auch das Entgelt eingegangen ist.
An der APS können keine Visa für Österreich beantragt werden. Falls der Betrag von 60 €, die der Anteil für das Visum für die Bundesrepublik Deutschland sind, bereits bezahlt wurde und der Bewerber nachträglich den Wunsch äußert, das Studium in Österreich durchzuführen, hat er an der Österreichischen Botschaft in Peking ein Visum für Österreich zu beantragen. In diesem Fall kann er einen Antrag an die APS auf Rückerstattung stellen.
Eine genaue Auflistung der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt China-Verfahren_Österreich
 
2. Österreich-Verfahren
Für die Teilnahme am Österreich-Verfahren füllen Sie bitte das Antragsformular der APS aus und schicken alle notwendigen Dokumente, wie im Merkblatt Österreich-Verfahren angegeben, an die APS.

Bitte geben Sie auf Ihrem Antragsformular auf jeden Fall an, dass Sie in Österreich studieren möchten!

Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Entgelt von 1000 RMB erhoben, das auf das Konto der APS überwiesen werden muss. Auf dem Antragsformular muss die Überweisungsnummer angegeben werden. Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn das Geld bei der APS eingegangen ist.

Eine genaue Auflistung der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt Österreich-Verfahren

3. Künstler-Verfahren
Für die Teilnahme am Künstler-Verfahren füllen Sie bitte das Antragsformular der APS aus und schicken alle notwendigen Dokumente, wie im Merkblatt Künstler-Verfahren_Österreich angegeben, an die APS.

Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Entgelt von 500 RMB erhoben, das auf das Konto der APS überwiesen werden muss. Auf dem Antragsformular muss die Überweisungsnummer angegeben werden. Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn das Geld bei der APS eingegangen ist.

Eine genaue Auflistung der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt Künstler-Verfahren_Österreich
 
4. Doktoranden-Verfahren
Wenn die aufnehmende Universität eine Überprüfung durch die APS fordert, reichen Sie bitte Ihre Unterlagen wie im Merkblatt für Doktoranden angeführt ein. Wir werden eine Dokumentenprüfung vornehmen und Ihnen bei erfolgreicher Überprüfung eine Bescheinigung ausstellen. Ein Interview wird nicht durchgeführt.
Das Entgelt für die Überprüfung der Unterlagen beträgt 1000 RMB. Bitte überweisen Sie das Entgelt auf das Konto der APS.
Eine genaue Auflistung der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt für Doktoranden_Österreich

5. Stipendiaten-Verfahren
Wenn Sie eine Bescheinigung benötigen, setzen Sie sich bitte mit der APS in Verbindung (Fax oder E-Mail). Die Mitarbeiter der APS werden Sie über das weitere Vorgehen informieren.
Wenn Sie zu einem Interview kommen müssen, reichen Sie Ihre Unterlagen bitte entsprechend des Merkblatts China-Verfahrens ein. Die APS wird Sie nach Überprüfung der Unterlagen zu einem Interview einladen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt für Stipendiaten_Österreich

APS-Verfahren

Für Antragsteller, die in Österreich studieren wollen, werden folgende Verfahren angeboten:

das China-Verfahren für chinesische Studienbewerber, die sich in China aufhalten, mit der Ausnahme, dass alle Bewerber, die nach Österreich wollen, am Interview teilnehmen müssen, auch wenn sie im China-Verfahren normalerweise den TestAS machen müssten. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, dass Sie in Österreich studieren möchten.

Achtung: Interviews für Studierende, die sich in Österreich um ein Studium bewerben wollen, finden zweimal im Jahr an zwei Interviewblöcken an der Akademischen Prüfstelle Peking statt. Die Termine der nächsten Interviewmöglichkeit für Österreich finden Sie auf der Seite „Belgien - Österreich - Schweiz“ – „Studium in Österreich“ - „APS Bewerbung“!

das Österreich-Verfahren für chinesische Studienbewerber, die vor dem 01.02.2005 einen Antrag um Zulassung zu einem ordentlichen Studium an einer österreichischen Universität gestellt haben und Bewerber, die in Österreich leben und mit einem österreichischen Staatsangehörigen verheiratet sind.

Achtung: Bewerber, die in Österreich unter die Personengruppenverordnung (siehe Absatz: Besonderheiten in Österreich)  fallen, sollten sich zuerst an der Zieluniversität in Österreich informieren, ob die jeweilige Universität in ihrem Fall eine APS-Bestätigung benötigt.

das Künstler-Verfahren für rein künstlerische Studiengänge (z.B. Klavier, Tanz, Malerei)
Doktoranden-Verfahren
Stipendiaten-Verfahren

Kurzer Überblick über die APS-Verfahren im Einzelnen
Merkblätter zu den einzelnen Verfahren siehe unten und im Downloadbereich der Österreichischen Botschaft Peking:www.bmeia.gv.at/peking → unter: Bilaterale Beziehungen Österreich – China → unter: Wissenschaft und Bildung

1. China-Verfahren
Das China-Verfahren gilt für alle chinesischen Studienbewerber, die nicht in das Österreich-Verfahren, Künstlerverfahren, Doktoranden- oder Stipendiatenverfahren fallen und ein Studium in Österreich anstreben. Das Verfahren beinhaltet die Dokumentenprüfung und ein Interview. Erfolgreichen Bewerbern werden je zehn Zertifikate ausgestellt.
Nach Einreichung Ihrer Bewerbung überprüfen wir zunächst Ihre Dokumente. Im Anschluss erhalten Sie in der Regel einen Termin für das Interview.
Das Interview
Achtung: Interviews für Studierende, die sich in Österreich um ein Studium bewerben wollen, finden zweimal im Jahr an zwei Interviewblöcken an der Akademischen Prüfstelle Peking statt. Die Termine der nächsten Interviewmöglichkeit für Österreich finden Sie auf der Seite „Internationale Kooperationen“ – „Studium in Österreich“ - „APS Bewerbung“!

Sie werden ein bis zwei Wochen vor dem Interview-Termin telefonisch benachrichtigt. In dem Interview werden Ihnen Fragen zu Ihrer Studienrichtung bzw. zu einzelnen Kursen gestellt. Sie brauchen sich nicht an sämtliche Inhalte Ihres Studiums zu erinnern. Es reicht aus, wenn Sie beschreiben können, was Sie in den einzelnen Kursen gelernt haben und bestimmte Inhalte erklären, anwenden bzw. präsentieren können. Bei Nichtbestehen kann das Interview zweimal wiederholt werden.
Interview-Sprachen sind Deutsch oder Englisch oder beide Sprachen gemischt. Sie entscheiden selbst, in welcher Sprache das Interview durchgeführt wird. Der von Ihnen einzureichende Sprachnachweis hilft den Prüfern, Ihre Sprechfertigkeit einzuschätzen.
Nach erfolgreich absolviertem Interview werden Ihnen innerhalb der nächsten zehn Tage zehn Zertifikate per Einschreiben zugeschickt, mit denen Sie sich bei österreichischen Universitäten um einen Studienplatz bewerben können.
Wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden und das Interview beim ersten Mal erfolgreich absolviert wurde, dauert es von der Einzahlung des Entgelts bis zur Ausstellung der Zertifikate ca. zwei Monate. Da jedoch die Situation jedes einzelnen Bewerbers unterschiedlich ist, kann es zu Abweichungen kommen.
Allgemeine Informationen zum China-Verfahren finden Sie auf dem
Merkblatt China-Verfahren_Österreich


2.  Österreich-Verfahren
Das Österreich-Verfahren gilt für alle Bewerber, die bereits ein Studienvisum für Österreich besitzen, sich in Österreich befinden und vor dem 01.02.2005 in Österreich an einer postsekundären Bildungseinrichtung zugelassen wurden, sowie Bewerber, die in Österreich leben und mit einem österreichischen Staatsangehörigen verheiratet sind.
Bewerber, die in Österreich unter die Personengruppenverordnung (siehe Absatz: Besonderheiten in Österreich) fallen, sollten sich zuerst an der Zieluniversität in Österreich informieren, ob die jeweilige Universität in ihrem Fall eine APS Bestätigung benötigt.
Allgemeine Informationen zum Österreich-Verfahren finden Sie auf dem
Merkblatt Österreich-Verfahren

3. Künstler-Verfahren
Studierende und Absolventen von rein künstlerischen Studiengängen (z.B. Klavier, Tanz, Malerei) können am Künstler-Verfahren der APS teilnehmen. Dies gilt nicht für Design- oder Lehramtsstudiengänge. Architektur? (Bewerber aus diesen Studiengängen werden im China-Verfahren der APS überprüft.) Die Bewerber im Künstler-Verfahren brauchen nicht am Interview teilzunehmen, weil sie an der entsprechenden Hochschule in Österreich eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen. Sie können dann allerdings in Österreich ausschließlich ein künstlerisches Studium durchführen. Bewerber, die an anderen künstlerischen studieren möchten, müssen am normalen Verfahren (China-Verfahren) teilnehmen. Bewerbern im Künstler-Verfahren werden bei positivem Ergebnis der Überprüfung zehn Bescheinigungen ausgestellt.
Bewerbung von hochbegabten Schülern
Hochbegabte Schüler der Mittel- bzw. Oberschule können sich ebenfalls an österreichischen Universitäten für ein künstlerisches Studium bewerben. Die APS wird sich in diesem Fall direkt mit der betreffenden Universität in Verbindung setzen. Sie kann auf Wunsch für den Bewerber aus dem Konsularbereich Peking einen Termin bei der Österreichischen Botschaft Peking für den Visumantrag vereinbaren. Der Bewerber erhält keine Bescheinigung, aber eine Kopie der Nichtprüfbarkeits-Bestätigung, die an die österreichische Universität geschickt wird.
Informationen zur Bewerbung im Künstler-Verfahren für Österreich finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zum Künstler-Verfahren finden Sie auf dem
Merkblatt Künstler-Verfahren_Österreich

4. Doktoranden-Verfahren 
Dieses Verfahren gilt für Bewerber, die in Österreich ein Doktoratsstudium aufnehmen wollen. Bitte klären Sie zunächst mit der aufnehmenden Universität, ob für Sie eine Überprüfung durch die APS wirklich notwendig ist. Wenn nicht, können Sie mit Ihrem Zulassungs- oder Einladungsschreiben für ein Doktoratsstudium bei der Österreichischen Botschaft Peking bzw. bei dem für Sie zuständigen Konsulat den Visumantrag stellen.
Allgemeine Informationen zum Doktoranden-Verfahren finden Sie auf dem
Merkblatt für Doktoranden_Österreich

 
5. Stipendiaten-Verfahren
Wenn Sie ein Stipendium erhalten haben und nach Österreich zum Studium gehen wollen, setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen. Wenn nicht, können Sie Ihren Visumantrag direkt bei der Visabteilung der Österreichischen Botschaft bzw. des entsprechenden Konsulats abgeben.
Allgemeine Informationen zum Stipendiaten-Verfahren finden Sie auf dem
Merkblatt für Stipendiaten_Österreich

Zertifikate und Bestätigungen der APS
Studienbewerber, die im China-Verfahren das Interview der APS erfolgreich durchlaufen haben, bekommen Zertifikate, die für beide Länder Österreich und Deutschland gelten. Beim positiven Ergebnis im Österreich-Verfahren sowie im Künstler-, Doktoranden- und Stipendiatenverfahren werden APS-Überprüfungsbestätigungen ausgestellt, die ebenfalls in beiden Ländern anerkannt werden. Den österreichischen Universitäten wurde von Seiten des österreichischen Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) empfohlen, die Zertifikate und Bestätigungen entsprechend in Betracht zu ziehen.