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Visumsantrag bei APS Peking



Bitte lesen Sie das Merkblatt der Deutschen Botschaft Peking zur Terminvergabe (Stand Oktober 2023)

Terminvereinbarung zur Abgabe der Visumanträge erfolgt für Teilnehmer aller APS-Verfahren über Wartelisten. Bitte lesen Sie die entsprechenden Informationen der Deutschen Botschaft Peking.

Warteliste A
- Zulassung einer Hochschule in Deutschland zum Fachstudium und/oder
- Zulassung zum Studienkolleg

Warteliste B
Erfüllen Sie keine der für Warteliste A genannten Voraussetzungen, registrieren Sie sich bitte auf der Warteliste B.
Insbesondere betrifft dies Studienbewerber und Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen ohne (bedingte) Zulassung zum Studium.



RÜCKVERSAND VON REISEPÄSSEN
Der Rückversand der Reisepässe an die Antragsteller durch die Deutsche Botschaft erfolgt über die chinesische Post (EMS).

Kuriergebühren:

Die Kuriergebühr wird direkt bei der Visumantragstellung in der APS Peking gezahlt. Bitte halten Sie 31 CNY passend in Bargeld bereit (kein Münzgeld). Eine Zahlung per Karte, Wechat oder Alipay ist nicht möglich.

BEZAHLUNG DER VISUMGEBÜHR

Die Bezahlung der Visumgebühr in Höhe von 75€ (unter 18 Jahre 37,50€) erfolgt mit chinesischer UnionPay-Bankkarte bei Abgabe des Visaantrages in der APS. Die Gebühren werden zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft in CNY umgerechnet.



VIDEX
Antragsteller aller Verfahren müssen ihre Daten maschinell lesbar erfassen und einen VIDEX-Barcode erstellen lassen.

Ablauf: Bitte füllen Sie zunächst das Online-Formular unter https://videx.diplo.de/ aus.
Nach Ausfüllen des Formulars wählen Sie bitte den Menüpunkt „Print Application” oben links. Im daraufhin erstellten PDF-Dokument drucken Sie bitte ausschließlich die letzte Seite des Antragsformulars mit dem Barcode aus. (VIDEX-Muster)

Antragsteller, die ihr Visum bei der APS abgeben, müssen folgendes beachten:

1. Bei der Erstellung des VIDEX-Barcode-Dokuments darf unter Punkt 4 (Reiseinformationen) die „voraussichtliche Aufenthaltsdauer“ von 90 Tagen (einschließlich Datum der Ein- und Ausreise) nicht überschritten werden! Wenn Sie beispielsweise am 1. März 2022 in den Schengen-Raum einreisen, dann ist beim „voraussichtlichen Datum der Ausreise aus dem Schengen-Raum“ der 29. Mai 2022 anzugeben und bei „voraussichtlicher Aufenthaltsdauer“ sind 90 Tage einzutragen.

2. Punkt 12 (Voraussichtliche Aufenthaltsdauer) auf dem Antragsformular für ein Langzeitvisum ist wie folgt auszufüllen: Der Beginn des Aufenthalts muss mit dem „voraussichtlichen Datum der Einreise in den Schengen-Raum“ im VIDEX-Barcode-Dokument übereinstimmen. Als Ende des Aufenthalts ist der Zeitpunkt anzugeben, an dem das Studium in Deutschland voraussichtlich abgeschlossen wird.



Weitere Hinweise
1. Wenn der ursprüngliche Wohnsitz des Antragstellers nicht in den Konsularbezirk Peking fällt, der derzeitige Wohnsitz sich jedoch im Konsularbezirk Peking befindet, sind folgende Nachweise vorzulegen:

A. Aufenthaltsnachweis (Nicht-Wohnsitz-Registrierungskarte)
B. Erklärung zum Wohnzweck (z.B. Beschäftigungsnachweis, Praktikumsnachweis, Sprachunterrichtsnachweis)
Vorlage der Original-Dokumente in zweifacher Kopie mit deutscher Übersetzung.


2. Anmerkung für Absolventen: Ab dem 1. Juli eines Jahres muss das Abschlusszeugnis vorgelegt werden. Antragsteller, deren Abschluss noch nicht vorliegt, legen einen Nachweis über die verspätete Ausstellung des Abschlusses der Hochschule. Vorlage der Original-Dokumente in zweifacher Kopie mit deutscher Übersetzung.

Studierende mit Heimatort außerhalb des Konsularbezirks Peking, die bisher an einer Hochschule im Konsularbezirk Peking studieren, fallen nach ihrem Abschluss in den Konsularbezirk, wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorweisen können.



Wichtige Kontakte und Links:

Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums
Merkblätter zur Beantragung eines nationalen Visums für längerfristige Aufenthalte
Antragsformular nationales Visum & Zusatzerklärung
Besondere Hinweise zum Visumantrag zu Studienzwecken (nur für APS Büro Peking)



Erneute Überprüfung

Eine erneute Überprüfung kann in folgenden Fällen vorgenommen werden: 

A: Veränderter Ausbildungsstand/Hochschulzugangsberechtigung seit dem ersten erfolgreichen Interview bei der APS

B: Nachzertifizierung des Bachelor gewünscht, bei dem ersten Antrag konnten jedoch noch nicht genügend Semester nachgewiesen werden (6 in einem 4-jährigen Studiengang bzw. 8 in einem 5-jährigen Studiengang)

Bei der erneuten Überprüfung ist ein erneutes Interview erforderlich.
Für die erneute Überprüfung wird ein Entgelt in Höhe von 1000 RMB erhoben, das vom Bewerber auf das Konto der APS zu überweisen ist. Den Einzahlungsbeleg senden Sie uns per Scan bzw. gemeinsam mit den Unterlagen für die erneute Überprüfung.
Ein Termin kann erst vereinbart werden, wenn sowohl die einzureichenden Unterlagen als auch der Einzahlungsbeleg vorliegen.

Einzureichende Unterlagen (per Post):

Erklärung mit Grund für den erneuten Antrag, Name, Geburtsdatum, APS-Prüfnummer
Einzahlungsbeleg
beglaubigte Zeugnisse mit beglaubigter Übersetzung, die die Veränderung des Ausbildungsstands nachweisen (z.B. Studienbuch oder Abschlusszeugnis)
bereits ausgestellte Zertifikate plus eine Kopie

Interview
Die Bewerber werden per Email über den genauen Interviewtermin und -ort informiert. Zum Interview müssen mitgebracht werden: Ausweis oder Pass, Stift sowie evtl. Wörterbücher (aber keine elektronischen Wörterbücher).

Das Ergebnis des Interviews wird nach 10-14 Tagen bekannt gegeben.

Allgemeine Informationen

APS-Verfahren  

Für Antragsteller, die in Österreich studieren wollen, werden folgende Verfahren angeboten:

das China-Verfahren für chinesische Studienbewerber, die sich in China aufhalten, mit der Ausnahme, dass alle Bewerber, die nach Österreich wollen, am Interview teilnehmen müssen, auch wenn sie im China-Verfahren normalerweise den TestAS machen müssten. (Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, dass Sie in Österreich studieren möchten!)


das Dokumentenüberprüfungs-Verfahren ersetzt das ehemalige Verfahren für Doktoranden, Stipendiaten sowie das ehemalige Österreich-Verfahren. Es kann bei Doktoranden/Post-Doktoranden sowie Stipendiaten, und muss bei allen chinesischen Studienbewerbern vorgenommen werden, die sich bereits in Österreich aufhalten und vor dem 01.02.2005 einen Antrag um Zulassung zu einem ordentlichen Studium an einer österreichischen Universität gestellt haben und Bewerber, die in Österreich leben und mit einem österreichischen Staatsangehörigen verheiratet sind. Bewerber dieser Kategorien müssen lediglich ihre Dokumente überprüfen lassen und müssen nicht nach China zurückkommen.


und das Künstler-Verfahren für rein künstlerische Studiengänge (z.B. Klavier, Tanz, Malerei)

Kurzer Überblick über die APS-Verfahren im Einzelnen:

1. China-Verfahren
Das China-Verfahren gilt für alle chinesischen Studienbewerber, die nicht in das Dokumentenüberprüfungs-Verfahren oder Künstlerverfahren fallen und ein Studium in Österreich anstreben. Das Verfahren beinhaltet die Dokumentenprüfung und ein Interview. Erfolgreichen Bewerbern werden je zehn Zertifikate ausgestellt.
Nach Einreichung Ihrer Bewerbung überprüfen wir zunächst Ihre Dokumente. Im Anschluss erhalten Sie in der Regel einen Termin für das Interview.

Das Interview
Achtung: Interviews für Studierende, die sich in Österreich um ein Studium bewerben wollen, finden zweimal im Jahr an zwei Interviewblöcken an der Akademischen Prüfstelle Peking statt. Die Termine der nächsten Interviewmöglichkeit für Österreich finden Sie auf der Startseite der Homepage der APS.
Nach ihrer Anmeldung werden Sie ein bis zwei Wochen vor dem Interview-Termin telefonisch benachrichtigt. In dem Interview werden Ihnen Fragen zu Ihrer Studienrichtung bzw. zu einzelnen Kursen gestellt. Sie brauchen sich nicht an sämtliche Inhalte Ihres Studiums zu erinnern. Es reicht aus, wenn Sie beschreiben können, was Sie in den einzelnen Kursen gelernt haben und bestimmte Inhalte erklären, anwenden bzw. präsentieren können. Bei Nichtbestehen kann das Interview zweimal wiederholt werden.
Interview-Sprachen sind Deutsch oder Englisch oder beide Sprachen gemischt. Sie entscheiden selbst, in welcher Sprache das Interview durchgeführt wird. Der von Ihnen einzureichende Sprachnachweis hilft den Prüfern, Ihre Sprechfertigkeit einzuschätzen.
Nach erfolgreich absolviertem Interview werden Ihnen innerhalb der nächsten zehn Tage zehn Zertifikate per Einschreiben zugeschickt, mit denen Sie sich bei österreichischen Universitäten um einen Studienplatz bewerben können.
Wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden und das Interview beim ersten Mal erfolgreich absolviert wurde, dauert es von der Einzahlung des Entgelts bis zur Ausstellung der Zertifikate ca. zwei Monate. Da jedoch die Situation jedes einzelnen Bewerbers unterschiedlich ist, kann es zu Abweichungen kommen.
Allgemeine Informationen zum China-Verfahren finden Sie auf dem Merkblatt China-Verfahren

 

2.  Dokumentenüberprüfungs-Verfahren
Das Dokumentenüberprüfungs-Verfahren gilt für:

Bewerber, die bereits ein Studienvisum für Österreich besitzen, sich in Österreich befinden und vor dem 01.02.2005 in Österreich an einer postsekundären Bildungseinrichtung zugelassen wurden.


Bewerber, die in Österreich leben und mit einem österreichischen Staatsangehörigen verheiratet sind.


Bewerber, die in Österreich unter die Personengruppenverordnung (siehe Absatz: Besonderheiten in Österreich) fallen,. (Setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen.)


Bewerber, die in Österreich ein Doktorats Studium aufnehmen wollen, (Setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen.)


Bewerber, die ein Stipendium erhalten haben und nach Österreich zum Studium gehen wollen. (Setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen.)

Allgemeine Informationen zum Dokumentenüberprüfungs-Verfahren finden Sie auf dem
Ö. Merkblatt Dokumentenüberprüfung Doktoranden

Ö. Merkblatt Dokumentenüberprüfung Stipendiaten

Ö. Merkblatt Verfahren für Studienbewerber aus Österreich


 

3. Künstler-Verfahren
Studierende und Absolventen von rein künstlerischen Studiengängen (z.B. Klavier, Tanz, Malerei) können am Künstler-Verfahren der APS teilnehmen. Dies gilt nicht für Design- oder Lehramtsstudiengänge. Architektur? (Bewerber aus diesen Studiengängen werden im China-Verfahren der APS überprüft.) Die Bewerber im Künstler-Verfahren brauchen nicht am Interview teilzunehmen, weil sie an der entsprechenden Hochschule in Österreich eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen. Sie können dann allerdings in Österreich ausschließlich ein künstlerisches Studium durchführen. Bewerber, die an anderen künstlerischen studieren möchten, müssen am normalen Verfahren (China-Verfahren) teilnehmen. Bewerbern im Künstler-Verfahren werden bei positivem Ergebnis der Überprüfung zehn Bescheinigungen ausgestellt.
Bewerbung von hochbegabten Schülern
Hochbegabte Schüler der Mittel- bzw. Oberschule können sich ebenfalls an österreichischen Universitäten für ein künstlerisches Studium bewerben. Die APS wird sich in diesem Fall direkt mit der betreffenden Universität in Verbindung setzen. Sie kann auf Wunsch für den Bewerber aus dem Konsularbereich Peking einen Termin bei der Österreichischen Botschaft Peking für den Visumantrag vereinbaren. Der Bewerber erhält keine Bescheinigung, aber eine Kopie der Nichtprüfbarkeits-Bestätigung, die an die österreichische Universität geschickt wird.
Informationen zur Bewerbung im Künstler-Verfahren für Österreich finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zum Künstler-Verfahren finden Sie auf dem Merkblatt Künstler-Verfahren



Zertifikate und Bestätigungen der APS
Studienbewerber, die im China-Verfahren das Interview der APS erfolgreich durchlaufen haben, bekommen 10 Zertifikate, die für Österreich gelten.
Sollten die 10 Zertifikate oder Bescheinigungen, die der erfolgreiche Bewerber erhält, nicht ausreichen, ist es möglich, maximal 10 zusätzliche Exemplare zu bestellen.
Für jedes zusätzliche Exemplar wird ein Entgelt von 50,- RMB erhoben. Bitte überweisen Sie das Geld auf das Konto der APS.
Antragsteller müssen folgen Dokumente einreichen:

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular, das Sie sich hier herunterladen können: Formular Nachbestellung.
Eine Kopie des Überweisungsbeleges.
Eine Kopie eines der Zertifikate.

Die Ausstellung der zusätzlichen Zertifikate dauert in der Regel 2-3 Wochen. Die APS kann die Zertifikate dann an eine von Ihnen angegebene Adresse schicken, oder Sie können Sie sich selbst abholen. Geben Sie Ihren Wunsch bitte zusammen mit dem Antrag an.
Beim positiven Ergebnis im Dokumentenüberprüfungs-Verfahren und Künstler-Verfahren werden APS-Überprüfungsbestätigungen ausgestellt, die in Österreich gelten.
Den österreichischen Universitäten wurde von Seiten des Österreichischen Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) empfohlen, die Zertifikate und Bestätigungen entsprechend in Betracht zu ziehen.

APS-Bewerbung

Bewerber für das Studienzielland Österreich werden in Zukunft an zwei Prüfblöcken im Jahr an der Akademischen Prüfstelle eingeladen.

Prüftage für Studienbewerber für Österreich:

Mai 2011
Ort: Peking

1. China-Verfahren 
Für die Teilnahme am Verfahren registrieren Sie sich bitte online auf der Webseite der APS und reichen Ihre Dokumente inklusive der Bestätigung der Online-Anmeldung an die APS. Die Liste der einzureichenden Dokumente entnehmen Sie bitte dem Merkblatt China-Verfahren. Bitte schicken Sie Ihren Antrag per Post an die APS oder reichen Sie ihn persönlich ein.

Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Entgelt von 2500 RMB erhoben. Der Betrag muss auf das Konto der APS überwiesen werden. Auf dem Antragsformular muss die Überweisungsnummer angegeben werden. Anträge können erst dann bearbeitet werden, wenn auch das Entgelt eingegangen ist.
An der APS können keine Visa für Österreich beantragt werden. Falls der Betrag von 60 €, die der Anteil für das Visum für die Bundesrepublik Deutschland sind, bereits bezahlt wurde und der Bewerber nachträglich den Wunsch äußert, das Studium in Österreich durchzuführen, hat er an der Österreichischen Botschaft in Peking ein Visum für Österreich zu beantragen. In diesem Fall kann er einen Antrag an die APS auf Rückerstattung stellen.
Eine genaue Auflistung der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt China-Verfahren_Österreich
 
2. Österreich-Verfahren
Für die Teilnahme am Österreich-Verfahren füllen Sie bitte das Antragsformular der APS aus und schicken alle notwendigen Dokumente, wie im Merkblatt Österreich-Verfahren angegeben, an die APS.

Bitte geben Sie auf Ihrem Antragsformular auf jeden Fall an, dass Sie in Österreich studieren möchten!

Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Entgelt von 1000 RMB erhoben, das auf das Konto der APS überwiesen werden muss. Auf dem Antragsformular muss die Überweisungsnummer angegeben werden. Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn das Geld bei der APS eingegangen ist.

Eine genaue Auflistung der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt Österreich-Verfahren

3. Künstler-Verfahren
Für die Teilnahme am Künstler-Verfahren füllen Sie bitte das Antragsformular der APS aus und schicken alle notwendigen Dokumente, wie im Merkblatt Künstler-Verfahren_Österreich angegeben, an die APS.

Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Entgelt von 500 RMB erhoben, das auf das Konto der APS überwiesen werden muss. Auf dem Antragsformular muss die Überweisungsnummer angegeben werden. Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn das Geld bei der APS eingegangen ist.

Eine genaue Auflistung der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt Künstler-Verfahren_Österreich
 
4. Doktoranden-Verfahren
Wenn die aufnehmende Universität eine Überprüfung durch die APS fordert, reichen Sie bitte Ihre Unterlagen wie im Merkblatt für Doktoranden angeführt ein. Wir werden eine Dokumentenprüfung vornehmen und Ihnen bei erfolgreicher Überprüfung eine Bescheinigung ausstellen. Ein Interview wird nicht durchgeführt.
Das Entgelt für die Überprüfung der Unterlagen beträgt 1000 RMB. Bitte überweisen Sie das Entgelt auf das Konto der APS.
Eine genaue Auflistung der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt für Doktoranden_Österreich

5. Stipendiaten-Verfahren
Wenn Sie eine Bescheinigung benötigen, setzen Sie sich bitte mit der APS in Verbindung (Fax oder E-Mail). Die Mitarbeiter der APS werden Sie über das weitere Vorgehen informieren.
Wenn Sie zu einem Interview kommen müssen, reichen Sie Ihre Unterlagen bitte entsprechend des Merkblatts China-Verfahrens ein. Die APS wird Sie nach Überprüfung der Unterlagen zu einem Interview einladen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt für Stipendiaten_Österreich

APS-Verfahren

Für Antragsteller, die in Österreich studieren wollen, werden folgende Verfahren angeboten:

das China-Verfahren für chinesische Studienbewerber, die sich in China aufhalten, mit der Ausnahme, dass alle Bewerber, die nach Österreich wollen, am Interview teilnehmen müssen, auch wenn sie im China-Verfahren normalerweise den TestAS machen müssten. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, dass Sie in Österreich studieren möchten.

Achtung: Interviews für Studierende, die sich in Österreich um ein Studium bewerben wollen, finden zweimal im Jahr an zwei Interviewblöcken an der Akademischen Prüfstelle Peking statt. Die Termine der nächsten Interviewmöglichkeit für Österreich finden Sie auf der Seite „Belgien - Österreich - Schweiz“ – „Studium in Österreich“ - „APS Bewerbung“!

das Österreich-Verfahren für chinesische Studienbewerber, die vor dem 01.02.2005 einen Antrag um Zulassung zu einem ordentlichen Studium an einer österreichischen Universität gestellt haben und Bewerber, die in Österreich leben und mit einem österreichischen Staatsangehörigen verheiratet sind.

Achtung: Bewerber, die in Österreich unter die Personengruppenverordnung (siehe Absatz: Besonderheiten in Österreich)  fallen, sollten sich zuerst an der Zieluniversität in Österreich informieren, ob die jeweilige Universität in ihrem Fall eine APS-Bestätigung benötigt.

das Künstler-Verfahren für rein künstlerische Studiengänge (z.B. Klavier, Tanz, Malerei)
Doktoranden-Verfahren
Stipendiaten-Verfahren

Kurzer Überblick über die APS-Verfahren im Einzelnen
Merkblätter zu den einzelnen Verfahren siehe unten und im Downloadbereich der Österreichischen Botschaft Peking:www.bmeia.gv.at/peking → unter: Bilaterale Beziehungen Österreich – China → unter: Wissenschaft und Bildung

1. China-Verfahren
Das China-Verfahren gilt für alle chinesischen Studienbewerber, die nicht in das Österreich-Verfahren, Künstlerverfahren, Doktoranden- oder Stipendiatenverfahren fallen und ein Studium in Österreich anstreben. Das Verfahren beinhaltet die Dokumentenprüfung und ein Interview. Erfolgreichen Bewerbern werden je zehn Zertifikate ausgestellt.
Nach Einreichung Ihrer Bewerbung überprüfen wir zunächst Ihre Dokumente. Im Anschluss erhalten Sie in der Regel einen Termin für das Interview.
Das Interview
Achtung: Interviews für Studierende, die sich in Österreich um ein Studium bewerben wollen, finden zweimal im Jahr an zwei Interviewblöcken an der Akademischen Prüfstelle Peking statt. Die Termine der nächsten Interviewmöglichkeit für Österreich finden Sie auf der Seite „Internationale Kooperationen“ – „Studium in Österreich“ - „APS Bewerbung“!

Sie werden ein bis zwei Wochen vor dem Interview-Termin telefonisch benachrichtigt. In dem Interview werden Ihnen Fragen zu Ihrer Studienrichtung bzw. zu einzelnen Kursen gestellt. Sie brauchen sich nicht an sämtliche Inhalte Ihres Studiums zu erinnern. Es reicht aus, wenn Sie beschreiben können, was Sie in den einzelnen Kursen gelernt haben und bestimmte Inhalte erklären, anwenden bzw. präsentieren können. Bei Nichtbestehen kann das Interview zweimal wiederholt werden.
Interview-Sprachen sind Deutsch oder Englisch oder beide Sprachen gemischt. Sie entscheiden selbst, in welcher Sprache das Interview durchgeführt wird. Der von Ihnen einzureichende Sprachnachweis hilft den Prüfern, Ihre Sprechfertigkeit einzuschätzen.
Nach erfolgreich absolviertem Interview werden Ihnen innerhalb der nächsten zehn Tage zehn Zertifikate per Einschreiben zugeschickt, mit denen Sie sich bei österreichischen Universitäten um einen Studienplatz bewerben können.
Wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden und das Interview beim ersten Mal erfolgreich absolviert wurde, dauert es von der Einzahlung des Entgelts bis zur Ausstellung der Zertifikate ca. zwei Monate. Da jedoch die Situation jedes einzelnen Bewerbers unterschiedlich ist, kann es zu Abweichungen kommen.
Allgemeine Informationen zum China-Verfahren finden Sie auf dem
Merkblatt China-Verfahren_Österreich


2.  Österreich-Verfahren
Das Österreich-Verfahren gilt für alle Bewerber, die bereits ein Studienvisum für Österreich besitzen, sich in Österreich befinden und vor dem 01.02.2005 in Österreich an einer postsekundären Bildungseinrichtung zugelassen wurden, sowie Bewerber, die in Österreich leben und mit einem österreichischen Staatsangehörigen verheiratet sind.
Bewerber, die in Österreich unter die Personengruppenverordnung (siehe Absatz: Besonderheiten in Österreich) fallen, sollten sich zuerst an der Zieluniversität in Österreich informieren, ob die jeweilige Universität in ihrem Fall eine APS Bestätigung benötigt.
Allgemeine Informationen zum Österreich-Verfahren finden Sie auf dem
Merkblatt Österreich-Verfahren

3. Künstler-Verfahren
Studierende und Absolventen von rein künstlerischen Studiengängen (z.B. Klavier, Tanz, Malerei) können am Künstler-Verfahren der APS teilnehmen. Dies gilt nicht für Design- oder Lehramtsstudiengänge. Architektur? (Bewerber aus diesen Studiengängen werden im China-Verfahren der APS überprüft.) Die Bewerber im Künstler-Verfahren brauchen nicht am Interview teilzunehmen, weil sie an der entsprechenden Hochschule in Österreich eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen. Sie können dann allerdings in Österreich ausschließlich ein künstlerisches Studium durchführen. Bewerber, die an anderen künstlerischen studieren möchten, müssen am normalen Verfahren (China-Verfahren) teilnehmen. Bewerbern im Künstler-Verfahren werden bei positivem Ergebnis der Überprüfung zehn Bescheinigungen ausgestellt.
Bewerbung von hochbegabten Schülern
Hochbegabte Schüler der Mittel- bzw. Oberschule können sich ebenfalls an österreichischen Universitäten für ein künstlerisches Studium bewerben. Die APS wird sich in diesem Fall direkt mit der betreffenden Universität in Verbindung setzen. Sie kann auf Wunsch für den Bewerber aus dem Konsularbereich Peking einen Termin bei der Österreichischen Botschaft Peking für den Visumantrag vereinbaren. Der Bewerber erhält keine Bescheinigung, aber eine Kopie der Nichtprüfbarkeits-Bestätigung, die an die österreichische Universität geschickt wird.
Informationen zur Bewerbung im Künstler-Verfahren für Österreich finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zum Künstler-Verfahren finden Sie auf dem
Merkblatt Künstler-Verfahren_Österreich

4. Doktoranden-Verfahren 
Dieses Verfahren gilt für Bewerber, die in Österreich ein Doktoratsstudium aufnehmen wollen. Bitte klären Sie zunächst mit der aufnehmenden Universität, ob für Sie eine Überprüfung durch die APS wirklich notwendig ist. Wenn nicht, können Sie mit Ihrem Zulassungs- oder Einladungsschreiben für ein Doktoratsstudium bei der Österreichischen Botschaft Peking bzw. bei dem für Sie zuständigen Konsulat den Visumantrag stellen.
Allgemeine Informationen zum Doktoranden-Verfahren finden Sie auf dem
Merkblatt für Doktoranden_Österreich

 
5. Stipendiaten-Verfahren
Wenn Sie ein Stipendium erhalten haben und nach Österreich zum Studium gehen wollen, setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen. Wenn nicht, können Sie Ihren Visumantrag direkt bei der Visabteilung der Österreichischen Botschaft bzw. des entsprechenden Konsulats abgeben.
Allgemeine Informationen zum Stipendiaten-Verfahren finden Sie auf dem
Merkblatt für Stipendiaten_Österreich

Zertifikate und Bestätigungen der APS
Studienbewerber, die im China-Verfahren das Interview der APS erfolgreich durchlaufen haben, bekommen Zertifikate, die für beide Länder Österreich und Deutschland gelten. Beim positiven Ergebnis im Österreich-Verfahren sowie im Künstler-, Doktoranden- und Stipendiatenverfahren werden APS-Überprüfungsbestätigungen ausgestellt, die ebenfalls in beiden Ländern anerkannt werden. Den österreichischen Universitäten wurde von Seiten des österreichischen Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) empfohlen, die Zertifikate und Bestätigungen entsprechend in Betracht zu ziehen.

Hochschulzugang

Hochschulzugang in Österreich  

1. Welche chinesischen Studienbewerber/innen haben Zugang zum österreichischen Hochschulstudium? 

Mit 12jähriger chinesischer Schulbildung an einer staatlich anerkannten Schule und bestandener chinesischer Hochschulaufnahmeprüfung (gaokao) haben chinesische Studienbewerber/innen folgende Zugangsmöglichkeiten zu einer österreichischen Hochschule:

den direkten Zugang zum Studium

wenn Sie mindestens ein Semester eines vier- oder fünfjährigen Studiengangs an einer Schwerpunkthochschule (Hochschulen des "211-Projekts") erfolgreich absolviert haben, oder
wenn Sie mindestens drei Semester eines vier- oder fünfjährigen Studiengangs an einer normalen, vom Chinesischen Bildungsministerium anerkannten Hochschule erfolgreich absolviert haben.

den Hochschulzugang über die Ergänzungsprüfungen im Rahmen des Vorstudienlehrganges

wenn Sie ein oder zwei Semester eines vier- oder fünfjährigen Studiengangs an einer normalen, vom Chinesischen Bildungsministerium anerkannten Hochschule erfolgreich absolviert haben. Den Ergänzungsprüfungen geht im Allgemeinen der Besuch eines einjährigen bis zweijährigen Vorstudienlehrgang voraus.
wenn Sie ein dreijähriges chinesisches Studium (Junior College) erfolgreich absolviert haben. Den Ergänzungsprüfungen geht im Allgemeinen der Besuch eines einjährigen bis zweijährigen Vorstudienlehrgang voraus.

Mit elfjähriger chinesischer Schulbildung an einer staatlich anerkannten Schule und bestandener chinesischer Hochschulaufnahmeprüfung (gaokao) haben chinesische Studienbewerber/innen folgende Zugangsmöglichkeiten zu einer österreichischen Hochschule:

den direkten Zugang zum Studium

wenn Sie mindestens drei Semester eines vier- oder fünfjährigen Studiengangs an einer Schwerpunkthochschule oder mindestens fünf Semester eines vier- oder fünfjährigen Studiengangs an einer normalen, vom Chinesischen Bildungsministerium anerkannten Hochschule erfolgreich absolviert haben.

den Hochschulzugang über die Ergänzungsprüfungen im Rahmen des Vorstudienlehrganges,

   wenn Sie weniger Semester studiert haben.

 

2. Für Österreich gelten folgende Besonderheiten:

Nachweis der Besonderen Universitätsreife
Zusätzlich zu den an der Akademischen Prüfstelle geforderten Unterlagen sieht § 65 des österreichischen Universitätsgesetzes 2002 die Verpflichtung zum Nachweis der Besonderen Universitätsreife vor. Falls diese nicht bereits als erwiesen angenommen wird, verlangt die betreffende österreichische Universität eine gesonderte Bestätigung darüber. Weitere Informationen zur Besonderen Universitätsreife unter:

Besondere Universitätsreife

Entsprechende Dokumente können zum Zeitpunkt der Antragsstellung an der APS mitgeschickt werden. Über die genauen Zugangsvoraussetzungen der Universitäten informieren die jeweiligen Webseiten der österreichischen Universitäten. Der Link zum gemeinsamen akademischen Portal lautet: Austrian Academic Portal

Bewerber, die unter die Personengruppenverordnung fallen, sind vom Nachweis der Besonderen Universitätsreife befreit.

Personengruppenverordnung
Folgende Bewerber fallen unter die Personengruppenverordnung:

Personen, die in Österreich auf Grund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen Privilegien und Immunitäten genießen, sowie Personen, die sich zum Zeitpunkt des Erwerbes des Reifezeugnisses im Auftrag der Republik Österreich im Ausland aufhalten und dort auf Grund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen Privilegien und Immunitäten genießen, sowie deren Ehegattinnen und Ehegatten und deren Kinder;
in Österreich akkreditierte und hier hauptberuflich tätige Auslandsjournalistinnen und Auslandsjournalisten sowie ihre Ehegattinnen und Ehegatten und ihre Kinder;
Personen, die entweder selbst wenigstens fünf zusammenhängende Jahre unmittelbar vor der Antragstellung auf Zulassung den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich hatten oder die mindestens eine gesetzliche Unterhaltspflichtige oder einen gesetzlichen Unterhaltspflichtigen haben, bei der oder bei dem dies der Fall ist;
Personen, die ein Stipendium für das angestrebte Studium entweder auf Grund staatsvertraglicher Bestimmungen oder in gleicher Höhe aus jenen Mitteln einer österreichischen Gebietskörperschaft erhalten, die gemäß den Finanzvorschriften dieser Gebietskörperschaft ausdrücklich für Stipendien zu verwenden sind;
Inhaberinnen und Inhaber von Reifezeugnissen österreichischer Auslandsschulen;
Personen, die auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 7. März 1968, BGBl. Nr. 126, über die Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, in der jeweils geltenden Fassung, zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind;
Personen, die auf Grund der §§ 7, 9, 15 und 19 des Bundesgesetzes über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 1997 - AsylG), BGBl. I Nr. 76/1997, in der jeweils geltenden Fassung, Aufenthaltsberechtigung im Bundesgebiet haben.

 

3. FAQ:

Welche chinesischen Studienbewerber/innen haben keinen Zugang zum österreichischen Hochschulstudium?

Studierende und Absolventen/innen eines zweijährigen Hochschulstudiums (Junior College)
Studierende, die ein dreijähriges Hochschulstudium (Junior College) noch nicht beendet haben
Studierende und Absolventen/innen von gaozhi-Studiengängen
Studierende und Absolventen/innen eines Studiums an chinesischen Funkhochschulen, Fernsehhochschulen oder anderen Einrichtungen der höheren Erwachsenenbildung. Diese Studiengänge berechtigen normalerweise nicht zu einem österreichischen Hochschulstudium
Studierende, die keinen Oberschul(gaozhong)-Abschluss haben (Ausnahme: Bewerber für künstlerische Studien)

Welche chinesischen Studienbewerber/innen können sich für das Künstler-Verfahren für Österreich bewerben?

Studierende und Absolventen/innen von rein künstlerischen Studiengängen in China (z.B. Klavier, Tanz, Malerei) können am Künstler-Verfahren der APS teilnehmen. Dies gilt nicht für Lehramtsstudien oder die Studienrichtungen Design und Architektur. (Bewerber/innen aus diesen Studiengängen werden im China-Verfahren der APS überprüft.)

Die Bewerber/innen im Künstler-Verfahren brauchen nicht am Interview teilzunehmen, da Sie an der entsprechenden Universität in Österreich eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen. Es werden lediglich die Universitätsdokumente an der APS überprüft. Sie können dann allerdings ausschließlich an den österreichischen Kunstuniversitäten weiterstudieren.

Bewerber/innen, die an anderen Universitäten studieren möchten, müssen am „China-Verfahren“ (sprich Dokumentenüberprüfung und Interview) teilnehmen.

Können Studienbewerber/innen von chinesischen Militärhochschulen in Österreich studieren?
Absolventen/innen chinesischer Militärhochschulen sind (mit wenigen Ausnahmen) nur mit einem Bachelor-Abschluss für den Hochschulzugang in Österreich qualifiziert.

Wiederholungsinterview

Wenn das Interview beim ersten Mal nicht erfolgreich verlaufen ist, erhält der Bewerber von der APS in seinem Onlineprofil eine Mitteilung über den Grund: Entweder konnten sich die Prüfer nicht mit ihm verständigen, dann war eine Plausibilität aus sprachlichen Gründen nicht feststellbar. Oder der Bewerber konnte die Fragen der Prüfer zu seinem Studienfach nicht zufriedenstellend beantworten, dann war eine Plausibilität aus fachlichen Gründen nicht feststellbar.

In jedem Fall hat jeder Bewerber nach einer jeweiligen Wartezeit von 3 Monaten noch zwei weitere Chancen, das Interview abzulegen.

Antragstellung

Für eine Terminanfrage muss zunächst ein Fax oder eine Mail bei der APS eingehen. Bitte benutzen Sie hierfür dieses Formular: PDF-Version.  
Für die Bearbeitung des Antrags und die Durchführung des zweiten oder dritten Interviews wird ein Entgelt in Höhe von 2500 RMB erhoben. Das Entgelt muss auf das Konto der APS überwiesen werden. Den Einzahlungsbeleg senden Sie uns per Fax bzw. per Scan gemeinsam mit Ihrem Antrag für das Wiederholungsinterview.
Ein Termin kann erst vereinbart werden, wenn sowohl der Antrag für das Wiederholungsinterview als auch der Einzahlungsbeleg vorliegen.

Die APS benachrichtigt den Kandidaten in der Folge über den Ort und die genaue Zeit des Wiederholungsinterviews.

Zum Interviewtermin muss der Ausweis oder Pass des Kandidaten mitgebracht werden.

Dokumentenprüfverfahren

Die reine Dokumentenüberprüfung ersetzt das ehemalige Verfahren für Doktoranden, Post-Doktoranden und Stipendiaten sowie das ehemalige Deutschland-Verfahren.
Sie kann bei Doktoranden/Post-Doktoranden sowie Stipendiaten und muss bei allen chinesischen Studienbewerbern vorgenommen werden, die sich bereits in Deutschland aufhalten, aber noch nicht immatrikuliert und vor April 2002 nach Deutschland eingereist sind. Bewerber dieser Kategorien müssen lediglich ihre Dokumente überprüfen lassen und müssen also nicht nach China zurückkommen. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten die Bewerber eine digital signierte Bescheinigung (DigZert) in ihrem APS Konto.

Doktoranden, Post-Doktoranden und Stipendiaten
Bewerber, die in Deutschland ein Promotions- oder Postdoc-Studium durchführen möchten, müssen normalerweise ihre Dokumente nicht durch die APS überprüfen lassen. Sie nehmen direkt Kontakt mit einem deutschen Hochschuldozenten auf, der die Doktorarbeit oder das Forschungsprojekt betreuen wird. Der Dozent bzw. die aufnehmende Hochschule stellt den Bewerbern daraufhin eine Einladung oder eine Zulassung zum Promotionsstudium aus.

Einzelne Hochschulen in Deutschland verlangen aber trotzdem für die Einschreibung die Überprüfung der Echtheit der eingereichten Studienunterlagen. Bewerber sollten dies im Vorfeld mit der deutschen Hochschule bzw. dem betreuenden Professor klären. Im Fall, dass die deutsche Hochschule eine Überprüfung verlangt, können die Bewerber ihre Studienunterlagen zur Prüfung bei der APS einreichen. Ein Interview wird nicht durchgeführt. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten die Bewerber eine digital signierte Bescheinigung (DigZert) in ihrem APS-Konto.

Das gleiche gilt auch für Stipendiaten, die eine Förderung aus öffentlichen Mitteln aus Deutschland erhalten. Hier kann im Einzelfall die aufnehmende Hochschule oder der Stipendiengeber auf eine Überprüfung der Studienunterlagen bestehen. Auch hier gilt, dass in diesem Fall die Unterlagen ohne Interview durch die APS überprüft werden.

Chinesische Studienbewerber, die sich bereits in Deutschland aufhalten
Bewerber, die mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union eine Ehe bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen haben und einen gültigen Aufenthaltsstatus in Deutschland vorweisen können, können ihre Dokumente von der APS überprüfen lassen. Eine Rückreise nach China ist für diese Fälle nicht erforderlich.

Chinesische Studienbewerber, die sich bereits in Deutschland aufhalten und vor dem 1. April 2002 mit einem Studienbewerbervisum nach Deutschland eingereist sind, müssen vor der Aufnahme eines Studium an einer deutschen Hochschule ihre Dokumente von der APS überprüfen lassen. Mit Rückfragen wenden sich Bewerber bitte an die APS.


Antragstellung

1. Online-Registrierung
Die Bewerber registrieren sich auf der Webseite der APS und erhalten ein Passwort, mit dem sie Zugang zu einem persönlichen Anmeldefenster erlangen. Nach Eingabe aller notwendigen Informationen zu ihrer Person, ihrem Bildungsstand und ihren Sprachkenntnissen wird ihnen per E-Mail eine Anmeldebestätigung in PDF-Format mit einer Teilnehmer-Nummer übersandt.

2. Überweisung des Entgelts
Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Entgelt in Höhe von 1000 RMB erhoben. Das Entgelt muss auf das Konto der APS überwiesen werden. Auf dem Antragsformular muss die Überweisungsnummer angegeben werden. Erst wenn die Unterlagen und die Überweisung eingegangen sind, können die Unterlagen bearbeitet werden. Aus Sicherheitsgründen darf kein Geld zusammen mit den Unterlagen geschickt werden.

3. Übersendung der Dokumente
Dem Antrag müssen die notwendigen Dokumente beigefügt werden. Die Liste der einzureichenden Dokumente kann dem Merkblatt zum Dokumentenprüfverfahren entnommen werden. Der Prüfungsantrag muss per Post an die APS gesendet werden. Da die APS die eingereichten Dokumente archivieren muss, können sie nicht zurückgegeben werden.
Die eingereichten Unterlagen werden im Fall einer erfolgreichen Überprüfung drei Jahre nach dem Überprüfungstermin vernichtet. Im Falle einer nicht erfolgreichen Überprüfung werden die Unterlagen nach Ablauf von fünf Jahren ab dem letzten Überprüfungstermin vernichtet.

Wenn die Überprüfung der Dokumente in der APS positiv verlaufen ist, können die Bewerber aus ihrem APS Konto das DigZert herunterladen.
Das Verfahren dauert vom Eingang des vollständigen Antrags bis zur Aussstellung des DigZerts ca. einen Monat. In Einzelfällen oder in Ferienzeiten kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern.

TestAS

Alle chinesischen Studenten aus Bachelor-Studiengängen, die eine direkte Hochschulzugangs-berechtigung haben, noch nicht im 7. Semester bzw. im letzten Studienjahr sind und sich um einen Studienplatz in einem Studiengang an einer deutschen Universität bewerben wollen, können seit März 2009 bei der Überprüfung ihrer Dokumente durch die APS statt des Plausibilitäts-Interviews den Test für Ausländische Studierende (TestAS) ablegen. Der TestAS kann in China nur im Rahmen des China-Verfahrens der APS abgelegt werden.

In China stehen für den TestAS zwei Testzentren zur Verfügung: Beijing und Shanghai.

Die Anmeldung für die Teilnahme am TestAS ist jederzeit auf unserer Webseite über die Registrierung im China-Verfahren möglich. Die Anmeldefrist für den nächsten Termin ersehen Sie bitte aus dem Zeitplan weiter unten. Um einen reibungslosen Ablauf des TestAS zu unterstützen, bitten wir darum, dass Sie sich frühzeitig und nicht erst am Tag des Anmeldeschlusses anmelden. Eine frühzeitige Anmeldung ermöglicht es Ihnen zudem, Ihre Daten innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach Anmeldung noch einmal zu bearbeiten. Nach dem Anmeldeschluss können nur mehr die Postanschrift und die Mailadresse geändert werden!

Achtung:Die Unterlagen sowie das Überprüfungsentgelt in Höhe von 2500,- RMB müssen bis spätestens zum Tag des Anmeldeschluss bei der APS eingegangen sein!
Entgeltordnung.

Das Visum kann über die APS beantragt werden. Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Mitteilungen zur Abgabe von Visaanträgen.

Bewerber, die den TestAS nicht ablegen können, können ins Interviewverfahren wechseln. Ein Wechsel vom Interviewverfahren zum TestAS ist hingegen nicht möglich!


TestAS Termine





Bewerbungsschritte für die Anmeldung zum TestAS am Samstag, 27.04.2024 :

Der TestAS am 27.04.2024 wird in den Testzentren Beijing und Shanghai angeboten.






Zukünftige TestAS-Termine


Samstag, 19.10.2024






Allgemeine Informationen zum TestAS

TestAS ist ein in Deutschland entwickelter standardisierter Studierfähigkeitstest für ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten, der weltweit dreimal im Jahr, und davon an zwei Terminen auch in China, durchgeführt wird. Er überprüft kognitive Fähigkeiten, die bei einem Studium in Deutschland vorausgesetzt werden. TestAS ist ein schriftlicher Test, der aus zwei Teilen besteht: einem Kerntest und einem studienfeldspezifischen Test. Er kann in Deutsch oder Englisch abgelegt werden.

Der papierbasierte Kerntest im Multiple-Choice-Format prüft kognitive Fähigkeiten, die in allen akademischen Studiengängen Voraussetzung für erfolgreiches Studieren sind. Er umfasst vier Aufgabengruppen und dauert 110 Minuten. Der ebenfalls papierbasierte circa zweieinhalbstündige studienfeldspezifische Test besteht, je nach Modul, aus zwei bis drei Aufgabengruppen und überprüft kognitive Fähigkeiten, die für den Erfolg in ausgewählten Studienfeldern besonders wichtig sind. Jeder Teilnehmer wählt bei der Anmeldung eines der vier studienfeldspezifischen Testmodule aus:

Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften
Ingenieurwissenschaften
Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
Wirtschaftswissenschaften

Weitere Informationen zu TestAS finden Sie unter: www.testas.de
Beispielaufgaben finden Sie unter: http://www.testas.de/de/modellaufgaben.htm