Partnerschaftsverfahren (P-Verfahren/ Programmstudierende)

Deutsche Hochschulen, die im Rahmen von Hochschulkooperationen chinesische Studierende rekrutieren, die in Deutschland einen akademischen Abschluss anstreben, können das vereinfachte Verfahren der APS-Gruppen-Überprüfung (P-Verfahren) beantragen.

Die Entscheidung, ob eine Gruppe in das P-Verfahren aufgenommen wird, ist gemäß Erlass des Auswärtigen Amtes immer eine Einzelfallentscheidung.

Die Aufnahme in das APS-P-Verfahren kann erfolgen, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die deutsche und chinesische Partnerhochschule haben einen Kooperationsvertrag geschlossen, der Ziel, Umfang und Ablauf des speziellen Programms beschreibt.
  • Die Studienbewerber sind immatrikulierte Studierende der chinesischen Partnerhochschule bzw. der Abschluss an der chinesischen Partnerhochschule erfolgte innerhalb der letzten 12 Monate.
  • Die Studienbewerber werden von deutschen Hochschulangehörigen fachlich und sprachlich ausgewählt.

Hinweise zur Auswahl der Studienbewerber:

  • Die Auswahl der Studienbewerber kann vor Ort in China oder mittels eines Online-Auswahlverfahrens durchgeführt werden.
  • Das Auswahlverfahren muss einen Interviewteil enthalten.
  • Die deutsche Hochschule muss sicherstellen, dass die von ihnen ausgewählten Bewerber den Kriterien der Bewertungsvorschläge der ZAB/KMK entsprechen, sie die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen und nach fachlichen Kriterien ausgewählt werden. Reine Motivationsinterviews sind nicht zulässig.
  • Der Interviewer kann nur Studierende für sein Fachgebiet oder fachnah auswählen.
  • Das Auswahlverfahren durch die deutsche Seite darf bei Antragseingang nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
  • Die Auswahlgespräche sind in Englisch oder Deutsch zu führen und müssen protokolliert werden. Dafür steht ein Protokollformular im Downloadbereich der APS-Webseite zur Verfügung. Anhand der Protokolle entscheidet die APS, ob auf das APS-Plausibilitätsinterview verzichtet werden kann. Die Protokolle sind vorab bei Beantragung der Gruppennummer an die APS zu senden.

Beantragung einer APS-Überprüfung im Partnerschaftsverfahren:

Die deutsche Partnerhochschule informiert die APS per E-Mail über ihre Kooperation mit der chinesischen Partnerhochschule und übermittelt zur Beantragung der Gruppennummer folgende Nachweise:

  1. Kooperationsvertrag zwischen der deutschen und chinesischen Hochschule
  2. Namensliste der ausgewählten Studienbewerber (Name + Geburtsdatum)
  3. Kurze Beschreibung des Auswahlverfahrens inklusive Angaben zum auswählenden Hochschulangehörigen, Ort, Zeit und Maßnahmen zur Identitätsfeststellung. Bei Online-Auswahl zusätzlich Angaben zur Supervision in China.
  4. Nachweis der fachlichen und sprachlichen Auswahl der Studienbewerber (Auswahlprotokolle)
  5. Kontaktperson der deutschen Hochschule

Nach Eingang und Prüfung des Antrags übermittelt die APS der deutschen Hochschule die Gruppennummer. Unter der Gruppennummer können sich die Bewerber im APS-Portal registrieren.

Formulare und Links: