Das Gaokao-Verfahren richtet sich an Absolventinnen und Absolventen chinesischer Oberschulen, die aufgrund ihres Gaokao-Ergebnisses die Voraussetzungen für den Zugang zu einem Studienkolleg oder für den direkten Hochschulzugang erfüllen.
Die Überprüfung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Ein Plausibilitätsinterview oder TestAS ist nicht vorgesehen.
Je nach Gaokao-Ergebnis und nachgewiesener Fächerkombination kommen folgende Zugangswege in Betracht:
- Gaokao-Ergebnis von mindestens 60 % der Gesamt-Maximalpunktzahl: fachorientierter Zugang zu einem Studienkolleg
[Voraussetzungen für ein Gaokao-Ergebnis ab 60 %] - Gaokao-Ergebnis von mindestens 70 % der Gesamt-Maximalpunktzahl: direkter fachorientierter Hochschulzugang
[Voraussetzungen für ein Gaokao-Ergebnis ab 70 %]
Informationen zum Ablauf des Gaokao-Verfahrens und zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie im Merkblatt Gaokao-Verfahren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an gverfahren[at]aps.org.cn. Geben Sie dabei bitte Ihren Namen und – falls bereits vorhanden – Ihre APS-Registrierungsnummer an.


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