Die Akademische Prüfstelle (APS) überprüft für Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit chinesischen Bildungsnachweisen die formale Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Hochschulen. Dies schließt eine Überprüfung der Echtheit der in China erworbenen Bildungsnachweisen ein.
Die APS bietet unterschiedliche Überprüfungsverfahren an, über die Sie sich auf den folgenden Seiten informieren können. Im Einzelnen sind dies:
- Das reguläre China-Verfahren für Studieninteressierte mit Studienzeiten oder einem Hochschulabschluss aus China, die sich für ein Studium in Deutschland bewerben möchten.
- Das Gaokao-Verfahren für Absolventinnen und Absolventen chinesischer Oberschulen, die an der regulären nationalen Gaokao teilgenommen haben und in Deutschland ein Studienkolleg besuchen oder ein Bachelorstudium aufnehmen möchten.
- Das Dokumentenprüfverfahren für Stipendiatinnen und Stipendiaten, Promovierende bzw. Studieninteressierte, die Ehe- oder eingetragener Lebenspartner von Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates sind.
- Das Partnerschaftsverfahren für Teilnehmende an Kooperationsprogrammen zwischen deutschen und chinesischen Hochschulen, die einen Abschluss an einer deutschen Hochschule anstreben.
- Das Austauschverfahren für Studieninteressierte, die im Rahmen eines Hochschulaustauschs für einen begrenzten Zeitraum in Deutschland studieren und dort keinen Abschluss erwerben möchten.
- Die Nichtprüfbarkeitsbestätigung für hochbegabte Schülerinnen und Schüler, die bereits eine Einladung zur Aufnahmeprüfung oder eine Zulassung zu einer deutschen Kunst- oder Musikhochschule haben.
Die APS überprüft ausschließlich Studienleistungen, die an einer vom chinesischen Bildungsministerium anerkannten Hochschule in China erbracht wurden.
Zusätzlich bieten wir folgende Services an:



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