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Befristete Umstellung des Chinaverfahrens für das Sommersemester 2023 und Wintersemester 2023/24 und


Die Corona-Pandemie hat weiterhin starke Auswirkungen auf die Mobilität internationaler Studierender. Um dennoch Planung und Durchführung von Studienvorhaben in Deutschland zu ermöglichen, wird das Chinaverfahren bei der Akademischen Prüfstelle für interessierte Bewerber und Bewerberinnen vorübergehend bis zum 31. März 2023 wie folgt umgestellt:

Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.09.2022 „Verlängerung der zeitlich befristeten Umstellung des APS-Prüfverfahrens in China und Vietnam in Zeiten der Corona-Pandemie über den 30.09.2022 hinaus“ wird im bisherigen Chinaverfahren bei Studieninteressenten, die sich

(a) derzeit noch im Bachelorstudium befinden
UND
(b)bisher noch kein Interviewverfahren ohne Erfolg durchlaufen haben

auf das persönliche Plausibilitätsinterview verzichtet.


Beginn: 1. Oktober 2022

Gültig bis: 31. März 2023

Als Antragsdatum gilt dabei der Eingangstempel bei Erhalt der Unterlagen in der APS.


Einzureichende Unterlagen:

Unterlagen gemäß Merkblatt China-Verfahren Interview
Einverständniserklärung Teilnahme befristete Umstellung APS-Prüfverfahren


Entgelt: 2.500,- RMB


Positives Prüfergebnis:

APS-Bescheinigung mit zeitlich befristeten Hochschulzugang für das Sommersemester 2023 und Wintersemester 2023/24 und ausschließlich für ein grundständiges Studium
Nachzertifizierung ist nicht möglich


Achtung:

Eine Teilnahme von Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen ist nicht möglich
Studieninteressenten, die ein Studium in Österreich, Belgien oder an der Universität St. Gallen anstreben, nehmen wie gewohnt am Plausibilitätsinterview teil.


Kontakt für Rückfragen: bcb[at]aps.org.cn

Information for International Students and Graduates in China



Applicants to German universities who

are not holding a Chinese passport,
have completed their elementary / high school education outside of China,
have graduated with a Bachelor’s degree issued by a Chinese university



have to participate in an APS evaluation, unless they are able to apply to German universities based on degrees from their home countries.

Further information regarding the screening procedures can be found in the following leaflets:

Graduates of Chinese universities who currently reside in China
Graduates of Chinese universities with residency outside of China



Graduates who have obtained a Chinese Masters without a preceding Chinese Bachelor’s degree should participate in the document verification process.

Applicants who reside in consular region of Shanghai (Shanghai, Anhui, Jiangsu and Zhejiang) should submit their documents to the APS office Shanghai.

Applicants residing in the consular region of Beijing, Chengdu and Guangzhou may submit their documents directly to the APS office Beijing.

APS Website Registration Example


Hinweis zu aktueller Umfrage unter Antragstellern im China-Verfahren


Um möglichst vielen Studienbewerbern Interviewtermine zur Bewerbung zum Wintersemester 2016/17 zu ermöglichen, führt die Akademische Prüfstelle derzeit eine Umfrage unter Antragstellern im China-Verfahren durch. Die Abfrage erfolgt durch die Akademische Prüfstelle über die Mailadresse abfrage[at]aps.org.cn.

Antragsteller im China-Verfahren sind aufgerufen, ihr E-Mailpostfach regelmäßig zu kontrollieren und die Abfrage zeitnah entsprechend der formulierten Anforderungen zu beantworten.

Nicht chinesische Zeugnisse und Leistungsnachweise

Die Akademische Prüfstelle (APS) als Serviceeinrichtung des Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking überprüft für chinesische Studienbewerber die formale Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Hochschulen. Dies schließt eine Überprüfung der Echtheit der in China erworbenen universitären Leistungsnachweise chinesischer Hochschulen ein.

Die APS überprüft keine Leistungsnachweise deutscher, anderer nicht chinesischer Hochschulen, sowie von Hochschulen in Macao, Hongkong oder Taiwan.

Studierende mit Abschlüssen und Leistungsnachweisen solcher Hochschulen können sich mit diesen ohne APS-Überprüfung direkt an einer deutschen Hochschule bewerben. Es liegt im Ermessen der Hochschule, ob eventuell noch andere in China erworbene akademische Leistungsnachweise und Zeugnisse (z.B. Bachelorzeugnis bei vorliegendem nicht chinesischem Master) durch die APS überprüft werden sollen und die Studienbewerber zum Interview an die APS kommen müssen.

Für Zeugnisse und Leistungsnachweise nicht chinesischer Hochschulen gelten die Bewertungsvorschläge für den Hochschulzugang des jeweiligen Landes, in dem die Studienleistungen erbracht wurden, oder nach dessen Regelungen sie erworben wurden. Die Prüfung des Hochschulzugangs und der Echtheit der Leistungsnachweise obliegt der deutschen Hochschule.

Die APS hat in der Vergangenheit Studienbewerbern, die nicht chinesische akademische Zeugnisse vorlegten, ein Schreiben ausgestellt, das auf die obigen Regelungen hinwies. Dies wird in Zukunft nicht mehr geschehen und durch diese Ausführungen ersetzt.

Deutschland ist Ehrengast bei der China Education Expo (CEE) 2012

In diesem Jahr feiern die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik China das vierzigjährige Jubiläum der Aufnahme diplomatischer Beziehungen. Aus diesem Anlass wird Deutschland Ehrengast bei der diesjährigen CEE sein, der größten Bildungsmesse Chinas, bei der Deutschland schon in den letzten Jahren stark vertreten war. Neben dem DAAD, der die Teilnahme der deutschen Hochschulen organisiert, werden sich die Deutsche Botschaft zusammen mit der Akademischen Prüfstelle (APS), deutsche Institutionen und zahlreiche deutsche Hochschulen an der Messe beteiligen. Die Messe wird


in Peking am 20./21. Oktober,
in Xi’an am 23. Oktober,
in Chengdu am 25. Oktober,
in Shanghai am 27./28. Oktober,
in Wuhan am 30. Oktober,
in Changsha am 1. November und

Für eine Übersicht über die teilnehmenden Institutionen an den einzelnen Stationen, bitte hier (DAAD Webseite) klicken.

Anerkannte Hochschulen China

Hochschulen des "211-Projekts"
Im Oktober 1995 rief die chinesische Regierung das «211-Projekt» ins Leben, bei dem für das 21. Jahrhundert die 100 besten chinesischen Hochschulen mit Schlüsseldisziplinen besonders gefördert werden sollen. Es handelt sich hierbei momentan um 112 Hochschulen, die auf der Internetseite des chinesischen Erziehungsministeriums aufgelistet sind. Diese Hochschulen sollen nationale Standards in Ausbildung, Forschung, im Training von Hochschullehrern und im Hochschul-Management setzen und dabei auch internationale Standards erreichen.

Studenten von «211-Hochschulen» haben an deutschen Hochschulen einen leichteren Zugang, da sie nur mindestens 1 Semester (bei 12-jähriger Schulzeit) bzw. 3 Semester (bei 11-jähriger Schulzeit) an einer solchen Hochschule studiert haben müssen.

Die Liste der 211-Hochschulen finden sie hier: 211-Hochschulen
Diese Liste ist nach den Angaben der Webseite des chinesischen Bildungsministeriums zusammengestellt (www.moe.gov.cn).

Staatlich anerkannte Hochschulen
Das chinesische Erziehungsministerium hat zurzeit (Stand 30.06.2020) 2.740 Hochschulen anerkannt. Zu diesen gehören 1.258 Universitäten inkl. der 211-Hochschulen. Diese Universitäten bieten als höchsten ersten Abschluss in vier- oder fünfjährigen sog. benke-Studiengängen einen Bachelor an. Studenten dieser Studiengänge haben je nach Zahl der bisher erfolgreich absolvierten Semester Zugang zu deutschen Hochschulen.

Weiterhin zählen 1.482 eher berufsbildende Hochschulen zu den anerkannten Hochschulen in China. Diese bieten zwei- oder dreijährige sog. zhuanke-Studiengänge an. Diese zhuanke-Studiengänge unterscheiden sich in sog. dazhuan- und sog. gaozhi-Studiengänge, die in Deutschland beide gemeinsam unter Junior College gefasst werden. Allerdings haben nur Studenten der dazhuan-Studiengänge (nach dreijährigem erfolgreich abgeschlossenem Studium) Zugang zu Studienkollegs in Deutschland. Absolventen von gaozhi-Studiengängen haben an deutschen Hochschulen keinen Zugang.

An vielen chinesischen Universitäten werden sowohl vier-/fünfjährige benke-Studiengänge als auch zwei-/dreijährige zhuanke-Studiengänge angeboten. Ausschlaggebend für die Frage der Zulassung in Deutschland ist der studierte Studiengang an der chinesischen Hochschule.

Die Liste der staatlich anerkannten Hochschulen finden Sie hier:
Staatlich anerkannte Hochschulen (inklusive 211-Hochschulen)

Chinaverfahren

Das China-Verfahren gilt für Studienbewerber mit chinesischen Studienleistungen, die sich in China aufhalten und ein Studium in Deutschland anstreben. Bevor sie sich an einer deutschen Hochschule bewerben können, müssen die Bewerber ihre Zeugnisse von der APS auf Echtheit überprüfen lassen und an einem Interview oder dem TestAS teilnehmen. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten sie ein digital signiertes Zertifikat (DigZert) in ihrem APS-Account. Teilnehmer am China-Verfahren können ihren Visumantrag direkt bei der APS einreichen.

Bitte beachten Sie, dass ein Verfahrenswechsel nach erfolgter Anmeldung zum Interviewverfahren ausgeschlossen ist.

Alle chinesischen Studenten aus Bachelor-Studiengängen, die eine direkte Hochschulzugangsberechtigung haben, noch nicht im 7. Semester bzw. im letzten Studienjahr sind und sich um einen Studienplatz in einem Bachelor-Studiengang an einer deutschen Universität bewerben wollen, können bei der Überprüfung ihrer Dokumente durch die APS statt des Plausibilitäts-Interviews den Test für Ausländische Studierende (TestAS) ablegen. Alle anderen müssen das Interview machen.

Antragstellung

1. Online-Registrierung
Die Bewerber registrieren sich auf der Website der APS und erhalten ein Passwort, mit dem sie Zugang zu einem persönlichen Anmeldefenster erlangen. Nach Eingabe aller notwendigen Informationen zu ihrer Person, ihrem Bildungsstand und ihren Sprachkenntnissen wird ihnen per E-Mail eine Anmeldebestätigung in PDF-Format mit einer Teilnehmer-Nummer übersandt.

2. Überweisung des Entgelts
Für die Bearbeitung des Antrags wird bei Antragstellern ein Entgelt von 2500,- RMB erhoben. In diesem Betrag ist die Visumsgebühr nicht enthalten. Der Betrag muss auf das Konto der APS überwiesen werden. Den einzureichenden Unterlagen muss die Kopie des Überweisungsbelegs hinzugefügt werden. Anträge können erst dann bearbeitet werden, wenn auch das Entgelt eingegangen ist. Aus Sicherheitsgründen darf kein Geld zusammen mit den Unterlagen geschickt werden. Die APS nimmt kein Bargeld an.

3. Übersendung der Dokumente
Die ausgedruckte Anmeldebestätigung muss zusammen mit einem Passfoto (nicht älter als 6 Monate) und den einzureichenden Dokumenten per Post an die APS übersandt. Die Liste der einzureichenden Dokumente kann dem Merkblatt China-Verfahren entnommen werden.

Bitte beachten: Die eingereichten Dokumente werden von uns archiviert und daher nicht zurückgesandt!

Nach erfolgter Anmeldung überprüft die APS, ob der Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen für eine deutsche Hochschule erfüllt und ob die eingereichten Dokumente echt sind.

Erfolgreiche Bewerber werden zu einem Interview eingeladen oder können den TestAS absolvieren.

Die eingereichten Unterlagen werden im Fall einer erfolgreichen Überprüfung drei Jahre nach dem Überprüfungstermin vernichtet. Im Falle einer nicht erfolgreichen Überprüfung werden die Unterlagen nach Ablauf von fünf Jahren ab dem letzten Überprüfungstermin vernichtet.

4. Wechsel vom Partnerschaftsprogramm zum China-Verfahren

Jeder Bewerber ohne deutschen Abschluss (Bachelor, Master) benötigt eine Bestätigung der deutschen Hochschule, aus der hervorgeht „wann“ und aus „welchen Gründen“ das Partnerschaftsprogramm beendet wird sowie eine Abmeldebestätitung der Ausländerbehörde vor Ort. Der Antrag auf einen Wechsel in das China-Verfahren kann per E-Mail, per Fax gestellt werden. Die APS prüft dann in diesen Einzelfällen, ob eine Aufnahme in das China-Verfahren möglich ist. Eine erneute Registrierung auf der Webseite der APS ist nicht notwendig.

Studierende, die im Rahmen des Partnerschaftsverfahrens einen deutschen Abschluss (Bachelor, Master) erhalten, müssen für ein weiterführendes Studium in Deutschland nicht am China-Verfahren der APS teilnehmen. Diese Studenten können sich direkt an der deutschen Hochschule bewerben. Ein Wechsel der Hochschule ist in Deutschland allerdings erst nach dem Erwerb des angestrebten Abschlusses, bzw. nach Beendigung des jeweiligen Programms möglich.

Formulare und Links:

- Online-Registrierung
- Merkblatt China-Verfahren (Interview)
- Merkblatt China-Verfahren (TestAS)
- Kontoverbindung





Visumsantrag bei APS Peking



Bitte lesen Sie das Merkblatt der Deutschen Botschaft Peking zur Terminvergabe (Stand Oktober 2023)

Terminvereinbarung zur Abgabe der Visumanträge erfolgt für Teilnehmer aller APS-Verfahren über Wartelisten. Bitte lesen Sie die entsprechenden Informationen der Deutschen Botschaft Peking.

Warteliste A
- Zulassung einer Hochschule in Deutschland zum Fachstudium und/oder
- Zulassung zum Studienkolleg

Warteliste B
Erfüllen Sie keine der für Warteliste A genannten Voraussetzungen, registrieren Sie sich bitte auf der Warteliste B.
Insbesondere betrifft dies Studienbewerber und Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen ohne (bedingte) Zulassung zum Studium.



RÜCKVERSAND VON REISEPÄSSEN
Der Rückversand der Reisepässe an die Antragsteller durch die Deutsche Botschaft erfolgt über die chinesische Post (EMS).

Kuriergebühren:

Die Kuriergebühr wird direkt bei der Visumantragstellung in der APS Peking gezahlt. Bitte halten Sie 31 CNY passend in Bargeld bereit (kein Münzgeld). Eine Zahlung per Karte, Wechat oder Alipay ist nicht möglich.

BEZAHLUNG DER VISUMGEBÜHR

Die Bezahlung der Visumgebühr in Höhe von 75€ (unter 18 Jahre 37,50€) erfolgt mit chinesischer UnionPay-Bankkarte bei Abgabe des Visaantrages in der APS. Die Gebühren werden zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft in CNY umgerechnet.



VIDEX
Antragsteller aller Verfahren müssen ihre Daten maschinell lesbar erfassen und einen VIDEX-Barcode erstellen lassen.

Ablauf: Bitte füllen Sie zunächst das Online-Formular unter https://videx.diplo.de/ aus.
Nach Ausfüllen des Formulars wählen Sie bitte den Menüpunkt „Print Application” oben links. Im daraufhin erstellten PDF-Dokument drucken Sie bitte ausschließlich die letzte Seite des Antragsformulars mit dem Barcode aus. (VIDEX-Muster)

Antragsteller, die ihr Visum bei der APS abgeben, müssen folgendes beachten:

1. Bei der Erstellung des VIDEX-Barcode-Dokuments darf unter Punkt 4 (Reiseinformationen) die „voraussichtliche Aufenthaltsdauer“ von 90 Tagen (einschließlich Datum der Ein- und Ausreise) nicht überschritten werden! Wenn Sie beispielsweise am 1. März 2022 in den Schengen-Raum einreisen, dann ist beim „voraussichtlichen Datum der Ausreise aus dem Schengen-Raum“ der 29. Mai 2022 anzugeben und bei „voraussichtlicher Aufenthaltsdauer“ sind 90 Tage einzutragen.

2. Punkt 12 (Voraussichtliche Aufenthaltsdauer) auf dem Antragsformular für ein Langzeitvisum ist wie folgt auszufüllen: Der Beginn des Aufenthalts muss mit dem „voraussichtlichen Datum der Einreise in den Schengen-Raum“ im VIDEX-Barcode-Dokument übereinstimmen. Als Ende des Aufenthalts ist der Zeitpunkt anzugeben, an dem das Studium in Deutschland voraussichtlich abgeschlossen wird.



Weitere Hinweise
1. Wenn der ursprüngliche Wohnsitz des Antragstellers nicht in den Konsularbezirk Peking fällt, der derzeitige Wohnsitz sich jedoch im Konsularbezirk Peking befindet, sind folgende Nachweise vorzulegen:

A. Aufenthaltsnachweis (Nicht-Wohnsitz-Registrierungskarte)
B. Erklärung zum Wohnzweck (z.B. Beschäftigungsnachweis, Praktikumsnachweis, Sprachunterrichtsnachweis)
Vorlage der Original-Dokumente in zweifacher Kopie mit deutscher Übersetzung.


2. Anmerkung für Absolventen: Ab dem 1. Juli eines Jahres muss das Abschlusszeugnis vorgelegt werden. Antragsteller, deren Abschluss noch nicht vorliegt, legen einen Nachweis über die verspätete Ausstellung des Abschlusses der Hochschule. Vorlage der Original-Dokumente in zweifacher Kopie mit deutscher Übersetzung.

Studierende mit Heimatort außerhalb des Konsularbezirks Peking, die bisher an einer Hochschule im Konsularbezirk Peking studieren, fallen nach ihrem Abschluss in den Konsularbezirk, wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorweisen können.



Wichtige Kontakte und Links:

Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums
Merkblätter zur Beantragung eines nationalen Visums für längerfristige Aufenthalte
Antragsformular nationales Visum & Zusatzerklärung
Besondere Hinweise zum Visumantrag zu Studienzwecken (nur für APS Büro Peking)



DigZert



Ausstellung digital signierter Zertifikate

Die Akademische Prüfstelle China stellt für Antragsteller, die ab dem 27. November 2023 ein für Deutschland geltendes Individualprüfverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, ausschließlich ein digital signiertes Zertifikat mit QR-Code (DigZert) aus.

Das DigZert mit QR-Code kann zu Bewerbung an einer deutschen Hochschule benutzt werden.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt DigZert.

Für Antragsteller, deren Überprüfungsverfahren vor dem 05.12.2022 abgeschlossen wurde, kann kein DigZert ausgestellt werden.

Wichtiger Hinweis für die Visumbeantragung:

Antragsteller, die kein DigZert mit QR-Code haben, müssen weiterhin ein Original des Papierzertifikats vorlegen.

Antragsteller, die ein DigZert mit QR-Code haben, legen einen Papierausdruck des DigZerts vor.


Detailed information on digitally signed certificates (DigZert) in English.











Termine APS Interviews (gültig ab 02.12.2021)



Liebe Studentinnen und Studenten,

bitte beachten Sie, dass ab dem 2. Dezember 2021 die E-Mail-Adresse coronatermin[at]aps.org.cn deaktiviert ist.

Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die an einem Interview teilnehmen, gilt folgender Ablauf:

(1) Übersendung der Dokumente
(2) Überprüfung der eingereichten Unterlagen
(3) Benachrichtigung per E-Mail über die erfolgreiche Überprüfung der Unterlagen
(4) Mitteilung zur Teilnahme am Interview per Email zwei Wochen vor dem Termin
(5) Teilnahme am Plausibilitätsinterview


Interview-Termine werden in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge vergeben.

Interview-Termine, die vor dem 2. Dezember 2021 bereits bestätigt wurden, sind weiterhin gültig.

Antragstellerinnen und Antragsteller, die noch keinen Termin für ein Interview vereinbart haben, werden von der APS über ihren Termin benachrichtigt.


Ihre Akademische Prüfstelle China