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Entgeltordnung


(Ab 1. August 2019)

Hinweise:

1. Wiederholungsinterview
Das Wiederholungsinterview bezieht sich auf Studienbewerber, die im ersten oder zweiten Interview nicht erfolgreich waren und nun einen weiteren Interviewtermin vereinbaren möchten. Für Anträge auf Zweit- bzw. Drittinterview, die mit Stichtag 31. Juli 2019 inklusive des Entgeltes bei der APS eingegangen sind, findet noch die alte Entgeltordnung Anwendung.

2. Erneute Überprüfung
Bei der erneuten Überprüfung haben Studienbewerber das Interview im Chinaverfahren bereits erfolgreich durchlaufen, benötigen aber aus folgenden Gründen ein neues APS-Zertifikat:


veränderter Ausbildungsstand/Hochschulzugangsberechtigung seit dem ersten erfolgreichen Interview
Nachzertifizierung des Bachelor gewünscht. Beim ersten Antrag konnten jedoch noch nicht genügend Semester nachgewiesen werden (6 in einem 4-jährigen bzw. 8 in einem 5-jährigen Studiengang)


3. Nachzertifizierung:
Für Bewerber, die das China-Verfahren der APS bereits erfolgreich durchlaufen haben und dabei mindestens 6 Semester eines vierjährigen Studiengangs bzw. 8 Semester eines fünfjährigen Studiengangs durchlaufen haben, zertifiziert die APS das Abschlusszeugnis, das Bachelorzeugnis sowie die letzten Semester nach, ohne ein weiteres Interview durchzuführen.

4. Die Entgelte enthalten keine Visumgebühr.

Visumsantrag bei APS Shanghai






Studienbewerber mit APS Überprüfung im:

Chinaverfahren (inklusive TestAS), Gaokaoverfahren (G-Verfahren) und Dokumentenprüfverfahren (C-/D-Verfahren)Bitte vereinbaren Sie wenigstens eine Woche im Voraus unter der E-Mail-Adresse
sha-visumtermin[at]aps.org.cn einen Termin für die Abgabe des Visumantrags.
Ihre Anmeldung sollte folgende Angaben enthalten:
              Name
              APS Aktennummer
              Gewünschter Abgabetermin

Bitte fügen Sie der E-Mail als Anhang den Finanzierungsnachweis bei.


Austauschverfahren (A-Verfahren)
Austauschstudenten aus dem Konsularbereich Shanghai reichen sowohl Visumantrag als auch Biometrie im Büro der APS Shanghai ein.
Bitte vereinbaren Sie wenigstens eine Woche im Voraus unter der E-Mail-Adresse
sha-visumtermin[at]aps.org.cn einen Termin für die Abgabe der Visumantrags.
Ihre Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:
              Name
              Gruppennummer
              APS Aktennummer
              Gewünschter AbgabeterminBitte fügen Sie der E-Mail als Anhang einen Scan des „APS-Telefax zur erfolgreichen Überprüfung“ und den Finanzierungsnachweis bei.


Verfahren für Programmstudierende (P-Verfahren) und Sonderverfahren (S-Verfahren und N-Verfahren)
Bitte vereinbaren Sie – unabhängig von der Gruppengröße - wenigstens eine Woche im Voraus unter der E-Mail-Adresse sha-visumtermin[at]aps.org.cn einen Termin für die Abgabe der Visumanträge.
Ihre Anmeldung sollte folgende Angaben enthalten:
              Gruppennummer
              Anzahl der Gruppenteilnehmer
              Gewünschter Abgabetermin
              Abgabe des Antrags über einen Koordinator oder persönliche AbgabeBitte fügen Sie der E-Mail als Anhang einen Scan des „APS-Telefax zur erfolgreichen Überprüfung“ bei.

Gruppen unter 10 Personen: Studienbewerber reichen sowohl Visumantrag als auch Biometrie persönlich im Büro der APS Shanghai ein.
Gruppen von 10 oder mehr Personen: Die Abgabe der Visumanträge erfolgt durch Koordinatoren im Büro der APS Shanghai. Die Abnahme der Biometrie findet im Generalkonsulat Shanghai. Der Termin für die Abnahme der Biometrie wird den Koordinatoren bei der Abgabe der Visumanträge mitgeteilt.

Wichtige Links:

• Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums
• Besondere Hinweise zum Visumantrag zu Studienzwecken
• Bezahlung der Visumgebühr
• Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung
• Erklärung über den Krankenversicherungsschutz



APS-Bewerbung

Bewerber für das Studienzielland Österreich werden in Zukunft an zwei Prüfblöcken im Jahr an der Akademischen Prüfstelle eingeladen.

Prüftage für Studienbewerber für Österreich:

Mai 2011
Ort: Peking

1. China-Verfahren 
Für die Teilnahme am Verfahren registrieren Sie sich bitte online auf der Webseite der APS und reichen Ihre Dokumente inklusive der Bestätigung der Online-Anmeldung an die APS. Die Liste der einzureichenden Dokumente entnehmen Sie bitte dem Merkblatt China-Verfahren. Bitte schicken Sie Ihren Antrag per Post an die APS oder reichen Sie ihn persönlich ein.

Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Entgelt von 2500 RMB erhoben. Der Betrag muss auf das Konto der APS überwiesen werden. Auf dem Antragsformular muss die Überweisungsnummer angegeben werden. Anträge können erst dann bearbeitet werden, wenn auch das Entgelt eingegangen ist.
An der APS können keine Visa für Österreich beantragt werden. Falls der Betrag von 60 €, die der Anteil für das Visum für die Bundesrepublik Deutschland sind, bereits bezahlt wurde und der Bewerber nachträglich den Wunsch äußert, das Studium in Österreich durchzuführen, hat er an der Österreichischen Botschaft in Peking ein Visum für Österreich zu beantragen. In diesem Fall kann er einen Antrag an die APS auf Rückerstattung stellen.
Eine genaue Auflistung der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt China-Verfahren_Österreich
 
2. Österreich-Verfahren
Für die Teilnahme am Österreich-Verfahren füllen Sie bitte das Antragsformular der APS aus und schicken alle notwendigen Dokumente, wie im Merkblatt Österreich-Verfahren angegeben, an die APS.

Bitte geben Sie auf Ihrem Antragsformular auf jeden Fall an, dass Sie in Österreich studieren möchten!

Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Entgelt von 1000 RMB erhoben, das auf das Konto der APS überwiesen werden muss. Auf dem Antragsformular muss die Überweisungsnummer angegeben werden. Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn das Geld bei der APS eingegangen ist.

Eine genaue Auflistung der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt Österreich-Verfahren

3. Künstler-Verfahren
Für die Teilnahme am Künstler-Verfahren füllen Sie bitte das Antragsformular der APS aus und schicken alle notwendigen Dokumente, wie im Merkblatt Künstler-Verfahren_Österreich angegeben, an die APS.

Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Entgelt von 500 RMB erhoben, das auf das Konto der APS überwiesen werden muss. Auf dem Antragsformular muss die Überweisungsnummer angegeben werden. Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn das Geld bei der APS eingegangen ist.

Eine genaue Auflistung der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt Künstler-Verfahren_Österreich
 
4. Doktoranden-Verfahren
Wenn die aufnehmende Universität eine Überprüfung durch die APS fordert, reichen Sie bitte Ihre Unterlagen wie im Merkblatt für Doktoranden angeführt ein. Wir werden eine Dokumentenprüfung vornehmen und Ihnen bei erfolgreicher Überprüfung eine Bescheinigung ausstellen. Ein Interview wird nicht durchgeführt.
Das Entgelt für die Überprüfung der Unterlagen beträgt 1000 RMB. Bitte überweisen Sie das Entgelt auf das Konto der APS.
Eine genaue Auflistung der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt für Doktoranden_Österreich

5. Stipendiaten-Verfahren
Wenn Sie eine Bescheinigung benötigen, setzen Sie sich bitte mit der APS in Verbindung (Fax oder E-Mail). Die Mitarbeiter der APS werden Sie über das weitere Vorgehen informieren.
Wenn Sie zu einem Interview kommen müssen, reichen Sie Ihre Unterlagen bitte entsprechend des Merkblatts China-Verfahrens ein. Die APS wird Sie nach Überprüfung der Unterlagen zu einem Interview einladen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt für Stipendiaten_Österreich

Anerkannte Hochschulen China

Hochschulen des "211-Projekts"
Im Oktober 1995 rief die chinesische Regierung das «211-Projekt» ins Leben, bei dem für das 21. Jahrhundert die 100 besten chinesischen Hochschulen mit Schlüsseldisziplinen besonders gefördert werden sollen. Es handelt sich hierbei momentan um 112 Hochschulen, die auf der Internetseite des chinesischen Erziehungsministeriums aufgelistet sind. Diese Hochschulen sollen nationale Standards in Ausbildung, Forschung, im Training von Hochschullehrern und im Hochschul-Management setzen und dabei auch internationale Standards erreichen.

Studenten von «211-Hochschulen» haben an deutschen Hochschulen einen leichteren Zugang, da sie nur mindestens 1 Semester (bei 12-jähriger Schulzeit) bzw. 3 Semester (bei 11-jähriger Schulzeit) an einer solchen Hochschule studiert haben müssen.

Die Liste der 211-Hochschulen finden sie hier: 211-Hochschulen
Diese Liste ist nach den Angaben der Webseite des chinesischen Bildungsministeriums zusammengestellt (www.moe.gov.cn).

Staatlich anerkannte Hochschulen
Das chinesische Erziehungsministerium hat zurzeit (Stand 30.06.2020) 2.740 Hochschulen anerkannt. Zu diesen gehören 1.258 Universitäten inkl. der 211-Hochschulen. Diese Universitäten bieten als höchsten ersten Abschluss in vier- oder fünfjährigen sog. benke-Studiengängen einen Bachelor an. Studenten dieser Studiengänge haben je nach Zahl der bisher erfolgreich absolvierten Semester Zugang zu deutschen Hochschulen.

Weiterhin zählen 1.482 eher berufsbildende Hochschulen zu den anerkannten Hochschulen in China. Diese bieten zwei- oder dreijährige sog. zhuanke-Studiengänge an. Diese zhuanke-Studiengänge unterscheiden sich in sog. dazhuan- und sog. gaozhi-Studiengänge, die in Deutschland beide gemeinsam unter Junior College gefasst werden. Allerdings haben nur Studenten der dazhuan-Studiengänge (nach dreijährigem erfolgreich abgeschlossenem Studium) Zugang zu Studienkollegs in Deutschland. Absolventen von gaozhi-Studiengängen haben an deutschen Hochschulen keinen Zugang.

An vielen chinesischen Universitäten werden sowohl vier-/fünfjährige benke-Studiengänge als auch zwei-/dreijährige zhuanke-Studiengänge angeboten. Ausschlaggebend für die Frage der Zulassung in Deutschland ist der studierte Studiengang an der chinesischen Hochschule.

Die Liste der staatlich anerkannten Hochschulen finden Sie hier:
Staatlich anerkannte Hochschulen (inklusive 211-Hochschulen)

Partnerschaftsverfahren (P-Verfahren/ Programmstudierende)



Deutsche Hochschulen, die im Rahmen von Hochschulkooperationen chinesische Studierende rekrutieren, die in Deutschland einen akademischen Abschluss anstreben, können das vereinfachte Verfahren der APS-Gruppen-Überprüfung (P-Verfahren) beantragen.

Die Entscheidung, ob eine Gruppe in das P-Verfahren aufgenommen wird, ist gemäß Erlass des Auswärtigen Amtes immer eine Einzelfallentscheidung.

Die Aufnahme in das APS-P-Verfahren kann erfolgen, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die deutsche und chinesische Partnerhochschule haben einen Kooperationsvertrag geschlossen, der Ziel, Umfang und Ablauf des speziellen Programms beschreibt.
Die Studienbewerber sind immatrikulierte Studierende der chinesischen Partnerhochschule bzw. der Abschluss an der chinesischen Partnerhochschule erfolgte innerhalb der letzten 12 Monate.
Die Studienbewerber werden von deutschen Hochschulangehörigen fachlich und sprachlich ausgewählt.


Hinweise zur Auswahl der Studienbewerber:
Die Auswahl der Studienbewerber kann vor Ort in China oder mittels eines Online-Auswahlverfahrens durchgeführt werden.
Das Auswahlverfahren muss einen Interviewteil enthalten.
Die deutsche Hochschule muss sicherstellen, dass die von ihnen ausgewählten Bewerber den Kriterien der Bewertungsvorschläge der ZAB/KMK entsprechen, sie die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen und nach fachlichen Kriterien ausgewählt werden. Reine Motivationsinterviews sind nicht zulässig.
Der Interviewer kann nur Studierende für sein Fachgebiet oder fachnah auswählen.
Das Auswahlverfahren durch die deutsche Seite darf bei Antragseingang nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Die Auswahlgespräche sind in Englisch oder Deutsch zu führen und müssen protokolliert werden. Dafür steht ein Protokollformular im Downloadbereich der APS-Webseite zur Verfügung. Anhand der Protokolle entscheidet die APS, ob auf das APS-Plausibilitätsinterview verzichtet werden kann. Die Protokolle sind vorab bei Beantragung der Gruppennummer an die APS zu senden.


Beantragung einer APS-Überprüfung im Partnerschaftsverfahren:

Die deutsche Partnerhochschule informiert die APS per E-Mail über ihre Kooperation mit der chinesischen Partnerhochschule und übermittelt zur Beantragung der Gruppennummer folgende Nachweise:

Kooperationsvertrag zwischen der deutschen und chinesischen Hochschule
Namensliste der ausgewählten Studienbewerber (Name + Geburtsdatum)
Kurze Beschreibung des Auswahlverfahrens inklusive Angaben zum auswählenden Hochschulangehörigen, Ort, Zeit und Maßnahmen zur Identitätsfeststellung. Bei Online-Auswahl zusätzlich Angaben zur Supervision in China.
Nachweis der fachlichen und sprachlichen Auswahl der Studienbewerber (Auswahlprotokolle)
Kontaktperson der deutschen Hochschule

Nach Eingang und Prüfung des Antrags übermittelt die APS der deutschen Hochschule die Gruppennummer. Unter der Gruppennummer können sich die Bewerber im APS-Portal registrieren.


Formulare und Links:

Merkblatt Partnerschaftsverfahren
Protokoll der Auswahl für das Partnerschaftsverfahren
Merkblatt Wechsel Partnerschaftsverfahren(P-Verfahren)
zum Chinaverfahren (C-Verfahren)
Antrag zum Wechsel des APS Überprüfungsverfahrens


FAQ

V. Die einzureichenden Unterlagen
i. Wie kann ich meine Unterlagen abgeben? Muss ich sie vor oder nach der Überweisung des Entgelts abgeben?
Wenn Sie die geforderten Unterlagen vollständig beisammen haben, können Sie sie uns mit der Post schicken. Sie müssen erst das Entgelt überweisen, ehe Sie uns den Antrag inklusive einer Kopie des Einzahlungsbelegs zuschicken. Die Überweisung des Entgeltes und die Absendung der Unterlagen sollten möglichst am gleichen Tag oder einen Tag später erfolgen. Sonst ist eine Zuordnung schwierig und der Antrag kann nur verzögert bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass wir die Unterlagen erst bearbeiten können, wenn diese vollständig bei uns eingegangen sind.
X. Online Registrierung
vi. Ich habe bereits an einer APS Überprüfung teilgenommen und möchte mich nun für eine neue Überprüfung bewerben. Bei der erneuten Registrierung erhalte ich eine Fehlermeldung. Was kann ich tun?
Wenn Sie sich bereits im APS Portal registriert waren und nun an einem neuen Überprüfungsverfahren teilnehmen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an info@aps.org.cn mit dem Betreff: Verfahrenswechsel. Die E-Mail sollte folgende Informationen enthalten: 1. Ihr vollständiger Name 2. Ihre Personalausweis-Nr. (ID-Nr.) 3. Ihre alte APS Nummer 4. Formloser Antrag auf Verfahrenswechsel inklusive kurze Begründung, Datum und Unterschrift.
Nach Prüfung Ihres Antrags werden Sie dem neuen Überprüfungsverfahren im APS Portal hinzugefügt. Danach können Sie sich im APS Portal anmelden, das neue Antragsformular ausdrucken und die Überprüfung fortsetzen.