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Hinweis zur Nachzertifizierung



Für Anträge auf Nachzertifizierung, die ab dem 15. Juni 2023 eingereicht werden, wird ausschließlich ein digital signiertes Zertifikat (DigZert) ausgestellt.

Bei der Visumbeantragung sind folgende Zertifikate vorzulegen:

1. Ausdruck der digital signierten Nachzertifizierung
2. Original des APS-Papierzertifikats


Reduzierung der Anzahl von APS-Papierzertifikaten



Ab dem 6. Februar 2023 wird im Rahmen der Umstellung auf digital signierte Zertifikate (DigZert) für Antragsteller, die ein für Deutschland geltendes Individualprüfverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, die Anzahl der zur Verfügung gestellten Papierzertifikate reduziert.

Weitere Informationen zum DigZert: https://www.aps.org.cn/verfahren-und-services-deutschland/digzert.


Aktueller Hinweis zu den APS Zertifikaten und Bescheinigungen



Update vom 4.11.2021

Aufgrund Corona bedingter Lieferengpässe wird mit Beginn 4. Nov. 2020 die Anzahl der ausgestellten APS Zertifikate und Bescheinigungen vorübergehend auf 1 Blatt pro Antragsteller reduziert. Die Akademische Prüfstelle wird umgehend nach Normalisierung der Lieferketten noch ausstehende Zertifikate/Bescheinigungen postalisch nachreichen. Wir empfehlen allen Antragstellern für die Bewerbung an deutschen Hochschulen Kopien der Zertifikate/Bescheinigungen zu nutzen.

Sollten im Laufe des Bewerbungsprozesses Zweifel an der Echtheit der Zertifikate/Bescheinigungen auftreten, können sich die deutschen Hochschulen jederzeit an die APS wenden.


Zur Anzeige von Interviewergebnissen / Ausstellung von Zertifikaten


Aus technischen Gründen verzögert sich die Anzeige von Interviewergebnissen im Online-Portal der APS sowie die Ausstellung von Zertifikaten derzeit um wenige Tage. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Nachzertifizierung



Nachzertifizierung für Studienbewerber auf Masterstudiengänge

Studienbewerber, die:

eine erfolgreiche APS Überprüfung mit mindestens 6 Semester eines vierjährigen Studiengangs bzw. 8 Semester eines fünfjährigen Studiengangs absolviert haben.
UND
sich auf einen Masterstudienplatz an einer deutschen Hochschule bewerben möchten.
können eine nachträgliche APS Überprüfung ihres Abschlusszeugnisses und ihrer Bachelorurkunde beantragen.
Eine Teilnahme an einem zusätzlichen Interview ist dabei nicht notwendig.
Für die Nachzertifizierung wird ein Entgelt in Höhe von 1000 RMB erhoben.


Zur Beantragung der Nachzertifizierung reichen Sie bitte folgende Unterlagen per Post in der APS Peking ein:

Formloser Antrag auf Nachzertifizierung mit Nennung des Namens und der APS Aktennummer
beglaubigte Kopie mit beglaubigter Übersetzung des Abschlusszeugnisses
beglaubigte Kopie mit beglaubigter Übersetzung des Bachelorzeugnisses
beglaubigte Kopie mit beglaubigter Übersetzung des vollständigen Studienbuchs
CHSI Report des Abschlusszeugnisses
CHSI Report der Graduationsurkunde
Kopie des Einzahlungsbelegs


Bitte beachten Sie:

Die Nachzertifizierung des Abschluss- und des Bachelorzeugnisses kann erst abgeschlossen werden, wenn der APS die hierfür notwendigen Informationen von Seiten der chinesischen Hochschule und den chinesischen Behörden vorliegen.
Nach Posteingang der Unterlagen kann im Teilnehmerportal der Status der Nachzertifizierung überprüft werden.
Anstelle von notariellen Beglaubigungen können auch Übersetzungen in einem versiegelten Umschlag der chinesischen Universität eingereicht werden.
Bereits ausgestellte APS Zertifikate müssen nicht zurückgeschickt werden.
Für die Nachzertifizierung wird ausschließlich ein digital signiertes Zertifikat (DigZert) ausgestellt.
Bewerber, deren APS Überprüfung vor Abschluss des 6./ 8. Semester durchgeführt wurde, melden sich zur erneuten Überprüfung an.


Postadresse
DRC Building D1, 1302
19 Dongfang Donglu,
Chaoyang District
100600 Beijing
Empfänger: APS / 德国使馆留德审核部
Telefon: 010 – 65907138

Bankverbindung
Empfänger: German Embassy Cultural Section Academic Evaluation Center
Kontonummer: 332 456 013 427
Name der Bank: Bank of China Landmark Tower Branch


Hinweis zur Nachzertifizierung
Für Anträge auf Nachzertifizierung, die ab dem 15. Juni 2023 eingereicht werden, wird ausschließlich ein digital signiertes Zertifikat (DigZert) ausgestellt.

Bei der Visumbeantragung sind folgende Zertifikate vorzulegen:

1. Ausdruck der digital signierten Nachzertifizierung
2. Original des APS-Papierzertifikats



DigZert



Ausstellung digital signierter Zertifikate

Die Akademische Prüfstelle China stellt für Antragsteller, die ab dem 27. November 2023 ein für Deutschland geltendes Individualprüfverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, ausschließlich ein digital signiertes Zertifikat mit QR-Code (DigZert) aus.

Das DigZert mit QR-Code kann zu Bewerbung an einer deutschen Hochschule benutzt werden.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt DigZert.

Für Antragsteller, deren Überprüfungsverfahren vor dem 05.12.2022 abgeschlossen wurde, kann kein DigZert ausgestellt werden.

Wichtiger Hinweis für die Visumbeantragung:

Antragsteller, die kein DigZert mit QR-Code haben, müssen weiterhin ein Original des Papierzertifikats vorlegen.

Antragsteller, die ein DigZert mit QR-Code haben, legen einen Papierausdruck des DigZerts vor.


Detailed information on digitally signed certificates (DigZert) in English.











Befristete Umstellung des Chinaverfahrens für das Sommersemester 2023 und Wintersemester 2023/24 und


Die Corona-Pandemie hat weiterhin starke Auswirkungen auf die Mobilität internationaler Studierender. Um dennoch Planung und Durchführung von Studienvorhaben in Deutschland zu ermöglichen, wird das Chinaverfahren bei der Akademischen Prüfstelle für interessierte Bewerber und Bewerberinnen vorübergehend bis zum 31. März 2023 wie folgt umgestellt:

Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.09.2022 „Verlängerung der zeitlich befristeten Umstellung des APS-Prüfverfahrens in China und Vietnam in Zeiten der Corona-Pandemie über den 30.09.2022 hinaus“ wird im bisherigen Chinaverfahren bei Studieninteressenten, die sich

(a) derzeit noch im Bachelorstudium befinden
UND
(b)bisher noch kein Interviewverfahren ohne Erfolg durchlaufen haben

auf das persönliche Plausibilitätsinterview verzichtet.


Beginn: 1. Oktober 2022

Gültig bis: 31. März 2023

Als Antragsdatum gilt dabei der Eingangstempel bei Erhalt der Unterlagen in der APS.


Einzureichende Unterlagen:

Unterlagen gemäß Merkblatt China-Verfahren Interview
Einverständniserklärung Teilnahme befristete Umstellung APS-Prüfverfahren


Entgelt: 2.500,- RMB


Positives Prüfergebnis:

APS-Bescheinigung mit zeitlich befristeten Hochschulzugang für das Sommersemester 2023 und Wintersemester 2023/24 und ausschließlich für ein grundständiges Studium
Nachzertifizierung ist nicht möglich


Achtung:

Eine Teilnahme von Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen ist nicht möglich
Studieninteressenten, die ein Studium in Österreich, Belgien oder an der Universität St. Gallen anstreben, nehmen wie gewohnt am Plausibilitätsinterview teil.


Kontakt für Rückfragen: bcb[at]aps.org.cn

Absage aller Termine für die Abgabe von Visumanträgen in der APS Peking ab dem 13.12.2022





Aufgrund von krankheitsbedingten Personalausfällen bleibt der Visaschalter in der APS Peking ab Dienstag, den 13.12.2022 bis voraussichtlich Montag, den 19.12.2022 geschlossen. Eine Abgabe von Visumanträgen ist in diesem Zeitraum nicht möglich.



- UPDATE - Wichtiger Hinweis zum Nachreichen von Dokumenten - 17. Juni 2020 -

Wir bitten alle Antragsteller im C-Verfahren, die bereits bei der APS registriert sind und ihr Studium 2020 abschließen, unaufgefordert einen Ausdruck (Screenshot) des Kursmanagementsystem der Universität über die im Studium absolvierten Kurse einzureichen.

Der Ausdruck sollte enthalten:

Persönliche Informationen des Antragstellers (z.b. Name, Immatrikulationsnummer)
Sortierung der Kurse nach Semestern
Jede Bild-Datei sollte die Nummer des jeweiligen Semesters angeben


Senden Sie den Ausdruck als Bild-Datei an coronatermin[at]aps.org.cn. Geben Sie in der Email Ihren Namen, ihre Registriernummer und Ihre Aktennummer an.
Gepackte Dateien (zip/rar …) werden nicht geöffnet.

Ihre APS

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Befristete Umstellung des Chinaverfahrens - 15. Mai 2020 -

Liebe Studentinnen und Studenten,

die weltweite Coronakrise hat weiterhin starke Auswirkungen auf die Mobilität internationaler Studierender. Um Ihnen die Planung und Durchführung Ihres Studienvorhabens in Deutschland trotz der umfangreichen Restriktionen weiterhin zu ermöglichen, wird das Chinaverfahren bei der Akademischen Prüfstelle für eine bestimmte Bewerbergruppe mit sofortiger Wirkung vorübergehend bis zum 30. September 2020 wie folgt umgestellt:

Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 29.04.2020 "Hochschulzugang mit chinesischen Bildungsnachweisen; Zeitlich befristete Umstellung des APS-Prüfverfahrens in China in Zeiten der Corona-Pandemie" wird im bisherigen Chinaverfahren bei Studienbewerberinnen und -bewerbern, die sich
(a) derzeit noch im Studium befinden
UND
(b) bisher noch kein Interviewverfahren durchlaufen haben

auf das persönliche Plausibilitätsinterview verzichtet.

Bewerber, die dieser Kategorie angehören, reichen wie bisher ihre vollständigen Unterlagen nach Vorgabe des Merkblatts zum Interviewverfahren bis zum 30. September 2020 ein. Als Datum entscheidend, ist dabei der Eingangstempel bei Erhalt der Unterlagen in der APS. Das Entgelt für dieses abgewandelte China-Verfahren beträgt weiterhin 2500 RMB.
Bereits bei der APS eingegangene Anträge, welche die beiden oben genannten Voraussetzungen erfüllen, werden ebenfalls nach dem abgewandelten Chinaverfahren überprüft.
Nach positivem Prüfergebnis der Unterlagen erhalten die Antragsteller eine Bescheinigung, die zeitlich unbefristet und vollumfänglich für die Bewerbung an deutschen Hochschulen gültig ist.
Die Überprüfung erfolgt chronologisch nach Eingangsdatum der Antragsunterlagen bei der Akademischen Prüfstelle.

Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz werden weiterhin am Plausibilitätsinterview teilnehmen:

i) Hochschulabsolventinnen und -absolventen
SOWIE
ii) Antragsteller, die bereits ohne Erfolg am Interviewverfahren teilgenommen haben.


Antragsteller, die
1) den qualitativen Auswahlverfahren mit der RWTH Aachen angehören
2) ein Studium in Österreich oder Belgien
3) ein Studium an der Universität St. Gallen anstreben,
nehmen wie gewohnt am Plausibilitätsinterview teil.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Emailadresse coronatermin[at]aps.org.cn

Ihre APS


Entgelte


(gütig bis zum 31.07.2019)
Hinweis:
Das Wiederholungsinterview bezieht sich auf Studienbewerber, die im ersten oder zweiten Interview nicht erfolgreich waren und nun einen weiteren Interviewtermin vereinbaren möchten.
Bei der erneuten Überprüfung haben Studienbewerber das Interview im Chinaverfahren bereits erfolgreich durchlaufen, benötigen aber aus folgenden Gründen ein neues APS-Zertifikat:

veränderter Ausbildungsstand/Hochschulzugangsberechtigung seit dem ersten erfolgreichen Interview
Nachzertifizierung des Bachelor gewünscht, bei dem ersten Antrag konnten jedoch noch nicht genügend Semester nachgewiesen werden (6 in einem 4-jährigen bzw. 8 in einem 5-jährigen Studiengang)