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Neuer TestAS-Termin

Der Ersatztermin fuer die papierbasierten Teile des TestAS (Kerntest und gewähltes Fachmodul) ist der 30. November 2013. Die TestAS-Pruefung wird wieder im Testzentrum an der Shanghai International Studies University stattfinden.

Das TestDAF-Zentrum wird jeden Teilnehmer per E-Mail oder telefonisch über den neuen Termin informieren. Falls Sie keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden sie sich bitte an kontakt[at]testdaf.de oder an die APS (testas-china[at]aps.org.cn, Fax: 010-65907140)

Teilnahmebestaetigung:

Bitte bestaetigen Sie Ihre Teilnahme an dem TestAS-Ersatztermin bis zum 19. November 2013 per E-Mail oder Fax gegenueber dem TestDaF-Institut mit diesem Formular (dt, en).

TestAS-Ergebnis:

Sie koennen Ihr TestAS-Ergebnis ab dem 17. Dezember in Ihrem Konto auf der Webseite der APS herunterladen. Ihre APS-Bescheinigung wird kurz danach verschickt. Damit koennen Sie sich fristgemaess bei den deutschen Hochschulen bewerben.

Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie an das TestDaF-Institut (kontakt[at]testdaf.de) oder an die APS (testas-china[at]aps.org.cn oder Fax: +86-10-6590 7140).

Allgemeine Informationen

APS-Verfahren  

Für Antragsteller, die in Österreich studieren wollen, werden folgende Verfahren angeboten:

das China-Verfahren für chinesische Studienbewerber, die sich in China aufhalten, mit der Ausnahme, dass alle Bewerber, die nach Österreich wollen, am Interview teilnehmen müssen, auch wenn sie im China-Verfahren normalerweise den TestAS machen müssten. (Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, dass Sie in Österreich studieren möchten!)


das Dokumentenüberprüfungs-Verfahren ersetzt das ehemalige Verfahren für Doktoranden, Stipendiaten sowie das ehemalige Österreich-Verfahren. Es kann bei Doktoranden/Post-Doktoranden sowie Stipendiaten, und muss bei allen chinesischen Studienbewerbern vorgenommen werden, die sich bereits in Österreich aufhalten und vor dem 01.02.2005 einen Antrag um Zulassung zu einem ordentlichen Studium an einer österreichischen Universität gestellt haben und Bewerber, die in Österreich leben und mit einem österreichischen Staatsangehörigen verheiratet sind. Bewerber dieser Kategorien müssen lediglich ihre Dokumente überprüfen lassen und müssen nicht nach China zurückkommen.


und das Künstler-Verfahren für rein künstlerische Studiengänge (z.B. Klavier, Tanz, Malerei)

Kurzer Überblick über die APS-Verfahren im Einzelnen:

1. China-Verfahren
Das China-Verfahren gilt für alle chinesischen Studienbewerber, die nicht in das Dokumentenüberprüfungs-Verfahren oder Künstlerverfahren fallen und ein Studium in Österreich anstreben. Das Verfahren beinhaltet die Dokumentenprüfung und ein Interview. Erfolgreichen Bewerbern werden je zehn Zertifikate ausgestellt.
Nach Einreichung Ihrer Bewerbung überprüfen wir zunächst Ihre Dokumente. Im Anschluss erhalten Sie in der Regel einen Termin für das Interview.

Das Interview
Achtung: Interviews für Studierende, die sich in Österreich um ein Studium bewerben wollen, finden zweimal im Jahr an zwei Interviewblöcken an der Akademischen Prüfstelle Peking statt. Die Termine der nächsten Interviewmöglichkeit für Österreich finden Sie auf der Startseite der Homepage der APS.
Nach ihrer Anmeldung werden Sie ein bis zwei Wochen vor dem Interview-Termin telefonisch benachrichtigt. In dem Interview werden Ihnen Fragen zu Ihrer Studienrichtung bzw. zu einzelnen Kursen gestellt. Sie brauchen sich nicht an sämtliche Inhalte Ihres Studiums zu erinnern. Es reicht aus, wenn Sie beschreiben können, was Sie in den einzelnen Kursen gelernt haben und bestimmte Inhalte erklären, anwenden bzw. präsentieren können. Bei Nichtbestehen kann das Interview zweimal wiederholt werden.
Interview-Sprachen sind Deutsch oder Englisch oder beide Sprachen gemischt. Sie entscheiden selbst, in welcher Sprache das Interview durchgeführt wird. Der von Ihnen einzureichende Sprachnachweis hilft den Prüfern, Ihre Sprechfertigkeit einzuschätzen.
Nach erfolgreich absolviertem Interview werden Ihnen innerhalb der nächsten zehn Tage zehn Zertifikate per Einschreiben zugeschickt, mit denen Sie sich bei österreichischen Universitäten um einen Studienplatz bewerben können.
Wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden und das Interview beim ersten Mal erfolgreich absolviert wurde, dauert es von der Einzahlung des Entgelts bis zur Ausstellung der Zertifikate ca. zwei Monate. Da jedoch die Situation jedes einzelnen Bewerbers unterschiedlich ist, kann es zu Abweichungen kommen.
Allgemeine Informationen zum China-Verfahren finden Sie auf dem Merkblatt China-Verfahren

 

2.  Dokumentenüberprüfungs-Verfahren
Das Dokumentenüberprüfungs-Verfahren gilt für:

Bewerber, die bereits ein Studienvisum für Österreich besitzen, sich in Österreich befinden und vor dem 01.02.2005 in Österreich an einer postsekundären Bildungseinrichtung zugelassen wurden.


Bewerber, die in Österreich leben und mit einem österreichischen Staatsangehörigen verheiratet sind.


Bewerber, die in Österreich unter die Personengruppenverordnung (siehe Absatz: Besonderheiten in Österreich) fallen,. (Setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen.)


Bewerber, die in Österreich ein Doktorats Studium aufnehmen wollen, (Setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen.)


Bewerber, die ein Stipendium erhalten haben und nach Österreich zum Studium gehen wollen. (Setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen.)

Allgemeine Informationen zum Dokumentenüberprüfungs-Verfahren finden Sie auf dem
Ö. Merkblatt Dokumentenüberprüfung Doktoranden

Ö. Merkblatt Dokumentenüberprüfung Stipendiaten

Ö. Merkblatt Verfahren für Studienbewerber aus Österreich


 

3. Künstler-Verfahren
Studierende und Absolventen von rein künstlerischen Studiengängen (z.B. Klavier, Tanz, Malerei) können am Künstler-Verfahren der APS teilnehmen. Dies gilt nicht für Design- oder Lehramtsstudiengänge. Architektur? (Bewerber aus diesen Studiengängen werden im China-Verfahren der APS überprüft.) Die Bewerber im Künstler-Verfahren brauchen nicht am Interview teilzunehmen, weil sie an der entsprechenden Hochschule in Österreich eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen. Sie können dann allerdings in Österreich ausschließlich ein künstlerisches Studium durchführen. Bewerber, die an anderen künstlerischen studieren möchten, müssen am normalen Verfahren (China-Verfahren) teilnehmen. Bewerbern im Künstler-Verfahren werden bei positivem Ergebnis der Überprüfung zehn Bescheinigungen ausgestellt.
Bewerbung von hochbegabten Schülern
Hochbegabte Schüler der Mittel- bzw. Oberschule können sich ebenfalls an österreichischen Universitäten für ein künstlerisches Studium bewerben. Die APS wird sich in diesem Fall direkt mit der betreffenden Universität in Verbindung setzen. Sie kann auf Wunsch für den Bewerber aus dem Konsularbereich Peking einen Termin bei der Österreichischen Botschaft Peking für den Visumantrag vereinbaren. Der Bewerber erhält keine Bescheinigung, aber eine Kopie der Nichtprüfbarkeits-Bestätigung, die an die österreichische Universität geschickt wird.
Informationen zur Bewerbung im Künstler-Verfahren für Österreich finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zum Künstler-Verfahren finden Sie auf dem Merkblatt Künstler-Verfahren



Zertifikate und Bestätigungen der APS
Studienbewerber, die im China-Verfahren das Interview der APS erfolgreich durchlaufen haben, bekommen 10 Zertifikate, die für Österreich gelten.
Sollten die 10 Zertifikate oder Bescheinigungen, die der erfolgreiche Bewerber erhält, nicht ausreichen, ist es möglich, maximal 10 zusätzliche Exemplare zu bestellen.
Für jedes zusätzliche Exemplar wird ein Entgelt von 50,- RMB erhoben. Bitte überweisen Sie das Geld auf das Konto der APS.
Antragsteller müssen folgen Dokumente einreichen:

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular, das Sie sich hier herunterladen können: Formular Nachbestellung.
Eine Kopie des Überweisungsbeleges.
Eine Kopie eines der Zertifikate.

Die Ausstellung der zusätzlichen Zertifikate dauert in der Regel 2-3 Wochen. Die APS kann die Zertifikate dann an eine von Ihnen angegebene Adresse schicken, oder Sie können Sie sich selbst abholen. Geben Sie Ihren Wunsch bitte zusammen mit dem Antrag an.
Beim positiven Ergebnis im Dokumentenüberprüfungs-Verfahren und Künstler-Verfahren werden APS-Überprüfungsbestätigungen ausgestellt, die in Österreich gelten.
Den österreichischen Universitäten wurde von Seiten des Österreichischen Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) empfohlen, die Zertifikate und Bestätigungen entsprechend in Betracht zu ziehen.

APS-Verfahren

Für Antragsteller, die in Österreich studieren wollen, werden folgende Verfahren angeboten:

das China-Verfahren für chinesische Studienbewerber, die sich in China aufhalten, mit der Ausnahme, dass alle Bewerber, die nach Österreich wollen, am Interview teilnehmen müssen, auch wenn sie im China-Verfahren normalerweise den TestAS machen müssten. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, dass Sie in Österreich studieren möchten.

Achtung: Interviews für Studierende, die sich in Österreich um ein Studium bewerben wollen, finden zweimal im Jahr an zwei Interviewblöcken an der Akademischen Prüfstelle Peking statt. Die Termine der nächsten Interviewmöglichkeit für Österreich finden Sie auf der Seite „Belgien - Österreich - Schweiz“ – „Studium in Österreich“ - „APS Bewerbung“!

das Österreich-Verfahren für chinesische Studienbewerber, die vor dem 01.02.2005 einen Antrag um Zulassung zu einem ordentlichen Studium an einer österreichischen Universität gestellt haben und Bewerber, die in Österreich leben und mit einem österreichischen Staatsangehörigen verheiratet sind.

Achtung: Bewerber, die in Österreich unter die Personengruppenverordnung (siehe Absatz: Besonderheiten in Österreich)  fallen, sollten sich zuerst an der Zieluniversität in Österreich informieren, ob die jeweilige Universität in ihrem Fall eine APS-Bestätigung benötigt.

das Künstler-Verfahren für rein künstlerische Studiengänge (z.B. Klavier, Tanz, Malerei)
Doktoranden-Verfahren
Stipendiaten-Verfahren

Kurzer Überblick über die APS-Verfahren im Einzelnen
Merkblätter zu den einzelnen Verfahren siehe unten und im Downloadbereich der Österreichischen Botschaft Peking:www.bmeia.gv.at/peking → unter: Bilaterale Beziehungen Österreich – China → unter: Wissenschaft und Bildung

1. China-Verfahren
Das China-Verfahren gilt für alle chinesischen Studienbewerber, die nicht in das Österreich-Verfahren, Künstlerverfahren, Doktoranden- oder Stipendiatenverfahren fallen und ein Studium in Österreich anstreben. Das Verfahren beinhaltet die Dokumentenprüfung und ein Interview. Erfolgreichen Bewerbern werden je zehn Zertifikate ausgestellt.
Nach Einreichung Ihrer Bewerbung überprüfen wir zunächst Ihre Dokumente. Im Anschluss erhalten Sie in der Regel einen Termin für das Interview.
Das Interview
Achtung: Interviews für Studierende, die sich in Österreich um ein Studium bewerben wollen, finden zweimal im Jahr an zwei Interviewblöcken an der Akademischen Prüfstelle Peking statt. Die Termine der nächsten Interviewmöglichkeit für Österreich finden Sie auf der Seite „Internationale Kooperationen“ – „Studium in Österreich“ - „APS Bewerbung“!

Sie werden ein bis zwei Wochen vor dem Interview-Termin telefonisch benachrichtigt. In dem Interview werden Ihnen Fragen zu Ihrer Studienrichtung bzw. zu einzelnen Kursen gestellt. Sie brauchen sich nicht an sämtliche Inhalte Ihres Studiums zu erinnern. Es reicht aus, wenn Sie beschreiben können, was Sie in den einzelnen Kursen gelernt haben und bestimmte Inhalte erklären, anwenden bzw. präsentieren können. Bei Nichtbestehen kann das Interview zweimal wiederholt werden.
Interview-Sprachen sind Deutsch oder Englisch oder beide Sprachen gemischt. Sie entscheiden selbst, in welcher Sprache das Interview durchgeführt wird. Der von Ihnen einzureichende Sprachnachweis hilft den Prüfern, Ihre Sprechfertigkeit einzuschätzen.
Nach erfolgreich absolviertem Interview werden Ihnen innerhalb der nächsten zehn Tage zehn Zertifikate per Einschreiben zugeschickt, mit denen Sie sich bei österreichischen Universitäten um einen Studienplatz bewerben können.
Wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden und das Interview beim ersten Mal erfolgreich absolviert wurde, dauert es von der Einzahlung des Entgelts bis zur Ausstellung der Zertifikate ca. zwei Monate. Da jedoch die Situation jedes einzelnen Bewerbers unterschiedlich ist, kann es zu Abweichungen kommen.
Allgemeine Informationen zum China-Verfahren finden Sie auf dem
Merkblatt China-Verfahren_Österreich


2.  Österreich-Verfahren
Das Österreich-Verfahren gilt für alle Bewerber, die bereits ein Studienvisum für Österreich besitzen, sich in Österreich befinden und vor dem 01.02.2005 in Österreich an einer postsekundären Bildungseinrichtung zugelassen wurden, sowie Bewerber, die in Österreich leben und mit einem österreichischen Staatsangehörigen verheiratet sind.
Bewerber, die in Österreich unter die Personengruppenverordnung (siehe Absatz: Besonderheiten in Österreich) fallen, sollten sich zuerst an der Zieluniversität in Österreich informieren, ob die jeweilige Universität in ihrem Fall eine APS Bestätigung benötigt.
Allgemeine Informationen zum Österreich-Verfahren finden Sie auf dem
Merkblatt Österreich-Verfahren

3. Künstler-Verfahren
Studierende und Absolventen von rein künstlerischen Studiengängen (z.B. Klavier, Tanz, Malerei) können am Künstler-Verfahren der APS teilnehmen. Dies gilt nicht für Design- oder Lehramtsstudiengänge. Architektur? (Bewerber aus diesen Studiengängen werden im China-Verfahren der APS überprüft.) Die Bewerber im Künstler-Verfahren brauchen nicht am Interview teilzunehmen, weil sie an der entsprechenden Hochschule in Österreich eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen. Sie können dann allerdings in Österreich ausschließlich ein künstlerisches Studium durchführen. Bewerber, die an anderen künstlerischen studieren möchten, müssen am normalen Verfahren (China-Verfahren) teilnehmen. Bewerbern im Künstler-Verfahren werden bei positivem Ergebnis der Überprüfung zehn Bescheinigungen ausgestellt.
Bewerbung von hochbegabten Schülern
Hochbegabte Schüler der Mittel- bzw. Oberschule können sich ebenfalls an österreichischen Universitäten für ein künstlerisches Studium bewerben. Die APS wird sich in diesem Fall direkt mit der betreffenden Universität in Verbindung setzen. Sie kann auf Wunsch für den Bewerber aus dem Konsularbereich Peking einen Termin bei der Österreichischen Botschaft Peking für den Visumantrag vereinbaren. Der Bewerber erhält keine Bescheinigung, aber eine Kopie der Nichtprüfbarkeits-Bestätigung, die an die österreichische Universität geschickt wird.
Informationen zur Bewerbung im Künstler-Verfahren für Österreich finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zum Künstler-Verfahren finden Sie auf dem
Merkblatt Künstler-Verfahren_Österreich

4. Doktoranden-Verfahren 
Dieses Verfahren gilt für Bewerber, die in Österreich ein Doktoratsstudium aufnehmen wollen. Bitte klären Sie zunächst mit der aufnehmenden Universität, ob für Sie eine Überprüfung durch die APS wirklich notwendig ist. Wenn nicht, können Sie mit Ihrem Zulassungs- oder Einladungsschreiben für ein Doktoratsstudium bei der Österreichischen Botschaft Peking bzw. bei dem für Sie zuständigen Konsulat den Visumantrag stellen.
Allgemeine Informationen zum Doktoranden-Verfahren finden Sie auf dem
Merkblatt für Doktoranden_Österreich

 
5. Stipendiaten-Verfahren
Wenn Sie ein Stipendium erhalten haben und nach Österreich zum Studium gehen wollen, setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen. Wenn nicht, können Sie Ihren Visumantrag direkt bei der Visabteilung der Österreichischen Botschaft bzw. des entsprechenden Konsulats abgeben.
Allgemeine Informationen zum Stipendiaten-Verfahren finden Sie auf dem
Merkblatt für Stipendiaten_Österreich

Zertifikate und Bestätigungen der APS
Studienbewerber, die im China-Verfahren das Interview der APS erfolgreich durchlaufen haben, bekommen Zertifikate, die für beide Länder Österreich und Deutschland gelten. Beim positiven Ergebnis im Österreich-Verfahren sowie im Künstler-, Doktoranden- und Stipendiatenverfahren werden APS-Überprüfungsbestätigungen ausgestellt, die ebenfalls in beiden Ländern anerkannt werden. Den österreichischen Universitäten wurde von Seiten des österreichischen Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) empfohlen, die Zertifikate und Bestätigungen entsprechend in Betracht zu ziehen.

TestAS

Alle chinesischen Studenten aus Bachelor-Studiengängen, die eine direkte Hochschulzugangs-berechtigung haben, noch nicht im 7. Semester bzw. im letzten Studienjahr sind und sich um einen Studienplatz in einem Studiengang an einer deutschen Universität bewerben wollen, können seit März 2009 bei der Überprüfung ihrer Dokumente durch die APS statt des Plausibilitäts-Interviews den Test für Ausländische Studierende (TestAS) ablegen. Der TestAS kann in China nur im Rahmen des China-Verfahrens der APS abgelegt werden.

In China stehen für den TestAS zwei Testzentren zur Verfügung: Beijing und Shanghai.

Die Anmeldung für die Teilnahme am TestAS ist jederzeit auf unserer Webseite über die Registrierung im China-Verfahren möglich. Die Anmeldefrist für den nächsten Termin ersehen Sie bitte aus dem Zeitplan weiter unten. Um einen reibungslosen Ablauf des TestAS zu unterstützen, bitten wir darum, dass Sie sich frühzeitig und nicht erst am Tag des Anmeldeschlusses anmelden. Eine frühzeitige Anmeldung ermöglicht es Ihnen zudem, Ihre Daten innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach Anmeldung noch einmal zu bearbeiten. Nach dem Anmeldeschluss können nur mehr die Postanschrift und die Mailadresse geändert werden!

Achtung:Die Unterlagen sowie das Überprüfungsentgelt in Höhe von 2500,- RMB müssen bis spätestens zum Tag des Anmeldeschluss bei der APS eingegangen sein!
Entgeltordnung.

Das Visum kann über die APS beantragt werden. Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Mitteilungen zur Abgabe von Visaanträgen.

Bewerber, die den TestAS nicht ablegen können, können ins Interviewverfahren wechseln. Ein Wechsel vom Interviewverfahren zum TestAS ist hingegen nicht möglich!


TestAS Termine





Bewerbungsschritte für die Anmeldung zum TestAS am Samstag, 27.04.2024 :

Der TestAS am 27.04.2024 wird in den Testzentren Beijing und Shanghai angeboten.






Zukünftige TestAS-Termine


Samstag, 19.10.2024






Allgemeine Informationen zum TestAS

TestAS ist ein in Deutschland entwickelter standardisierter Studierfähigkeitstest für ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten, der weltweit dreimal im Jahr, und davon an zwei Terminen auch in China, durchgeführt wird. Er überprüft kognitive Fähigkeiten, die bei einem Studium in Deutschland vorausgesetzt werden. TestAS ist ein schriftlicher Test, der aus zwei Teilen besteht: einem Kerntest und einem studienfeldspezifischen Test. Er kann in Deutsch oder Englisch abgelegt werden.

Der papierbasierte Kerntest im Multiple-Choice-Format prüft kognitive Fähigkeiten, die in allen akademischen Studiengängen Voraussetzung für erfolgreiches Studieren sind. Er umfasst vier Aufgabengruppen und dauert 110 Minuten. Der ebenfalls papierbasierte circa zweieinhalbstündige studienfeldspezifische Test besteht, je nach Modul, aus zwei bis drei Aufgabengruppen und überprüft kognitive Fähigkeiten, die für den Erfolg in ausgewählten Studienfeldern besonders wichtig sind. Jeder Teilnehmer wählt bei der Anmeldung eines der vier studienfeldspezifischen Testmodule aus:

Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften
Ingenieurwissenschaften
Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
Wirtschaftswissenschaften

Weitere Informationen zu TestAS finden Sie unter: www.testas.de
Beispielaufgaben finden Sie unter: http://www.testas.de/de/modellaufgaben.htm



Interview

Die Interviews finden in der Regel in den Räumen der APS in Peking und Shanghai statt. Es werden auch Prüfwochen in Guangzhou und Chengdu angeboten.

Bezüglich der einzureichenden Unterlagen beachten Sie bitte das Merkblatt für das Interviewverfahren.

Die Bewerber werden ein bis zwei Wochen vor dem Interview-Termin per Email benachrichtigt. Prüfen Sie bitte regelmäßig auch Ihren SPAM-Ordner & Ihren APS Account. Im Fall unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen werden Antragsteller benachrichtigt. Stellen Sie daher sicher, dass Sie unter den angegebenen Kontaktdaten (besonders 1. E-Mail-Adresse) erreichbar sind.

Bitte beachten Sie: Die APS bittet um Verständnis, dass Änderungen des APS-Interviewtermins grundsätzlich nicht  möglich sind! Nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung kann von dieser Regel abgewichen werden. Unbedingte Voraussetzung ist aber, dass in solchen Fällen die APS vor dem eigentlichen Interviewtermin vom Bewerber benachrichtigt worden ist.

Interview-Sprachen sind Deutsch oder Englisch oder beide Sprachen gemischt. Der Bewerber entscheidet selbst, in welcher Sprache das Interview durchgeführt wird. Der von den Bewerbern einzureichende Sprachnachweis hilft den Prüfern, deren Sprechfertigkeit einzuschätzen.

Im Interview wird geprüft, ob der Bewerber das angegebene Studienfach bzw. die im Studienbuch angegebenen Kurse tatsächlich studiert hat. Insofern ist das Interview weder eine qualitative Prüfung noch eine Sprachprüfung. In dem Interview werden Fragen zum Studienfach bzw. zu einzelnen Kursen gestellt. Der Bewerber braucht sich nicht an sämtliche Inhalte seines Studiums zu erinnern. Aber er muss beschreiben können, was er in den einzelnen Kursen gelernt hat und bestimmte Inhalte erklären, anwenden bzw. präsentieren können.


Unsere Tipps für die Bewerber:

Wiederholen Sie die wichtigsten Inhalte der in Ihrem Studienbuch bescheinigten Kurse. Sie müssen sich für das Interview keine zusätzlichen Fachkenntnisse aneignen und sich auch nicht an sämtliche Inhalte Ihres Studiums erinnern! Besondere Vorbereitungskurse sind deshalb nicht sinnvoll.
Machen Sie sich mit den Bezeichnungen Ihrer Kurse in der gewünschten Interviewsprache vertraut.
Im Interview können Sie Ihr Studium auf Deutsch oder Englisch oder auch in beiden Sprachen erklären. Aber nicht auf Chinesisch! Lernen Sie also so gut Deutsch oder Englisch, dass Sie die Fragen des Prüfers verstehen und beantworten und auch Ihre Fächer kurz vorstellen können.
Hören Sie auf den Prüfer und beantworten Sie seine Fragen. Wenn Sie ihn nicht verstehen, bitten Sie ihn, seine Frage zu wiederholen oder zu erklären.
Erzählen Sie immer konkret, was Sie in den Kursen gemacht und gelernt haben. Geben Sie Beispiele.
Sie können Ihre Erklärungen mit Zeichnungen, Diagrammen, Formeln und Gleichungen verdeutlichen. Nur schweigen sollten Sie nicht!
Geben Sie auf keinen Fall nur allgemeine Definitionen und tragen Sie nichts auswendig Gelerntes vor, was Sie selbst nicht verstehen!


Bei Nichtbestehen gibt es zwei weitere Chancen, das Interview zu absolvieren (siehe: Wiederholungsinterview).

Nach erfolgreich absolviertem Interview kann aus dem APS Konto das DigZert heruntergeladen werden, mit dem der Bewerber sich an deutschen Hochschulen um einen Studienplatz bewerben kann. Das DigZert ist unbegrenzt gültig!


Häufige Fragen zum China-Verfahren


Was beinhaltet das Interview und wie kann ich mich vorbereiten?

Das Interview besteht aus einer 20-minütigen schriftlichen Vorbereitung und dem eigentlichen Interview mit einer Dauer von maximal 25 Minuten.
Es handelt sich nicht um einen Sprach- oder Wissenstest, sondern dient der Feststellung der Plausibilität der eingereichten Unterlagen.

Im Interview wird geprüft, ob der Bewerber das angegebene Studienfach bzw. die im Studienbuch angegebenen Kurse tatsächlich studiert hat. Das Interview bezieht sich nicht auf die Fachrichtung, die Sie später in Deutschland studieren wollen, sondern nur auf Ihre Studien in China. Insofern ist das Interview weder eine qualitative Prüfung noch eine Sprachprüfung. In dem Interview werden Fragen zum Studienfach bzw. zu einzelnen Kursen gestellt. Der Bewerber braucht sich nicht an sämtliche Inhalte seines Studiums zu erinnern. Aber er muss beschreiben können, was er in den einzelnen Kursen gelernt hat und bestimmte Inhalte erklären, anwenden bzw. präsentieren können.

Wir empfehlen, dass Sie sich vor dem Interview Ihr Studienbuch noch einmal anschauen und rekapitulieren, was Sie in den Kursen gelernt haben. Bitte sehen Sie sich auch unsere Tipps für Bewerber an.


Wie lange dauert die Überprüfung?
Wir bemühen uns um eine zügige Bearbeitung aller Anträge. Generell gilt, dass die Bearbeitungszeiten je nach Studienfach, dem Zeitpunkt der Antragstellung und anderen Faktoren variieren. Wir empfehlen allen Studierenden, ihren Antrag so früh wie möglich zu stellen. Wollen Sie beispielsweise direkt nach Ihrem Bachelorabschluss nach Deutschland gehen, beantragen Sie die Überprüfung am besten, sobald Sie das 6. Semester (4-jähriger Studiengang) abgeschlossen haben und lassen sich Ihren Bachelor später nachzertifizieren (siehe: Nachzertifizierung)

Wann ist eine Teilnahme am Interview bzw. am TestAS vorgesehen?
Chinesische Studierende aus Bachelor-Studiengängen, die eine direkte Hochschulzugangsberechtigung (siehe: Zugangsvoraussetzung) haben, noch nicht im letzten Studienjahr sind und sich um einen Studienplatz in einem Bachelor-Studiengang an einer deutschen Universität bewerben wollen, können bei der Überprüfung ihrer Dokumente durch die APS statt des Plausibilitäts-Interviews den Test für Ausländische Studierende (TestAS) ablegen. Alle anderen Studienbewerber im China-Verfahren müssen ein Interview durchlaufen.

Ich habe mein Hochschulzeugnis in einem verschlossenen Umschlag erhalten. Muss ich ihn öffnen und eine Kopie des Zeugnisses beglaubigen lassen?
Nein, Sie müssen unbedingt den ungeöffneten Umschlag der Hochschule einreichen. Sobald er geöffnet wurde, können wir ihn nicht mehr entgegennehmen. Die Dokumente müssen dann notariell beglaubigt werden.

Ich habe während meines bisherigen Studiums Kurse nicht bestanden. Kann ich regulär am Interviewverfahren teilnehmen?
Sollten nicht bestandene Kurse bereits erfolgreich wiederholt worden sein, hat dies keinen Einfluss auf das Verfahren.

Mein Studienbuch ist von der Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten ausgestellt und gestempelt, allerdings sind Kurse, die ich nicht bestanden habe, nicht aufgeführt. Genügt es, dieses Studienbuch einzureichen?
Nein. Wenden Sie sich an die Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten und bitten Sie um ein vollständiges Studienbuch. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie einen gestempelten Nachweis der Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten einreichen, auf dem alle nicht bestandenen Kurse aufgeführt sind.

Wo finde ich gesammelt Informationen zum China-Verfahren und den einzureichenden Unterlagen?
Alle relevanten Informationen sind im Merkblatt für das China-Verfahren zusammengefasst.
Wie wird der Notendurchschnitt auf den APS-Zertifikaten berechnet?
Auf den Zertifikaten der APS wird der Notendurchschnitt angegeben. Er wird nach der „Bayerischen Formel" berechnet, die durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Festsetzung von Gesamtnoten bei ausländischen Hochschulzeugnissen festgelegt wurde (nachzulesen auf den Webseiten der KMK).
Hierbei werden bei Studierenden, die das Studium noch nicht abgeschlossen haben, nur die Noten eingerechnet, die für die Hochschulzugnagsberechtigung ausschlaggebend sind. So wird beispielsweise von einem Bewerber, der an einer 211-Hochschule studiert, nur das erste Semester für die Notenberechnung herangezogen, da dieses eine Semester bereits den Hochschulzugang in Deutschland eröffnet. Bei Bewerbern, die bereits einen Hochschulabschluss erworben haben, werden die Noten aus allen Semestern bis zum ersten Hochschulabschluss mit eingerechnet.
Ich habe vier Semester studiert, aber auf meinem Zertifikat stehen nur zwei. Warum?
Wenn Sie Kurse nicht bestanden haben, können wir das Semester nicht als bestanden werten. Wir können nur vollständig besuchte und bestandene Semester berechnen.

Ich habe bereits erfolgreich an einem Austauschverfahren teilgenommen und strebe nun einen deutschen Abschluss an. Was muss ich beachten?
Ein Hochschulwechsel innerhalb Deutschlands von Teilnehmern im A-Verfahren ist ausgeschlossen. Studierende, die im Rahmen des A-Verfahrens das Visum beantragt haben und vor Ablauf des geplanten Studienprogramms in das individuelle C-Verfahren wechseln möchten, benötigen eine schriftliche Einwilligung über den Abbruch des Programms durch die deutsche Hochschule.





Bitte beachten Sie, dass wir in allen Verfahren eingereichte Dokumente archivieren müssen und daher nicht zurückgeben können!
Die eingereichten Unterlagen werden im Fall einer erfolgreichen Überprüfung drei Jahre nach dem Überprüfungstermin vernichtet. Im Falle einer nicht erfolgreichen Überprüfung werden die Unterlagen nach Ablauf von fünf Jahren ab dem letzten Überprüfungstermin vernichtet.

FAQ

V. Die einzureichenden Unterlagen
iii. Ich habe Deutsch im Selbststudium gelernt. Wie soll ich darüber eine Bestätigung geben?
Bitte schreiben Sie selbst eine Erklärung, wie lange Sie Deutsch gelernt haben und welchen Stundenumfang Ihr Selbststudium in etwa hatte.
xVII. Das Interview
ii. Was beinhaltet das Interview und in welcher Sprache wird es gehalten? Wie kann ich mich vorbereiten?
Interviewsprachen sind Deutsch oder Englisch. Sie selbst entscheiden, welche Sprache Sie verwenden wollen und geben dies bei der Bewerbung auf dem Anmeldeformular an.
Wenn sich z.B. für Deutsch entschieden haben, bestimmte Wörter aber nur auf Englisch wissen, können Sie auch Englisch verwenden.
Das Interview besteht aus mehreren Teilen. Vor dem Interview bekommen Sie eine kleine Aufgabe, die Ihrem Studienbuch angepasst ist. Sie haben ca. 20 Minuten Zeit sich vorzubereiten. Dies soll Ihnen helfen, Ihre Gedanken zu sammeln und Ihnen Zeit geben, eine Antwort zu überlegen. Sie sollten sich Notizen machen oder auch ganze Sätze aufschreiben. Nach einer kurzen Begrüßungsphase können Sie Ihre Überlegungen zu dieser Aufgabe dann im Interview vortragen. Darüber hinaus gibt es weitere Fragen zu anderen Kursen, die Sie im Studium besucht haben. Sie müssen sich nicht an den gesamten gelernten Stoff erinnern, aber Sie sollten zeigen können, dass Sie dieses Fach studiert haben. Das Interview bezieht sich nicht auf die Fachrichtung, die Sie später in Deutschland studieren wollen, sondern nur auf Ihre Studien in China.
Wir empfehlen, dass Sie sich vor dem Interview Ihr Studienbuch noch einmal anschauen und rekapitulieren, was Sie in den Kursen gelernt haben. Bitte sehen Sie sich auch unsere Tipps für Bewerber an.