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Hochschulzugang

Hochschulzugang in Österreich  

1. Welche chinesischen Studienbewerber/innen haben Zugang zum österreichischen Hochschulstudium? 

Mit 12jähriger chinesischer Schulbildung an einer staatlich anerkannten Schule und bestandener chinesischer Hochschulaufnahmeprüfung (gaokao) haben chinesische Studienbewerber/innen folgende Zugangsmöglichkeiten zu einer österreichischen Hochschule:

den direkten Zugang zum Studium

wenn Sie mindestens ein Semester eines vier- oder fünfjährigen Studiengangs an einer Schwerpunkthochschule (Hochschulen des "211-Projekts") erfolgreich absolviert haben, oder
wenn Sie mindestens drei Semester eines vier- oder fünfjährigen Studiengangs an einer normalen, vom Chinesischen Bildungsministerium anerkannten Hochschule erfolgreich absolviert haben.

den Hochschulzugang über die Ergänzungsprüfungen im Rahmen des Vorstudienlehrganges

wenn Sie ein oder zwei Semester eines vier- oder fünfjährigen Studiengangs an einer normalen, vom Chinesischen Bildungsministerium anerkannten Hochschule erfolgreich absolviert haben. Den Ergänzungsprüfungen geht im Allgemeinen der Besuch eines einjährigen bis zweijährigen Vorstudienlehrgang voraus.
wenn Sie ein dreijähriges chinesisches Studium (Junior College) erfolgreich absolviert haben. Den Ergänzungsprüfungen geht im Allgemeinen der Besuch eines einjährigen bis zweijährigen Vorstudienlehrgang voraus.

Mit elfjähriger chinesischer Schulbildung an einer staatlich anerkannten Schule und bestandener chinesischer Hochschulaufnahmeprüfung (gaokao) haben chinesische Studienbewerber/innen folgende Zugangsmöglichkeiten zu einer österreichischen Hochschule:

den direkten Zugang zum Studium

wenn Sie mindestens drei Semester eines vier- oder fünfjährigen Studiengangs an einer Schwerpunkthochschule oder mindestens fünf Semester eines vier- oder fünfjährigen Studiengangs an einer normalen, vom Chinesischen Bildungsministerium anerkannten Hochschule erfolgreich absolviert haben.

den Hochschulzugang über die Ergänzungsprüfungen im Rahmen des Vorstudienlehrganges,

   wenn Sie weniger Semester studiert haben.

 

2. Für Österreich gelten folgende Besonderheiten:

Nachweis der Besonderen Universitätsreife
Zusätzlich zu den an der Akademischen Prüfstelle geforderten Unterlagen sieht § 65 des österreichischen Universitätsgesetzes 2002 die Verpflichtung zum Nachweis der Besonderen Universitätsreife vor. Falls diese nicht bereits als erwiesen angenommen wird, verlangt die betreffende österreichische Universität eine gesonderte Bestätigung darüber. Weitere Informationen zur Besonderen Universitätsreife unter:

Besondere Universitätsreife

Entsprechende Dokumente können zum Zeitpunkt der Antragsstellung an der APS mitgeschickt werden. Über die genauen Zugangsvoraussetzungen der Universitäten informieren die jeweiligen Webseiten der österreichischen Universitäten. Der Link zum gemeinsamen akademischen Portal lautet: Austrian Academic Portal

Bewerber, die unter die Personengruppenverordnung fallen, sind vom Nachweis der Besonderen Universitätsreife befreit.

Personengruppenverordnung
Folgende Bewerber fallen unter die Personengruppenverordnung:

Personen, die in Österreich auf Grund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen Privilegien und Immunitäten genießen, sowie Personen, die sich zum Zeitpunkt des Erwerbes des Reifezeugnisses im Auftrag der Republik Österreich im Ausland aufhalten und dort auf Grund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen Privilegien und Immunitäten genießen, sowie deren Ehegattinnen und Ehegatten und deren Kinder;
in Österreich akkreditierte und hier hauptberuflich tätige Auslandsjournalistinnen und Auslandsjournalisten sowie ihre Ehegattinnen und Ehegatten und ihre Kinder;
Personen, die entweder selbst wenigstens fünf zusammenhängende Jahre unmittelbar vor der Antragstellung auf Zulassung den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich hatten oder die mindestens eine gesetzliche Unterhaltspflichtige oder einen gesetzlichen Unterhaltspflichtigen haben, bei der oder bei dem dies der Fall ist;
Personen, die ein Stipendium für das angestrebte Studium entweder auf Grund staatsvertraglicher Bestimmungen oder in gleicher Höhe aus jenen Mitteln einer österreichischen Gebietskörperschaft erhalten, die gemäß den Finanzvorschriften dieser Gebietskörperschaft ausdrücklich für Stipendien zu verwenden sind;
Inhaberinnen und Inhaber von Reifezeugnissen österreichischer Auslandsschulen;
Personen, die auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 7. März 1968, BGBl. Nr. 126, über die Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, in der jeweils geltenden Fassung, zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind;
Personen, die auf Grund der §§ 7, 9, 15 und 19 des Bundesgesetzes über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 1997 - AsylG), BGBl. I Nr. 76/1997, in der jeweils geltenden Fassung, Aufenthaltsberechtigung im Bundesgebiet haben.

 

3. FAQ:

Welche chinesischen Studienbewerber/innen haben keinen Zugang zum österreichischen Hochschulstudium?

Studierende und Absolventen/innen eines zweijährigen Hochschulstudiums (Junior College)
Studierende, die ein dreijähriges Hochschulstudium (Junior College) noch nicht beendet haben
Studierende und Absolventen/innen von gaozhi-Studiengängen
Studierende und Absolventen/innen eines Studiums an chinesischen Funkhochschulen, Fernsehhochschulen oder anderen Einrichtungen der höheren Erwachsenenbildung. Diese Studiengänge berechtigen normalerweise nicht zu einem österreichischen Hochschulstudium
Studierende, die keinen Oberschul(gaozhong)-Abschluss haben (Ausnahme: Bewerber für künstlerische Studien)

Welche chinesischen Studienbewerber/innen können sich für das Künstler-Verfahren für Österreich bewerben?

Studierende und Absolventen/innen von rein künstlerischen Studiengängen in China (z.B. Klavier, Tanz, Malerei) können am Künstler-Verfahren der APS teilnehmen. Dies gilt nicht für Lehramtsstudien oder die Studienrichtungen Design und Architektur. (Bewerber/innen aus diesen Studiengängen werden im China-Verfahren der APS überprüft.)

Die Bewerber/innen im Künstler-Verfahren brauchen nicht am Interview teilzunehmen, da Sie an der entsprechenden Universität in Österreich eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen. Es werden lediglich die Universitätsdokumente an der APS überprüft. Sie können dann allerdings ausschließlich an den österreichischen Kunstuniversitäten weiterstudieren.

Bewerber/innen, die an anderen Universitäten studieren möchten, müssen am „China-Verfahren“ (sprich Dokumentenüberprüfung und Interview) teilnehmen.

Können Studienbewerber/innen von chinesischen Militärhochschulen in Österreich studieren?
Absolventen/innen chinesischer Militärhochschulen sind (mit wenigen Ausnahmen) nur mit einem Bachelor-Abschluss für den Hochschulzugang in Österreich qualifiziert.

Anerkannte Hochschulen

Eine Liste der staatlich anerkannten chinesischen Hochschulen können Sie sich von der Webseite des chinesischen Erziehungsministeriums herunterladen:
Anerkannte chinesische Hochschulen 2022

Anerkannte Hochschulen China

Hochschulen des "211-Projekts"
Im Oktober 1995 rief die chinesische Regierung das «211-Projekt» ins Leben, bei dem für das 21. Jahrhundert die 100 besten chinesischen Hochschulen mit Schlüsseldisziplinen besonders gefördert werden sollen. Es handelt sich hierbei momentan um 112 Hochschulen, die auf der Internetseite des chinesischen Erziehungsministeriums aufgelistet sind. Diese Hochschulen sollen nationale Standards in Ausbildung, Forschung, im Training von Hochschullehrern und im Hochschul-Management setzen und dabei auch internationale Standards erreichen.

Studenten von «211-Hochschulen» haben an deutschen Hochschulen einen leichteren Zugang, da sie nur mindestens 1 Semester (bei 12-jähriger Schulzeit) bzw. 3 Semester (bei 11-jähriger Schulzeit) an einer solchen Hochschule studiert haben müssen.

Die Liste der 211-Hochschulen finden sie hier: 211-Hochschulen
Diese Liste ist nach den Angaben der Webseite des chinesischen Bildungsministeriums zusammengestellt (www.moe.gov.cn).

Staatlich anerkannte Hochschulen
Das chinesische Erziehungsministerium hat zurzeit (Stand 30.06.2020) 2.740 Hochschulen anerkannt. Zu diesen gehören 1.258 Universitäten inkl. der 211-Hochschulen. Diese Universitäten bieten als höchsten ersten Abschluss in vier- oder fünfjährigen sog. benke-Studiengängen einen Bachelor an. Studenten dieser Studiengänge haben je nach Zahl der bisher erfolgreich absolvierten Semester Zugang zu deutschen Hochschulen.

Weiterhin zählen 1.482 eher berufsbildende Hochschulen zu den anerkannten Hochschulen in China. Diese bieten zwei- oder dreijährige sog. zhuanke-Studiengänge an. Diese zhuanke-Studiengänge unterscheiden sich in sog. dazhuan- und sog. gaozhi-Studiengänge, die in Deutschland beide gemeinsam unter Junior College gefasst werden. Allerdings haben nur Studenten der dazhuan-Studiengänge (nach dreijährigem erfolgreich abgeschlossenem Studium) Zugang zu Studienkollegs in Deutschland. Absolventen von gaozhi-Studiengängen haben an deutschen Hochschulen keinen Zugang.

An vielen chinesischen Universitäten werden sowohl vier-/fünfjährige benke-Studiengänge als auch zwei-/dreijährige zhuanke-Studiengänge angeboten. Ausschlaggebend für die Frage der Zulassung in Deutschland ist der studierte Studiengang an der chinesischen Hochschule.

Die Liste der staatlich anerkannten Hochschulen finden Sie hier:
Staatlich anerkannte Hochschulen (inklusive 211-Hochschulen)

Visumsantrag bei APS Peking



Bitte lesen Sie das Merkblatt der Deutschen Botschaft Peking zur Terminvergabe (Stand Oktober 2023)

Terminvereinbarung zur Abgabe der Visumanträge erfolgt für Teilnehmer aller APS-Verfahren über Wartelisten. Bitte lesen Sie die entsprechenden Informationen der Deutschen Botschaft Peking.

Warteliste A
- Zulassung einer Hochschule in Deutschland zum Fachstudium und/oder
- Zulassung zum Studienkolleg

Warteliste B
Erfüllen Sie keine der für Warteliste A genannten Voraussetzungen, registrieren Sie sich bitte auf der Warteliste B.
Insbesondere betrifft dies Studienbewerber und Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen ohne (bedingte) Zulassung zum Studium.



RÜCKVERSAND VON REISEPÄSSEN
Der Rückversand der Reisepässe an die Antragsteller durch die Deutsche Botschaft erfolgt über die chinesische Post (EMS).

Kuriergebühren:

Die Kuriergebühr wird direkt bei der Visumantragstellung in der APS Peking gezahlt. Bitte halten Sie 31 CNY passend in Bargeld bereit (kein Münzgeld). Eine Zahlung per Karte, Wechat oder Alipay ist nicht möglich.

BEZAHLUNG DER VISUMGEBÜHR

Die Bezahlung der Visumgebühr in Höhe von 75€ (unter 18 Jahre 37,50€) erfolgt mit chinesischer UnionPay-Bankkarte bei Abgabe des Visaantrages in der APS. Die Gebühren werden zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft in CNY umgerechnet.



VIDEX
Antragsteller aller Verfahren müssen ihre Daten maschinell lesbar erfassen und einen VIDEX-Barcode erstellen lassen.

Ablauf: Bitte füllen Sie zunächst das Online-Formular unter https://videx.diplo.de/ aus.
Nach Ausfüllen des Formulars wählen Sie bitte den Menüpunkt „Print Application” oben links. Im daraufhin erstellten PDF-Dokument drucken Sie bitte ausschließlich die letzte Seite des Antragsformulars mit dem Barcode aus. (VIDEX-Muster)

Antragsteller, die ihr Visum bei der APS abgeben, müssen folgendes beachten:

1. Bei der Erstellung des VIDEX-Barcode-Dokuments darf unter Punkt 4 (Reiseinformationen) die „voraussichtliche Aufenthaltsdauer“ von 90 Tagen (einschließlich Datum der Ein- und Ausreise) nicht überschritten werden! Wenn Sie beispielsweise am 1. März 2022 in den Schengen-Raum einreisen, dann ist beim „voraussichtlichen Datum der Ausreise aus dem Schengen-Raum“ der 29. Mai 2022 anzugeben und bei „voraussichtlicher Aufenthaltsdauer“ sind 90 Tage einzutragen.

2. Punkt 12 (Voraussichtliche Aufenthaltsdauer) auf dem Antragsformular für ein Langzeitvisum ist wie folgt auszufüllen: Der Beginn des Aufenthalts muss mit dem „voraussichtlichen Datum der Einreise in den Schengen-Raum“ im VIDEX-Barcode-Dokument übereinstimmen. Als Ende des Aufenthalts ist der Zeitpunkt anzugeben, an dem das Studium in Deutschland voraussichtlich abgeschlossen wird.



Weitere Hinweise
1. Wenn der ursprüngliche Wohnsitz des Antragstellers nicht in den Konsularbezirk Peking fällt, der derzeitige Wohnsitz sich jedoch im Konsularbezirk Peking befindet, sind folgende Nachweise vorzulegen:

A. Aufenthaltsnachweis (Nicht-Wohnsitz-Registrierungskarte)
B. Erklärung zum Wohnzweck (z.B. Beschäftigungsnachweis, Praktikumsnachweis, Sprachunterrichtsnachweis)
Vorlage der Original-Dokumente in zweifacher Kopie mit deutscher Übersetzung.


2. Anmerkung für Absolventen: Ab dem 1. Juli eines Jahres muss das Abschlusszeugnis vorgelegt werden. Antragsteller, deren Abschluss noch nicht vorliegt, legen einen Nachweis über die verspätete Ausstellung des Abschlusses der Hochschule. Vorlage der Original-Dokumente in zweifacher Kopie mit deutscher Übersetzung.

Studierende mit Heimatort außerhalb des Konsularbezirks Peking, die bisher an einer Hochschule im Konsularbezirk Peking studieren, fallen nach ihrem Abschluss in den Konsularbezirk, wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorweisen können.



Wichtige Kontakte und Links:

Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums
Merkblätter zur Beantragung eines nationalen Visums für längerfristige Aufenthalte
Antragsformular nationales Visum & Zusatzerklärung
Besondere Hinweise zum Visumantrag zu Studienzwecken (nur für APS Büro Peking)



DigZert



Ausstellung digital signierter Zertifikate

Die Akademische Prüfstelle China stellt für Antragsteller, die ab dem 27. November 2023 ein für Deutschland geltendes Individualprüfverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, ausschließlich ein digital signiertes Zertifikat mit QR-Code (DigZert) aus.

Das DigZert mit QR-Code kann zu Bewerbung an einer deutschen Hochschule benutzt werden.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt DigZert.

Für Antragsteller, deren Überprüfungsverfahren vor dem 05.12.2022 abgeschlossen wurde, kann kein DigZert ausgestellt werden.

Wichtiger Hinweis für die Visumbeantragung:

Antragsteller, die kein DigZert mit QR-Code haben, müssen weiterhin ein Original des Papierzertifikats vorlegen.

Antragsteller, die ein DigZert mit QR-Code haben, legen einen Papierausdruck des DigZerts vor.


Detailed information on digitally signed certificates (DigZert) in English.











Termine APS Interviews (gültig ab 02.12.2021)



Liebe Studentinnen und Studenten,

bitte beachten Sie, dass ab dem 2. Dezember 2021 die E-Mail-Adresse coronatermin[at]aps.org.cn deaktiviert ist.

Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die an einem Interview teilnehmen, gilt folgender Ablauf:

(1) Übersendung der Dokumente
(2) Überprüfung der eingereichten Unterlagen
(3) Benachrichtigung per E-Mail über die erfolgreiche Überprüfung der Unterlagen
(4) Mitteilung zur Teilnahme am Interview per Email zwei Wochen vor dem Termin
(5) Teilnahme am Plausibilitätsinterview


Interview-Termine werden in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge vergeben.

Interview-Termine, die vor dem 2. Dezember 2021 bereits bestätigt wurden, sind weiterhin gültig.

Antragstellerinnen und Antragsteller, die noch keinen Termin für ein Interview vereinbart haben, werden von der APS über ihren Termin benachrichtigt.


Ihre Akademische Prüfstelle China


Befristete Umstellung des Chinaverfahrens für das Sommersemester 2023 und Wintersemester 2023/24 und


Die Corona-Pandemie hat weiterhin starke Auswirkungen auf die Mobilität internationaler Studierender. Um dennoch Planung und Durchführung von Studienvorhaben in Deutschland zu ermöglichen, wird das Chinaverfahren bei der Akademischen Prüfstelle für interessierte Bewerber und Bewerberinnen vorübergehend bis zum 31. März 2023 wie folgt umgestellt:

Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.09.2022 „Verlängerung der zeitlich befristeten Umstellung des APS-Prüfverfahrens in China und Vietnam in Zeiten der Corona-Pandemie über den 30.09.2022 hinaus“ wird im bisherigen Chinaverfahren bei Studieninteressenten, die sich

(a) derzeit noch im Bachelorstudium befinden
UND
(b)bisher noch kein Interviewverfahren ohne Erfolg durchlaufen haben

auf das persönliche Plausibilitätsinterview verzichtet.


Beginn: 1. Oktober 2022

Gültig bis: 31. März 2023

Als Antragsdatum gilt dabei der Eingangstempel bei Erhalt der Unterlagen in der APS.


Einzureichende Unterlagen:

Unterlagen gemäß Merkblatt China-Verfahren Interview
Einverständniserklärung Teilnahme befristete Umstellung APS-Prüfverfahren


Entgelt: 2.500,- RMB


Positives Prüfergebnis:

APS-Bescheinigung mit zeitlich befristeten Hochschulzugang für das Sommersemester 2023 und Wintersemester 2023/24 und ausschließlich für ein grundständiges Studium
Nachzertifizierung ist nicht möglich


Achtung:

Eine Teilnahme von Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen ist nicht möglich
Studieninteressenten, die ein Studium in Österreich, Belgien oder an der Universität St. Gallen anstreben, nehmen wie gewohnt am Plausibilitätsinterview teil.


Kontakt für Rückfragen: bcb[at]aps.org.cn

Stand: 10.08.2021





Aktuelle Hinweise für den Zutritt zum DRC-Gebäude Peking (Abgabe Visaanträge und Plausibilitätsinterviews)

Bitte beachten Sie die aktuellen COVID-19-Regelungen der Stadt Peking. Ein Zutritt zum DRC Building ist derzeit nur mit grünen Farbcodes der Digital Health-Anwendungen „Tong xin xing cheng ka“ (通信行程卡)
und Beijing Health Kit (北京健康宝) möglich.

Sollten Sie nicht aus Peking kommen und wird in der App „Tong xin xing cheng ka“ ein Sternchen (*) angezeigt, ist ein negatives COVID-19-Testergebnis vorzulegen. Der Test muss innerhalb von 48 Stunden vor Zutritt zum Gebäude durchgeführt worden sein.

Personen aus sogenannten Mittel- und Hochrisikogebieten haben keinen Zutritt zum Gebäude.

Wir bitten um Verständnis, dass es zurzeit zu längeren Wartezeiten kommen kann.




Gaokao Verfahren


Österreichisches Gaokao-Verfahren

Absolventen chinesischer Oberschulen können sich unter folgenden Voraussetzungen direkt auf ein Bachelorstudium an einer österreichischen Hochschule bewerben:


Bevor sich Studieninteressenten an einer österreichischen Hochschule bewerben können, müssen die Bewerber ihre Zeugnisse von der APS in Hinsicht auf Echtheit und Vorhandensein einer Hochschulzugangsberechtigung überprüfen lassen. Im Rahmen der APS Überprüfung ist keine Teilnahme am Plausibilitätsinterview vorgesehen.

Informationen zum Ablauf der APS Überprüfung sowie zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt Gaokao-Verfahren.

Die Kosten der Überprüfung betragen 2500 RMB.