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Wartungsarbeiten APS Portal am Freitag, dem 04. Juni 2021



Bitte beachten Sie: Aufgrund von Wartungsarbeiten ist die Nutzung des APS Portals am Freitag, dem 04. Juni 2021 in der Zeit von 15 Uhr bis 24 Uhr nicht möglich.


Wichtiger Hinweis bezüglich der Bewerbungsunterlagen


Aktualisierung von Studienbüchern

Antragsteller im C-Verfahren, die derzeit auf ein Interview warten und Ihren Abschluss im Juli 2018 vollenden werden, müssen unaufgefordert die Abschlussurkunde, die Titelurkunde und ein ein aktuelles Studienbuch in chinesischer und englischer Sprache im versiegelten Umschlag nachreichen.

Interviewtermine können erst bei Vorlage vollständiger Unterlagen erteilt werden.



Unterschriften auf Antragsformularen
Die Anmeldebestätigung ist durch Antragsteller persönlich zu unterzeichnen. Eine Unterzeichnung durch andere Personen ist nicht zulässig. Wird im Interview festgestellt, dass auf Anmeldebestätigungen die Unterzeichnung durch andere Personen vorgenommen wurde, wird die Qualifikation zur Teilnahme am Interview aufgehoben.


Nachweis über erbrachte Studienleistungen an anderen chinesischen Hochschulen oder im Ausland

Sollten in der Zeit des regulären Studiums Studienleistungen an anderen Hochschulen in China ODER im Ausland (z.B. Austauschsemester) erbracht worden sein, sind a) eine Aufstellung der belegten Kurse der Gasthochschule sowie b) Nachweise über den Austausch der Heimathochschule einzureichen. Folgendes ist hierbei zu beachten:
I. Die an der Gasthochschule erworbenen Leistungen werden durch die Heimathochschule anerkannt und im Studienbuch für das entsprechende Semester eingetragen:

Nachweis über Zeitraum des Austauschstudiums, Name der Gasthochschule, Bescheinigung über Anerkennung der erbrachten Studienleistungen sowie eine Umrechnungstabelle für die erworbenen Punkte/Credits
Detaillierte Aufstellung der anerkannten Kurse und ihrer Übertragung in das Studienbuch der Heimathochschule


II. Die an der Gasthochschule erworbenen Leistungen werden durch die Heimathochschule anerkannt, werden im Studienbuch aber nicht für das entsprechende Semester eingetragen:

Nachweis über Zeitraum des Austauschstudiums, Name der Gasthochschule, Bescheinigung über Anerkennung der erbrachten Studienleistungen
Erklärung zur nicht erfolgten Übertragung in das Studienbuch der Heimathochschule


III. Die an der Gasthochschule erworbenen Leistungen werden durch die Heimathochschule nicht anerkannt:

Nachweis über Zeitraum des Austauschstudiums, Name der Gasthochschule, Bescheinigung über nicht-Anerkennung
Erklärung über das Erreichen der im Rahmen der Regelstudienzeit erforderlichen Credits für das entsprechende Semester. Sollten die erforderlichen Credits nicht erreicht werden, ist eine Erklärung der Heimathochschule zur Möglichkeit und evtl. zeitlichen Befristung einer Nachholung beizufügen


Hinweis:

Werden im Studienbuch der Heimathochschule während eines Austauschsemesters auch Kurse angezeigt, die an der Heimathochschule belegt wurden, ist eine Erklärung beizubringen, wann und in welcher Form die entsprechenden Leistungen erworben wurden
Alle Dokumente zu Austauschsemestern müssen in chinesischer und englischer Sprache durch die Hochschule ausgestellt und durch diese gestempelt werden.


Zur Übersetzung von Studienbüchern

Da in letzter Zeit vermehrt fehlerhafte Deutschübersetzungen der Studienbücher vorgelegt wurden, werden im Chinaverfahren ab dem 1. Januar 2016 nur noch Bewerbungsunterlagen angenommen, bei denen das Studienbuch von der Hochschule auf Englisch und Chinesisch in einem versiegelten Umschlag vorgelegt wurde.

Diese Neuregelung betrifft alle Bewerberinnen und Bewerber im Chinaverfahren, die ab dem 1. Januar 2016 ihre Unterlagen bei uns einreichen.


Nicht chinesische Zeugnisse und Leistungsnachweise

Die Akademische Prüfstelle (APS) als Serviceeinrichtung des Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking überprüft für chinesische Studienbewerber die formale Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Hochschulen. Dies schließt eine Überprüfung der Echtheit der in China erworbenen universitären Leistungsnachweise chinesischer Hochschulen ein.

Die APS überprüft keine Leistungsnachweise deutscher, anderer nicht chinesischer Hochschulen, sowie von Hochschulen in Macao, Hongkong oder Taiwan.

Studierende mit Abschlüssen und Leistungsnachweisen solcher Hochschulen können sich mit diesen ohne APS-Überprüfung direkt an einer deutschen Hochschule bewerben. Es liegt im Ermessen der Hochschule, ob eventuell noch andere in China erworbene akademische Leistungsnachweise und Zeugnisse (z.B. Bachelorzeugnis bei vorliegendem nicht chinesischem Master) durch die APS überprüft werden sollen und die Studienbewerber zum Interview an die APS kommen müssen.

Für Zeugnisse und Leistungsnachweise nicht chinesischer Hochschulen gelten die Bewertungsvorschläge für den Hochschulzugang des jeweiligen Landes, in dem die Studienleistungen erbracht wurden, oder nach dessen Regelungen sie erworben wurden. Die Prüfung des Hochschulzugangs und der Echtheit der Leistungsnachweise obliegt der deutschen Hochschule.

Die APS hat in der Vergangenheit Studienbewerbern, die nicht chinesische akademische Zeugnisse vorlegten, ein Schreiben ausgestellt, das auf die obigen Regelungen hinwies. Dies wird in Zukunft nicht mehr geschehen und durch diese Ausführungen ersetzt.

Zugangsvoraussetzung

Die Zugangsvoraussetzungen für chinesische Studienbewerber an deutschen Hochschulen sind durch die Bewertungsvorschläge der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 17.03.2006 festgelegt. Danach gelten folgende Regelungen, über die die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz Informationen in der Datenbank anabin bereithält:

Studienbewerber mit 12-jähriger Schulbildung


Mit 12-jähriger chinesischer Schulbildung und nach Absolvieren der allgemeinen Hochschulaufnahmeprüfung (Gaokao)

den direkten nicht fachorientierten Zugang,

wenn sie den vier- oder fünfjährigen Bachelorstudiengang erfolgreich absolviert haben. Dies gilt auch für Absolventen von Bachelorstudiengängen, die zwar ein Abschlusszeugnis- aber keinen Bachelortitel erhalten haben. Es liegt jedoch in der Entscheidung der aufnehmenden Hochschule, für welches Fach der Bewerber zugelassen werden kann.

den direkten fachorientierten Zugang zum Studium,

wenn sie die Nationale Sekundärabschlussprüfung und das Nationale Examen zur Hochschulaufnahme (Gaokao) abgelegt haben. Die Hochschulaufnahmeprüfung darf nicht vor dem Jahr 2019 absolviert worden sein und muss eine Gesamtpunktzahl von mindestens 70% der Gesamt-Maximalpunktzahl nachweisen.
wenn sie mindestens ein Semester eines vier- oder fünfjährigen Bachelor-Studiengangs an einer Schwerpunkthochschule (Hochschulen des "211-Projekts") erfolgreich absolviert haben, oder
wenn sie mindestens drei Semester eines vier- oder fünfjährigen Bachelor-Studiengangs an einer normalen, vom chinesischen Bildungsministerium anerkannten Hochschule erfolgreich absolviert haben.

den Hochschulzugang über die Feststellungsprüfung,

wenn sie ein oder zwei Semester eines vier- oder fünfjährigen Studiengangs an einer normalen, vom chinesischen Bildungsministerium anerkannten Hochschule erfolgreich absolviert haben. Der Feststellungsprüfung geht im Allgemeinen der Besuch eines einjährigen Studienkollegs voraus.
wenn sie ein dreijähriges chinesisches Studium (Junior College) erfolgreich absolviert haben. Der Feststellungsprüfung geht im Allgemeinen der Besuch eines einjährigen Studienkollegs voraus.






Studienbewerber mit 11-jähriger Schulbildung


Mit 11-jähriger chinesischer Schulbildung und bestandener chinesischer Hochschulaufnahmeprüfung (gaokao) haben chinesische Studienbewerber folgende Zugangsmöglichkeiten zu einer deutschen Hochschule:

den direkten nicht fachorientierten Zugang,

wenn sie den vier- oder fünfjährigen Bachelorstudiengang erfolgreich absolviert haben. Dies gilt auch für Absolventen von Bachelorstudiengängen, die zwar ein Abschlusszeugnis- aber keinen Bachelortitel erhalten haben. Es liegt jedoch in der Entscheidung der aufnehmenden Hochschule, für welches Fach der Bewerber zugelassen werden kann.

den direkten fachorientierten Zugang zum Studium,

wenn sie mindestens drei Semester eines vier- oder fünfjährigen Bachelor-Studiengangs an einer Schwerpunkthochschule (Hochschulen des "211-Projekts")

oder

mindestens fünf Semester eines vier- oder fünfjährigen Bachelor-Studiengangs an einer normalen, vom chinesischen Bildungsministerium anerkannten Hochschule erfolgreich absolviert haben.

den Hochschulzugang über das Studienkolleg / Feststellungsprüfung,

wenn sie mindestens ein Semester eines vier- oder fünfjährigen Bachelorstudiengangs an einer Schwerpunkthochschule (Hochschulen des "211-Projekts") oder
mindestens drei Semester eines vier- oder fünfjährigen Bachelor-Studiengangs an einer normalen, vom chinesischen Bildungsministerium anerkannten Hochschule erfolgreich absolviert haben.








Folgende chinesischen Studienbewerber haben keinen Zugang zum deutschen Hochschulstudium:

Studierende und Absolventen eines zweijährigen Hochschulstudiums (Junior College)
Studierende, die ein dreijähriges Hochschulstudium (Junior College) noch nicht beendet haben
Studierende und Absolventen von gaozhi-Studiengängen
Teilnehmer an der „Frühlings“-Gaokao, die ihr Bachelorstudium noch nicht beendet haben
Studierende und Absolventen eines Studiums an chinesischen Funkhochschulen, Fernsehhochschulen oder anderen Einrichtungen der höheren Erwachsenenbildung.
Studierende, die keinen Oberschul(gaozhong)-Abschluss haben (Ausnahme: Bewerber für Kunstakademien und Musikhochschulen)

Weitere Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland finden Sie unter www.anabin.de und www.kmk.org. Informationen zu den anerkannten Hochschulen Chinas finden Sie auf unseren Hochschullisten.

Wiederholungsinterview

Wenn das Interview beim ersten Mal nicht erfolgreich verlaufen ist, erhält der Bewerber von der APS in seinem Onlineprofil eine Mitteilung über den Grund: Entweder konnten sich die Prüfer nicht mit ihm verständigen, dann war eine Plausibilität aus sprachlichen Gründen nicht feststellbar. Oder der Bewerber konnte die Fragen der Prüfer zu seinem Studienfach nicht zufriedenstellend beantworten, dann war eine Plausibilität aus fachlichen Gründen nicht feststellbar.

In jedem Fall hat jeder Bewerber nach einer jeweiligen Wartezeit von 3 Monaten noch zwei weitere Chancen, das Interview abzulegen.

Antragstellung

Für eine Terminanfrage muss zunächst ein Fax oder eine Mail bei der APS eingehen. Bitte benutzen Sie hierfür dieses Formular: PDF-Version.  
Für die Bearbeitung des Antrags und die Durchführung des zweiten oder dritten Interviews wird ein Entgelt in Höhe von 2500 RMB erhoben. Das Entgelt muss auf das Konto der APS überwiesen werden. Den Einzahlungsbeleg senden Sie uns per Fax bzw. per Scan gemeinsam mit Ihrem Antrag für das Wiederholungsinterview.
Ein Termin kann erst vereinbart werden, wenn sowohl der Antrag für das Wiederholungsinterview als auch der Einzahlungsbeleg vorliegen.

Die APS benachrichtigt den Kandidaten in der Folge über den Ort und die genaue Zeit des Wiederholungsinterviews.

Zum Interviewtermin muss der Ausweis oder Pass des Kandidaten mitgebracht werden.