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Hinweise zur Öffnungszeiten der Rezeption in der APS Shanghai



Bitte beachten Sie, dass ab sofort eine persönliche Vorsprache in der APS Shanghai nicht mehr möglich ist. Für Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an sha-termin[at]aps.org.cn. In der E-Mail sind folgende Angaben zu machen: Wohnort, Aktennummer, Name, Telefonnummer und Studienfach. E-Mails mit unvollständigen Angaben können nicht berücksichtigt werden.

Antragsunterlagen müssen per Post an die folgende Anschrift eingesendet werden. Eine persönliche Abgabe in der APS Shanghai ist nicht mehr möglich.

Akademische Prüfstelle des Generalkonsulats Shanghai
German Center Tower 1, Office 619-620
88 Keyuan Road, Pudong District
201203 Shanghai




Hinweise zur Öffnungszeiten der Rezeption in der APS Shanghai


Bitte beachten Sie, dass ab sofort eine persönliche Vorsprache in der APS Shanghai nicht mehr möglich ist. Für Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an sha-termin[at]aps.org.cn. In der E-Mail sind folgende Angaben zu machen: Wohnort, Aktennummer, Name, Telefonnummer und Studienfach. E-Mails mit unvollständigen Angaben können nicht berücksichtigt werden.

Antragsunterlagen müssen per Post an die folgende Anschrift eingesendet werden. Eine persönliche Abgabe in der APS Shanghai ist nicht mehr möglich.

Akademische Prüfstelle des Generalkonsulats Shanghai
German Center Tower 1, Office 619-620
88 Keyuan Road, Pudong District
201203 Shanghai




Visumsantrag bei APS Peking



Bitte lesen Sie das Merkblatt der Deutschen Botschaft Peking zur Terminvergabe (Stand Oktober 2023)

Terminvereinbarung zur Abgabe der Visumanträge erfolgt für Teilnehmer aller APS-Verfahren über Wartelisten. Bitte lesen Sie die entsprechenden Informationen der Deutschen Botschaft Peking.

Warteliste A
- Zulassung einer Hochschule in Deutschland zum Fachstudium und/oder
- Zulassung zum Studienkolleg

Warteliste B
Erfüllen Sie keine der für Warteliste A genannten Voraussetzungen, registrieren Sie sich bitte auf der Warteliste B.
Insbesondere betrifft dies Studienbewerber und Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen ohne (bedingte) Zulassung zum Studium.



RÜCKVERSAND VON REISEPÄSSEN
Der Rückversand der Reisepässe an die Antragsteller durch die Deutsche Botschaft erfolgt über die chinesische Post (EMS).

Kuriergebühren:

Die Kuriergebühr wird direkt bei der Visumantragstellung in der APS Peking gezahlt. Bitte halten Sie 31 CNY passend in Bargeld bereit (kein Münzgeld). Eine Zahlung per Karte, Wechat oder Alipay ist nicht möglich.

BEZAHLUNG DER VISUMGEBÜHR

Die Bezahlung der Visumgebühr in Höhe von 75€ (unter 18 Jahre 37,50€) erfolgt mit chinesischer UnionPay-Bankkarte bei Abgabe des Visaantrages in der APS. Die Gebühren werden zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft in CNY umgerechnet.



VIDEX
Antragsteller aller Verfahren müssen ihre Daten maschinell lesbar erfassen und einen VIDEX-Barcode erstellen lassen.

Ablauf: Bitte füllen Sie zunächst das Online-Formular unter https://videx.diplo.de/ aus.
Nach Ausfüllen des Formulars wählen Sie bitte den Menüpunkt „Print Application” oben links. Im daraufhin erstellten PDF-Dokument drucken Sie bitte ausschließlich die letzte Seite des Antragsformulars mit dem Barcode aus. (VIDEX-Muster)

Antragsteller, die ihr Visum bei der APS abgeben, müssen folgendes beachten:

1. Bei der Erstellung des VIDEX-Barcode-Dokuments darf unter Punkt 4 (Reiseinformationen) die „voraussichtliche Aufenthaltsdauer“ von 90 Tagen (einschließlich Datum der Ein- und Ausreise) nicht überschritten werden! Wenn Sie beispielsweise am 1. März 2022 in den Schengen-Raum einreisen, dann ist beim „voraussichtlichen Datum der Ausreise aus dem Schengen-Raum“ der 29. Mai 2022 anzugeben und bei „voraussichtlicher Aufenthaltsdauer“ sind 90 Tage einzutragen.

2. Punkt 12 (Voraussichtliche Aufenthaltsdauer) auf dem Antragsformular für ein Langzeitvisum ist wie folgt auszufüllen: Der Beginn des Aufenthalts muss mit dem „voraussichtlichen Datum der Einreise in den Schengen-Raum“ im VIDEX-Barcode-Dokument übereinstimmen. Als Ende des Aufenthalts ist der Zeitpunkt anzugeben, an dem das Studium in Deutschland voraussichtlich abgeschlossen wird.



Weitere Hinweise
1. Wenn der ursprüngliche Wohnsitz des Antragstellers nicht in den Konsularbezirk Peking fällt, der derzeitige Wohnsitz sich jedoch im Konsularbezirk Peking befindet, sind folgende Nachweise vorzulegen:

A. Aufenthaltsnachweis (Nicht-Wohnsitz-Registrierungskarte)
B. Erklärung zum Wohnzweck (z.B. Beschäftigungsnachweis, Praktikumsnachweis, Sprachunterrichtsnachweis)
Vorlage der Original-Dokumente in zweifacher Kopie mit deutscher Übersetzung.


2. Anmerkung für Absolventen: Ab dem 1. Juli eines Jahres muss das Abschlusszeugnis vorgelegt werden. Antragsteller, deren Abschluss noch nicht vorliegt, legen einen Nachweis über die verspätete Ausstellung des Abschlusses der Hochschule. Vorlage der Original-Dokumente in zweifacher Kopie mit deutscher Übersetzung.

Studierende mit Heimatort außerhalb des Konsularbezirks Peking, die bisher an einer Hochschule im Konsularbezirk Peking studieren, fallen nach ihrem Abschluss in den Konsularbezirk, wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorweisen können.



Wichtige Kontakte und Links:

Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums
Merkblätter zur Beantragung eines nationalen Visums für längerfristige Aufenthalte
Antragsformular nationales Visum & Zusatzerklärung
Besondere Hinweise zum Visumantrag zu Studienzwecken (nur für APS Büro Peking)



Absage aller Termine für die Abgabe von Visumanträgen in der APS Peking ab dem 13.12.2022





Aufgrund von krankheitsbedingten Personalausfällen bleibt der Visaschalter in der APS Peking ab Dienstag, den 13.12.2022 bis voraussichtlich Montag, den 19.12.2022 geschlossen. Eine Abgabe von Visumanträgen ist in diesem Zeitraum nicht möglich.



- UPDATE - Wichtiger Hinweis zum Nachreichen von Dokumenten - 17. Juni 2020 -

Wir bitten alle Antragsteller im C-Verfahren, die bereits bei der APS registriert sind und ihr Studium 2020 abschließen, unaufgefordert einen Ausdruck (Screenshot) des Kursmanagementsystem der Universität über die im Studium absolvierten Kurse einzureichen.

Der Ausdruck sollte enthalten:

Persönliche Informationen des Antragstellers (z.b. Name, Immatrikulationsnummer)
Sortierung der Kurse nach Semestern
Jede Bild-Datei sollte die Nummer des jeweiligen Semesters angeben


Senden Sie den Ausdruck als Bild-Datei an coronatermin[at]aps.org.cn. Geben Sie in der Email Ihren Namen, ihre Registriernummer und Ihre Aktennummer an.
Gepackte Dateien (zip/rar …) werden nicht geöffnet.

Ihre APS

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Befristete Umstellung des Chinaverfahrens - 15. Mai 2020 -

Liebe Studentinnen und Studenten,

die weltweite Coronakrise hat weiterhin starke Auswirkungen auf die Mobilität internationaler Studierender. Um Ihnen die Planung und Durchführung Ihres Studienvorhabens in Deutschland trotz der umfangreichen Restriktionen weiterhin zu ermöglichen, wird das Chinaverfahren bei der Akademischen Prüfstelle für eine bestimmte Bewerbergruppe mit sofortiger Wirkung vorübergehend bis zum 30. September 2020 wie folgt umgestellt:

Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 29.04.2020 "Hochschulzugang mit chinesischen Bildungsnachweisen; Zeitlich befristete Umstellung des APS-Prüfverfahrens in China in Zeiten der Corona-Pandemie" wird im bisherigen Chinaverfahren bei Studienbewerberinnen und -bewerbern, die sich
(a) derzeit noch im Studium befinden
UND
(b) bisher noch kein Interviewverfahren durchlaufen haben

auf das persönliche Plausibilitätsinterview verzichtet.

Bewerber, die dieser Kategorie angehören, reichen wie bisher ihre vollständigen Unterlagen nach Vorgabe des Merkblatts zum Interviewverfahren bis zum 30. September 2020 ein. Als Datum entscheidend, ist dabei der Eingangstempel bei Erhalt der Unterlagen in der APS. Das Entgelt für dieses abgewandelte China-Verfahren beträgt weiterhin 2500 RMB.
Bereits bei der APS eingegangene Anträge, welche die beiden oben genannten Voraussetzungen erfüllen, werden ebenfalls nach dem abgewandelten Chinaverfahren überprüft.
Nach positivem Prüfergebnis der Unterlagen erhalten die Antragsteller eine Bescheinigung, die zeitlich unbefristet und vollumfänglich für die Bewerbung an deutschen Hochschulen gültig ist.
Die Überprüfung erfolgt chronologisch nach Eingangsdatum der Antragsunterlagen bei der Akademischen Prüfstelle.

Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz werden weiterhin am Plausibilitätsinterview teilnehmen:

i) Hochschulabsolventinnen und -absolventen
SOWIE
ii) Antragsteller, die bereits ohne Erfolg am Interviewverfahren teilgenommen haben.


Antragsteller, die
1) den qualitativen Auswahlverfahren mit der RWTH Aachen angehören
2) ein Studium in Österreich oder Belgien
3) ein Studium an der Universität St. Gallen anstreben,
nehmen wie gewohnt am Plausibilitätsinterview teil.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Emailadresse coronatermin[at]aps.org.cn

Ihre APS


Bezahlung der Visumgebühr


Die Bezahlung der Visagebühr in Höhe von 75€ (unter 18 Jahre 37,50€) erfolgt mit chinesischer UnionPay Bankkarte bei Abgabe des Visaantrages in der APS. Die Gebühren werden zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft in RMB umgerechnet. Bitte halten Sie bei Bezahlung die Aktennummer und den Namen des Visumantragstellers bereit.

Diese Regelung ist gültig für Antragsteller mit folgenden Aktennummern:




Wichtiger Hinweis bezüglich der Bewerbungsunterlagen


Aktualisierung von Studienbüchern

Antragsteller im C-Verfahren, die derzeit auf ein Interview warten und Ihren Abschluss im Juli 2018 vollenden werden, müssen unaufgefordert die Abschlussurkunde, die Titelurkunde und ein ein aktuelles Studienbuch in chinesischer und englischer Sprache im versiegelten Umschlag nachreichen.

Interviewtermine können erst bei Vorlage vollständiger Unterlagen erteilt werden.



Unterschriften auf Antragsformularen
Die Anmeldebestätigung ist durch Antragsteller persönlich zu unterzeichnen. Eine Unterzeichnung durch andere Personen ist nicht zulässig. Wird im Interview festgestellt, dass auf Anmeldebestätigungen die Unterzeichnung durch andere Personen vorgenommen wurde, wird die Qualifikation zur Teilnahme am Interview aufgehoben.


Nachweis über erbrachte Studienleistungen an anderen chinesischen Hochschulen oder im Ausland

Sollten in der Zeit des regulären Studiums Studienleistungen an anderen Hochschulen in China ODER im Ausland (z.B. Austauschsemester) erbracht worden sein, sind a) eine Aufstellung der belegten Kurse der Gasthochschule sowie b) Nachweise über den Austausch der Heimathochschule einzureichen. Folgendes ist hierbei zu beachten:
I. Die an der Gasthochschule erworbenen Leistungen werden durch die Heimathochschule anerkannt und im Studienbuch für das entsprechende Semester eingetragen:

Nachweis über Zeitraum des Austauschstudiums, Name der Gasthochschule, Bescheinigung über Anerkennung der erbrachten Studienleistungen sowie eine Umrechnungstabelle für die erworbenen Punkte/Credits
Detaillierte Aufstellung der anerkannten Kurse und ihrer Übertragung in das Studienbuch der Heimathochschule


II. Die an der Gasthochschule erworbenen Leistungen werden durch die Heimathochschule anerkannt, werden im Studienbuch aber nicht für das entsprechende Semester eingetragen:

Nachweis über Zeitraum des Austauschstudiums, Name der Gasthochschule, Bescheinigung über Anerkennung der erbrachten Studienleistungen
Erklärung zur nicht erfolgten Übertragung in das Studienbuch der Heimathochschule


III. Die an der Gasthochschule erworbenen Leistungen werden durch die Heimathochschule nicht anerkannt:

Nachweis über Zeitraum des Austauschstudiums, Name der Gasthochschule, Bescheinigung über nicht-Anerkennung
Erklärung über das Erreichen der im Rahmen der Regelstudienzeit erforderlichen Credits für das entsprechende Semester. Sollten die erforderlichen Credits nicht erreicht werden, ist eine Erklärung der Heimathochschule zur Möglichkeit und evtl. zeitlichen Befristung einer Nachholung beizufügen


Hinweis:

Werden im Studienbuch der Heimathochschule während eines Austauschsemesters auch Kurse angezeigt, die an der Heimathochschule belegt wurden, ist eine Erklärung beizubringen, wann und in welcher Form die entsprechenden Leistungen erworben wurden
Alle Dokumente zu Austauschsemestern müssen in chinesischer und englischer Sprache durch die Hochschule ausgestellt und durch diese gestempelt werden.


Zur Übersetzung von Studienbüchern

Da in letzter Zeit vermehrt fehlerhafte Deutschübersetzungen der Studienbücher vorgelegt wurden, werden im Chinaverfahren ab dem 1. Januar 2016 nur noch Bewerbungsunterlagen angenommen, bei denen das Studienbuch von der Hochschule auf Englisch und Chinesisch in einem versiegelten Umschlag vorgelegt wurde.

Diese Neuregelung betrifft alle Bewerberinnen und Bewerber im Chinaverfahren, die ab dem 1. Januar 2016 ihre Unterlagen bei uns einreichen.


Nachzertifizierung



Nachzertifizierung für Studienbewerber auf Masterstudiengänge

Studienbewerber, die:

eine erfolgreiche APS Überprüfung mit mindestens 6 Semester eines vierjährigen Studiengangs bzw. 8 Semester eines fünfjährigen Studiengangs absolviert haben.
UND
sich auf einen Masterstudienplatz an einer deutschen Hochschule bewerben möchten.
können eine nachträgliche APS Überprüfung ihres Abschlusszeugnisses und ihrer Bachelorurkunde beantragen.
Eine Teilnahme an einem zusätzlichen Interview ist dabei nicht notwendig.
Für die Nachzertifizierung wird ein Entgelt in Höhe von 1000 RMB erhoben.


Zur Beantragung der Nachzertifizierung reichen Sie bitte folgende Unterlagen per Post in der APS Peking ein:

Formloser Antrag auf Nachzertifizierung mit Nennung des Namens und der APS Aktennummer
beglaubigte Kopie mit beglaubigter Übersetzung des Abschlusszeugnisses
beglaubigte Kopie mit beglaubigter Übersetzung des Bachelorzeugnisses
beglaubigte Kopie mit beglaubigter Übersetzung des vollständigen Studienbuchs
CHSI Report des Abschlusszeugnisses
CHSI Report der Graduationsurkunde
Kopie des Einzahlungsbelegs


Bitte beachten Sie:

Die Nachzertifizierung des Abschluss- und des Bachelorzeugnisses kann erst abgeschlossen werden, wenn der APS die hierfür notwendigen Informationen von Seiten der chinesischen Hochschule und den chinesischen Behörden vorliegen.
Nach Posteingang der Unterlagen kann im Teilnehmerportal der Status der Nachzertifizierung überprüft werden.
Anstelle von notariellen Beglaubigungen können auch Übersetzungen in einem versiegelten Umschlag der chinesischen Universität eingereicht werden.
Bereits ausgestellte APS Zertifikate müssen nicht zurückgeschickt werden.
Für die Nachzertifizierung wird ausschließlich ein digital signiertes Zertifikat (DigZert) ausgestellt.
Bewerber, deren APS Überprüfung vor Abschluss des 6./ 8. Semester durchgeführt wurde, melden sich zur erneuten Überprüfung an.


Postadresse
DRC Building D1, 1302
19 Dongfang Donglu,
Chaoyang District
100600 Beijing
Empfänger: APS / 德国使馆留德审核部
Telefon: 010 – 65907138

Bankverbindung
Empfänger: German Embassy Cultural Section Academic Evaluation Center
Kontonummer: 332 456 013 427
Name der Bank: Bank of China Landmark Tower Branch


Hinweis zur Nachzertifizierung
Für Anträge auf Nachzertifizierung, die ab dem 15. Juni 2023 eingereicht werden, wird ausschließlich ein digital signiertes Zertifikat (DigZert) ausgestellt.

Bei der Visumbeantragung sind folgende Zertifikate vorzulegen:

1. Ausdruck der digital signierten Nachzertifizierung
2. Original des APS-Papierzertifikats



APS am Generalkonsulat Shanghai


Seit Mitte Juni 2013 werden an der Akademischen Prüfstelle des Generalkonsulats Shanghai Plausibilitätsinterviews durchgeführt.
Neben dem regulären Prüfbetrieb besteht für Studenten, die das APS-Verfahren erfolgreich durchlaufen und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Amtsbezirk des GK Shanghai haben, außerdem die Möglichkeit, „Visumanträge“ bei der APS in Shanghai einzureichen.
Seit dem 1. Oktober 2013 reichen bitte alle Studenten sowie Bewerber mit gewöhnlichem Wohnsitz in den Provinzen Jiangsu, Anhui, Zhejiang und Shanghai ihre Dokumente für die Überprüfung im Rahmen des C-Verfahrens in Shanghai ein. Die Überweisung des Verfahrensentgelts findet bitte weiterhin auf das Konto der APS in Beijing statt. Bewerber für alle anderen Verfahren -  Partnerschaftsverfahren (P - Verfahren), Austauschverfahren (A - Verfahren), Dokumentenprüfverfahren (D - Verfahren) und Künstlerverfahren (K - Verfahren)  - reichen Ihre Anträge bitte weiterhin bei der APS in Beijing ein.
Für Bewerber, die im Amtsbezirk des Generalkonsulats Shanghai (Anhui, Zhejiang, Jiangsu und Shanghai) ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz oder Studium) haben und das APS-Verfahren durchlaufen möchten, werden die Plausibilitätsinterviews in aller Regel in den Räumlichkeiten der APS Shanghai durchgeführt. Die Möglichkeit, selbst einen anderen Interviewort zu wählen, besteht nicht. Die Bewerber werden ein bis zwei Wochen vor dem Interview-Termin per Email benachrichtigt. Prüfen Sie bitte regelmäßig auch Ihren SPAM-Ordner & Ihren APS Account.
Bei Fragen zur Überprüfung der Unterlagen, sowie zur Anmeldung von 2. und 3. Interviews melden Sie sich bitte unter der E-Mail-Adresse sha-termin[at]aps.org.cn. In der E-Mail sind folgende Angaben zu machen: Wohnort, Aktennummer (Registriernummer wird nicht anerkannt!), Name, Telefonnummer und Studienfach. E-Mails mit unvollständigen Angaben können leider nicht berücksichtigt werden.
 

Bewerber, die das APS-Verfahren erfolgreich durchlaufen haben und eine Nachzertifizierung ihrer Unterlagen benötigen, wenden sich bitte an die APS Peking (weitere Infos siehe hier).

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache in der APS Shanghai nicht mehr möglich ist. Für Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an sha-termin[at]aps.org.cn. In der E-Mail sind folgende Angaben zu machen: Wohnort, Aktennummer, Name, Telefonnummer und Studienfach. E-Mails mit unvollständigen Angaben können nicht berücksichtigt werden.

Antragsunterlagen müssen per Post an die folgende Anschrift eingesendet werden. Eine persönliche Abgabe in der APS Shanghai ist nicht mehr möglich.

Adresse der Akademischen Prüfstelle des Generalkonsulats Shanghai:
German Center Tower 1, Office 619-620
88 Keyuan Road, Pudong District
201203 Shanghai
Fax: 0086-21-2898 6338

Anfahrtsskizze APS Shanghai

Allgemeine Informationen

APS-Verfahren  

Für Antragsteller, die in Österreich studieren wollen, werden folgende Verfahren angeboten:

das China-Verfahren für chinesische Studienbewerber, die sich in China aufhalten, mit der Ausnahme, dass alle Bewerber, die nach Österreich wollen, am Interview teilnehmen müssen, auch wenn sie im China-Verfahren normalerweise den TestAS machen müssten. (Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, dass Sie in Österreich studieren möchten!)


das Dokumentenüberprüfungs-Verfahren ersetzt das ehemalige Verfahren für Doktoranden, Stipendiaten sowie das ehemalige Österreich-Verfahren. Es kann bei Doktoranden/Post-Doktoranden sowie Stipendiaten, und muss bei allen chinesischen Studienbewerbern vorgenommen werden, die sich bereits in Österreich aufhalten und vor dem 01.02.2005 einen Antrag um Zulassung zu einem ordentlichen Studium an einer österreichischen Universität gestellt haben und Bewerber, die in Österreich leben und mit einem österreichischen Staatsangehörigen verheiratet sind. Bewerber dieser Kategorien müssen lediglich ihre Dokumente überprüfen lassen und müssen nicht nach China zurückkommen.


und das Künstler-Verfahren für rein künstlerische Studiengänge (z.B. Klavier, Tanz, Malerei)

Kurzer Überblick über die APS-Verfahren im Einzelnen:

1. China-Verfahren
Das China-Verfahren gilt für alle chinesischen Studienbewerber, die nicht in das Dokumentenüberprüfungs-Verfahren oder Künstlerverfahren fallen und ein Studium in Österreich anstreben. Das Verfahren beinhaltet die Dokumentenprüfung und ein Interview. Erfolgreichen Bewerbern werden je zehn Zertifikate ausgestellt.
Nach Einreichung Ihrer Bewerbung überprüfen wir zunächst Ihre Dokumente. Im Anschluss erhalten Sie in der Regel einen Termin für das Interview.

Das Interview
Achtung: Interviews für Studierende, die sich in Österreich um ein Studium bewerben wollen, finden zweimal im Jahr an zwei Interviewblöcken an der Akademischen Prüfstelle Peking statt. Die Termine der nächsten Interviewmöglichkeit für Österreich finden Sie auf der Startseite der Homepage der APS.
Nach ihrer Anmeldung werden Sie ein bis zwei Wochen vor dem Interview-Termin telefonisch benachrichtigt. In dem Interview werden Ihnen Fragen zu Ihrer Studienrichtung bzw. zu einzelnen Kursen gestellt. Sie brauchen sich nicht an sämtliche Inhalte Ihres Studiums zu erinnern. Es reicht aus, wenn Sie beschreiben können, was Sie in den einzelnen Kursen gelernt haben und bestimmte Inhalte erklären, anwenden bzw. präsentieren können. Bei Nichtbestehen kann das Interview zweimal wiederholt werden.
Interview-Sprachen sind Deutsch oder Englisch oder beide Sprachen gemischt. Sie entscheiden selbst, in welcher Sprache das Interview durchgeführt wird. Der von Ihnen einzureichende Sprachnachweis hilft den Prüfern, Ihre Sprechfertigkeit einzuschätzen.
Nach erfolgreich absolviertem Interview werden Ihnen innerhalb der nächsten zehn Tage zehn Zertifikate per Einschreiben zugeschickt, mit denen Sie sich bei österreichischen Universitäten um einen Studienplatz bewerben können.
Wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden und das Interview beim ersten Mal erfolgreich absolviert wurde, dauert es von der Einzahlung des Entgelts bis zur Ausstellung der Zertifikate ca. zwei Monate. Da jedoch die Situation jedes einzelnen Bewerbers unterschiedlich ist, kann es zu Abweichungen kommen.
Allgemeine Informationen zum China-Verfahren finden Sie auf dem Merkblatt China-Verfahren

 

2.  Dokumentenüberprüfungs-Verfahren
Das Dokumentenüberprüfungs-Verfahren gilt für:

Bewerber, die bereits ein Studienvisum für Österreich besitzen, sich in Österreich befinden und vor dem 01.02.2005 in Österreich an einer postsekundären Bildungseinrichtung zugelassen wurden.


Bewerber, die in Österreich leben und mit einem österreichischen Staatsangehörigen verheiratet sind.


Bewerber, die in Österreich unter die Personengruppenverordnung (siehe Absatz: Besonderheiten in Österreich) fallen,. (Setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen.)


Bewerber, die in Österreich ein Doktorats Studium aufnehmen wollen, (Setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen.)


Bewerber, die ein Stipendium erhalten haben und nach Österreich zum Studium gehen wollen. (Setzen Sie sich bitte zunächst mit der österreichischen Universität in Verbindung, ob Sie eine Bescheinigung der APS benötigen.)

Allgemeine Informationen zum Dokumentenüberprüfungs-Verfahren finden Sie auf dem
Ö. Merkblatt Dokumentenüberprüfung Doktoranden

Ö. Merkblatt Dokumentenüberprüfung Stipendiaten

Ö. Merkblatt Verfahren für Studienbewerber aus Österreich


 

3. Künstler-Verfahren
Studierende und Absolventen von rein künstlerischen Studiengängen (z.B. Klavier, Tanz, Malerei) können am Künstler-Verfahren der APS teilnehmen. Dies gilt nicht für Design- oder Lehramtsstudiengänge. Architektur? (Bewerber aus diesen Studiengängen werden im China-Verfahren der APS überprüft.) Die Bewerber im Künstler-Verfahren brauchen nicht am Interview teilzunehmen, weil sie an der entsprechenden Hochschule in Österreich eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen. Sie können dann allerdings in Österreich ausschließlich ein künstlerisches Studium durchführen. Bewerber, die an anderen künstlerischen studieren möchten, müssen am normalen Verfahren (China-Verfahren) teilnehmen. Bewerbern im Künstler-Verfahren werden bei positivem Ergebnis der Überprüfung zehn Bescheinigungen ausgestellt.
Bewerbung von hochbegabten Schülern
Hochbegabte Schüler der Mittel- bzw. Oberschule können sich ebenfalls an österreichischen Universitäten für ein künstlerisches Studium bewerben. Die APS wird sich in diesem Fall direkt mit der betreffenden Universität in Verbindung setzen. Sie kann auf Wunsch für den Bewerber aus dem Konsularbereich Peking einen Termin bei der Österreichischen Botschaft Peking für den Visumantrag vereinbaren. Der Bewerber erhält keine Bescheinigung, aber eine Kopie der Nichtprüfbarkeits-Bestätigung, die an die österreichische Universität geschickt wird.
Informationen zur Bewerbung im Künstler-Verfahren für Österreich finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zum Künstler-Verfahren finden Sie auf dem Merkblatt Künstler-Verfahren



Zertifikate und Bestätigungen der APS
Studienbewerber, die im China-Verfahren das Interview der APS erfolgreich durchlaufen haben, bekommen 10 Zertifikate, die für Österreich gelten.
Sollten die 10 Zertifikate oder Bescheinigungen, die der erfolgreiche Bewerber erhält, nicht ausreichen, ist es möglich, maximal 10 zusätzliche Exemplare zu bestellen.
Für jedes zusätzliche Exemplar wird ein Entgelt von 50,- RMB erhoben. Bitte überweisen Sie das Geld auf das Konto der APS.
Antragsteller müssen folgen Dokumente einreichen:

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular, das Sie sich hier herunterladen können: Formular Nachbestellung.
Eine Kopie des Überweisungsbeleges.
Eine Kopie eines der Zertifikate.

Die Ausstellung der zusätzlichen Zertifikate dauert in der Regel 2-3 Wochen. Die APS kann die Zertifikate dann an eine von Ihnen angegebene Adresse schicken, oder Sie können Sie sich selbst abholen. Geben Sie Ihren Wunsch bitte zusammen mit dem Antrag an.
Beim positiven Ergebnis im Dokumentenüberprüfungs-Verfahren und Künstler-Verfahren werden APS-Überprüfungsbestätigungen ausgestellt, die in Österreich gelten.
Den österreichischen Universitäten wurde von Seiten des Österreichischen Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) empfohlen, die Zertifikate und Bestätigungen entsprechend in Betracht zu ziehen.