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Zur Anzeige von Interviewergebnissen / Ausstellung von Zertifikaten


Aus technischen Gründen verzögert sich die Anzeige von Interviewergebnissen im Online-Portal der APS sowie die Ausstellung von Zertifikaten derzeit um wenige Tage. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Wichtiger Hinweis bezüglich der Bewerbungsunterlagen


Aktualisierung von Studienbüchern

Antragsteller im C-Verfahren, die derzeit auf ein Interview warten und Ihren Abschluss im Juli 2018 vollenden werden, müssen unaufgefordert die Abschlussurkunde, die Titelurkunde und ein ein aktuelles Studienbuch in chinesischer und englischer Sprache im versiegelten Umschlag nachreichen.

Interviewtermine können erst bei Vorlage vollständiger Unterlagen erteilt werden.



Unterschriften auf Antragsformularen
Die Anmeldebestätigung ist durch Antragsteller persönlich zu unterzeichnen. Eine Unterzeichnung durch andere Personen ist nicht zulässig. Wird im Interview festgestellt, dass auf Anmeldebestätigungen die Unterzeichnung durch andere Personen vorgenommen wurde, wird die Qualifikation zur Teilnahme am Interview aufgehoben.


Nachweis über erbrachte Studienleistungen an anderen chinesischen Hochschulen oder im Ausland

Sollten in der Zeit des regulären Studiums Studienleistungen an anderen Hochschulen in China ODER im Ausland (z.B. Austauschsemester) erbracht worden sein, sind a) eine Aufstellung der belegten Kurse der Gasthochschule sowie b) Nachweise über den Austausch der Heimathochschule einzureichen. Folgendes ist hierbei zu beachten:
I. Die an der Gasthochschule erworbenen Leistungen werden durch die Heimathochschule anerkannt und im Studienbuch für das entsprechende Semester eingetragen:

Nachweis über Zeitraum des Austauschstudiums, Name der Gasthochschule, Bescheinigung über Anerkennung der erbrachten Studienleistungen sowie eine Umrechnungstabelle für die erworbenen Punkte/Credits
Detaillierte Aufstellung der anerkannten Kurse und ihrer Übertragung in das Studienbuch der Heimathochschule


II. Die an der Gasthochschule erworbenen Leistungen werden durch die Heimathochschule anerkannt, werden im Studienbuch aber nicht für das entsprechende Semester eingetragen:

Nachweis über Zeitraum des Austauschstudiums, Name der Gasthochschule, Bescheinigung über Anerkennung der erbrachten Studienleistungen
Erklärung zur nicht erfolgten Übertragung in das Studienbuch der Heimathochschule


III. Die an der Gasthochschule erworbenen Leistungen werden durch die Heimathochschule nicht anerkannt:

Nachweis über Zeitraum des Austauschstudiums, Name der Gasthochschule, Bescheinigung über nicht-Anerkennung
Erklärung über das Erreichen der im Rahmen der Regelstudienzeit erforderlichen Credits für das entsprechende Semester. Sollten die erforderlichen Credits nicht erreicht werden, ist eine Erklärung der Heimathochschule zur Möglichkeit und evtl. zeitlichen Befristung einer Nachholung beizufügen


Hinweis:

Werden im Studienbuch der Heimathochschule während eines Austauschsemesters auch Kurse angezeigt, die an der Heimathochschule belegt wurden, ist eine Erklärung beizubringen, wann und in welcher Form die entsprechenden Leistungen erworben wurden
Alle Dokumente zu Austauschsemestern müssen in chinesischer und englischer Sprache durch die Hochschule ausgestellt und durch diese gestempelt werden.


Zur Übersetzung von Studienbüchern

Da in letzter Zeit vermehrt fehlerhafte Deutschübersetzungen der Studienbücher vorgelegt wurden, werden im Chinaverfahren ab dem 1. Januar 2016 nur noch Bewerbungsunterlagen angenommen, bei denen das Studienbuch von der Hochschule auf Englisch und Chinesisch in einem versiegelten Umschlag vorgelegt wurde.

Diese Neuregelung betrifft alle Bewerberinnen und Bewerber im Chinaverfahren, die ab dem 1. Januar 2016 ihre Unterlagen bei uns einreichen.


Wichtige Information für alle Antragsteller für ein Nationales Visum ( Visum zum Studium, Visum für einen wissenschaftlichen Aufenthalt)

Aufgrund der Umstellung des elektronischen Visumssystems in den deutschen Auslandsvertretungen in der VR China wird die APS im Zeitraum vom 18.02.13 bis 24.02.13 keine Visumsanträge entgegennehmen.

Nach der Umstellung des Systems ist jeder Antragssteller für ein nationales Visum verpflichtet, in der für sie zuständigen Auslandsvertretung zur Fingerabdruckannahme persönlich zu erscheinen.

Die Abgabe der Visumanträge kann auch weiterhin persönlich oder über Bevollmächtigte erfolgen. Für die Abnahme der Fingerabdrücke ist jedoch die persönliche Anwesenheit gefordert. Die APS koordiniert bei Abgabe der Visumanträge die Termine für die Abnahme der Fingerabdrücke in den Auslandsvertretungen. Die Abgabe der Visumanträge und die Abnahme der Fingerabdrücke am selben Tag sind nicht möglich.

Ab dem 25.02.2013 können Studienbewerber, die ein APS-Verfahren erfolgreich durchlaufen haben, ihre Visumanträge wie folgt bei der APS einreichen:

Bewerber im C-Verfahren und im D-Verfahren: montags und dienstags von 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Gruppen im P-Verfahren und im S-Verfahren: mittwochs von 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr (Gruppen mit mehr als 10 Teilnehmern vereinbaren vorab per E-Mail an visumtermin[at]aps.org.cn den Termin für die Einreichung der Visumanträge.
Bewerber im A-Verfahren und Teilnehmer am TestAS: freitags von 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr (diese Bewerber müssen persönlich erscheinen und vorab einen Termin per E-Mail an visumtermin[at]aps.org.cn vereinbaren

Studienbewerber aus den Konsulatsbereichen  Shanghai, Chengdu und Guangzhou können auch direkt mit den jeweiligen Konsulaten über das Online-Terminvergabesystem der Konsulate Termine für die Abgabe des Visumantrages und der Abnahme der Fingerabdrücke vereinbaren.

Bitte beachten Sie die Informationen auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in der VR China www.china.diplo.de

Hinweise zur Öffnungszeiten der Rezeption in der APS Shanghai



Bitte beachten Sie, dass ab sofort eine persönliche Vorsprache in der APS Shanghai nicht mehr möglich ist. Für Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an sha-termin[at]aps.org.cn. In der E-Mail sind folgende Angaben zu machen: Wohnort, Aktennummer, Name, Telefonnummer und Studienfach. E-Mails mit unvollständigen Angaben können nicht berücksichtigt werden.

Antragsunterlagen müssen per Post an die folgende Anschrift eingesendet werden. Eine persönliche Abgabe in der APS Shanghai ist nicht mehr möglich.

Akademische Prüfstelle des Generalkonsulats Shanghai
German Center Tower 1, Office 619-620
88 Keyuan Road, Pudong District
201203 Shanghai




Hinweise zur Öffnungszeiten der Rezeption in der APS Shanghai


Bitte beachten Sie, dass ab sofort eine persönliche Vorsprache in der APS Shanghai nicht mehr möglich ist. Für Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an sha-termin[at]aps.org.cn. In der E-Mail sind folgende Angaben zu machen: Wohnort, Aktennummer, Name, Telefonnummer und Studienfach. E-Mails mit unvollständigen Angaben können nicht berücksichtigt werden.

Antragsunterlagen müssen per Post an die folgende Anschrift eingesendet werden. Eine persönliche Abgabe in der APS Shanghai ist nicht mehr möglich.

Akademische Prüfstelle des Generalkonsulats Shanghai
German Center Tower 1, Office 619-620
88 Keyuan Road, Pudong District
201203 Shanghai




Visumsantrag bei APS Peking



Bitte lesen Sie das Merkblatt der Deutschen Botschaft Peking zur Terminvergabe (Stand Oktober 2023)

Terminvereinbarung zur Abgabe der Visumanträge erfolgt für Teilnehmer aller APS-Verfahren über Wartelisten. Bitte lesen Sie die entsprechenden Informationen der Deutschen Botschaft Peking.

Warteliste A
- Zulassung einer Hochschule in Deutschland zum Fachstudium und/oder
- Zulassung zum Studienkolleg

Warteliste B
Erfüllen Sie keine der für Warteliste A genannten Voraussetzungen, registrieren Sie sich bitte auf der Warteliste B.
Insbesondere betrifft dies Studienbewerber und Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen ohne (bedingte) Zulassung zum Studium.



RÜCKVERSAND VON REISEPÄSSEN
Der Rückversand der Reisepässe an die Antragsteller durch die Deutsche Botschaft erfolgt über die chinesische Post (EMS).

Kuriergebühren:

Die Kuriergebühr wird direkt bei der Visumantragstellung in der APS Peking gezahlt. Bitte halten Sie 31 CNY passend in Bargeld bereit (kein Münzgeld). Eine Zahlung per Karte, Wechat oder Alipay ist nicht möglich.

BEZAHLUNG DER VISUMGEBÜHR

Die Bezahlung der Visumgebühr in Höhe von 75€ (unter 18 Jahre 37,50€) erfolgt mit chinesischer UnionPay-Bankkarte bei Abgabe des Visaantrages in der APS. Die Gebühren werden zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft in CNY umgerechnet.



VIDEX
Antragsteller aller Verfahren müssen ihre Daten maschinell lesbar erfassen und einen VIDEX-Barcode erstellen lassen.

Ablauf: Bitte füllen Sie zunächst das Online-Formular unter https://videx.diplo.de/ aus.
Nach Ausfüllen des Formulars wählen Sie bitte den Menüpunkt „Print Application” oben links. Im daraufhin erstellten PDF-Dokument drucken Sie bitte ausschließlich die letzte Seite des Antragsformulars mit dem Barcode aus. (VIDEX-Muster)

Antragsteller, die ihr Visum bei der APS abgeben, müssen folgendes beachten:

1. Bei der Erstellung des VIDEX-Barcode-Dokuments darf unter Punkt 4 (Reiseinformationen) die „voraussichtliche Aufenthaltsdauer“ von 90 Tagen (einschließlich Datum der Ein- und Ausreise) nicht überschritten werden! Wenn Sie beispielsweise am 1. März 2022 in den Schengen-Raum einreisen, dann ist beim „voraussichtlichen Datum der Ausreise aus dem Schengen-Raum“ der 29. Mai 2022 anzugeben und bei „voraussichtlicher Aufenthaltsdauer“ sind 90 Tage einzutragen.

2. Punkt 12 (Voraussichtliche Aufenthaltsdauer) auf dem Antragsformular für ein Langzeitvisum ist wie folgt auszufüllen: Der Beginn des Aufenthalts muss mit dem „voraussichtlichen Datum der Einreise in den Schengen-Raum“ im VIDEX-Barcode-Dokument übereinstimmen. Als Ende des Aufenthalts ist der Zeitpunkt anzugeben, an dem das Studium in Deutschland voraussichtlich abgeschlossen wird.



Weitere Hinweise
1. Wenn der ursprüngliche Wohnsitz des Antragstellers nicht in den Konsularbezirk Peking fällt, der derzeitige Wohnsitz sich jedoch im Konsularbezirk Peking befindet, sind folgende Nachweise vorzulegen:

A. Aufenthaltsnachweis (Nicht-Wohnsitz-Registrierungskarte)
B. Erklärung zum Wohnzweck (z.B. Beschäftigungsnachweis, Praktikumsnachweis, Sprachunterrichtsnachweis)
Vorlage der Original-Dokumente in zweifacher Kopie mit deutscher Übersetzung.


2. Anmerkung für Absolventen: Ab dem 1. Juli eines Jahres muss das Abschlusszeugnis vorgelegt werden. Antragsteller, deren Abschluss noch nicht vorliegt, legen einen Nachweis über die verspätete Ausstellung des Abschlusses der Hochschule. Vorlage der Original-Dokumente in zweifacher Kopie mit deutscher Übersetzung.

Studierende mit Heimatort außerhalb des Konsularbezirks Peking, die bisher an einer Hochschule im Konsularbezirk Peking studieren, fallen nach ihrem Abschluss in den Konsularbezirk, wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorweisen können.



Wichtige Kontakte und Links:

Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums
Merkblätter zur Beantragung eines nationalen Visums für längerfristige Aufenthalte
Antragsformular nationales Visum & Zusatzerklärung
Besondere Hinweise zum Visumantrag zu Studienzwecken (nur für APS Büro Peking)



DigZert



Ausstellung digital signierter Zertifikate

Die Akademische Prüfstelle China stellt für Antragsteller, die ab dem 27. November 2023 ein für Deutschland geltendes Individualprüfverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, ausschließlich ein digital signiertes Zertifikat mit QR-Code (DigZert) aus.

Das DigZert mit QR-Code kann zu Bewerbung an einer deutschen Hochschule benutzt werden.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt DigZert.

Für Antragsteller, deren Überprüfungsverfahren vor dem 05.12.2022 abgeschlossen wurde, kann kein DigZert ausgestellt werden.

Wichtiger Hinweis für die Visumbeantragung:

Antragsteller, die kein DigZert mit QR-Code haben, müssen weiterhin ein Original des Papierzertifikats vorlegen.

Antragsteller, die ein DigZert mit QR-Code haben, legen einen Papierausdruck des DigZerts vor.


Detailed information on digitally signed certificates (DigZert) in English.











Befristete Umstellung des Chinaverfahrens für das Sommersemester 2023 und Wintersemester 2023/24 und


Die Corona-Pandemie hat weiterhin starke Auswirkungen auf die Mobilität internationaler Studierender. Um dennoch Planung und Durchführung von Studienvorhaben in Deutschland zu ermöglichen, wird das Chinaverfahren bei der Akademischen Prüfstelle für interessierte Bewerber und Bewerberinnen vorübergehend bis zum 31. März 2023 wie folgt umgestellt:

Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.09.2022 „Verlängerung der zeitlich befristeten Umstellung des APS-Prüfverfahrens in China und Vietnam in Zeiten der Corona-Pandemie über den 30.09.2022 hinaus“ wird im bisherigen Chinaverfahren bei Studieninteressenten, die sich

(a) derzeit noch im Bachelorstudium befinden
UND
(b)bisher noch kein Interviewverfahren ohne Erfolg durchlaufen haben

auf das persönliche Plausibilitätsinterview verzichtet.


Beginn: 1. Oktober 2022

Gültig bis: 31. März 2023

Als Antragsdatum gilt dabei der Eingangstempel bei Erhalt der Unterlagen in der APS.


Einzureichende Unterlagen:

Unterlagen gemäß Merkblatt China-Verfahren Interview
Einverständniserklärung Teilnahme befristete Umstellung APS-Prüfverfahren


Entgelt: 2.500,- RMB


Positives Prüfergebnis:

APS-Bescheinigung mit zeitlich befristeten Hochschulzugang für das Sommersemester 2023 und Wintersemester 2023/24 und ausschließlich für ein grundständiges Studium
Nachzertifizierung ist nicht möglich


Achtung:

Eine Teilnahme von Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen ist nicht möglich
Studieninteressenten, die ein Studium in Österreich, Belgien oder an der Universität St. Gallen anstreben, nehmen wie gewohnt am Plausibilitätsinterview teil.


Kontakt für Rückfragen: bcb[at]aps.org.cn

Update zum TestAS 040 am 24. Okt 2020



Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie hat die National Education Examinations Authority (NEEA) den TestAS am 24. Oktober 2020 in China abgesagt. Ein Ersatztermin kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht angeboten werden. Teilnehmer, die sich zum TestAS am 24. Okt. angemeldet haben, werden durch die APS über ihr APS Online Portal kontaktiert.

Allgemeine Anfragen zu Terminen und Durchführung des TestAS richten Sie bitte an
https://www.testdaf.de/gast/testdaf/kontakt/showKontakt.do?do=startKontakt&pid=2&aid=4&sid=1


Absage aller Termine für die Abgabe von Visumanträgen in der APS Peking ab dem 13.12.2022





Aufgrund von krankheitsbedingten Personalausfällen bleibt der Visaschalter in der APS Peking ab Dienstag, den 13.12.2022 bis voraussichtlich Montag, den 19.12.2022 geschlossen. Eine Abgabe von Visumanträgen ist in diesem Zeitraum nicht möglich.



- UPDATE - Wichtiger Hinweis zum Nachreichen von Dokumenten - 17. Juni 2020 -

Wir bitten alle Antragsteller im C-Verfahren, die bereits bei der APS registriert sind und ihr Studium 2020 abschließen, unaufgefordert einen Ausdruck (Screenshot) des Kursmanagementsystem der Universität über die im Studium absolvierten Kurse einzureichen.

Der Ausdruck sollte enthalten:

Persönliche Informationen des Antragstellers (z.b. Name, Immatrikulationsnummer)
Sortierung der Kurse nach Semestern
Jede Bild-Datei sollte die Nummer des jeweiligen Semesters angeben


Senden Sie den Ausdruck als Bild-Datei an coronatermin[at]aps.org.cn. Geben Sie in der Email Ihren Namen, ihre Registriernummer und Ihre Aktennummer an.
Gepackte Dateien (zip/rar …) werden nicht geöffnet.

Ihre APS

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Befristete Umstellung des Chinaverfahrens - 15. Mai 2020 -

Liebe Studentinnen und Studenten,

die weltweite Coronakrise hat weiterhin starke Auswirkungen auf die Mobilität internationaler Studierender. Um Ihnen die Planung und Durchführung Ihres Studienvorhabens in Deutschland trotz der umfangreichen Restriktionen weiterhin zu ermöglichen, wird das Chinaverfahren bei der Akademischen Prüfstelle für eine bestimmte Bewerbergruppe mit sofortiger Wirkung vorübergehend bis zum 30. September 2020 wie folgt umgestellt:

Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 29.04.2020 "Hochschulzugang mit chinesischen Bildungsnachweisen; Zeitlich befristete Umstellung des APS-Prüfverfahrens in China in Zeiten der Corona-Pandemie" wird im bisherigen Chinaverfahren bei Studienbewerberinnen und -bewerbern, die sich
(a) derzeit noch im Studium befinden
UND
(b) bisher noch kein Interviewverfahren durchlaufen haben

auf das persönliche Plausibilitätsinterview verzichtet.

Bewerber, die dieser Kategorie angehören, reichen wie bisher ihre vollständigen Unterlagen nach Vorgabe des Merkblatts zum Interviewverfahren bis zum 30. September 2020 ein. Als Datum entscheidend, ist dabei der Eingangstempel bei Erhalt der Unterlagen in der APS. Das Entgelt für dieses abgewandelte China-Verfahren beträgt weiterhin 2500 RMB.
Bereits bei der APS eingegangene Anträge, welche die beiden oben genannten Voraussetzungen erfüllen, werden ebenfalls nach dem abgewandelten Chinaverfahren überprüft.
Nach positivem Prüfergebnis der Unterlagen erhalten die Antragsteller eine Bescheinigung, die zeitlich unbefristet und vollumfänglich für die Bewerbung an deutschen Hochschulen gültig ist.
Die Überprüfung erfolgt chronologisch nach Eingangsdatum der Antragsunterlagen bei der Akademischen Prüfstelle.

Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz werden weiterhin am Plausibilitätsinterview teilnehmen:

i) Hochschulabsolventinnen und -absolventen
SOWIE
ii) Antragsteller, die bereits ohne Erfolg am Interviewverfahren teilgenommen haben.


Antragsteller, die
1) den qualitativen Auswahlverfahren mit der RWTH Aachen angehören
2) ein Studium in Österreich oder Belgien
3) ein Studium an der Universität St. Gallen anstreben,
nehmen wie gewohnt am Plausibilitätsinterview teil.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Emailadresse coronatermin[at]aps.org.cn

Ihre APS