Suche

Aktuelle Information zur Registrierung und Anmeldung



Aufgrund eines technischen Problems ist es derzeit nicht möglich, sich auf der APS-Plattform zu registrieren oder anzumelden. Unser IT-Team arbeitet bereits intensiv an der Behebung des Problems. In der Zwischenzeit bitten wir Sie um Geduld. Verfolgen Sie die aktuellen Mitteilungen auf der APS-Webseite.
Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.



Österreich

Die Akademische Prüfstelle (APS) des Kulturreferates der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Peking nimmt seit 1. Februar 2005 auch die Echtheitsüberprüfung von in China ausgestellten Zeugnissen sowie gegebenenfalls Plausibilitätsinterviews vor, auf deren Grundlage eine Zulassung zu einer österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule beziehungsweise Fachhochschul-Studiengang, Theologische Hochschule, Privatuniversität oder Akademie) angestrebt wird.

Chinesische Studierende, die ihr Studium in Österreich fortsetzen wollen, sollen vor der Bewerbung an einer österreichischen Universität oder einer anderen österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung ihre akademischen Dokumente an der APS überprüfen lassen. Das schließt in den meisten Fällen ein Interview ein, das in deutscher und/oder englischer Sprache geführt wird. Diese Interviews finden in bestimmten Prüfperioden im Jahr an der Akademischen Prüfstelle Shanghai statt.

Die APS bietet unterschiedliche Überprüfungsverfahren an, über die Sie sich auf den folgenden Seiten informieren können. Im Einzelnen sind dies:


Das reguläre Interview-Verfahren (Merkblatt österreichisches Interview-Verfahren) für Studieninteressenten, die Studienleistungen an einer chinesischen Hochschule erbracht haben und in Österreich einen Bachelor oder Master studieren möchten (Freemover).


Das Gaokao-Verfahren (Merkblatt österreichisches Gaokao-Verfahren) für Studieninteressente, die in China eine Gaokao-Prüfung abgelegt haben und in Österreich einen fachorientierten Bachelor studieren möchten.


Das Dokumentenprüfverfahren (Merkblatt österreichisches Dokumentenprüfverfahren)
für Stipendiaten, Doktoranden bzw. Studieninteressenten, die in die Personengruppenverordnung fallen.


Das Künstler-Verfahren (Merkblatt österreichisches Künstler-Verfahren) für Studieninteressenten, die in China einen rein künstlerischen oder musikalischen Studiengang absolviert haben und sich in Österreich an einer Kunst- oder Musikhochschule bewerben wollen.



Das Verfahren für internationale Studierende, die in China studiert haben
(Graduates of Chinese universities who currently reside in China
Graduates of Chinese universities with residency outside of China)





Bitte beachten Sie, dass die APS nur Studienleistungen überprüft, die an vom chinesischen Erziehungsministerium anerkannten Hochschulen in China erbracht wurden.

Studieninteressenten ohne chinesische Staatsbürgerschaft, die eine chinesische Obere Mittelschule in Verbindung mit der nationalen Sekundarschulabschlussprüfung (Huikao) abgeschlossen haben und derzeit nicht am Nationalen Examen zur Hochschulaufnahme (Gaokao) in China teilnehmen können, wenden sich bitte direkt an die entsprechende österreichische Zieluniversität. Diese Studieninteressenten können nicht durch der APS überprüft werden.


APS Interviewtermin

Die Benachrichtigung über den Interviewtermin erfolgt nach Eingang der vollständigen Dokumente. Der Interviewtermin wird über eine Nachricht in Ihrem APS Portal veröffentlicht.

Bewerbungsschritte
1. Antragstellung und Übersendung der Dokumente
Bitte melden Sie sich online an und schicken die ausgedruckte Anmeldebestätigung zusammen mit einem Passfoto (nicht älter als 6 Monate) und den einzureichenden Dokumenten per Post an die APS. Die Liste der einzureichenden Dokumente können dem Merkblättern für Bewerber für Österreich entnommen werden.

Bitte beachten Sie: Die eingereichten Dokumente müssen von der APS archiviert und können daher nicht zurückgeben geben! Das TestAS-Verfahren gilt nicht für Studienbewerber für Österreich.

2. Überweisung des Entgelts
Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Entgelt von 2500 RMB (Interview) bzw. 1000 RMB (Dokumentenprüfung) erhoben. Der Betrag muss auf das Konto der APS überwiesen werden.

3. Überprüfung
Nach erfolgreicher Überprüfung der Dokumente durch die APS wird der Bewerber im Interviewverfahren zu einem Interview in den Räumen der APS eingeladen. Nach einem erfolgreichen Interview stellt die APS ein spezielles Zertifikat für Österreich in zehnfacher Ausfertigung aus. Das Zertifikat für Österreich ist nur für eine Studienbewerbung in Österreich gültig. Zertifikate für Deutschland, Belgien oder Schweiz sind in Österreich nicht gültig. Mit diesem Zertifikat können sich chinesische Studierende bei österreichischen Hochschulen oder anderen postsekundären Bildungseinrichtungen um eine Zulassung bewerben.

Hochschulzugang in Österreich

Für den Hochschulzugang in Österreich gelten folgende Kriterien.

Studium in Österreich

Nähere Informationen zum Studium in Österreich finden Sie hier:
Österreichische Agentur für internationale Mobilität und Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung (OeAD GmbH)
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Informationen zum Visum

Aufenthaltsbewilligungen für Österreich können nicht an der APS beantragt werden.
Nähere Informationen zur Antragsstellung einer Aufenthaltsbewilligung in Österreich finden Sie unter:
Österreichische Botschaft Peking


Künstlerverfahren

Studierende und Absolventen von rein künstlerischen Studiengängen (z.B. Klavier, Tanz, Malerei) müssen am Künstler-Verfahren der APS teilnehmen. Dies gilt nicht für Design- oder Lehramtsstudiengänge; Bewerber aus diesen Studiengängen werden im normalen Verfahren der APS überprüft. Die Bewerber im Künstler-Verfahren brauchen nicht am Interview teilzunehmen, weil sie an der entsprechenden Hochschule in Deutschland eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen. Sie können dann allerdings ausschließlich an deutschen Kunstakademien oder Musikhochschulen in rein künstlerischen Studiengängen weiterstudieren. Bewerber, die an anderen Hochschulen studieren möchten, müssen am China- Verfahren teilnehmen. Bewerbern im Künstler-Verfahren wird bei positivem Ergebnis der Überprüfung eine Bescheinigung ausgestellt.

Für die Teilnahme am Künstler-Verfahren melden Sie sich bitte online an und schicken die ausgedruckte Anmeldebestätigung mit den restlichen benötigten Unterlagen an die APS (nähere Angaben dazu auf dem Merkblatt zum Künstler-Verfahren). Bitte beachten Sie, dass wir die eingereichten Dokumente archivieren müssen und sie daher nicht zurückgeben können.

Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Entgelt von 1000 RMB erhoben, das auf das Konto der APS überwiesen werden muss. Auf dem Antragsformular muss die Überweisungsnummer angegeben werden. Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn das Geld bei der APS eingegangen ist.

In dem Betrag ist die Visumgebühr nicht enthalten, da Teilnehmer am K-Verfahren ihr Visum nicht über die APS beantragen können. Sie müssen dies direkt bei der Visastelle der Botschaft tun und dazu einen Termin dort vereinbaren. Nähere Informationen hierzu finden Sie bitte auf dieser Seite.

Bewerbung von hochbegabten Schülern

Hochbegabte Schüler der Mittel- bzw. Oberschule können sich ebenfalls an deutschen Kunstakademien oder Musikhochschulen bewerben. Sobald eine Einladung zur Aufnahmeprüfung ausgesprochen wird, muss der Bewerber mit seinen Unterlagen bei der APS melden und die Einladung als Kopie miteinreichen. Die APS wird sich dann direkt mit der betreffenden Hochschule in Verbindung setzen. Sie kann auf  Wunsch für den Bewerber aus dem Konsularbereich Peking einen Termin bei der Deutschen Botschaft Peking für den Visumantrag vereinbaren. Der Bewerber erhält keine Bescheinigung, aber eine Kopie der Nichtprüfbarkeits-Bestätigung.

Das Merkblatt zum Künstler-Verfahren kann hier heruntergeladen werden.

Chinaverfahren

Das China-Verfahren gilt für Studienbewerber mit chinesischen Studienleistungen, die sich in China aufhalten und ein Studium in Deutschland anstreben. Bevor sie sich an einer deutschen Hochschule bewerben können, müssen die Bewerber ihre Zeugnisse von der APS auf Echtheit überprüfen lassen und an einem Interview oder dem TestAS teilnehmen. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten sie ein digital signiertes Zertifikat (DigZert) in ihrem APS-Account. Teilnehmer am China-Verfahren können ihren Visumantrag direkt bei der APS einreichen.

Bitte beachten Sie, dass ein Verfahrenswechsel nach erfolgter Anmeldung zum Interviewverfahren ausgeschlossen ist.

Alle chinesischen Studenten aus Bachelor-Studiengängen, die eine direkte Hochschulzugangsberechtigung haben, noch nicht im 7. Semester bzw. im letzten Studienjahr sind und sich um einen Studienplatz in einem Bachelor-Studiengang an einer deutschen Universität bewerben wollen, können bei der Überprüfung ihrer Dokumente durch die APS statt des Plausibilitäts-Interviews den Test für Ausländische Studierende (TestAS) ablegen. Alle anderen müssen das Interview machen.

Antragstellung

1. Online-Registrierung
Die Bewerber registrieren sich auf der Website der APS und erhalten ein Passwort, mit dem sie Zugang zu einem persönlichen Anmeldefenster erlangen. Nach Eingabe aller notwendigen Informationen zu ihrer Person, ihrem Bildungsstand und ihren Sprachkenntnissen wird ihnen per E-Mail eine Anmeldebestätigung in PDF-Format mit einer Teilnehmer-Nummer übersandt.

2. Überweisung des Entgelts
Für die Bearbeitung des Antrags wird bei Antragstellern ein Entgelt von 2500,- RMB erhoben. In diesem Betrag ist die Visumsgebühr nicht enthalten. Der Betrag muss auf das Konto der APS überwiesen werden. Den einzureichenden Unterlagen muss die Kopie des Überweisungsbelegs hinzugefügt werden. Anträge können erst dann bearbeitet werden, wenn auch das Entgelt eingegangen ist. Aus Sicherheitsgründen darf kein Geld zusammen mit den Unterlagen geschickt werden. Die APS nimmt kein Bargeld an.

3. Übersendung der Dokumente
Die ausgedruckte Anmeldebestätigung muss zusammen mit einem Passfoto (nicht älter als 6 Monate) und den einzureichenden Dokumenten per Post an die APS übersandt. Die Liste der einzureichenden Dokumente kann dem Merkblatt China-Verfahren entnommen werden.

Bitte beachten: Die eingereichten Dokumente werden von uns archiviert und daher nicht zurückgesandt!

Nach erfolgter Anmeldung überprüft die APS, ob der Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen für eine deutsche Hochschule erfüllt und ob die eingereichten Dokumente echt sind.

Erfolgreiche Bewerber werden zu einem Interview eingeladen oder können den TestAS absolvieren.

Die eingereichten Unterlagen werden im Fall einer erfolgreichen Überprüfung drei Jahre nach dem Überprüfungstermin vernichtet. Im Falle einer nicht erfolgreichen Überprüfung werden die Unterlagen nach Ablauf von fünf Jahren ab dem letzten Überprüfungstermin vernichtet.

4. Wechsel vom Partnerschaftsprogramm zum China-Verfahren

Jeder Bewerber ohne deutschen Abschluss (Bachelor, Master) benötigt eine Bestätigung der deutschen Hochschule, aus der hervorgeht „wann“ und aus „welchen Gründen“ das Partnerschaftsprogramm beendet wird sowie eine Abmeldebestätitung der Ausländerbehörde vor Ort. Der Antrag auf einen Wechsel in das China-Verfahren kann per E-Mail, per Fax gestellt werden. Die APS prüft dann in diesen Einzelfällen, ob eine Aufnahme in das China-Verfahren möglich ist. Eine erneute Registrierung auf der Webseite der APS ist nicht notwendig.

Studierende, die im Rahmen des Partnerschaftsverfahrens einen deutschen Abschluss (Bachelor, Master) erhalten, müssen für ein weiterführendes Studium in Deutschland nicht am China-Verfahren der APS teilnehmen. Diese Studenten können sich direkt an der deutschen Hochschule bewerben. Ein Wechsel der Hochschule ist in Deutschland allerdings erst nach dem Erwerb des angestrebten Abschlusses, bzw. nach Beendigung des jeweiligen Programms möglich.

Formulare und Links:

- Online-Registrierung
- Merkblatt China-Verfahren (Interview)
- Merkblatt China-Verfahren (TestAS)
- Kontoverbindung





Belgien




Die APS kooperiert mit allen drei Teilen Belgiens: der Niederländischsprachigen Gemeinschaft, der Französischsprachigen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Für den Hochschulzugang gelten die gleichen Kriterien wie für den Zugang zu einer deutschen Hochschule.



Studenten mit chinesischer Staatsangehörigkeit, die ihr bisheriges Studium nicht an einer chinesischen Universität absolviert haben, können ihre Dokumente nicht von der APS überprüfen lassen. Für eine Bewerbung an einer belgischen Hochschule benötigen sie eine Bestätigung über die Echtheit ihrer Dokumente, die von der Botschaft des Landes ausgestellt wird, in dem sie studiert haben.



Informationen zum Visum für Belgien finden sich unter www.diplomatie.be/beijing

Belgium Visa Center in Beijing:
Room 50128, 1/F, Galaxy SOHO,
No.2 Nanzhugan Hutong,
Chaoyangmennei Street,
Dongcheng District,
Beijing, China

Tel:+86-20-22062861
Email:info.belgiumcn@vfshelpline.com

You can find the addresses of all the 15 Belgium visa centers in China here:
https://visa.vfsglobal.com/chn/zh/bel/attend-centre


Niederländischsprachigen Gemeinschaft

Chinesische Studenten, die ihr Studium an einer Hochschule in der Niederländischsprachigen Gemeinschaft fortsetzen wollen, sollen in der Regel vor der Bewerbung an einer flämischen Universität, Sprachschule oder einem Vorbereitungskurs ihre Dokumente von der APS überprüfen lassen. Das schließt ein Interview ein, das in englischer Sprache geführt wird. Vor der Überprüfung der Dokumente wird geprüft, ob der Bewerber die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Für den direkten Hochschulzugang in der Niederländischsprachigen Gemeinschaft gelten die gleichen Kriterien wie für den Zugang zu einer deutschen Hochschule.

Nähere Informationen zum Studium in der Niederländischsprachigen Gemeinschaft finden Sie hier: www.studyinflanders.be

Französischsprachigen Gemeinschaft

Chinesische Studenten, die ihr Studium an einer Hochschule der französischsprachigen Gemeinschaft fortsetzen wollen, müssen ihre Dokumente noch vor der Bewerbung an einer Universität, Sprachschule oder einem Vorbereitungskurs von der APS überprüfen lassen. Das schließt ein Interview ein, das in englischer und/ oder französischer Sprache geführt wird. Vor der Überprüfung der Dokumente wird geprüft, ob der Bewerber die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Für den direkten Hochschulzugang gelten die gleichen Kriterien wie für den Zugang zu einer deutschen Hochschule.

Die Interviews für Studienbewerber für die französischsprachige Gemeinschaft Belgiens finden in bestimmten Prüfperioden statt.

Prüftage für Studienbewerber für die französischsprachige Gemeinschaft Belgiens:

Für Neuigkeiten zu den nächsten Terminen und zum Ort klicken Sie bitte hier. Nähere Informationen zum Studium in der französischsprachigen Gemeinschaft finden Sie hier:
www.studyinbelgium.be

Deutschsprachige Gemeinschaft Studienbewerber für die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens wenden sich bitte telefonisch oder per Fax bzw. Mail direkt an die Akademische Prüfstelle Peking.

Bewerbungsschritte

1. Antragstellung und Übersendung der Dokumente
Bitte melden Sie sich online an und schicken die ausgedruckte Anmeldebestätigung zusammen mit einem Passfoto (nicht älter als 6 Monate) und den einzureichenden Dokumenten per Post an die APS. Die Liste der einzureichenden Dokumente können dem Merkblatt für Bewerber für Flandern und Wallonien entnommen werden. Bitte beachten Sie: Die eingereichten Dokumente müssen von uns archiviert werden und können daher nicht zurückgeben geben!

2. Überweisung des Entgelts
Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Entgelt von 2500 RMB (Dokumentenprüfung + Interview) bzw. 1000 RMB (nur Dokumentenprüfung) erhoben. Der Betrag muss auf das Konto der APS überwiesen werden. Auf der Anmeldebestätigung muss die Überweisungsnummer angegeben werden. Anträge können erst dann bearbeitet werden, wenn auch das Entgelt eingegangen ist. Aus Sicherheitsgründen darf kein Geld zusammen mit den Unterlagen geschickt werden.

Nach erfolgreicher Überprüfung der Dokumente durch die APS wird der Bewerber zu einem Interview in den Räumen der APS eingeladen. Nach einem erfolgreichen Interview stellt die APS ein spezielles Zertifikat für die jeweilige Sprachengemeinschaft in zehnfacher Ausfertigungertigung aus. Mit diesem Zertifikat können sich chinesische Studenten bei Hochschulen, Sprachschulen und Vorbereitungskursen um eine Zulassung bewerben.

FAQ

VII. Das Interview
ii. Was beinhaltet das Interview und in welcher Sprache wird es gehalten? Wie kann ich mich vorbereiten?
Interviewsprachen sind Deutsch oder Englisch. Sie selbst entscheiden, welche Sprache Sie verwenden wollen und geben dies bei der Bewerbung auf dem Anmeldeformular an.
Wenn sich z.B. für Deutsch entschieden haben, bestimmte Wörter aber nur auf Englisch wissen, können Sie auch Englisch verwenden.
Das Interview besteht aus mehreren Teilen. Vor dem Interview bekommen Sie eine kleine Aufgabe, die Ihrem Studienbuch angepasst ist. Sie haben ca. 20 Minuten Zeit sich vorzubereiten. Dies soll Ihnen helfen, Ihre Gedanken zu sammeln und Ihnen Zeit geben, eine Antwort zu überlegen. Sie sollten sich Notizen machen oder auch ganze Sätze aufschreiben. Nach einer kurzen Begrüßungsphase können Sie Ihre Überlegungen zu dieser Aufgabe dann im Interview vortragen. Darüber hinaus gibt es weitere Fragen zu anderen Kursen, die Sie im Studium besucht haben. Sie müssen sich nicht an den gesamten gelernten Stoff erinnern, aber Sie sollten zeigen können, dass Sie dieses Fach studiert haben. Das Interview bezieht sich nicht auf die Fachrichtung, die Sie später in Deutschland studieren wollen, sondern nur auf Ihre Studien in China.
Wir empfehlen, dass Sie sich vor dem Interview Ihr Studienbuch noch einmal anschauen und rekapitulieren, was Sie in den Kursen gelernt haben. Bitte sehen Sie sich auch unsere Tipps für Bewerber an.