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Reduzierung der Anzahl von APS-Papierzertifikaten



Ab dem 6. Februar 2023 wird im Rahmen der Umstellung auf digital signierte Zertifikate (DigZert) für Antragsteller, die ein für Deutschland geltendes Individualprüfverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, die Anzahl der zur Verfügung gestellten Papierzertifikate reduziert.

Weitere Informationen zum DigZert: https://www.aps.org.cn/verfahren-und-services-deutschland/digzert.


Aktueller Hinweis zu den APS Zertifikaten und Bescheinigungen



Update vom 4.11.2021

Aufgrund Corona bedingter Lieferengpässe wird mit Beginn 4. Nov. 2020 die Anzahl der ausgestellten APS Zertifikate und Bescheinigungen vorübergehend auf 1 Blatt pro Antragsteller reduziert. Die Akademische Prüfstelle wird umgehend nach Normalisierung der Lieferketten noch ausstehende Zertifikate/Bescheinigungen postalisch nachreichen. Wir empfehlen allen Antragstellern für die Bewerbung an deutschen Hochschulen Kopien der Zertifikate/Bescheinigungen zu nutzen.

Sollten im Laufe des Bewerbungsprozesses Zweifel an der Echtheit der Zertifikate/Bescheinigungen auftreten, können sich die deutschen Hochschulen jederzeit an die APS wenden.


Zur Anzeige von Interviewergebnissen / Ausstellung von Zertifikaten


Aus technischen Gründen verzögert sich die Anzeige von Interviewergebnissen im Online-Portal der APS sowie die Ausstellung von Zertifikaten derzeit um wenige Tage. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Hinweis zur Nachzertifizierung



Für Anträge auf Nachzertifizierung, die ab dem 15. Juni 2023 eingereicht werden, wird ausschließlich ein digital signiertes Zertifikat (DigZert) ausgestellt.

Bei der Visumbeantragung sind folgende Zertifikate vorzulegen:

1. Ausdruck der digital signierten Nachzertifizierung
2. Original des APS-Papierzertifikats


DigZert



Ausstellung digital signierter Zertifikate

Die Akademische Prüfstelle China stellt für Antragsteller, die ab dem 27. November 2023 ein für Deutschland geltendes Individualprüfverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, ausschließlich ein digital signiertes Zertifikat mit QR-Code (DigZert) aus.

Das DigZert mit QR-Code kann zu Bewerbung an einer deutschen Hochschule benutzt werden.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt DigZert.

Für Antragsteller, deren Überprüfungsverfahren vor dem 05.12.2022 abgeschlossen wurde, kann kein DigZert ausgestellt werden.

Wichtiger Hinweis für die Visumbeantragung:

Antragsteller, die kein DigZert mit QR-Code haben, müssen weiterhin ein Original des Papierzertifikats vorlegen.

Antragsteller, die ein DigZert mit QR-Code haben, legen einen Papierausdruck des DigZerts vor.


Detailed information on digitally signed certificates (DigZert) in English.











Entgelte


(gütig bis zum 31.07.2019)
Hinweis:
Das Wiederholungsinterview bezieht sich auf Studienbewerber, die im ersten oder zweiten Interview nicht erfolgreich waren und nun einen weiteren Interviewtermin vereinbaren möchten.
Bei der erneuten Überprüfung haben Studienbewerber das Interview im Chinaverfahren bereits erfolgreich durchlaufen, benötigen aber aus folgenden Gründen ein neues APS-Zertifikat:

veränderter Ausbildungsstand/Hochschulzugangsberechtigung seit dem ersten erfolgreichen Interview
Nachzertifizierung des Bachelor gewünscht, bei dem ersten Antrag konnten jedoch noch nicht genügend Semester nachgewiesen werden (6 in einem 4-jährigen bzw. 8 in einem 5-jährigen Studiengang)


Entgeltordnung


(Ab 1. August 2019)

Hinweise:

1. Wiederholungsinterview
Das Wiederholungsinterview bezieht sich auf Studienbewerber, die im ersten oder zweiten Interview nicht erfolgreich waren und nun einen weiteren Interviewtermin vereinbaren möchten. Für Anträge auf Zweit- bzw. Drittinterview, die mit Stichtag 31. Juli 2019 inklusive des Entgeltes bei der APS eingegangen sind, findet noch die alte Entgeltordnung Anwendung.

2. Erneute Überprüfung
Bei der erneuten Überprüfung haben Studienbewerber das Interview im Chinaverfahren bereits erfolgreich durchlaufen, benötigen aber aus folgenden Gründen ein neues APS-Zertifikat:


veränderter Ausbildungsstand/Hochschulzugangsberechtigung seit dem ersten erfolgreichen Interview
Nachzertifizierung des Bachelor gewünscht. Beim ersten Antrag konnten jedoch noch nicht genügend Semester nachgewiesen werden (6 in einem 4-jährigen bzw. 8 in einem 5-jährigen Studiengang)


3. Nachzertifizierung:
Für Bewerber, die das China-Verfahren der APS bereits erfolgreich durchlaufen haben und dabei mindestens 6 Semester eines vierjährigen Studiengangs bzw. 8 Semester eines fünfjährigen Studiengangs durchlaufen haben, zertifiziert die APS das Abschlusszeugnis, das Bachelorzeugnis sowie die letzten Semester nach, ohne ein weiteres Interview durchzuführen.

4. Die Entgelte enthalten keine Visumgebühr.

Wichtiger Hinweis bezüglich der Bewerbungsunterlagen


Aktualisierung von Studienbüchern

Antragsteller im C-Verfahren, die derzeit auf ein Interview warten und Ihren Abschluss im Juli 2018 vollenden werden, müssen unaufgefordert die Abschlussurkunde, die Titelurkunde und ein ein aktuelles Studienbuch in chinesischer und englischer Sprache im versiegelten Umschlag nachreichen.

Interviewtermine können erst bei Vorlage vollständiger Unterlagen erteilt werden.



Unterschriften auf Antragsformularen
Die Anmeldebestätigung ist durch Antragsteller persönlich zu unterzeichnen. Eine Unterzeichnung durch andere Personen ist nicht zulässig. Wird im Interview festgestellt, dass auf Anmeldebestätigungen die Unterzeichnung durch andere Personen vorgenommen wurde, wird die Qualifikation zur Teilnahme am Interview aufgehoben.


Nachweis über erbrachte Studienleistungen an anderen chinesischen Hochschulen oder im Ausland

Sollten in der Zeit des regulären Studiums Studienleistungen an anderen Hochschulen in China ODER im Ausland (z.B. Austauschsemester) erbracht worden sein, sind a) eine Aufstellung der belegten Kurse der Gasthochschule sowie b) Nachweise über den Austausch der Heimathochschule einzureichen. Folgendes ist hierbei zu beachten:
I. Die an der Gasthochschule erworbenen Leistungen werden durch die Heimathochschule anerkannt und im Studienbuch für das entsprechende Semester eingetragen:

Nachweis über Zeitraum des Austauschstudiums, Name der Gasthochschule, Bescheinigung über Anerkennung der erbrachten Studienleistungen sowie eine Umrechnungstabelle für die erworbenen Punkte/Credits
Detaillierte Aufstellung der anerkannten Kurse und ihrer Übertragung in das Studienbuch der Heimathochschule


II. Die an der Gasthochschule erworbenen Leistungen werden durch die Heimathochschule anerkannt, werden im Studienbuch aber nicht für das entsprechende Semester eingetragen:

Nachweis über Zeitraum des Austauschstudiums, Name der Gasthochschule, Bescheinigung über Anerkennung der erbrachten Studienleistungen
Erklärung zur nicht erfolgten Übertragung in das Studienbuch der Heimathochschule


III. Die an der Gasthochschule erworbenen Leistungen werden durch die Heimathochschule nicht anerkannt:

Nachweis über Zeitraum des Austauschstudiums, Name der Gasthochschule, Bescheinigung über nicht-Anerkennung
Erklärung über das Erreichen der im Rahmen der Regelstudienzeit erforderlichen Credits für das entsprechende Semester. Sollten die erforderlichen Credits nicht erreicht werden, ist eine Erklärung der Heimathochschule zur Möglichkeit und evtl. zeitlichen Befristung einer Nachholung beizufügen


Hinweis:

Werden im Studienbuch der Heimathochschule während eines Austauschsemesters auch Kurse angezeigt, die an der Heimathochschule belegt wurden, ist eine Erklärung beizubringen, wann und in welcher Form die entsprechenden Leistungen erworben wurden
Alle Dokumente zu Austauschsemestern müssen in chinesischer und englischer Sprache durch die Hochschule ausgestellt und durch diese gestempelt werden.


Zur Übersetzung von Studienbüchern

Da in letzter Zeit vermehrt fehlerhafte Deutschübersetzungen der Studienbücher vorgelegt wurden, werden im Chinaverfahren ab dem 1. Januar 2016 nur noch Bewerbungsunterlagen angenommen, bei denen das Studienbuch von der Hochschule auf Englisch und Chinesisch in einem versiegelten Umschlag vorgelegt wurde.

Diese Neuregelung betrifft alle Bewerberinnen und Bewerber im Chinaverfahren, die ab dem 1. Januar 2016 ihre Unterlagen bei uns einreichen.


Entgelte


(Ab 1. November 2020)

Hinweise:

1. Wiederholungsinterview
Das Wiederholungsinterview bezieht sich auf Studienbewerber, die im ersten oder zweiten Interview nicht erfolgreich waren und nun einen weiteren Interviewtermin vereinbaren möchten.

2. Erneute Überprüfung
Bei der erneuten Überprüfung haben Studienbewerber das Interview im Chinaverfahren bereits erfolgreich durchlaufen, benötigen aber aus folgenden Gründen ein neues APS-Zertifikat:


veränderter Ausbildungsstand/Hochschulzugangsberechtigung seit dem ersten erfolgreichen Interview
Nachzertifizierung des Bachelor gewünscht. Beim ersten Antrag konnten jedoch noch nicht genügend Semester nachgewiesen werden (6 in einem 4-jährigen bzw. 8 in einem 5-jährigen Studiengang)


3. Nachzertifizierung:
Für Bewerber, die das China-Verfahren der APS bereits erfolgreich durchlaufen haben und dabei mindestens 6 Semester eines vierjährigen Studiengangs bzw. 8 Semester eines fünfjährigen Studiengangs durchlaufen haben, zertifiziert die APS das Abschlusszeugnis, das Bachelorzeugnis sowie die letzten Semester nach, ohne ein weiteres Interview durchzuführen.

4. Die Entgelte enthalten keine Visumgebühr.

5. Rücktritt vom APS Verfahren und Rückerstattung von Entgelten