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Befristete Umstellung des Chinaverfahrens für das Sommersemester 2023 und Wintersemester 2023/24 und


Die Corona-Pandemie hat weiterhin starke Auswirkungen auf die Mobilität internationaler Studierender. Um dennoch Planung und Durchführung von Studienvorhaben in Deutschland zu ermöglichen, wird das Chinaverfahren bei der Akademischen Prüfstelle für interessierte Bewerber und Bewerberinnen vorübergehend bis zum 31. März 2023 wie folgt umgestellt:

Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.09.2022 „Verlängerung der zeitlich befristeten Umstellung des APS-Prüfverfahrens in China und Vietnam in Zeiten der Corona-Pandemie über den 30.09.2022 hinaus“ wird im bisherigen Chinaverfahren bei Studieninteressenten, die sich

(a) derzeit noch im Bachelorstudium befinden
UND
(b)bisher noch kein Interviewverfahren ohne Erfolg durchlaufen haben

auf das persönliche Plausibilitätsinterview verzichtet.


Beginn: 1. Oktober 2022

Gültig bis: 31. März 2023

Als Antragsdatum gilt dabei der Eingangstempel bei Erhalt der Unterlagen in der APS.


Einzureichende Unterlagen:

Unterlagen gemäß Merkblatt China-Verfahren Interview
Einverständniserklärung Teilnahme befristete Umstellung APS-Prüfverfahren


Entgelt: 2.500,- RMB


Positives Prüfergebnis:

APS-Bescheinigung mit zeitlich befristeten Hochschulzugang für das Sommersemester 2023 und Wintersemester 2023/24 und ausschließlich für ein grundständiges Studium
Nachzertifizierung ist nicht möglich


Achtung:

Eine Teilnahme von Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen ist nicht möglich
Studieninteressenten, die ein Studium in Österreich, Belgien oder an der Universität St. Gallen anstreben, nehmen wie gewohnt am Plausibilitätsinterview teil.


Kontakt für Rückfragen: bcb[at]aps.org.cn

Absage aller Termine für die Abgabe von Visumanträgen in der APS Peking ab dem 13.12.2022





Aufgrund von krankheitsbedingten Personalausfällen bleibt der Visaschalter in der APS Peking ab Dienstag, den 13.12.2022 bis voraussichtlich Montag, den 19.12.2022 geschlossen. Eine Abgabe von Visumanträgen ist in diesem Zeitraum nicht möglich.



- UPDATE - Wichtiger Hinweis zum Nachreichen von Dokumenten - 17. Juni 2020 -

Wir bitten alle Antragsteller im C-Verfahren, die bereits bei der APS registriert sind und ihr Studium 2020 abschließen, unaufgefordert einen Ausdruck (Screenshot) des Kursmanagementsystem der Universität über die im Studium absolvierten Kurse einzureichen.

Der Ausdruck sollte enthalten:

Persönliche Informationen des Antragstellers (z.b. Name, Immatrikulationsnummer)
Sortierung der Kurse nach Semestern
Jede Bild-Datei sollte die Nummer des jeweiligen Semesters angeben


Senden Sie den Ausdruck als Bild-Datei an coronatermin[at]aps.org.cn. Geben Sie in der Email Ihren Namen, ihre Registriernummer und Ihre Aktennummer an.
Gepackte Dateien (zip/rar …) werden nicht geöffnet.

Ihre APS

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Befristete Umstellung des Chinaverfahrens - 15. Mai 2020 -

Liebe Studentinnen und Studenten,

die weltweite Coronakrise hat weiterhin starke Auswirkungen auf die Mobilität internationaler Studierender. Um Ihnen die Planung und Durchführung Ihres Studienvorhabens in Deutschland trotz der umfangreichen Restriktionen weiterhin zu ermöglichen, wird das Chinaverfahren bei der Akademischen Prüfstelle für eine bestimmte Bewerbergruppe mit sofortiger Wirkung vorübergehend bis zum 30. September 2020 wie folgt umgestellt:

Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 29.04.2020 "Hochschulzugang mit chinesischen Bildungsnachweisen; Zeitlich befristete Umstellung des APS-Prüfverfahrens in China in Zeiten der Corona-Pandemie" wird im bisherigen Chinaverfahren bei Studienbewerberinnen und -bewerbern, die sich
(a) derzeit noch im Studium befinden
UND
(b) bisher noch kein Interviewverfahren durchlaufen haben

auf das persönliche Plausibilitätsinterview verzichtet.

Bewerber, die dieser Kategorie angehören, reichen wie bisher ihre vollständigen Unterlagen nach Vorgabe des Merkblatts zum Interviewverfahren bis zum 30. September 2020 ein. Als Datum entscheidend, ist dabei der Eingangstempel bei Erhalt der Unterlagen in der APS. Das Entgelt für dieses abgewandelte China-Verfahren beträgt weiterhin 2500 RMB.
Bereits bei der APS eingegangene Anträge, welche die beiden oben genannten Voraussetzungen erfüllen, werden ebenfalls nach dem abgewandelten Chinaverfahren überprüft.
Nach positivem Prüfergebnis der Unterlagen erhalten die Antragsteller eine Bescheinigung, die zeitlich unbefristet und vollumfänglich für die Bewerbung an deutschen Hochschulen gültig ist.
Die Überprüfung erfolgt chronologisch nach Eingangsdatum der Antragsunterlagen bei der Akademischen Prüfstelle.

Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz werden weiterhin am Plausibilitätsinterview teilnehmen:

i) Hochschulabsolventinnen und -absolventen
SOWIE
ii) Antragsteller, die bereits ohne Erfolg am Interviewverfahren teilgenommen haben.


Antragsteller, die
1) den qualitativen Auswahlverfahren mit der RWTH Aachen angehören
2) ein Studium in Österreich oder Belgien
3) ein Studium an der Universität St. Gallen anstreben,
nehmen wie gewohnt am Plausibilitätsinterview teil.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Emailadresse coronatermin[at]aps.org.cn

Ihre APS


Partnerschaftsverfahren (P-Verfahren/ Programmstudierende)



Deutsche Hochschulen, die im Rahmen von Hochschulkooperationen chinesische Studierende rekrutieren, die in Deutschland einen akademischen Abschluss anstreben, können das vereinfachte Verfahren der APS-Gruppen-Überprüfung (P-Verfahren) beantragen.

Die Entscheidung, ob eine Gruppe in das P-Verfahren aufgenommen wird, ist gemäß Erlass des Auswärtigen Amtes immer eine Einzelfallentscheidung.

Die Aufnahme in das APS-P-Verfahren kann erfolgen, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die deutsche und chinesische Partnerhochschule haben einen Kooperationsvertrag geschlossen, der Ziel, Umfang und Ablauf des speziellen Programms beschreibt.
Die Studienbewerber sind immatrikulierte Studierende der chinesischen Partnerhochschule bzw. der Abschluss an der chinesischen Partnerhochschule erfolgte innerhalb der letzten 12 Monate.
Die Studienbewerber werden von deutschen Hochschulangehörigen fachlich und sprachlich ausgewählt.


Hinweise zur Auswahl der Studienbewerber:
Die Auswahl der Studienbewerber kann vor Ort in China oder mittels eines Online-Auswahlverfahrens durchgeführt werden.
Das Auswahlverfahren muss einen Interviewteil enthalten.
Die deutsche Hochschule muss sicherstellen, dass die von ihnen ausgewählten Bewerber den Kriterien der Bewertungsvorschläge der ZAB/KMK entsprechen, sie die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen und nach fachlichen Kriterien ausgewählt werden. Reine Motivationsinterviews sind nicht zulässig.
Der Interviewer kann nur Studierende für sein Fachgebiet oder fachnah auswählen.
Das Auswahlverfahren durch die deutsche Seite darf bei Antragseingang nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Die Auswahlgespräche sind in Englisch oder Deutsch zu führen und müssen protokolliert werden. Dafür steht ein Protokollformular im Downloadbereich der APS-Webseite zur Verfügung. Anhand der Protokolle entscheidet die APS, ob auf das APS-Plausibilitätsinterview verzichtet werden kann. Die Protokolle sind vorab bei Beantragung der Gruppennummer an die APS zu senden.


Beantragung einer APS-Überprüfung im Partnerschaftsverfahren:

Die deutsche Partnerhochschule informiert die APS per E-Mail über ihre Kooperation mit der chinesischen Partnerhochschule und übermittelt zur Beantragung der Gruppennummer folgende Nachweise:

Kooperationsvertrag zwischen der deutschen und chinesischen Hochschule
Namensliste der ausgewählten Studienbewerber (Name + Geburtsdatum)
Kurze Beschreibung des Auswahlverfahrens inklusive Angaben zum auswählenden Hochschulangehörigen, Ort, Zeit und Maßnahmen zur Identitätsfeststellung. Bei Online-Auswahl zusätzlich Angaben zur Supervision in China.
Nachweis der fachlichen und sprachlichen Auswahl der Studienbewerber (Auswahlprotokolle)
Kontaktperson der deutschen Hochschule

Nach Eingang und Prüfung des Antrags übermittelt die APS der deutschen Hochschule die Gruppennummer. Unter der Gruppennummer können sich die Bewerber im APS-Portal registrieren.


Formulare und Links:

Merkblatt Partnerschaftsverfahren
Protokoll der Auswahl für das Partnerschaftsverfahren
Merkblatt Wechsel Partnerschaftsverfahren(P-Verfahren)
zum Chinaverfahren (C-Verfahren)
Antrag zum Wechsel des APS Überprüfungsverfahrens