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Gaokao Verfahren


Österreichisches Gaokao-Verfahren

Absolventen chinesischer Oberschulen können sich unter folgenden Voraussetzungen direkt auf ein Bachelorstudium an einer österreichischen Hochschule bewerben:

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Bevor sich Studieninteressenten an einer österreichischen Hochschule bewerben können, müssen die Bewerber ihre Zeugnisse von der APS in Hinsicht auf Echtheit und Vorhandensein einer Hochschulzugangsberechtigung überprüfen lassen. Im Rahmen der APS Überprüfung ist keine Teilnahme am Plausibilitätsinterview vorgesehen.

Informationen zum Ablauf der APS Überprüfung sowie zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt Gaokao-Verfahren.

Die Kosten der Überprüfung betragen 2500 RMB.


Gaokao Verfahren


Gaokao-Verfahren

Absolventen chinesischer Oberschulen können sich unter folgenden Voraussetzungen direkt auf ein Bachelorstudium (fachorientiert) an einer deutschen Hochschule bewerben:

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Die Fachorientierung für das angestrebte Bachelorstudium richtet sich dabei nach diesen Vorgaben:

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Bevor sich Studieninteressenten an einer deutschen Hochschule bewerben können, müssen die Bewerber ihre Zeugnisse von der APS in Hinsicht auf Echtheit und Vorhandensein einer Hochschulzugangsberechtigung überprüfen lassen. Im Rahmen der APS Überprüfung ist keine Teilnahme am Plausibilitätsinterview/ TestAS vorgesehen.

Informationen zum Ablauf der APS Überprüfung sowie zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt Gaokao-Verfahren

Die Kosten der Überprüfung betragen 2500 RMB.

Weitere Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung für Gaokao Absolventen in Deutschland finden Sie unter www.anabin.de (CHN-BV13)

Für Rückfragen setzen Sie sich bitte mit der APS unter der Emailadresse gverfahren[at]aps.org.cn in Verbindung.

Bezahlung der Visumgebühr


Die Bezahlung der Visagebühr in Höhe von 75€ (unter 18 Jahre 37,50€) erfolgt mit chinesischer UnionPay Bankkarte bei Abgabe des Visaantrages in der APS. Die Gebühren werden zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft in RMB umgerechnet. Bitte halten Sie bei Bezahlung die Aktennummer und den Namen des Visumantragstellers bereit.

Diese Regelung ist gültig für Antragsteller mit folgenden Aktennummern:

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Entgelte


(gütig bis zum 31.07.2019)
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Hinweis:
Das Wiederholungsinterview bezieht sich auf Studienbewerber, die im ersten oder zweiten Interview nicht erfolgreich waren und nun einen weiteren Interviewtermin vereinbaren möchten.
Bei der erneuten Überprüfung haben Studienbewerber das Interview im Chinaverfahren bereits erfolgreich durchlaufen, benötigen aber aus folgenden Gründen ein neues APS-Zertifikat:

veränderter Ausbildungsstand/Hochschulzugangsberechtigung seit dem ersten erfolgreichen Interview
Nachzertifizierung des Bachelor gewünscht, bei dem ersten Antrag konnten jedoch noch nicht genügend Semester nachgewiesen werden (6 in einem 4-jährigen bzw. 8 in einem 5-jährigen Studiengang)


Entgeltordnung


(Ab 1. August 2019)
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Hinweise:

1. Wiederholungsinterview
Das Wiederholungsinterview bezieht sich auf Studienbewerber, die im ersten oder zweiten Interview nicht erfolgreich waren und nun einen weiteren Interviewtermin vereinbaren möchten. Für Anträge auf Zweit- bzw. Drittinterview, die mit Stichtag 31. Juli 2019 inklusive des Entgeltes bei der APS eingegangen sind, findet noch die alte Entgeltordnung Anwendung.

2. Erneute Überprüfung
Bei der erneuten Überprüfung haben Studienbewerber das Interview im Chinaverfahren bereits erfolgreich durchlaufen, benötigen aber aus folgenden Gründen ein neues APS-Zertifikat:


veränderter Ausbildungsstand/Hochschulzugangsberechtigung seit dem ersten erfolgreichen Interview
Nachzertifizierung des Bachelor gewünscht. Beim ersten Antrag konnten jedoch noch nicht genügend Semester nachgewiesen werden (6 in einem 4-jährigen bzw. 8 in einem 5-jährigen Studiengang)


3. Nachzertifizierung:
Für Bewerber, die das China-Verfahren der APS bereits erfolgreich durchlaufen haben und dabei mindestens 6 Semester eines vierjährigen Studiengangs bzw. 8 Semester eines fünfjährigen Studiengangs durchlaufen haben, zertifiziert die APS das Abschlusszeugnis, das Bachelorzeugnis sowie die letzten Semester nach, ohne ein weiteres Interview durchzuführen.

4. Die Entgelte enthalten keine Visumgebühr.

Disclaimer


Die Akademische Prüfstelle weist darauf hin, dass keine Zusammenarbeit zwischen der APS und chinesischen Bildungseinrichtungen bestehen.
Für eine Antragstellung ist die Nutzung von Agenturen nicht erforderlich. Durch das Engagement einer Agentur entstehen Ihnen unnötige Kosten. Fehler oder falsche Angaben der Agentur bei der Antragstellung werden Ihnen als Antragsteller zugerechnet. Dies gilt auch für die Unterzeichnung von Antragsunterlagen durch Dritte in Ihrem Namen. Nehmen Sie sich daher die Zeit, Ihre Unterlagen selbst zusammenzustellen. Alle Informationen, die Sie zur Antragstellung brauchen, finden Sie in unseren Merkblättern. Bei konkreten Rückfragen können Sie sich gerne unter Angabe Ihrer relevanten Daten an info[at]aps.org.cn uns wenden.

Eine Übersicht über die aktuellen Entgelte der APS entnehmen Sie unserer Entgelttabelle. Über diese Entgelte hinaus werden von der APS keine Entgelte erhoben.

Wichtiger Hinweis bezüglich der Bewerbungsunterlagen


Aktualisierung von Studienbüchern

Antragsteller im C-Verfahren, die derzeit auf ein Interview warten und Ihren Abschluss im Juli 2018 vollenden werden, müssen unaufgefordert die Abschlussurkunde, die Titelurkunde und ein ein aktuelles Studienbuch in chinesischer und englischer Sprache im versiegelten Umschlag nachreichen.

Interviewtermine können erst bei Vorlage vollständiger Unterlagen erteilt werden.



Unterschriften auf Antragsformularen
Die Anmeldebestätigung ist durch Antragsteller persönlich zu unterzeichnen. Eine Unterzeichnung durch andere Personen ist nicht zulässig. Wird im Interview festgestellt, dass auf Anmeldebestätigungen die Unterzeichnung durch andere Personen vorgenommen wurde, wird die Qualifikation zur Teilnahme am Interview aufgehoben.


Nachweis über erbrachte Studienleistungen an anderen chinesischen Hochschulen oder im Ausland

Sollten in der Zeit des regulären Studiums Studienleistungen an anderen Hochschulen in China ODER im Ausland (z.B. Austauschsemester) erbracht worden sein, sind a) eine Aufstellung der belegten Kurse der Gasthochschule sowie b) Nachweise über den Austausch der Heimathochschule einzureichen. Folgendes ist hierbei zu beachten:
I. Die an der Gasthochschule erworbenen Leistungen werden durch die Heimathochschule anerkannt und im Studienbuch für das entsprechende Semester eingetragen:

Nachweis über Zeitraum des Austauschstudiums, Name der Gasthochschule, Bescheinigung über Anerkennung der erbrachten Studienleistungen sowie eine Umrechnungstabelle für die erworbenen Punkte/Credits
Detaillierte Aufstellung der anerkannten Kurse und ihrer Übertragung in das Studienbuch der Heimathochschule


II. Die an der Gasthochschule erworbenen Leistungen werden durch die Heimathochschule anerkannt, werden im Studienbuch aber nicht für das entsprechende Semester eingetragen:

Nachweis über Zeitraum des Austauschstudiums, Name der Gasthochschule, Bescheinigung über Anerkennung der erbrachten Studienleistungen
Erklärung zur nicht erfolgten Übertragung in das Studienbuch der Heimathochschule


III. Die an der Gasthochschule erworbenen Leistungen werden durch die Heimathochschule nicht anerkannt:

Nachweis über Zeitraum des Austauschstudiums, Name der Gasthochschule, Bescheinigung über nicht-Anerkennung
Erklärung über das Erreichen der im Rahmen der Regelstudienzeit erforderlichen Credits für das entsprechende Semester. Sollten die erforderlichen Credits nicht erreicht werden, ist eine Erklärung der Heimathochschule zur Möglichkeit und evtl. zeitlichen Befristung einer Nachholung beizufügen


Hinweis:

Werden im Studienbuch der Heimathochschule während eines Austauschsemesters auch Kurse angezeigt, die an der Heimathochschule belegt wurden, ist eine Erklärung beizubringen, wann und in welcher Form die entsprechenden Leistungen erworben wurden
Alle Dokumente zu Austauschsemestern müssen in chinesischer und englischer Sprache durch die Hochschule ausgestellt und durch diese gestempelt werden.


Zur Übersetzung von Studienbüchern

Da in letzter Zeit vermehrt fehlerhafte Deutschübersetzungen der Studienbücher vorgelegt wurden, werden im Chinaverfahren ab dem 1. Januar 2016 nur noch Bewerbungsunterlagen angenommen, bei denen das Studienbuch von der Hochschule auf Englisch und Chinesisch in einem versiegelten Umschlag vorgelegt wurde.

Diese Neuregelung betrifft alle Bewerberinnen und Bewerber im Chinaverfahren, die ab dem 1. Januar 2016 ihre Unterlagen bei uns einreichen.


Entgelte


(Ab 1. November 2020)
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Hinweise:

1. Wiederholungsinterview
Das Wiederholungsinterview bezieht sich auf Studienbewerber, die im ersten oder zweiten Interview nicht erfolgreich waren und nun einen weiteren Interviewtermin vereinbaren möchten.

2. Erneute Überprüfung
Bei der erneuten Überprüfung haben Studienbewerber das Interview im Chinaverfahren bereits erfolgreich durchlaufen, benötigen aber aus folgenden Gründen ein neues APS-Zertifikat:


veränderter Ausbildungsstand/Hochschulzugangsberechtigung seit dem ersten erfolgreichen Interview
Nachzertifizierung des Bachelor gewünscht. Beim ersten Antrag konnten jedoch noch nicht genügend Semester nachgewiesen werden (6 in einem 4-jährigen bzw. 8 in einem 5-jährigen Studiengang)


3. Nachzertifizierung:
Für Bewerber, die das China-Verfahren der APS bereits erfolgreich durchlaufen haben und dabei mindestens 6 Semester eines vierjährigen Studiengangs bzw. 8 Semester eines fünfjährigen Studiengangs durchlaufen haben, zertifiziert die APS das Abschlusszeugnis, das Bachelorzeugnis sowie die letzten Semester nach, ohne ein weiteres Interview durchzuführen.

4. Die Entgelte enthalten keine Visumgebühr.

5. Rücktritt vom APS Verfahren und Rückerstattung von Entgelten