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Öffnungszeiten der APS Peking und Shanghai während der Weihnachtsfeiertage 2021 und Neujahr 2022 (inkl. Visaannahme)


Bitte beachten Sie: Die APS Büros bleiben an folgenden Tagen geschlossen:

Weihnachtsfeiertage und Neujahr:
APS Beijing: 24. Dezember 2021
APS Beijing: 31. Dezember 2021 bis 3. Januar 2022

APS Shanghai: 24. Dezember 2021 bis 3. Januar 2022

Im Zeitraum vom 24. Dezember 2021 bis 3. Januar 2022 ist die Abgabe von Visumanträgen in der APS in Peking und in Shanghai nicht möglich.


Österreich

Die Akademische Prüfstelle (APS) des Kulturreferates der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Peking nimmt seit 1. Februar 2005 auch die Echtheitsüberprüfung von in China ausgestellten Zeugnissen sowie gegebenenfalls Plausibilitätsinterviews vor, auf deren Grundlage eine Zulassung zu einer österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule beziehungsweise Fachhochschul-Studiengang, Theologische Hochschule, Privatuniversität oder Akademie) angestrebt wird.

Chinesische Studierende, die ihr Studium in Österreich fortsetzen wollen, sollen vor der Bewerbung an einer österreichischen Universität oder einer anderen österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung ihre akademischen Dokumente an der APS überprüfen lassen. Das schließt in den meisten Fällen ein Interview ein, das in deutscher und/oder englischer Sprache geführt wird. Diese Interviews finden in bestimmten Prüfperioden im Jahr an der Akademischen Prüfstelle Shanghai statt.

Die APS bietet unterschiedliche Überprüfungsverfahren an, über die Sie sich auf den folgenden Seiten informieren können. Im Einzelnen sind dies:


Das reguläre Interview-Verfahren (Merkblatt österreichisches Interview-Verfahren) für Studieninteressenten, die Studienleistungen an einer chinesischen Hochschule erbracht haben und in Österreich einen Bachelor oder Master studieren möchten (Freemover).


Das Gaokao-Verfahren (Merkblatt österreichisches Gaokao-Verfahren) für Studieninteressente, die in China eine Gaokao-Prüfung abgelegt haben und in Österreich einen fachorientierten Bachelor studieren möchten.


Das Dokumentenprüfverfahren (Merkblatt österreichisches Dokumentenprüfverfahren)
für Stipendiaten, Doktoranden bzw. Studieninteressenten, die in die Personengruppenverordnung fallen.


Das Künstler-Verfahren (Merkblatt österreichisches Künstler-Verfahren) für Studieninteressenten, die in China einen rein künstlerischen oder musikalischen Studiengang absolviert haben und sich in Österreich an einer Kunst- oder Musikhochschule bewerben wollen.



Das Verfahren für internationale Studierende, die in China studiert haben
(Graduates of Chinese universities who currently reside in China
Graduates of Chinese universities with residency outside of China)





Bitte beachten Sie, dass die APS nur Studienleistungen überprüft, die an vom chinesischen Erziehungsministerium anerkannten Hochschulen in China erbracht wurden.

Studieninteressenten ohne chinesische Staatsbürgerschaft, die eine chinesische Obere Mittelschule in Verbindung mit der nationalen Sekundarschulabschlussprüfung (Huikao) abgeschlossen haben und derzeit nicht am Nationalen Examen zur Hochschulaufnahme (Gaokao) in China teilnehmen können, wenden sich bitte direkt an die entsprechende österreichische Zieluniversität. Diese Studieninteressenten können nicht durch der APS überprüft werden.


APS Interviewtermin

Die Benachrichtigung über den Interviewtermin erfolgt nach Eingang der vollständigen Dokumente. Der Interviewtermin wird über eine Nachricht in Ihrem APS Portal veröffentlicht.

Bewerbungsschritte
1. Antragstellung und Übersendung der Dokumente
Bitte melden Sie sich online an und schicken die ausgedruckte Anmeldebestätigung zusammen mit einem Passfoto (nicht älter als 6 Monate) und den einzureichenden Dokumenten per Post an die APS. Die Liste der einzureichenden Dokumente können dem Merkblättern für Bewerber für Österreich entnommen werden.

Bitte beachten Sie: Die eingereichten Dokumente müssen von der APS archiviert und können daher nicht zurückgeben geben! Das TestAS-Verfahren gilt nicht für Studienbewerber für Österreich.

2. Überweisung des Entgelts
Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Entgelt von 2500 RMB (Interview) bzw. 1000 RMB (Dokumentenprüfung) erhoben. Der Betrag muss auf das Konto der APS überwiesen werden.

3. Überprüfung
Nach erfolgreicher Überprüfung der Dokumente durch die APS wird der Bewerber im Interviewverfahren zu einem Interview in den Räumen der APS eingeladen. Nach einem erfolgreichen Interview stellt die APS ein spezielles Zertifikat für Österreich in zehnfacher Ausfertigung aus. Das Zertifikat für Österreich ist nur für eine Studienbewerbung in Österreich gültig. Zertifikate für Deutschland, Belgien oder Schweiz sind in Österreich nicht gültig. Mit diesem Zertifikat können sich chinesische Studierende bei österreichischen Hochschulen oder anderen postsekundären Bildungseinrichtungen um eine Zulassung bewerben.

Hochschulzugang in Österreich

Für den Hochschulzugang in Österreich gelten folgende Kriterien.

Studium in Österreich

Nähere Informationen zum Studium in Österreich finden Sie hier:
Österreichische Agentur für internationale Mobilität und Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung (OeAD GmbH)
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Informationen zum Visum

Aufenthaltsbewilligungen für Österreich können nicht an der APS beantragt werden.
Nähere Informationen zur Antragsstellung einer Aufenthaltsbewilligung in Österreich finden Sie unter:
Österreichische Botschaft Peking


Partnerschaftsverfahren (P-Verfahren/ Programmstudierende)



Deutsche Hochschulen, die im Rahmen von Hochschulkooperationen chinesische Studierende rekrutieren, die in Deutschland einen akademischen Abschluss anstreben, können das vereinfachte Verfahren der APS-Gruppen-Überprüfung (P-Verfahren) beantragen.

Die Entscheidung, ob eine Gruppe in das P-Verfahren aufgenommen wird, ist gemäß Erlass des Auswärtigen Amtes immer eine Einzelfallentscheidung.

Die Aufnahme in das APS-P-Verfahren kann erfolgen, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die deutsche und chinesische Partnerhochschule haben einen Kooperationsvertrag geschlossen, der Ziel, Umfang und Ablauf des speziellen Programms beschreibt.
Die Studienbewerber sind immatrikulierte Studierende der chinesischen Partnerhochschule bzw. der Abschluss an der chinesischen Partnerhochschule erfolgte innerhalb der letzten 12 Monate.
Die Studienbewerber werden von deutschen Hochschulangehörigen fachlich und sprachlich ausgewählt.


Hinweise zur Auswahl der Studienbewerber:
Die Auswahl der Studienbewerber kann vor Ort in China oder mittels eines Online-Auswahlverfahrens durchgeführt werden.
Das Auswahlverfahren muss einen Interviewteil enthalten.
Die deutsche Hochschule muss sicherstellen, dass die von ihnen ausgewählten Bewerber den Kriterien der Bewertungsvorschläge der ZAB/KMK entsprechen, sie die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen und nach fachlichen Kriterien ausgewählt werden. Reine Motivationsinterviews sind nicht zulässig.
Der Interviewer kann nur Studierende für sein Fachgebiet oder fachnah auswählen.
Das Auswahlverfahren durch die deutsche Seite darf bei Antragseingang nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Die Auswahlgespräche sind in Englisch oder Deutsch zu führen und müssen protokolliert werden. Dafür steht ein Protokollformular im Downloadbereich der APS-Webseite zur Verfügung. Anhand der Protokolle entscheidet die APS, ob auf das APS-Plausibilitätsinterview verzichtet werden kann. Die Protokolle sind vorab bei Beantragung der Gruppennummer an die APS zu senden.


Beantragung einer APS-Überprüfung im Partnerschaftsverfahren:

Die deutsche Partnerhochschule informiert die APS per E-Mail über ihre Kooperation mit der chinesischen Partnerhochschule und übermittelt zur Beantragung der Gruppennummer folgende Nachweise:

Kooperationsvertrag zwischen der deutschen und chinesischen Hochschule
Namensliste der ausgewählten Studienbewerber (Name + Geburtsdatum)
Kurze Beschreibung des Auswahlverfahrens inklusive Angaben zum auswählenden Hochschulangehörigen, Ort, Zeit und Maßnahmen zur Identitätsfeststellung. Bei Online-Auswahl zusätzlich Angaben zur Supervision in China.
Nachweis der fachlichen und sprachlichen Auswahl der Studienbewerber (Auswahlprotokolle)
Kontaktperson der deutschen Hochschule

Nach Eingang und Prüfung des Antrags übermittelt die APS der deutschen Hochschule die Gruppennummer. Unter der Gruppennummer können sich die Bewerber im APS-Portal registrieren.


Formulare und Links:

Merkblatt Partnerschaftsverfahren
Protokoll der Auswahl für das Partnerschaftsverfahren
Merkblatt Wechsel Partnerschaftsverfahren(P-Verfahren)
zum Chinaverfahren (C-Verfahren)
Antrag zum Wechsel des APS Überprüfungsverfahrens


Belgien




Die APS kooperiert mit allen drei Teilen Belgiens: der Niederländischsprachigen Gemeinschaft, der Französischsprachigen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Für den Hochschulzugang gelten die gleichen Kriterien wie für den Zugang zu einer deutschen Hochschule.



Studenten mit chinesischer Staatsangehörigkeit, die ihr bisheriges Studium nicht an einer chinesischen Universität absolviert haben, können ihre Dokumente nicht von der APS überprüfen lassen. Für eine Bewerbung an einer belgischen Hochschule benötigen sie eine Bestätigung über die Echtheit ihrer Dokumente, die von der Botschaft des Landes ausgestellt wird, in dem sie studiert haben.



Informationen zum Visum für Belgien finden sich unter www.diplomatie.be/beijing

Belgium Visa Center in Beijing:
Room 50128, 1/F, Galaxy SOHO,
No.2 Nanzhugan Hutong,
Chaoyangmennei Street,
Dongcheng District,
Beijing, China

Tel:+86-20-22062861
Email:info.belgiumcn@vfshelpline.com

You can find the addresses of all the 15 Belgium visa centers in China here:
https://visa.vfsglobal.com/chn/zh/bel/attend-centre


Niederländischsprachigen Gemeinschaft

Chinesische Studenten, die ihr Studium an einer Hochschule in der Niederländischsprachigen Gemeinschaft fortsetzen wollen, sollen in der Regel vor der Bewerbung an einer flämischen Universität, Sprachschule oder einem Vorbereitungskurs ihre Dokumente von der APS überprüfen lassen. Das schließt ein Interview ein, das in englischer Sprache geführt wird. Vor der Überprüfung der Dokumente wird geprüft, ob der Bewerber die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Für den direkten Hochschulzugang in der Niederländischsprachigen Gemeinschaft gelten die gleichen Kriterien wie für den Zugang zu einer deutschen Hochschule.

Nähere Informationen zum Studium in der Niederländischsprachigen Gemeinschaft finden Sie hier: www.studyinflanders.be

Französischsprachigen Gemeinschaft

Chinesische Studenten, die ihr Studium an einer Hochschule der französischsprachigen Gemeinschaft fortsetzen wollen, müssen ihre Dokumente noch vor der Bewerbung an einer Universität, Sprachschule oder einem Vorbereitungskurs von der APS überprüfen lassen. Das schließt ein Interview ein, das in englischer und/ oder französischer Sprache geführt wird. Vor der Überprüfung der Dokumente wird geprüft, ob der Bewerber die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Für den direkten Hochschulzugang gelten die gleichen Kriterien wie für den Zugang zu einer deutschen Hochschule.

Die Interviews für Studienbewerber für die französischsprachige Gemeinschaft Belgiens finden in bestimmten Prüfperioden statt.

Prüftage für Studienbewerber für die französischsprachige Gemeinschaft Belgiens:

Für Neuigkeiten zu den nächsten Terminen und zum Ort klicken Sie bitte hier. Nähere Informationen zum Studium in der französischsprachigen Gemeinschaft finden Sie hier:
www.studyinbelgium.be

Deutschsprachige Gemeinschaft Studienbewerber für die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens wenden sich bitte telefonisch oder per Fax bzw. Mail direkt an die Akademische Prüfstelle Peking.

Bewerbungsschritte

1. Antragstellung und Übersendung der Dokumente
Bitte melden Sie sich online an und schicken die ausgedruckte Anmeldebestätigung zusammen mit einem Passfoto (nicht älter als 6 Monate) und den einzureichenden Dokumenten per Post an die APS. Die Liste der einzureichenden Dokumente können dem Merkblatt für Bewerber für Flandern und Wallonien entnommen werden. Bitte beachten Sie: Die eingereichten Dokumente müssen von uns archiviert werden und können daher nicht zurückgeben geben!

2. Überweisung des Entgelts
Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Entgelt von 2500 RMB (Dokumentenprüfung + Interview) bzw. 1000 RMB (nur Dokumentenprüfung) erhoben. Der Betrag muss auf das Konto der APS überwiesen werden. Auf der Anmeldebestätigung muss die Überweisungsnummer angegeben werden. Anträge können erst dann bearbeitet werden, wenn auch das Entgelt eingegangen ist. Aus Sicherheitsgründen darf kein Geld zusammen mit den Unterlagen geschickt werden.

Nach erfolgreicher Überprüfung der Dokumente durch die APS wird der Bewerber zu einem Interview in den Räumen der APS eingeladen. Nach einem erfolgreichen Interview stellt die APS ein spezielles Zertifikat für die jeweilige Sprachengemeinschaft in zehnfacher Ausfertigungertigung aus. Mit diesem Zertifikat können sich chinesische Studenten bei Hochschulen, Sprachschulen und Vorbereitungskursen um eine Zulassung bewerben.