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Befristete Umstellung des Chinaverfahrens für das Sommersemester 2023 und Wintersemester 2023/24 und


Die Corona-Pandemie hat weiterhin starke Auswirkungen auf die Mobilität internationaler Studierender. Um dennoch Planung und Durchführung von Studienvorhaben in Deutschland zu ermöglichen, wird das Chinaverfahren bei der Akademischen Prüfstelle für interessierte Bewerber und Bewerberinnen vorübergehend bis zum 31. März 2023 wie folgt umgestellt:

Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.09.2022 „Verlängerung der zeitlich befristeten Umstellung des APS-Prüfverfahrens in China und Vietnam in Zeiten der Corona-Pandemie über den 30.09.2022 hinaus“ wird im bisherigen Chinaverfahren bei Studieninteressenten, die sich

(a) derzeit noch im Bachelorstudium befinden
UND
(b)bisher noch kein Interviewverfahren ohne Erfolg durchlaufen haben

auf das persönliche Plausibilitätsinterview verzichtet.


Beginn: 1. Oktober 2022

Gültig bis: 31. März 2023

Als Antragsdatum gilt dabei der Eingangstempel bei Erhalt der Unterlagen in der APS.


Einzureichende Unterlagen:

Unterlagen gemäß Merkblatt China-Verfahren Interview
Einverständniserklärung Teilnahme befristete Umstellung APS-Prüfverfahren


Entgelt: 2.500,- RMB


Positives Prüfergebnis:

APS-Bescheinigung mit zeitlich befristeten Hochschulzugang für das Sommersemester 2023 und Wintersemester 2023/24 und ausschließlich für ein grundständiges Studium
Nachzertifizierung ist nicht möglich


Achtung:

Eine Teilnahme von Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen ist nicht möglich
Studieninteressenten, die ein Studium in Österreich, Belgien oder an der Universität St. Gallen anstreben, nehmen wie gewohnt am Plausibilitätsinterview teil.


Kontakt für Rückfragen: bcb[at]aps.org.cn

Absage aller Termine für die Abgabe von Visumanträgen in der APS Peking ab dem 13.12.2022





Aufgrund von krankheitsbedingten Personalausfällen bleibt der Visaschalter in der APS Peking ab Dienstag, den 13.12.2022 bis voraussichtlich Montag, den 19.12.2022 geschlossen. Eine Abgabe von Visumanträgen ist in diesem Zeitraum nicht möglich.



- UPDATE - Wichtiger Hinweis zum Nachreichen von Dokumenten - 17. Juni 2020 -

Wir bitten alle Antragsteller im C-Verfahren, die bereits bei der APS registriert sind und ihr Studium 2020 abschließen, unaufgefordert einen Ausdruck (Screenshot) des Kursmanagementsystem der Universität über die im Studium absolvierten Kurse einzureichen.

Der Ausdruck sollte enthalten:

Persönliche Informationen des Antragstellers (z.b. Name, Immatrikulationsnummer)
Sortierung der Kurse nach Semestern
Jede Bild-Datei sollte die Nummer des jeweiligen Semesters angeben


Senden Sie den Ausdruck als Bild-Datei an coronatermin[at]aps.org.cn. Geben Sie in der Email Ihren Namen, ihre Registriernummer und Ihre Aktennummer an.
Gepackte Dateien (zip/rar …) werden nicht geöffnet.

Ihre APS

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Befristete Umstellung des Chinaverfahrens - 15. Mai 2020 -

Liebe Studentinnen und Studenten,

die weltweite Coronakrise hat weiterhin starke Auswirkungen auf die Mobilität internationaler Studierender. Um Ihnen die Planung und Durchführung Ihres Studienvorhabens in Deutschland trotz der umfangreichen Restriktionen weiterhin zu ermöglichen, wird das Chinaverfahren bei der Akademischen Prüfstelle für eine bestimmte Bewerbergruppe mit sofortiger Wirkung vorübergehend bis zum 30. September 2020 wie folgt umgestellt:

Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 29.04.2020 "Hochschulzugang mit chinesischen Bildungsnachweisen; Zeitlich befristete Umstellung des APS-Prüfverfahrens in China in Zeiten der Corona-Pandemie" wird im bisherigen Chinaverfahren bei Studienbewerberinnen und -bewerbern, die sich
(a) derzeit noch im Studium befinden
UND
(b) bisher noch kein Interviewverfahren durchlaufen haben

auf das persönliche Plausibilitätsinterview verzichtet.

Bewerber, die dieser Kategorie angehören, reichen wie bisher ihre vollständigen Unterlagen nach Vorgabe des Merkblatts zum Interviewverfahren bis zum 30. September 2020 ein. Als Datum entscheidend, ist dabei der Eingangstempel bei Erhalt der Unterlagen in der APS. Das Entgelt für dieses abgewandelte China-Verfahren beträgt weiterhin 2500 RMB.
Bereits bei der APS eingegangene Anträge, welche die beiden oben genannten Voraussetzungen erfüllen, werden ebenfalls nach dem abgewandelten Chinaverfahren überprüft.
Nach positivem Prüfergebnis der Unterlagen erhalten die Antragsteller eine Bescheinigung, die zeitlich unbefristet und vollumfänglich für die Bewerbung an deutschen Hochschulen gültig ist.
Die Überprüfung erfolgt chronologisch nach Eingangsdatum der Antragsunterlagen bei der Akademischen Prüfstelle.

Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz werden weiterhin am Plausibilitätsinterview teilnehmen:

i) Hochschulabsolventinnen und -absolventen
SOWIE
ii) Antragsteller, die bereits ohne Erfolg am Interviewverfahren teilgenommen haben.


Antragsteller, die
1) den qualitativen Auswahlverfahren mit der RWTH Aachen angehören
2) ein Studium in Österreich oder Belgien
3) ein Studium an der Universität St. Gallen anstreben,
nehmen wie gewohnt am Plausibilitätsinterview teil.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Emailadresse coronatermin[at]aps.org.cn

Ihre APS


Deutschland ist Ehrengast bei der China Education Expo (CEE) 2012

In diesem Jahr feiern die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik China das vierzigjährige Jubiläum der Aufnahme diplomatischer Beziehungen. Aus diesem Anlass wird Deutschland Ehrengast bei der diesjährigen CEE sein, der größten Bildungsmesse Chinas, bei der Deutschland schon in den letzten Jahren stark vertreten war. Neben dem DAAD, der die Teilnahme der deutschen Hochschulen organisiert, werden sich die Deutsche Botschaft zusammen mit der Akademischen Prüfstelle (APS), deutsche Institutionen und zahlreiche deutsche Hochschulen an der Messe beteiligen. Die Messe wird


in Peking am 20./21. Oktober,
in Xi’an am 23. Oktober,
in Chengdu am 25. Oktober,
in Shanghai am 27./28. Oktober,
in Wuhan am 30. Oktober,
in Changsha am 1. November und

Für eine Übersicht über die teilnehmenden Institutionen an den einzelnen Stationen, bitte hier (DAAD Webseite) klicken.

Anerkannte Hochschulen

Eine Liste der staatlich anerkannten chinesischen Hochschulen können Sie sich von der Webseite des chinesischen Erziehungsministeriums herunterladen:
Anerkannte chinesische Hochschulen 2022

Anerkannte Hochschulen China

Hochschulen des "211-Projekts"
Im Oktober 1995 rief die chinesische Regierung das «211-Projekt» ins Leben, bei dem für das 21. Jahrhundert die 100 besten chinesischen Hochschulen mit Schlüsseldisziplinen besonders gefördert werden sollen. Es handelt sich hierbei momentan um 112 Hochschulen, die auf der Internetseite des chinesischen Erziehungsministeriums aufgelistet sind. Diese Hochschulen sollen nationale Standards in Ausbildung, Forschung, im Training von Hochschullehrern und im Hochschul-Management setzen und dabei auch internationale Standards erreichen.

Studenten von «211-Hochschulen» haben an deutschen Hochschulen einen leichteren Zugang, da sie nur mindestens 1 Semester (bei 12-jähriger Schulzeit) bzw. 3 Semester (bei 11-jähriger Schulzeit) an einer solchen Hochschule studiert haben müssen.

Die Liste der 211-Hochschulen finden sie hier: 211-Hochschulen
Diese Liste ist nach den Angaben der Webseite des chinesischen Bildungsministeriums zusammengestellt (www.moe.gov.cn).

Staatlich anerkannte Hochschulen
Das chinesische Erziehungsministerium hat zurzeit (Stand 30.06.2020) 2.740 Hochschulen anerkannt. Zu diesen gehören 1.258 Universitäten inkl. der 211-Hochschulen. Diese Universitäten bieten als höchsten ersten Abschluss in vier- oder fünfjährigen sog. benke-Studiengängen einen Bachelor an. Studenten dieser Studiengänge haben je nach Zahl der bisher erfolgreich absolvierten Semester Zugang zu deutschen Hochschulen.

Weiterhin zählen 1.482 eher berufsbildende Hochschulen zu den anerkannten Hochschulen in China. Diese bieten zwei- oder dreijährige sog. zhuanke-Studiengänge an. Diese zhuanke-Studiengänge unterscheiden sich in sog. dazhuan- und sog. gaozhi-Studiengänge, die in Deutschland beide gemeinsam unter Junior College gefasst werden. Allerdings haben nur Studenten der dazhuan-Studiengänge (nach dreijährigem erfolgreich abgeschlossenem Studium) Zugang zu Studienkollegs in Deutschland. Absolventen von gaozhi-Studiengängen haben an deutschen Hochschulen keinen Zugang.

An vielen chinesischen Universitäten werden sowohl vier-/fünfjährige benke-Studiengänge als auch zwei-/dreijährige zhuanke-Studiengänge angeboten. Ausschlaggebend für die Frage der Zulassung in Deutschland ist der studierte Studiengang an der chinesischen Hochschule.

Die Liste der staatlich anerkannten Hochschulen finden Sie hier:
Staatlich anerkannte Hochschulen (inklusive 211-Hochschulen)

Österreich

Die Akademische Prüfstelle (APS) des Kulturreferates der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Peking nimmt seit 1. Februar 2005 auch die Echtheitsüberprüfung von in China ausgestellten Zeugnissen sowie gegebenenfalls Plausibilitätsinterviews vor, auf deren Grundlage eine Zulassung zu einer österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule beziehungsweise Fachhochschul-Studiengang, Theologische Hochschule, Privatuniversität oder Akademie) angestrebt wird.

Chinesische Studierende, die ihr Studium in Österreich fortsetzen wollen, sollen vor der Bewerbung an einer österreichischen Universität oder einer anderen österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung ihre akademischen Dokumente an der APS überprüfen lassen. Das schließt in den meisten Fällen ein Interview ein, das in deutscher und/oder englischer Sprache geführt wird. Diese Interviews finden in bestimmten Prüfperioden im Jahr an der Akademischen Prüfstelle Shanghai statt.

Die APS bietet unterschiedliche Überprüfungsverfahren an, über die Sie sich auf den folgenden Seiten informieren können. Im Einzelnen sind dies:


Das reguläre Interview-Verfahren (Merkblatt österreichisches Interview-Verfahren) für Studieninteressenten, die Studienleistungen an einer chinesischen Hochschule erbracht haben und in Österreich einen Bachelor oder Master studieren möchten (Freemover).


Das Gaokao-Verfahren (Merkblatt österreichisches Gaokao-Verfahren) für Studieninteressente, die in China eine Gaokao-Prüfung abgelegt haben und in Österreich einen fachorientierten Bachelor studieren möchten.


Das Dokumentenprüfverfahren (Merkblatt österreichisches Dokumentenprüfverfahren)
für Stipendiaten, Doktoranden bzw. Studieninteressenten, die in die Personengruppenverordnung fallen.


Das Künstler-Verfahren (Merkblatt österreichisches Künstler-Verfahren) für Studieninteressenten, die in China einen rein künstlerischen oder musikalischen Studiengang absolviert haben und sich in Österreich an einer Kunst- oder Musikhochschule bewerben wollen.



Das Verfahren für internationale Studierende, die in China studiert haben
(Graduates of Chinese universities who currently reside in China
Graduates of Chinese universities with residency outside of China)





Bitte beachten Sie, dass die APS nur Studienleistungen überprüft, die an vom chinesischen Erziehungsministerium anerkannten Hochschulen in China erbracht wurden.

Studieninteressenten ohne chinesische Staatsbürgerschaft, die eine chinesische Obere Mittelschule in Verbindung mit der nationalen Sekundarschulabschlussprüfung (Huikao) abgeschlossen haben und derzeit nicht am Nationalen Examen zur Hochschulaufnahme (Gaokao) in China teilnehmen können, wenden sich bitte direkt an die entsprechende österreichische Zieluniversität. Diese Studieninteressenten können nicht durch der APS überprüft werden.


APS Interviewtermin

Die Benachrichtigung über den Interviewtermin erfolgt nach Eingang der vollständigen Dokumente. Der Interviewtermin wird über eine Nachricht in Ihrem APS Portal veröffentlicht.

Bewerbungsschritte
1. Antragstellung und Übersendung der Dokumente
Bitte melden Sie sich online an und schicken die ausgedruckte Anmeldebestätigung zusammen mit einem Passfoto (nicht älter als 6 Monate) und den einzureichenden Dokumenten per Post an die APS. Die Liste der einzureichenden Dokumente können dem Merkblättern für Bewerber für Österreich entnommen werden.

Bitte beachten Sie: Die eingereichten Dokumente müssen von der APS archiviert und können daher nicht zurückgeben geben! Das TestAS-Verfahren gilt nicht für Studienbewerber für Österreich.

2. Überweisung des Entgelts
Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Entgelt von 2500 RMB (Interview) bzw. 1000 RMB (Dokumentenprüfung) erhoben. Der Betrag muss auf das Konto der APS überwiesen werden.

3. Überprüfung
Nach erfolgreicher Überprüfung der Dokumente durch die APS wird der Bewerber im Interviewverfahren zu einem Interview in den Räumen der APS eingeladen. Nach einem erfolgreichen Interview stellt die APS ein spezielles Zertifikat für Österreich in zehnfacher Ausfertigung aus. Das Zertifikat für Österreich ist nur für eine Studienbewerbung in Österreich gültig. Zertifikate für Deutschland, Belgien oder Schweiz sind in Österreich nicht gültig. Mit diesem Zertifikat können sich chinesische Studierende bei österreichischen Hochschulen oder anderen postsekundären Bildungseinrichtungen um eine Zulassung bewerben.

Hochschulzugang in Österreich

Für den Hochschulzugang in Österreich gelten folgende Kriterien.

Studium in Österreich

Nähere Informationen zum Studium in Österreich finden Sie hier:
Österreichische Agentur für internationale Mobilität und Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung (OeAD GmbH)
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Informationen zum Visum

Aufenthaltsbewilligungen für Österreich können nicht an der APS beantragt werden.
Nähere Informationen zur Antragsstellung einer Aufenthaltsbewilligung in Österreich finden Sie unter:
Österreichische Botschaft Peking


Partnerschaftsverfahren (P-Verfahren/ Programmstudierende)



Deutsche Hochschulen, die im Rahmen von Hochschulkooperationen chinesische Studierende rekrutieren, die in Deutschland einen akademischen Abschluss anstreben, können das vereinfachte Verfahren der APS-Gruppen-Überprüfung (P-Verfahren) beantragen.

Die Entscheidung, ob eine Gruppe in das P-Verfahren aufgenommen wird, ist gemäß Erlass des Auswärtigen Amtes immer eine Einzelfallentscheidung.

Die Aufnahme in das APS-P-Verfahren kann erfolgen, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die deutsche und chinesische Partnerhochschule haben einen Kooperationsvertrag geschlossen, der Ziel, Umfang und Ablauf des speziellen Programms beschreibt.
Die Studienbewerber sind immatrikulierte Studierende der chinesischen Partnerhochschule bzw. der Abschluss an der chinesischen Partnerhochschule erfolgte innerhalb der letzten 12 Monate.
Die Studienbewerber werden von deutschen Hochschulangehörigen fachlich und sprachlich ausgewählt.


Hinweise zur Auswahl der Studienbewerber:
Die Auswahl der Studienbewerber kann vor Ort in China oder mittels eines Online-Auswahlverfahrens durchgeführt werden.
Das Auswahlverfahren muss einen Interviewteil enthalten.
Die deutsche Hochschule muss sicherstellen, dass die von ihnen ausgewählten Bewerber den Kriterien der Bewertungsvorschläge der ZAB/KMK entsprechen, sie die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen und nach fachlichen Kriterien ausgewählt werden. Reine Motivationsinterviews sind nicht zulässig.
Der Interviewer kann nur Studierende für sein Fachgebiet oder fachnah auswählen.
Das Auswahlverfahren durch die deutsche Seite darf bei Antragseingang nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Die Auswahlgespräche sind in Englisch oder Deutsch zu führen und müssen protokolliert werden. Dafür steht ein Protokollformular im Downloadbereich der APS-Webseite zur Verfügung. Anhand der Protokolle entscheidet die APS, ob auf das APS-Plausibilitätsinterview verzichtet werden kann. Die Protokolle sind vorab bei Beantragung der Gruppennummer an die APS zu senden.


Beantragung einer APS-Überprüfung im Partnerschaftsverfahren:

Die deutsche Partnerhochschule informiert die APS per E-Mail über ihre Kooperation mit der chinesischen Partnerhochschule und übermittelt zur Beantragung der Gruppennummer folgende Nachweise:

Kooperationsvertrag zwischen der deutschen und chinesischen Hochschule
Namensliste der ausgewählten Studienbewerber (Name + Geburtsdatum)
Kurze Beschreibung des Auswahlverfahrens inklusive Angaben zum auswählenden Hochschulangehörigen, Ort, Zeit und Maßnahmen zur Identitätsfeststellung. Bei Online-Auswahl zusätzlich Angaben zur Supervision in China.
Nachweis der fachlichen und sprachlichen Auswahl der Studienbewerber (Auswahlprotokolle)
Kontaktperson der deutschen Hochschule

Nach Eingang und Prüfung des Antrags übermittelt die APS der deutschen Hochschule die Gruppennummer. Unter der Gruppennummer können sich die Bewerber im APS-Portal registrieren.


Formulare und Links:

Merkblatt Partnerschaftsverfahren
Protokoll der Auswahl für das Partnerschaftsverfahren
Merkblatt Wechsel Partnerschaftsverfahren(P-Verfahren)
zum Chinaverfahren (C-Verfahren)
Antrag zum Wechsel des APS Überprüfungsverfahrens


FAQ

III. Die verschiedenen Verfahren der APS
x. Ich habe Klavier studiert, aber in meinem Studienbuch steht „Musikerziehung". Gehöre ich zum Künstlerverfahren?
Wenn Sie an einer reinen Musikhochschule ein rein künstlerisches Studium gemacht haben, können Sie am Künstlerverfahren teilnehmen.

Verfahren und Services Deutschland

Die Akademische Prüfstelle (APS) überprüft für Studienbewerber, die Studienleistungen einer chinesischen Hochschule absolviert haben, die formale Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Hochschulen. Dies schließt eine Überprüfung der Echtheit der in China erworbenen Studienleistungen ein.

Die APS bietet unterschiedliche Überprüfungsverfahren an, über die Sie sich auf den folgenden Seiten informieren können. Im Einzelnen sind dies:


Das reguläre China-Verfahren für Studieninteressenten, die Studienleistungen an einer chinesischen Hochschule erbracht haben und in Deutschland einen Bachelor oder Master studieren möchten (Freemover).
Das Gaokao-Verfahren für Studieninteressenten, die in China eine Gaokao-Prüfung abgelegt haben und in Deutschland einen fachorientierten Bachelor studieren möchten.
Das Dokumentenprüfverfahren für Stipendiaten, Doktoranden bzw. Studieninteressenten, die Ehe- oder eingetragener Lebenspartner von Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates sind.
Das Partnerschaftsverfahren für Teilnehmer an Kooperationsprogrammen zwischen deutschen und chinesischen Hochschulen, die einen Abschluss an einer deutschen Hochschule anstreben.
Das Austauschverfahren für Studieninteressenten, die nur für einige Semester nach Deutschland gehen und dort keinen Abschluss anstreben.
das Künstler-Verfahren für Studieninteressenten, die in China einen rein künstlerischen oder musikalischen Studiengang absolviert haben und sich in Deutschland an einer Kunst- oder Musikhochschule bewerben wollen.


Bitte beachten Sie, dass die APS nur Studienleistungen überprüft, die an vom chinesischen Erziehungsministerium anerkannten Hochschulen in China erbracht wurden.

Zusätzlich bieten wir folgende Services an:

TestAS
Zweit- und Drittinterview
Nachzertifizierung von Abschlüssen, wenn die vorherige APS-Überprüfung nicht länger als 2 Semester zurückliegt
Erneute Überprüfung bei verändertem Studienstand oder veränderter Hochschulzugangsberechtigung

International Students and Graduates in China

Visumbeantragung über die APS