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Termine APS Interviews (gültig ab 02.12.2021)



Liebe Studentinnen und Studenten,

bitte beachten Sie, dass ab dem 2. Dezember 2021 die E-Mail-Adresse coronatermin[at]aps.org.cn deaktiviert ist.

Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die an einem Interview teilnehmen, gilt folgender Ablauf:

(1) Übersendung der Dokumente
(2) Überprüfung der eingereichten Unterlagen
(3) Benachrichtigung per E-Mail über die erfolgreiche Überprüfung der Unterlagen
(4) Mitteilung zur Teilnahme am Interview per Email zwei Wochen vor dem Termin
(5) Teilnahme am Plausibilitätsinterview


Interview-Termine werden in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge vergeben.

Interview-Termine, die vor dem 2. Dezember 2021 bereits bestätigt wurden, sind weiterhin gültig.

Antragstellerinnen und Antragsteller, die noch keinen Termin für ein Interview vereinbart haben, werden von der APS über ihren Termin benachrichtigt.


Ihre Akademische Prüfstelle China


Termine APS Interviews (gültig ab 29.12.2022)



Termine APS Interviews (gültig ab 29.12.2022)

Liebe Studentinnen und Studenten,

bitte beachten Sie, dass ab dem 29. Dezember 2022 die E-Mail-Adresse coronatermin[at]aps.org.cn deaktiviert ist.

Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die an einem Interview teilnehmen, gilt folgender Ablauf:

(1) Übersendung der Dokumente
(2) Überprüfung der eingereichten Unterlagen
(3) Benachrichtigung per E-Mail über die erfolgreiche Überprüfung der Unterlagen
(4) Mitteilung zur Teilnahme am Interview per Email zwei Wochen vor dem Termin
(5) Teilnahme am Plausibilitätsinterview

Interview-Termine werden in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge vergeben.

Interview-Termine, die vor dem 29. Dezember 2022 bereits bestätigt wurden, sind weiterhin gültig.

Antragstellerinnen und Antragsteller, die noch keinen Termin für ein Interview vereinbart haben, werden von der APS über ihren Termin benachrichtigt.

Ihre Akademische Prüfstelle China






Befristete Umstellung des Chinaverfahrens für das Sommersemester 2023 und Wintersemester 2023/24 und


Die Corona-Pandemie hat weiterhin starke Auswirkungen auf die Mobilität internationaler Studierender. Um dennoch Planung und Durchführung von Studienvorhaben in Deutschland zu ermöglichen, wird das Chinaverfahren bei der Akademischen Prüfstelle für interessierte Bewerber und Bewerberinnen vorübergehend bis zum 31. März 2023 wie folgt umgestellt:

Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.09.2022 „Verlängerung der zeitlich befristeten Umstellung des APS-Prüfverfahrens in China und Vietnam in Zeiten der Corona-Pandemie über den 30.09.2022 hinaus“ wird im bisherigen Chinaverfahren bei Studieninteressenten, die sich

(a) derzeit noch im Bachelorstudium befinden
UND
(b)bisher noch kein Interviewverfahren ohne Erfolg durchlaufen haben

auf das persönliche Plausibilitätsinterview verzichtet.


Beginn: 1. Oktober 2022

ltig bis: 31. März 2023

Als Antragsdatum gilt dabei der Eingangstempel bei Erhalt der Unterlagen in der APS.


Einzureichende Unterlagen:

Unterlagen gemäß Merkblatt China-Verfahren Interview
Einverständniserklärung Teilnahme befristete Umstellung APS-Prüfverfahren


Entgelt: 2.500,- RMB


Positives Prüfergebnis:

APS-Bescheinigung mit zeitlich befristeten Hochschulzugang für das Sommersemester 2023 und Wintersemester 2023/24 und ausschließlich für ein grundständiges Studium
Nachzertifizierung ist nicht möglich


Achtung:

Eine Teilnahme von Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen ist nicht möglich
Studieninteressenten, die ein Studium in Österreich, Belgien oder an der Universität St. Gallen anstreben, nehmen wie gewohnt am Plausibilitätsinterview teil.


Kontakt für Rückfragen: bcb[at]aps.org.cn

Änderung: Kuriergebühr und Rückversand der Reisepässe



ltig ab 20. September 2021: Die Kuriergebühr wird direkt bei der Visumantragstellung in der APS gezahlt. Bitte halten Sie 31 RMB passend in Bargeld bereit (kein Münzgeld).

Eine Zahlung per Karte, Wechat oder Alipay ist nicht möglich.



Absage aller Termine für die Abgabe von Visumanträgen in der APS Peking ab dem 13.12.2022





Aufgrund von krankheitsbedingten Personalausfällen bleibt der Visaschalter in der APS Peking ab Dienstag, den 13.12.2022 bis voraussichtlich Montag, den 19.12.2022 geschlossen. Eine Abgabe von Visumanträgen ist in diesem Zeitraum nicht möglich.



- UPDATE - Wichtiger Hinweis zum Nachreichen von Dokumenten - 17. Juni 2020 -

Wir bitten alle Antragsteller im C-Verfahren, die bereits bei der APS registriert sind und ihr Studium 2020 abschließen, unaufgefordert einen Ausdruck (Screenshot) des Kursmanagementsystem der Universität über die im Studium absolvierten Kurse einzureichen.

Der Ausdruck sollte enthalten:

Persönliche Informationen des Antragstellers (z.b. Name, Immatrikulationsnummer)
Sortierung der Kurse nach Semestern
Jede Bild-Datei sollte die Nummer des jeweiligen Semesters angeben


Senden Sie den Ausdruck als Bild-Datei an coronatermin[at]aps.org.cn. Geben Sie in der Email Ihren Namen, ihre Registriernummer und Ihre Aktennummer an.
Gepackte Dateien (zip/rar …) werden nicht geöffnet.

Ihre APS

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Befristete Umstellung des Chinaverfahrens - 15. Mai 2020 -

Liebe Studentinnen und Studenten,

die weltweite Coronakrise hat weiterhin starke Auswirkungen auf die Mobilität internationaler Studierender. Um Ihnen die Planung und Durchführung Ihres Studienvorhabens in Deutschland trotz der umfangreichen Restriktionen weiterhin zu ermöglichen, wird das Chinaverfahren bei der Akademischen Prüfstelle für eine bestimmte Bewerbergruppe mit sofortiger Wirkung vorübergehend bis zum 30. September 2020 wie folgt umgestellt:

Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 29.04.2020 "Hochschulzugang mit chinesischen Bildungsnachweisen; Zeitlich befristete Umstellung des APS-Prüfverfahrens in China in Zeiten der Corona-Pandemie" wird im bisherigen Chinaverfahren bei Studienbewerberinnen und -bewerbern, die sich
(a) derzeit noch im Studium befinden
UND
(b) bisher noch kein Interviewverfahren durchlaufen haben

auf das persönliche Plausibilitätsinterview verzichtet.

Bewerber, die dieser Kategorie angehören, reichen wie bisher ihre vollständigen Unterlagen nach Vorgabe des Merkblatts zum Interviewverfahren bis zum 30. September 2020 ein. Als Datum entscheidend, ist dabei der Eingangstempel bei Erhalt der Unterlagen in der APS. Das Entgelt für dieses abgewandelte China-Verfahren beträgt weiterhin 2500 RMB.
Bereits bei der APS eingegangene Anträge, welche die beiden oben genannten Voraussetzungen erfüllen, werden ebenfalls nach dem abgewandelten Chinaverfahren überprüft.
Nach positivem Prüfergebnis der Unterlagen erhalten die Antragsteller eine Bescheinigung, die zeitlich unbefristet und vollumfänglich für die Bewerbung an deutschen Hochschulen gültig ist.
Die Überprüfung erfolgt chronologisch nach Eingangsdatum der Antragsunterlagen bei der Akademischen Prüfstelle.

Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz werden weiterhin am Plausibilitätsinterview teilnehmen:

i) Hochschulabsolventinnen und -absolventen
SOWIE
ii) Antragsteller, die bereits ohne Erfolg am Interviewverfahren teilgenommen haben.


Antragsteller, die
1) den qualitativen Auswahlverfahren mit der RWTH Aachen angehören
2) ein Studium in Österreich oder Belgien
3) ein Studium an der Universität St. Gallen anstreben,
nehmen wie gewohnt am Plausibilitätsinterview teil.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Emailadresse coronatermin[at]aps.org.cn

Ihre APS


Bezahlung der Visumgebühr


Die Bezahlung der Visagebühr in Höhe von 75€ (unter 18 Jahre 37,50€) erfolgt mit chinesischer UnionPay Bankkarte bei Abgabe des Visaantrages in der APS. Die Gebühren werden zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft in RMB umgerechnet. Bitte halten Sie bei Bezahlung die Aktennummer und den Namen des Visumantragstellers bereit.

Diese Regelung ist gültig für Antragsteller mit folgenden Aktennummern:




Austauschverfahren

Deutsche und chinesische Hochschulen können bei der Akademischen Prüfstelle Peking (APS) das Verfahren für Austauschstudenten (A-Verfahren) beantragen, wenn im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen chinesische Studierende in Deutschland studieren sollen, ohne dass ein akademischer Abschluss der deutschen Hochschule angestrebt wird. Der Aufenthalt der chinesischen Studenten an deutschen Hochschulen ist durch die Zulassung zeitlich begrenzt.

Die chinesischen Austauschstudierenden müssen an der chinesischen Hochschule immatrikuliert sein, mit der die Kooperationsvereinbarung besteht, und über einen direkten Hochschulzugang verfügen. Ob chinesische Studierende in dieses Verfahren aufgenommen werden, ist gemäß einem Erlass des Auswärtigen Amtes immer eine Einzelfallentscheidung der APS.

Folgende Studierendere verfügen über keinen direkten Hochschulzugang und können daher nicht am Austauschverfahren teilnehmen:

Studierende in Zhuanshengben-Studiengängen ohne Bachelor-Abschluss
Junior College-Absolventen ohne Bachelor-Abschluss in MBA-Studiengängen


Die Aufnahme in das A-Verfahren kann erfolgen, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die deutsche oder chinesische Seite stellt bei der APS einen Antrag zur Teilnahme am A-Verfahren. Zwingend notwendig ist hierfür die Vorlage eines gültigen Kooperationsvertrags zwischen der deutschen und der chinesischen Hochschule. Im Rahmen dieses Kooperationsvertrages sollen chinesische Studierende entsprechend der oben genannten Voraussetzungen als Austauschstudenten an einer deutschen Hochschule zugelassen werden.
Nominierte Studierende, die ohne fachliche Auswahl am A-Verfahren teilnehmen, müssen den Visumantrag persönlich bei der APS oder den Generalkonsulaten einreichen. Hierfür ist ein Termin bei der APS (visumtermin[at]aps.org.cn) bzw. bei den Generalkonsulaten zu vereinbaren (vgl. hierzu auch Webseite der Generalkonsulate).

Die Mitteilung über die erfolgreiche Überprüfung im Austauschverfahren erfolgt per E-Mail an die im Vorfeld benannten Ansprechpartner. Es ist daher sicherzustellen, dass die Mailadressen der Ansprechpartner korrekt angegeben wurden und regelmäßig überprüft werden können.

Für weitere Informationen beachten Sie bitte auch unser Merkblatt zum A-Verfahren

Kontoverbindung

Sie können den Betrag bei jeder beliebigen Bank in China auf unser Konto einzahlen.
Wenn Sie ein eigenes Konto besitzen, können Sie den Betrag direkt von Ihrem auf unser Konto überweisen.
Nähere Informationen, wie man eine Überweisung tätigt, bekommen Sie bei Ihrer Bank.






Empfänger:
德国驻华使馆文化处留德人员审核部


Kontonummer:
332 456 013 427


Name der Bank:
中国银行北京亮马河大厦支行



 



Bitte beachten Sie:
Bitte übertragen Sie oben genannte Kontoangaben sorgfältig auf das Überweisungsformular. Wenn die Angaben nicht stimmen, können wir das Entgelt nicht empfangen! Bitte schreiben Sie die Angaben auf Chinesisch!
Bitte reichen Sie die Unterlagen zeitnah zu Ihrer Überweisung ein (innerhalb einer Woche). Wenn dies nicht geschieht, verzögert sich die Bearbeitung.
Wir nehmen keinerlei Bargeld an!

Österreich

Die Akademische Prüfstelle (APS) des Kulturreferates der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Peking nimmt seit 1. Februar 2005 auch die Echtheitsüberprüfung von in China ausgestellten Zeugnissen sowie gegebenenfalls Plausibilitätsinterviews vor, auf deren Grundlage eine Zulassung zu einer österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule beziehungsweise Fachhochschul-Studiengang, Theologische Hochschule, Privatuniversität oder Akademie) angestrebt wird.

Chinesische Studierende, die ihr Studium in Österreich fortsetzen wollen, sollen vor der Bewerbung an einer österreichischen Universität oder einer anderen österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung ihre akademischen Dokumente an der APS überprüfen lassen. Das schließt in den meisten Fällen ein Interview ein, das in deutscher und/oder englischer Sprache geführt wird. Diese Interviews finden in bestimmten Prüfperioden im Jahr an der Akademischen Prüfstelle Shanghai statt.

Die APS bietet unterschiedliche Überprüfungsverfahren an, über die Sie sich auf den folgenden Seiten informieren können. Im Einzelnen sind dies:


Das reguläre Interview-Verfahren (Merkblatt österreichisches Interview-Verfahren) für Studieninteressenten, die Studienleistungen an einer chinesischen Hochschule erbracht haben und in Österreich einen Bachelor oder Master studieren möchten (Freemover).


Das Gaokao-Verfahren (Merkblatt österreichisches Gaokao-Verfahren) für Studieninteressente, die in China eine Gaokao-Prüfung abgelegt haben und in Österreich einen fachorientierten Bachelor studieren möchten.


Das Dokumentenprüfverfahren (Merkblatt österreichisches Dokumentenprüfverfahren)
für Stipendiaten, Doktoranden bzw. Studieninteressenten, die in die Personengruppenverordnung fallen.


Das Künstler-Verfahren (Merkblatt österreichisches Künstler-Verfahren) für Studieninteressenten, die in China einen rein künstlerischen oder musikalischen Studiengang absolviert haben und sich in Österreich an einer Kunst- oder Musikhochschule bewerben wollen.



Das Verfahren für internationale Studierende, die in China studiert haben
(Graduates of Chinese universities who currently reside in China
Graduates of Chinese universities with residency outside of China)





Bitte beachten Sie, dass die APS nur Studienleistungen überprüft, die an vom chinesischen Erziehungsministerium anerkannten Hochschulen in China erbracht wurden.

Studieninteressenten ohne chinesische Staatsbürgerschaft, die eine chinesische Obere Mittelschule in Verbindung mit der nationalen Sekundarschulabschlussprüfung (Huikao) abgeschlossen haben und derzeit nicht am Nationalen Examen zur Hochschulaufnahme (Gaokao) in China teilnehmen können, wenden sich bitte direkt an die entsprechende österreichische Zieluniversität. Diese Studieninteressenten können nicht durch der APS überprüft werden.


APS Interviewtermin

Die Benachrichtigung über den Interviewtermin erfolgt nach Eingang der vollständigen Dokumente. Der Interviewtermin wird über eine Nachricht in Ihrem APS Portal veröffentlicht.

Bewerbungsschritte
1. Antragstellung und Übersendung der Dokumente
Bitte melden Sie sich online an und schicken die ausgedruckte Anmeldebestätigung zusammen mit einem Passfoto (nicht älter als 6 Monate) und den einzureichenden Dokumenten per Post an die APS. Die Liste der einzureichenden Dokumente können dem Merkblättern für Bewerber für Österreich entnommen werden.

Bitte beachten Sie: Die eingereichten Dokumente müssen von der APS archiviert und können daher nicht zurückgeben geben! Das TestAS-Verfahren gilt nicht für Studienbewerber für Österreich.

2. Überweisung des Entgelts
Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Entgelt von 2500 RMB (Interview) bzw. 1000 RMB (Dokumentenprüfung) erhoben. Der Betrag muss auf das Konto der APS überwiesen werden.

3. Überprüfung
Nach erfolgreicher Überprüfung der Dokumente durch die APS wird der Bewerber im Interviewverfahren zu einem Interview in den Räumen der APS eingeladen. Nach einem erfolgreichen Interview stellt die APS ein spezielles Zertifikat für Österreich in zehnfacher Ausfertigung aus. Das Zertifikat für Österreich ist nur für eine Studienbewerbung in Österreich gültig. Zertifikate für Deutschland, Belgien oder Schweiz sind in Österreich nicht gültig. Mit diesem Zertifikat können sich chinesische Studierende bei österreichischen Hochschulen oder anderen postsekundären Bildungseinrichtungen um eine Zulassung bewerben.

Hochschulzugang in Österreich

Für den Hochschulzugang in Österreich gelten folgende Kriterien.

Studium in Österreich

Nähere Informationen zum Studium in Österreich finden Sie hier:
Österreichische Agentur für internationale Mobilität und Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung (OeAD GmbH)
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Informationen zum Visum

Aufenthaltsbewilligungen für Österreich können nicht an der APS beantragt werden.
Nähere Informationen zur Antragsstellung einer Aufenthaltsbewilligung in Österreich finden Sie unter:
Österreichische Botschaft Peking