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Aktueller Hinweis zu den APS Zertifikaten und Bescheinigungen



Update vom 4.11.2021

Aufgrund Corona bedingter Lieferengpässe wird mit Beginn 4. Nov. 2020 die Anzahl der ausgestellten APS Zertifikate und Bescheinigungen vorübergehend auf 1 Blatt pro Antragsteller reduziert. Die Akademische Prüfstelle wird umgehend nach Normalisierung der Lieferketten noch ausstehende Zertifikate/Bescheinigungen postalisch nachreichen. Wir empfehlen allen Antragstellern für die Bewerbung an deutschen Hochschulen Kopien der Zertifikate/Bescheinigungen zu nutzen.

Sollten im Laufe des Bewerbungsprozesses Zweifel an der Echtheit der Zertifikate/Bescheinigungen auftreten, können sich die deutschen Hochschulen jederzeit an die APS wenden.


FAQ

V. Die einzureichenden Unterlagen
vi. Ich habe vollständige Unterlagen eingereicht. Warum werde ich gebeten, Dokumente nachzureichen?
In einigen Fällen kommt es zu Nachfragen während des Überprüfungsprozesses. Zur Klärung müssen gegeben falls weitere Dokumente Nachweise eingereicht werden.

Internationale Kooperationen

Im Zuge des Bologna-Prozesses arbeiten europäische Hochschulen verstärkt zusammen. Diese Tendenz spiegelt sich seit einigen Jahren auch in der Arbeit der Akademischen Prüfstelle in Peking wider.

Seit 2005 kooperiert die APS auf dem Gebiet der Überprüfung mit Österreich, seit 2006 mit Belgien. Das heißt, dass chinesische Studenten, die ihr Studium in Österreich oder Belgien fortsetzen wollen, zuerst bei der APS ihre Zeugnisse überprüfen lassen und in der Regel an einem Interview teilnehmen müssen. Mit dem Zertifikat der APS können sie sich anschließend um einen Studienplatz in Österreich oder Belgien bewerben.