Verfahren und Services Deutschland

Die Akademische Prüfstelle (APS) überprüft für Studienbewerber, die Studienleistungen einer chinesischen Hochschule absolviert haben, die formale Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Hochschulen. Dies schließt eine Überprüfung der Echtheit der in China erworbenen Studienleistungen ein.

Die APS bietet unterschiedliche Überprüfungsverfahren an, über die Sie sich auf den folgenden Seiten informieren können. Im Einzelnen sind dies:

  • Das reguläre China-Verfahren für Studieninteressenten, die Studienleistungen an einer chinesischen Hochschule erbracht haben und in Deutschland einen Bachelor oder Master studieren möchten (Freemover).
  • Das Gaokao-Verfahren für Studieninteressenten, die in China eine Gaokao-Prüfung abgelegt haben und in Deutschland einen fachorientierten Bachelor studieren möchten.
  • Das Dokumentenprüfverfahren für Stipendiaten, Doktoranden bzw. Studieninteressenten, die Ehe- oder eingetragener Lebenspartner von Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates sind.
  • Das Partnerschaftsverfahren für Teilnehmer an Kooperationsprogrammen zwischen deutschen und chinesischen Hochschulen, die einen Abschluss an einer deutschen Hochschule anstreben.
  • Das Austauschverfahren für Studieninteressenten, die nur für einige Semester nach Deutschland gehen und dort keinen Abschluss anstreben.
  • das Künstler-Verfahren für Studieninteressenten, die in China einen rein künstlerischen oder musikalischen Studiengang absolviert haben und sich in Deutschland an einer Kunst- oder Musikhochschule bewerben wollen.

Bitte beachten Sie, dass die APS nur Studienleistungen überprüft, die an vom chinesischen Erziehungsministerium anerkannten Hochschulen in China erbracht wurden.

Zusätzlich bieten wir folgende Services an: