Dokumentenprüfverfahren

Die reine Dokumentenüberprüfung ersetzt das ehemalige Verfahren für Doktoranden, Post-Doktoranden und Stipendiaten sowie das ehemalige Deutschland-Verfahren.
Sie kann bei Doktoranden/Post-Doktoranden sowie Stipendiaten und muss bei allen chinesischen Studienbewerbern vorgenommen werden, die sich bereits in Deutschland aufhalten, aber noch nicht immatrikuliert und vor April 2002 nach Deutschland eingereist sind. Bewerber dieser Kategorien müssen lediglich ihre Dokumente überprüfen lassen und müssen also nicht nach China zurückkommen. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten die Bewerber eine digital signierte Bescheinigung (DigZert) in ihrem APS Konto.

Doktoranden, Post-Doktoranden und Stipendiaten
Bewerber, die in Deutschland ein Promotions- oder Postdoc-Studium durchführen möchten, müssen normalerweise ihre Dokumente nicht durch die APS überprüfen lassen. Sie nehmen direkt Kontakt mit einem deutschen Hochschuldozenten auf, der die Doktorarbeit oder das Forschungsprojekt betreuen wird. Der Dozent bzw. die aufnehmende Hochschule stellt den Bewerbern daraufhin eine Einladung oder eine Zulassung zum Promotionsstudium aus.

Einzelne Hochschulen in Deutschland verlangen aber trotzdem für die Einschreibung die Überprüfung der Echtheit der eingereichten Studienunterlagen. Bewerber sollten dies im Vorfeld mit der deutschen Hochschule bzw. dem betreuenden Professor klären. Im Fall, dass die deutsche Hochschule eine Überprüfung verlangt, können die Bewerber ihre Studienunterlagen zur Prüfung bei der APS einreichen. Ein Interview wird nicht durchgeführt. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten die Bewerber eine digital signierte Bescheinigung (DigZert) in ihrem APS-Konto.

Das gleiche gilt auch für Stipendiaten, die eine Förderung aus öffentlichen Mitteln aus Deutschland erhalten. Hier kann im Einzelfall die aufnehmende Hochschule oder der Stipendiengeber auf eine Überprüfung der Studienunterlagen bestehen. Auch hier gilt, dass in diesem Fall die Unterlagen ohne Interview durch die APS überprüft werden.

Chinesische Studienbewerber, die sich bereits in Deutschland aufhalten
Bewerber, die mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union eine Ehe bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen haben und einen gültigen Aufenthaltsstatus in Deutschland vorweisen können, können ihre Dokumente von der APS überprüfen lassen. Eine Rückreise nach China ist für diese Fälle nicht erforderlich.

Chinesische Studienbewerber, die sich bereits in Deutschland aufhalten und vor dem 1. April 2002 mit einem Studienbewerbervisum nach Deutschland eingereist sind, müssen vor der Aufnahme eines Studium an einer deutschen Hochschule ihre Dokumente von der APS überprüfen lassen. Mit Rückfragen wenden sich Bewerber bitte an die APS.


Antragstellung

1. Online-Registrierung
Die Bewerber registrieren sich auf der Webseite der APS und erhalten ein Passwort, mit dem sie Zugang zu einem persönlichen Anmeldefenster erlangen. Nach Eingabe aller notwendigen Informationen zu ihrer Person, ihrem Bildungsstand und ihren Sprachkenntnissen wird ihnen per E-Mail eine Anmeldebestätigung in PDF-Format mit einer Teilnehmer-Nummer übersandt.

2. Überweisung des Entgelts
Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Entgelt in Höhe von 1000 RMB erhoben. Das Entgelt muss auf das Konto der APS überwiesen werden. Auf dem Antragsformular muss die Überweisungsnummer angegeben werden. Erst wenn die Unterlagen und die Überweisung eingegangen sind, können die Unterlagen bearbeitet werden. Aus Sicherheitsgründen darf kein Geld zusammen mit den Unterlagen geschickt werden.

3. Übersendung der Dokumente
Dem Antrag müssen die notwendigen Dokumente beigefügt werden. Die Liste der einzureichenden Dokumente kann dem Merkblatt zum Dokumentenprüfverfahren entnommen werden. Der Prüfungsantrag muss per Post an die APS gesendet werden. Da die APS die eingereichten Dokumente archivieren muss, können sie nicht zurückgegeben werden.
Die eingereichten Unterlagen werden im Fall einer erfolgreichen Überprüfung drei Jahre nach dem Überprüfungstermin vernichtet. Im Falle einer nicht erfolgreichen Überprüfung werden die Unterlagen nach Ablauf von fünf Jahren ab dem letzten Überprüfungstermin vernichtet.

Wenn die Überprüfung der Dokumente in der APS positiv verlaufen ist, können die Bewerber aus ihrem APS Konto das DigZert herunterladen.
Das Verfahren dauert vom Eingang des vollständigen Antrags bis zur Aussstellung des DigZerts ca. einen Monat. In Einzelfällen oder in Ferienzeiten kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern.