FAQ

I. Über die APS
Die APS ist eine Einrichtung des Kulturreferats der Deutschen Botschaft Peking und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Sie wurde im Juli 2001 gegründet. Die APS überprüft die Hochschulzugangsberechtigung und die akademischen Leistungsnachweise chinesischer Studienbewerber, die ein Studium in Deutschland anstreben.
Nach positiver Überprüfung stellt die APS dem Bewerber ein Zertifikat aus, mit dem der Bewerber sich an einer deutschen Hochschule bewerben kann.
Für die Beantragung eines Visums zu Studienzwecken muss man zuerst die Überprüfung durch die APS durchlaufen. Ausnahmen sind  bei Doktoranden und Stipendiaten aus öffentlichen deutschen oder europäischen Mitteln möglich.
Die Interviews finden täglich in Peking im DRC Building sowie in Shanghai im German Center Shanghai statt. Die APS führt zudem Interviewwochen in Guangzhou, Chengdu und Shenyang durch. Beachten Sie hierzu bitte unsere Ankündigungen auf der Startseite.
II. Hochschulzugangsberechtigung
Hier finden Sie alle Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für deutsche Hochschulen. Grundsätzlich gilt, dass Ihre Hochschule in China staatlich anerkannt sein muss und Sie die Gaokao abgelegt haben müssen.
Studenten in Gaozhi-Studiengängen haben derzeit keine Berechtigung, an deutschen Hochschulen zu studieren.

Von Einzelfällen abgesehen haben Absolventen der oben genannten Bildungswege eine Hochschulzugangsberechtigung zu deutschen Hochschulen. Sollten Sie Fragen bezüglich Ihrer Hochschulzugangsberechtigung haben, können Sie uns gerne vor der Antragstellung einfache Kopien Ihrer Bachelorabschlussurkunde und Ihres Studienbuches zukommen lassen. Wir werden dann für Sie prüfen, ob in Ihrem Fall eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt und wir Sie in das APS-Verfahren aufnehmen können.

III. Die verschiedenen Verfahren der APS

Bei der APS gibt es folgende Verfahren zur Bewerbung:

  • Chinaverfahren (gilt für fast alle Studienbewerber)
  • Dokumentenprüfverfahren (für Doktoranden, Stipendiaten, in Deutschland mit einem deutschen Staatsbürger Verheiratete, sowie für Ausländer, die in China studiert haben)
  • Künstlerverfahren (für alle Studenten in rein künstlerischen Studiengängen)
  • Partnerschaftsverfahren (für Hochschulkooperationen, bei denen ein Abschluss in Deutschland angestrebt wird)
  • Austauschverfahren (für Hochschulkooperationen, bei denen kein Abschluss in Deutschland angestrebt wird)
  • Belgienverfahren (für alle Studenten, die in Belgien studieren möchten)
  • Österreichverfahren (für alle Studenten, die in Österreich studieren möchten)

Wenn Sie sich nicht sicher sind, in welchem Verfahren Sie sich bewerben müssen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Wir empfehlen, das APS-Verfahren so früh wie möglich zu durchlaufen.
Ausnahmen sind Mittelschüler einer chinesischen Kunst- oder Musikmittelschule. Sie brauchen zunächst die Einladung zur Aufnahmeprüfung an einer deutschen Kunst- oder Musikhochschule, ehe sie sich bei der APS bewerben können.
Eine andere Ausnahme sind Doktoranden, die ebenfalls zunächst die Zulassung oder Einladung einer deutschen Hochschule oder Forschungsinstitution benötigen, ehe sie sich bei uns bewerben können.
Sie können die Überprüfung bei uns beantragen und das Interview machen, sobald Sie das sechste Semester (bei einem 4-jährigen Studium) abgeschlossen haben. Nach dem Abschluss können Sie diesen dann bei uns nachzertifizieren lassen – ohne ein zusätzliches Interview.
In diesem Fall müssen Sie nach China zurückkommen und hier ein neues Visum beantragen, nachdem Sie die Überprüfung durch die APS durchlaufen haben.
Wenn Sie, bevor Sie den Sprachkurs machen, die APS Überprüfung durchlaufen, können Sie ein kombiniertes Visum für den Sprachkurs und das Studium beantragen und müssen nicht noch einmal nach China zurückkommen.
Sie müssen bei der APS Ihre Zeugnisse im „Dokumentenprüfverfahren“ auf Echtheit prüfen lassen.
Bitte setzen Sie sich zunächst mit der deutschen Hochschule in Verbindung. Wenn diese kein APS-Zertifikat verlangt, können Sie Ihr Visum direkt bei der Deutschen Botschaft bzw. beim entsprechenden Konsulat nach Terminvereinbarung beantragen. Dafür benötigen Sie die Zulassung oder ein Einladungsschreiben im Original.
Wenn die deutsche Hochschule ein APS-Zertifikat verlangt, klären Sie bitte, ob eine Dokumentenprüfung (Dokumentenprüfverfahren) ausreicht, oder ob auch das Interview (C-Verfahren) verlangt wird. Melden Sie sich dann bitte zum jeweiligen Verfahren an.
Sie können die Hochschule nur dann wechseln, wenn der ursprünglich angestrebte Abschluss erreicht wurde. Wenn Sie das Studium vorher abbrechen, müssen Sie nach China zurückkommen und das APS-Interview machen. Für die Teilnahme am Interview ist eine Abmeldebescheinigung Ihres letzten Wohnortes in Deutschland sowie eine offizielle Exmatrikulationsbescheinigung der dt. Hochschule vorzulegen.
Wenn Sie ein Stipendium aus deutschen oder europäischen öffentlichen Mitteln erhalten, das mindestens dem BAföG-Satz entspricht, klären Sie bitte mit Ihrer Universität, ob eine Dokumentenprüfung (Dokumentenprüfverfahren) ausreicht, oder ob auch das Interview (C-Verfahren) verlangt wird. Melden Sie sich dann bitte zum jeweiligen Verfahren an.
Wenn Sie an einer reinen Musikhochschule ein rein künstlerisches Studium gemacht haben, können Sie am Künstlerverfahren teilnehmen.

IV. Die Entgelte der APS
Siehe bitte Kontoverbindung
V. Die einzureichenden Unterlagen
Wenn Sie die geforderten Unterlagen vollständig beisammen haben, können Sie sie uns mit der Post schicken. Sie müssen erst das Entgelt überweisen, ehe Sie uns den Antrag inklusive einer Kopie des Einzahlungsbelegs zuschicken. Die Überweisung des Entgeltes und die Absendung der Unterlagen sollten möglichst am gleichen Tag oder einen Tag später erfolgen. Sonst ist eine Zuordnung schwierig und der Antrag kann nur verzögert bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass wir die Unterlagen erst bearbeiten können, wenn diese vollständig bei uns eingegangen sind.

Erst wenn Ihr Antrag

  • alle erforderlichen Unterlagen enthält und
  • das Entgelt bei uns auf dem Konto angekommen ist

ist der Antrag vollständig und kann bearbeitet werden.

Welche Unterlagen beglaubigt werden müssen, entnehmen Sie bitte den Merkblättern zum jeweiligen Verfahren. Sie müssen in einem staatlich anerkannten chinesischen Notariat angefertigt werden. Die Übersetzungen müssen auf Englisch sein.

Jede Beglaubigung muss folgendes beinhalten:

  1. Eine Kopie des zu beglaubigenden Dokuments
  2. Eine Übersetzung des zu beglaubigenden Dokuments in Englisch
  3. Eine Beglaubigung der einzelnen Dokumente und die Ausstellung der Beglaubigung durch einen Notar des Notariats
  4. Eine englische Übersetzung von 3.

Die vier Bestandteile müssen nicht in der genannten Reihenfolge in das Beglaubigungsschreiben eingefügt sein. Sie müssen aber alle vorhanden sein.

Nein, das geht leider nicht. Wir sind verpflichtet, alle Unterlagen zu archivieren. Daher können wir sie Ihnen nicht zurückgeben.

Die eingereichten Unterlagen werden im Fall einer erfolgreichen Überprüfung drei Jahre nach dem Überprüfungstermin vernichtet. Im Falle einer nicht erfolgreichen Überprüfung werden die Unterlagen nach Ablauf von fünf Jahren ab dem letzten Überprüfungstermin vernichtet.

In einigen Fällen kommt es zu Nachfragen während des Überprüfungsprozesses. Zur Klärung müssen gegeben falls weitere Dokumente Nachweise eingereicht werden.
Sie können stattdessen das Zeugnis über die 9-jährige Pflichtschulbildung einreichen. Wenn Sie dieses auch nicht haben, können Sie von Ihrer Grundschule eine Bescheinigung einholen, dass Sie dort Schüler waren. Diese Bescheinigung muss im Original eingereicht werden. Sie muss nicht beglaubigt werden. Sie muss allerdings die Angabe des Zeitraums, in welchem Sie Schüler waren, sowie die Unterschrift des Verantwortlichen und den Stempel der Schule enthalten. Bitte geben Sie auch die Telefonnummer der Schule an. Für G-Verfahren muss entweder das Grundschulzeugnis oder das Zeugnis über die 9-jährige Pflichtschulbildung eingereicht werden.
Nein, es reicht, wenn Sie das Oberschulzeugnis und das Zeugnis der Gaokao einreichen. Allerdings behält sich die APS vor, in Zweifelsfällen weitere Unterlagen anzufordern.
Nein. Wir verlangen von den Bewerbern, dass das Studienbuch von der Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten, der Verwaltung oder der Studienabteilung ausgestellt wurde.
Ja. Sie müssen von Ihrer Universität eine Bescheinigung einreichen, aus der hervorgeht, warum Sie kein Bachelorzeugnis erhalten haben.
Nein, Sie müssen unbedingt den ungeöffneten Umschlag der Hochschule einreichen. Sobald er geöffnet wurde, können wir ihn nicht mehr entgegennehmen. Die Dokumente müssen dann notariell beglaubigt werden.
Nein, das müssen Sie nicht. Uns reichen einfache Kopien all Ihrer Sprachprüfungen (z.B. CET 4, CET 6; TestDaF, TOEFL, GRE etc.).
Bitte schreiben Sie selbst eine Erklärung, wie lange Sie Deutsch gelernt haben und welchen Stundenumfang Ihr Selbststudium in etwa hatte.
Es kommt immer wieder vor, dass wir Bewerber nicht erreichen können. Deswegen geben Sie uns bitte mehrere Wege an, auf denen wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.
Nein. Wenden Sie sich an die Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten und bitten Sie um ein vollständiges Studienbuch. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie einen gestempelten Nachweis der Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten einreichen, auf dem alle nicht bestandenen Kurse aufgeführt sind.
VI. Die Überprüfung der Unterlagen
Wir bemühen uns um eine zügige Bearbeitung aller Anträge. Bitte beachten Sie jedoch, dass es auf Grund des  hohen Antragsaufkommens in der ersten Hälfte des Jahres zu längeren Wartezeiten kommen kann. Wir empfehlen daher allen Studierenden, ihren Antrag so früh wie möglich zu stellen. Wollen Sie beispielsweise direkt nach Ihrem Bachelorabschluss nach Deutschland gehen, beantragen Sie die Überprüfung am besten, sobald Sie das 6. Semester (4-jähriger Studiengang) abgeschlossen haben und lassen sich Ihren Bachelor später nachzertifizieren.
Ihnen wird auf jeden Fall 14 Tage nach Eingang der Akten und des Entgelts bei uns eine Aktennummer gegeben. Dies können Sie in Ihrem Onlinekonto auf unserer Webseite nachprüfen. Wenn Sie nach Ablauf der 14 Tage noch keine Aktennummer bekommen haben, können Sie sich an uns wenden.
Wir führen in den genannten Städten Prüfwochen durch. Die genauen Termine erfahren Sie auf unserer Webseite, wo wir sie rechtzeitig bekannt geben. Bewerben können sich alle, die in den Einzugsgebieten der jeweiligen Konsulate leben (Sehen Sie dazu bitte die Karte hier).
Wenn Sie sich nicht bereits online für eine Prüfwoche Guangzhou, Shenyang oder Chengdu angemeldet haben, können Sie sich auch per Fax oder E-Mail anmelden. Wer einen Termin bekommt, bestimmt das Eingangsdatum der Unterlagen. Bitte geben Sie auf Ihrer Anmeldung zur Prüfwoche Ihren Namen, Geburtsdatum, Prüfnummer (soweit bekannt) sowie eine Telefonnummer an.
Bewerber, die unbedingt außerhalb Pekings das Interview machen wollen, müssen dies bereits bei der Online-Anmeldung angeben. Wenn Sie sich erst nachträglich für eine Prüfwoche anmelden, kann es sein, dass diese bereits ausgebucht ist und Sie keinen Termin mehr bekommen.
Wenn Sie das Interview nicht bestanden haben, können Sie sich nach drei Monaten per Fax, E-Mail oder Telefon zu einem Wiederholungsinterview anmelden. Sie können das Interview insgesamt drei Mal machen.
Bitte überweisen Sie das Entgelt (2500 RMB) auf unser Konto bei der Bank of China. Den Einzahlungsbeleg senden Sie uns per Fax bzw. per Scan gemeinsam mit Ihrem Antrag für das Wiederholungsinterview. Ein Termin kann erst vereinbart werden, wenn sowohl der Antrag für das Wiederholungsinterview als auch der Einzahlungsbeleg vorliegen.
Nein. Nur wenn besondere Gründe vorliegen, kann der Termin geändert werden. Wenn Sie unentschuldigt  zum vereinbarten Termin nicht erscheinen, gilt das als nicht bestanden.
Sie müssen den Termin nicht noch einmal bestätigen.
Sie können nach ca. 2 Wochen in Ihrem Konto auf der APS-Webseite nachsehen, ob Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind. Wenn der Eingang dort nicht vermerkt ist, können Sie sich per Fax oder E-Mail an uns wenden.
Wir vergeben spätestens nach ca. 14 Tagen eine Aktennummer. Geben Sie diese bitte immer an, wenn Sie uns kontaktieren. Wenn Sie eine Aktennummer erhalten haben, bedeutet dies, dass Ihre Dokumente und das Entgelt bei uns eingegangen sind. Es bedeutet jedoch nicht, dass man sofort einen Termin bekommt.
Bitte senden Sie zunächst Ihre Materialen und überweisen Sie das Entgelt auf das Konto der APS. Nach ca. zwei Wochen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder Fax, um einen Termin für das Interview zu vereinbaren. Bitte geben Sie Ihren Namen, Geburtsdatum, Prüfnummer (soweit bekannt) sowie Telefon und Mailadresse an.
VII. Das Interview
Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass und, wenn Sie zum zweiten oder dritten Mal kommen, das Original des Einzahlungsbelegs des Interviewentgelts von 2500 RMB mitbringen. Die APS stellt deutsch-chinesische, chinesisch-deutsche, englisch-chinesische und chinesisch-englische Wörterbücher zur Verfügung. Sie dürfen auf keinen Fall irgendwelche elektronischen Geräte wie elektronische Wörterbücher, Handys oder Smartphones mit in das Interview nehmen. Geben Sie diese bitte vorher ab!
Interviewsprachen sind Deutsch oder Englisch. Sie selbst entscheiden, welche Sprache Sie verwenden wollen und geben dies bei der Bewerbung auf dem Anmeldeformular an.
Wenn sich z.B. für Deutsch entschieden haben, bestimmte Wörter aber nur auf Englisch wissen, können Sie auch Englisch verwenden.
Das Interview besteht aus mehreren Teilen. Vor dem Interview bekommen Sie eine kleine Aufgabe, die Ihrem Studienbuch angepasst ist. Sie haben ca. 20 Minuten Zeit sich vorzubereiten. Dies soll Ihnen helfen, Ihre Gedanken zu sammeln und Ihnen Zeit geben, eine Antwort zu überlegen. Sie sollten sich Notizen machen oder auch ganze Sätze aufschreiben. Nach einer kurzen Begrüßungsphase können Sie Ihre Überlegungen zu dieser Aufgabe dann im Interview vortragen. Darüber hinaus gibt es weitere Fragen zu anderen Kursen, die Sie im Studium besucht haben. Sie müssen sich nicht an den gesamten gelernten Stoff erinnern, aber Sie sollten zeigen können, dass Sie dieses Fach studiert haben. Das Interview bezieht sich nicht auf die Fachrichtung, die Sie später in Deutschland studieren wollen, sondern nur auf Ihre Studien in China.
Wir empfehlen, dass Sie sich vor dem Interview Ihr Studienbuch noch einmal anschauen und rekapitulieren, was Sie in den Kursen gelernt haben. Bitte sehen Sie sich auch unsere Tipps für Bewerber an.
Die Angabe zur Interviewsprache auf dem Zertifikat ist kein Nachweis über Ihren Sprachstand. Wir zertifizieren die Sprache, die im Interview am besten und damit im Allgemeinen auch hauptsächlich gesprochen wurde. Die Angabe, dass das Interview vorwiegend in englischer Sprache geführt wurde, beinhaltet damit ja auch, dass zu einem Teil Deutsch gesprochen wurde.
Sie können sich über das Ergebnis in der Regel innerhalb einer Woche in Ihrem Konto auf der APS-Webseite informieren. Wenn Sie das Interview erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie zehn Zertifikate per Einschreiben zugesandt. Sollten Sie das Interview nicht erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie ausschließlich eine Mitteilung in Ihrem Online-Konto.
Sie brauchen nicht am APS- Verfahren teilzunehmen. Die Hauptaufgabe der APS ist es, die Echtheit der in der VR China erworbenen Leistungsnachweise bzw. Abschlüsse chinesischer Studierender und Graduierter zu überprüfen sowie die Hochschulzugangsberechtigung festzustellen. Im Allgemeinen stellt die APS keine Bescheinigung aus, die die Nichtprüfbarkeit bestätigt. Nur auf Anforderung und wenn Sie uns die Adresse und den Ansprechpartner des Akademischen Auslandsamts der deutschen Hochschule sowie die Telefon- und Faxnummer nennen, werden wir uns selbst mit dem Akademischen Auslandsamt in Verbindung setzen.
VIII. Zertifikate und Bescheinigungen
Auf den Zertifikaten der APS wird der Notendurchschnitt angegeben. Er wird nach der „Bayerischen Formel” berechnet, die durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Festsetzung von Gesamtnoten bei ausländischen Hochschulzeugnissen festgelegt wurde (nachzulesen auf den Webseiten der KMK).
Hierbei werden bei Studierenden, die das Studium noch nicht abgeschlossen haben, nur die Noten eingerechnet, die für die Hochschulzugnagsberechtigung ausschlaggebend sind. So wird beispielsweise von einem Bewerber, der an einer 211-Hochschule studiert, nur das erste Semester für die Notenberechnung herangezogen, da dieses eine Semester bereits den Hochschulzugang in Deutschland eröffnet. Bei Bewerbern, die bereits einen Hochschulabschluss erworben haben, werden die Noten aus allen Semestern bis zum ersten Hochschulabschluss mit eingerechnet.
Wenn Sie Kurse nicht bestanden haben, können wir das Semester nicht als bestanden werten. Wir können nur vollständig besuchte und bestandene Semester berechnen.
Zertifikate und Bescheinigungen sind unbefristet gültig.
Bitte lesen Sie die Informationen unter Nachzertifizierung.
IX. Das Visum
Wenn Sie das Verfahren der APS erfolgreich durchlaufen haben, nehmen Sie am vereinfachten Visumverfahren teil. Wenn der Visumantrag mit allen einzureichenden Unterlagen vorbereitet ist, müssen Sie persönlich den vollständigen Visumantrag bei uns am Schalter einreichen. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zur Visaantragsabgabe unter www.aps.org.cn/verfahren-und-services-deutschland/visum-fur-deutschland.
Wenn Sie am APS-Verfahren teilgenommen haben, müssen Sie Ihren Visumantrag beim für ihren Konsularbereich zuständigen APS-Büro einreichen. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zur Visaantragsabgabe unter www.aps.org.cn/verfahren-und-services-deutschland/visum-fur-deutschland
Die Visumabteilungen der Deutsche Botschaft Peking bzw. der Konsulate in Shanghai, Shenyang, Guangzhou und Chengdu schicken Ihnen Ihren Pass mit dem Visum direkt an die von Ihnen angegebene Adresse oder benachrichtigen Sie schriftlich.
Ja, das können Sie. Allerdings muss der Kurs an der Sprachschule mindestens sechs Monate dauern und 20 oder mehr Wochenstunden haben. Ein dreimonatiger Sprachkurs kann gebucht werden, wenn der Studienwunsch deutlich erkennbar ist, sprich Sie schon Kontakt mit der deutschen Hochschule haben, und dies bei der Visumbeantragung nachweisen (E-Mail-Kommunikation, usw.). Auf der Zulassung muss vermerkt sein, dass die Gebühren für den Sprachkurs bereits bezahlt sind. Sie können dann nach dem Sprachkurs ihre Visum in ein Studentenvisum umwandeln.
Bitte vergleichen Sie die entsprechenden Informationen auf der Webseite der Deutschen Botschaft.
X. Online Registrierung
Die Angaben sind mit Ausnahme des (Familien)Namens entweder auf Englisch oder auf Deutsch zu machen. Die chinesische Sprachoberfläche soll NICHT den Eindruck erwecken, dass alle Angaben auf Chinesisch gemacht werden dürfen!
Familienname und Vorname sind auf Pinyin einzutragen, wobei die Schreibweise im Reisepass maßgebend ist. Zu beachten ist dabei, dass der erste Buchstabe jeweils groß zu schreiben ist. Wenn der Vorname aus zwei Zeichen besteht, sollte dieser zusammengeschrieben werden. Beispielsweise: 张晓林 (Zhang Xiaolin). Bei Familiennamen mit zwei Zweichen ist ebenfalls der erste Buchstabe groß zu schreiben, vgl. 欧阳 (Ouyang). Bitte geben Sie keine Spitznamen oder englische Namen an.
Sie haben nach Ihrer Online Regstrierung 15 Tage Zeit Ihre Angaben selbst zu ändern. Melden Sie sich dazu bitte mit Ihrem Benutzernamen und Passwort im Teilnehmerportal an. Nach Ablauf der 15 Tage müssen Sie sich für Änderungen an Ihrem Datensatz mit uns per E-Mail in Verbindung setzen.
Bitte senden Sie eine E-Mail mit dem Betreff: Fehler bei Registrierung an info@aps.org.cn. Die E-Mail sollte enthalten: 1. Ihr vollständiger Name 2. Ihre Registrierungsnummer 3. Ihre ID Nummer 4. Eine kurze Beschreibung des Problems.
Nach Abschluss der Registrierung haben Sie eine E-Mail-Bestätigung mit Ihrem Benutzernamen erhalten. Für den Fall, dass Sie Ihr Passwort vergessen haben sollten, können sie auf der Passwort-Reset Seite Ihr Passwort zurücksetzen lassen.
Wenn Sie sich bereits im APS Portal registriert waren und nun an einem neuen Überprüfungsverfahren teilnehmen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an info@aps.org.cn mit dem Betreff: Verfahrenswechsel. Die E-Mail sollte folgende Informationen enthalten: 1. Ihr vollständiger Name 2. Ihre Personalausweis-Nr. (ID-Nr.) 3. Ihre alte APS Nummer 4. Formloser Antrag auf Verfahrenswechsel inklusive kurze Begründung, Datum und Unterschrift.
Nach Prüfung Ihres Antrags werden Sie dem neuen Überprüfungsverfahren im APS Portal hinzugefügt. Danach können Sie sich im APS Portal anmelden, das neue Antragsformular ausdrucken und die Überprüfung fortsetzen.
XI. Gefälschte / “nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmende” Dokumente
In letzter Zeit bekam die APS vermehrt Nachfragen zu Prüfergebnissen, die mit dem Urteil „nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmend“ bewertet wurden. Hierzu möchten wir kurz Stellung nehmen:
Neben den offensichtlichen Fälschungen (beispielsweise wenn der Bewerber nie eine Hochschule besucht und sich die Dokumente erkauft hat), bezeichnet die APS grundsätzlich auch all diejenigen Dokumente als „nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmend“, die inhaltlich unvollständig sind oder große Diskrepanzen zu den offiziellen Eintragungen aufweisen.
Wir möchten in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen, dass es dem Studenten selbst obliegt, sich um die Vollständigkeit seines Studienbuches zu kümmern. Falsche Angaben, bzw. Änderungen oder Auslassungen führen in jedem Fall zum direkten Ausschluss vom Prüfverfahren. Ebenso erlischt dann der Anspruch auf Erstattung des Prüfungsentgelts.
Sollte der Bewerber feststellen, dass von universitärer Seite Kurse falsch oder unvollständig ins Studienbuch eingetragen wurden, so ist uns dieser Umstand in jedem Fall schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für Kurse bei denen beispielsweise auf Grund von Nachholklausuren unterschiedliche Endnoten eingetragen wurden.
Sowohl offensichtlich gefälschte Unterlagen, als auch solche, die nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen führen zum Ausschluss aus allen Verfahren der APS.
XII. Internationale Studenten und internationale Zeugnisse
Nein. Die APS überprüft keine Leistungsnachweise, die chinesische Studierende an deutschen, anderen nicht-chinesischen Hochschulen, sowie an Hochschulen in Macao, Hongkong oder Taiwan erbracht haben. Sie können sich mit Ihren Leistungsnachweisen, oder dem Abschluss direkt an der deutschen Hochschule bewerben. Wenn Sie an einem Doppelabschlussprogramm in China teilnehmen und noch keinen Abschluss gemacht haben, müssen Sie jedoch an der Überprüfung teilnehmen. Bitte vergleichen Sie hierzu auch unsere Webseite: Nicht chinesische Zeugnisse und Leistungsnachweise
Ja , wenn Sie noch im Studium sind.
Nein, wenn Sie den ausländischen Abschluss bereits gemacht haben. In diesem Fall können Sie sie direkt mit ihrem ausländischen Zeugnis weiter bewerben. Bitte vergleichen Sie hierzu auch: Nicht chinesische Zeugnisse und Leistungsnachweise