Die Zugangsvoraussetzungen für chinesische Studienbewerber zu deutschen Hochschulen sind duch die Bewertungsvorschläge der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 17.03.2006 festgelegt. Danach gelten folgenden Regelungen, über die die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz Informationen in der Datenbank anabin bereithält:
Mit 12jähriger chinesischer Schulbildung an einer staatlich anerkannten Schule und bestandener chinesischer Hochschulaufnahmeprüfung (gaokao) haben chinesische Studienbewerber folgende Zugangsmöglichkeiten zu einer deutschen Hochschule:
· den direkten Zugang zum Studium,
- wenn sie mindestens ein Semester eines vier- oder fünfjährigen Studiengangs an einer Schwerpunkthochschule (Hochschulen des "211-Projekts") erfolgreich absolviert haben, oder
- wenn sie mindestens drei Semester eines vier- oder fünfjährigen Studiengangs an einer normalen, vom chinesischen Bildungsministerium anerkannten Hochschule erfolgreich absolviert haben.
· den Hochschulzugang über die Feststellungsprüfung,
- wenn sie ein oder zwei Semester eines vier- oder fünfjährigen Studiengangs an einer normalen, vom chinesischen Bildungsministerium anerkannten Hochschule erfolgreich absolviert haben. Der Feststellungsprüfung geht im Allgemeinen der Besuch eines einjährigen Studienkollegs voraus.
- wenn sie ein dreijähriges chinesisches Studium (Junior College) erfolgreich absolviert haben. Der Feststellungsprüfung geht im Allgemeinen der Besuch eines einjährigen Studienkollegs voraus.
Mit elfjähriger chinesischer Schulbildung an einer staatlich anerkannten Schule und bestandener chinesischer Hochschulaufnahmeprüfung (gaokao) haben chinesische Studienbewerber folgende Zugangsmöglichkeiten zu einer deutschen Hochschule:
* den direkten Zugang zum Studium,
- wenn sie mindestens drei Semester eines vier- oder fünfjährigen Studiengangs an einer Schwerpunkthochschule oder mindestens fünf Semester eines vier- oder fünfjährigen Studiengangs an einer normalen, vom chinesischen Bildungsministerium anerkannten Hochschule erfolgreich absolviert haben.
* den Hochschulzugang über die Feststellungsprüfung,
wenn sie weniger Semester studiert haben.
Bitte beachten Sie:
Folgende chinesischen Studienbewerber haben keinen Zugang zum deutschen Hochschulstudium:
· - Studierende und Absolventen eines zweijährigen Hochschulstudiums (Junior College)
· - Studierende, die ein dreijähriges Hochschulstudium (Junior College) noch nicht beendet haben
· - Studierende und Absolventen von gaozhi-Studiengängen
· - Studierende und Absolventen eines Studiums an chinesischen Funkhochschulen, Fernsehhochschulen oder anderen Einrichtungen der höheren Erwachsenenbildung. Diese Studiengänge berechtigen normalerweise nicht zu einem deutschen Hochschulstudium. Allerdings kann die APS bei Absolventen mit einem Bachelor-Titel aus Erwachsenenstufiengängen eine Einzelfallprüfung vornehmen. Dafür reicht der Bewerber eine Kopie des Bachelor-Zeugnisses ein und lässt überprüfen, ob der Zugang an eine deutsche Hochschule möglich ist. Für die Überprüfung des Zeugnisses wird kein Entgelt erhoben. Besteht eine Hochschulzugangsberechtigung, kann der Bewerber am Verfahren der APS teilnehmen.
· - Studierende, die keinen Oberschul(gaozhong)-Abschluss haben (Ausnahme: Bewerber für Kunstakademien und Musikhochschulen)
Welche chinesischen Studienbewerber können sich für das Künstler-Verfahren bewerben?
Studierende und Absolventen von rein künstlerischen Studiengängen (z.B. Klavier, Tanz, Malerei) können am Künstler-Verfahren teilnehmen. Dies gilt nicht für Design- oder Lehramtsstudiengänge. (Diese werden im normalen Verfahren von der APS überprüft.) Die Bewerber im Künstler-Verfahren brauchen nicht am Interview teilzunehmen, da sie in Deutschland eine Aufnahmeprüfung absolvieren müssen. Sie können dann allerdings ausschließlich an den deutschen Kunstakademien bzw. Musikhochschulen studieren. Bewerber, die an anderen Hochschulen studieren möchten, müssen am normalen Verfahren (China-Verfahren oder Deutschland-Verfahren) teilnehmen.
Können Studienbewerber von chinesischen Militärhochschulen in Deutschland studieren?
Absolventen chinesischer Militärhochschulen sind (mit wenigen Ausnahmen) nur mit einem Bachelor-Abschluss für den Hochschulzugang in Deutschland qualifiziert.
Kultusministerkonferenz der Länder:
www.kmk.org
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen:
http://www.kmk.org/zab/home.htm
Informationen zum Hochschulzugang, Datenbank anabin:
www.anabin.de