Deutschland-Verfahren

Das Deutschland-Verfahren gilt für chinesische Studienbewerber, die sich bereits in Deutschland aufhalten und vor April 2002 nach Deutschland eingereist sind. Auch wenn sie schon in Deutschland sind und dort einen Sprachkurs besuchen, werden die chinesischen Studienbewerber von den deutschen Hochschulen aufgefordert, ihre akademischen Leistungsnachweise überprüfen zu lassen.

Für die Teilnahme am Deutschland-Verfahren füllen Sie bitte das Antragsformular der APS aus. Die Formulare gibt es bei der APS, bei der Visastelle der Deutschen Botschaft, bei der Außenstelle des DAAD und beim Goethe-Institut. Die Antragsformulare können auch heruntergeladen werden.

Dem Antrag müssen die notwendigen Dokumente beigefügt werden. Die Liste der einzureichenden Dokumente entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Deutschland-Verfahren. Sie können Ihren Prüfungsantrag per Post an die APS senden oder ihn durch Freunde oder Verwandte bei der APS abgeben lassen. Bitte beachten Sie, dass wir die eingereichten Dokumente archivieren müssen und sie daher nicht zurückgeben können.

Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Entgelt von 1000 RMB erhoben. Das Entgelt muss auf das Konto der APS überwiesen werden. Auf dem Antragsformular muss die Überweisungsnummer angegeben werden. Erst wenn die Unterlagen und die Überweisung eingegangen sind, können die Unterlagen bearbeitet werden. Aus Sicherheitsgründen darf kein Geld zusammen mit den Unterlagen geschickt werden.

Wenn die Überprüfung Ihrer Dokumente in der APS positiv verlaufen ist, erhalten Sie zehn Bescheinigungen. Geben Sie bitte die genaue Adresse an, an die die APS die Bescheinigungen geschickt werden soll. Wenn Ihre Bescheinigungen an eine Adresse in China geschickt werden sollen, schreiben Sie bitte die Anschrift in chinesischen Zeichen. Bei einer Adresse in Deutschland schreiben Sie die Angaben auf Deutsch. Schreiben Sie bitte deutlich, damit die Post sicher ankommt.

Merkblatt Deutschland-Verfahren

 

 
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