FAQ

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Die Antworten sollen Ihnen helfen, die verschiedenen Verfahren und die Arbeitsweise der APS besser zu verstehen.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, die für die Allgemeinheit interessant sein könnten, schicken Sie diese Frage bitte über das untenstehende Kontaktformular mit dem Betreff „FAQ" an unsere Mail-Adresse. Wir sammeln die Fragen und werden sie sobald wie möglich im Netz veröffentlichen. Bitte vergessen Sie in Ihrer Mail nicht Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Vielen Dank!

1.  Über die APS
2.  Hochschulzugangsberechtigung
3.  Die verschiedenen Verfahren der APS
4.  Die Entgelte der APS
5.  Die einzureichenden Unterlagen
6.  Die Überprüfung der Unterlagen
7.  Das Interview
8.  Zertifikate und Bescheinigungen
9.  Das Visum

 

1.  Über die APS

Wofür gibt es die APS?
Die APS ist eine Einrichtung des Kulturreferats der Deutschen Botschaft Peking und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Sie wurde im Juli 2001 gegründet. Die APS überprüft die Hochschulzugangsberechtigung und die akademischen Leistungsnachweise chinesischer Studienbewerber, die ein Studium in Deutschland anstreben.
Die Hauptarbeit der APS besteht in der Überprüfung der Unterlagen chinesischer Studienbewerber auf Echtheit. Sie überprüft außerdem die Hochschulzugangsberechtigung. Nach positivem Verlauf der Prüfung stellt die APS dem Bewerber ein Zertifikat (China-Verfahren) bzw. eine Bescheinigung (Deutschland-Verfahren, Künstler-Verfahren) aus.

Muss man zuerst zur APS, wenn man in Deutschland studieren will?
Nach den Regelungen für ein Auslandsstudium müssen alle chinesischen Studierenden, die in Deutschland studieren wollen sowie diejenigen die nach einem Sprachkurs in Deutschland weiter studieren wollen, das Zertifikat der APS haben. Es ist für die Bewerbung an deutschen Hochschulen einzureichen.

Wird die APS ein Büro in Guangzhou oder Shanghai eröffnen?
Nein. Allerdings werden zurzeit einmal im Monat eine Woche lang Interviews in Shanghai durchgeführt. In Guangzhou und auch in Chengdu findet normalerweise je eine Interviewwoche im Frühjahr und im Herbst statt. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte unserer Webseite.

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2.      Hochschulzugangsberechtigung

Wie kann ich wissen, ob mein Studium an der chinesischen Hochschule zum Studium in Deutschland berechtigt?
Um zu bewerten, ob ein Studium an einer chinesischen Hochschule zu einem Hochschulzugang in Deutschland führt, benutzen wir folgende Kriterien:
Ist die Hochschule eine anerkannte Hochschule des chinesischen Bildungsministeriums? (bitte vergleichen Sie die Hochschulliste auf der Webseite des chinesischen Bildungsministeriums)
Haben Sie die allgemeine Hochschulaufnahmeprüfung „Gaokao" gemacht und sind Sie in einen Vollzeitstudiengang an einer normalen chinesischen Hochschule aufgenommen worden?
Ist Ihre Studienrichtung nicht „Gaozhi"?
Erhalten Sie nach Ihrem Abschluss einen normalen Bachelor? Oder: Haben Sie ein dreijähriges Junior-College abgeschlossen?
Wenn Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, haben Sie die Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in Deutschland. Wenn Sie sich nicht sicher sind, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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3.      Die verschiedenen Verfahren der APS

Welche Verfahren gibt es?
Bei der APS gibt es folgende Verfahren zur Bewerbung:

  • - China-Verfahren
  • - Deutschland-Verfahren
  • - Künstler-Verfahren
  • - Partnerschaftsprogramme für Hochschulkooperationen
  • - Doktoranden
  • - Stipendiaten

Wenn Sie sich nicht sicher sind, in welchem Verfahren Sie sich bewerben müssen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Soll ich mich zuerst bei der APS oder zuerst bei einer deutschen Hochschule bewerben?
Normalerweise bewirbt man sich zuerst bei der APS, und nachdem man das Zertifikat erhalten hat, bei einer deutschen Hochschule.
Ausnahmen sind Mittelschüler einer chinesischen Kunst- oder Musikmittelschule. Sie brauchen zunächst die Einladung zu Aufnahmeprüfung an einer deutschen Kunst- oder Musikhochschule, ehe sie sich bei der APS bewerben können.
Eine andere Ausnahme sind Doktoranden, die ebenfalls zunächst die Zulassung oder Einladung einer deutschen Hochschule oder Forschungsinstitution brachen, ehe sie sich bei uns bewerben können.

Ich studiere gerade im letzten Jahr des Bachelorstudiengangs. Soll ich gleich nach Deutschland gehen oder erst, wenn ich meinen Abschluss habe?
Sie können selbst entscheiden, wann Sie nach Deutschland zum Studium gehen möchten. Wir schlagen allerdings vor, dass Sie nach Ihrem Abschluss nach Deutschland gehen. Dadurch haben Sie auf jeden Fall Ihren chinesischen Hochschulabschluss, selbst wenn Sie aus irgendwelchen Gründen das Studium in Deutschland nicht beenden sollten.

Ich bin in Deutschland, mein Visum wurde am 31.03.2002 ausgestellt, aber ich bin erst nach dem 01.04.2002 nach Deutschland eingereist, kann ich am Deutschland-Verfahren teilnehmen?
Sie können am Deutschland-Verfahren teilnehmen. Alle Bewerber, die ein Studienvisum haben, welches vor dem 01.04.02 ausgestellt worden ist und sich in Deutschland aufhalten, können sich im Deutschlandverfahren bewerben. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie mit einem Sprachkursvisum nach Deutschland eingereist sind.

Ich bin in Deutschland, habe aber ein reines Sprachkursvisum. Ich möchte in Deutschland studieren. Was muss ich tun?
Es gibt zwei Arten von Sprachkursvisa:
1. Sprachkursvisa, die nach der Überprüfung der APS und nach Erhalt des Zertifikats ausgestellt sind. Sie berechtigen zu Sprachkurs und Studium in Deutschland und müssen in Deutschland nicht mehr umgewandelt werden.
2. reine Sprachkursvisa, bei denen kein APS-Zertifikat vorlag. Sie berechtigen nur zum Sprachkurs in Deutschland, nicht zum Studium. Sie können in Deutschland nicht in ein Studienvisum umgewandelt werden. Für den Erhalt eines Studienvisums müssen Sie zurück nach China kommen und an der Überprüfung durch die APS teilnehmen.
Wir schlagen daher vor, dass Sie zunächst das Zertifikat erwerben, ehe Sie nach Deutschland zum Sprachkurs reisen.

Ich habe bereits vor April 2002 am Interview der APS teilgenommen, aber nicht bestanden. Danach bin ich vor dem 1. April 2002 nach Deutschland gereist. Kann ich am Deutschland-Verfahren teilnehmen und muss nicht am Interview in Beijing teilnehmen?
Nein, das geht nicht. Diese Art von Bewerbung wird als Versuch bewertet, das Interview zu umgehen. Für ein Zertifikat müssen Sie bei uns in China erfolgreich am Interview teilnehmen.

Ich bin mit einem Deutschen/einer Deutschen verheiratet und lebe in Deutschland. Kann ich am Deutschland-Verfahren teilnehmen?
Ja, das geht. Sie müssen aber eine Kopie der Heiratsurkunde sowie eine Kopie des Passes Ihres Ehepartners/-partnerin mit deutscher Staatsbürgerschaft einreichen.

Ich möchte in Deutschland meinen Doktor machen. Was muss ich tun?
Bitte setzen Sie sich zunächst mit der deutschen Hochschule in Verbindung. Wenn sie kein APS-Zertifikat verlangt, können Sie Ihr Visum direkt bei der Deutschen Botschaft bzw. beim entsprechenden Konsulat nach Terminvereinbarung beantragen. Dafür brauchen Sie aber die Original-Zulassung oder ein Einladungsschreiben.
Wenn die deutsche Hochschule ein APS-Zertifikat verlangt, reichen Sie bitte Ihre Unterlagen inklusive einer Kopie der Zulassung zur Promotion oder einem Einladungsschreiben bei uns ein. Das Entgelt für die Überprüfung beträgt 1000 RMB.

Ich habe früher an einem Partnerschaftsprogramm teilgenommen und möchte nun in Deutschland die Hochschule wechseln. Was muss ich tun?
Wenn man an Partnerschaftsprogramm teilnimmt, ist ein Hochschulwechsel nicht vorgesehen. Sie müssen sich erneut im China-Verfahren bewerben und in China am Interview teilnehmen, um ein APS-Zertifikat zu bekommen.

Ich habe ein Stipendium bekommen. Was muss ich tun?
Bitte setzen Sie sich zuerst mit Ihrem Stipendiengeber bzw. der deutschen Hochschule in Verbindung, ob Sie ein APS-Zertifikat brauchen. Wenn ja, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf und senden uns eine Kopie der Stipendienzusage. Wir werden Sie dann über das weitere Vorgehen informieren.

Ich habe Klavier studiert, aber in meinem Studienbuch steht „Musikerziehung". Gehöre ich zum Künstlerverfahren?
Sie können sich nicht im Künstlerverfahren bewerben. Dies gilt nur für rein künstlerische Studiengänge, nicht für musik-  oder kunstpädagogische Studiengänge. Alle Design-Studiengänge gehören ebenfalls nicht zu den rein künstlerischen Studiengängen. Rein künstlerische Studiengänge sind beispielsweise Klavier, Ölmalerei, Komponieren etc.

Ich habe an einer Hochschule der beruflichen Bildung (Gaozhi) studiert, kann ich mich bei der APS bewerben?
Absolventen von Gaozhi-Studiengängen haben zurzeit keinen Zugang zu den deutschen Hochschulen.

Ich studiere in China, habe aber keine chinesische Staatsbürgerschaft. Muss ich mich bei der APS bewerben?
Sämtliche Bewerber, die keine chinesische Staatsbürgerschaft haben sowie Bewerber aus Hongkong, Taiwan oder Macao, die an einer vom chinesischen Bildungsministerium anerkannten Hochschule studieren oder diese absolviert haben, sollten sich zunächst mit der deutschen Hochschule in Verbindung setzen, ob sie ein APS-Zertifikat benötigen. Wenn ja, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, da diese Fälle im Einzelfall entschieden werden.

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4.      Die Entgelte der APS

Wie wird das Entgelt der APS bezahlt?
Bitte überweisen Sie das Entgelt zunächst auf das Konto der APS. Heben Sie den Einzahlungsbeleg bitte gut auf! Bitte fügen Sie eine Kopie des Einzahlungsbelegs Ihren Unterlagen bei.
Unsere Kontoverbindung lautet:
Empfänger: German Embassy Cultural Section Academic   Evaluation Center
Kontonummer: 803715147508092001
Name der Bank: Bank of China Landmark Tower Branch
Sie können den Betrag bei jeder beliebigen Bank auf unser Konto einzahlen.
Wenn Sie ein eigenes Konto besitzen, können Sie den Betrag direkt von Ihrem auf unser Konto überweisen.
Nähere Informationen, wie man eine Überweisung tätigt, bekommen Sie bei Ihrer Bank.

Welche Entgelte gibt es?
Vom 01.07.04 an gilt folgende Entgeltregelung:
Für Bewerber im China-Verfahren:  2500 RMB
Für Bewerber im Deutschlandverfahren: 1000 RMB
Bewerber im Partnerschaftsprogramm: 1000 RMB
Bewerber im Künstlerverfahren:  500 RMB
Stipendiaten: 1000 RMB
Doktoranden: 1000 RMB
Wiederholung des Interviews: 1000 RMB
Nachzertifizierung Bachelor:  500 RMB
Weitere Zertifikate: 50 RMB/Stück

Wie kann ich mein überwiesenes Geld zurückbekommen?  
Sie können Ihr eingezahltes Entgelt nur innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Unterlagen zurückbekommen. Bitte informieren Sie uns schriftlich (Email oder Fax) über die Gründe, warum Sie Ihr Geld zurück überwiesen haben wollen, z.B. Sie haben Ihre Pläne geändert und wollen nicht nach Deutschland zum Studium oder Sie haben zuviel Geld überwiesen o.ä. Wir zahlen nur per Geldbrief zurück. Bitte geben Sie uns daher den Namen, die Telefonnr.  und die Adresse des Empfängers an und senden uns eine Kopie der Originalüberweisung von Ihnen.
Ab dem 01.07.04 gilt, dass keinerlei Visumgebühren mehr erstattet werden. Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie die Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in Deutschland haben, können Sie sich bei uns umsonst erkundigen.

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5. Die einzureichenden Unterlagen

Wie kann ich meine Unterlagen abgeben? Muss ich sie vor oder nach der Überweisung des Entgelts abgeben?  
Wenn Sie die geforderten Unterlagen vollständig beisammen haben, können Sie sie uns mit der Post schicken oder direkt bei uns am Schalter abgeben. Sie müssen erst das Entgelt überweisen, ehe Sie den Antrag inklusive einer Kopie des Einzahlungsbelegs bei uns abgeben oder uns zuschicken. Die Überweisung des Entgeltes und die Absendung der Unterlagen sollten möglichst am gleichen Tag oder einen Tag später erfolgen. Sonst ist eine Zuordnung schwierig und der Antrag kann nur verzögert bearbeitet werden.   

Wann ist ein Antrag vollständig?
Erst wenn Ihr Antrag
- alle erforderlichen Unterlagen enthält und
- das Entgelt bei uns auf dem Konto angekommen ist

ist der Antrag vollständig und kann bearbeitet  werden.

Welche Unterlagen müssen beglaubigt werden? Wo kann ich Beglaubigungen anfertigen lassen?
Welche Unterlagen beglaubigt werden müssen, entnehmen Sie bitte den Merkblättern zum jeweiligen Verfahren. Sie müssen in einem staatlich anerkannten Notariat angefertigt werden. Die Übersetzungen müssen auf Deutsch oder Englisch sein.

Welche Art von Beglaubigung muss ich einreichen?
Jede Beglaubigung muss folgendes beinhalten:

  1. - Eine Kopie des zu beglaubigenden Dokuments
  2. - Eine Übersetzung des zu beglaubigenden Dokuments in Deutsch oder Englisch
  3. - Eine Beglaubigung der einzelnen Dokumente und die Ausstellung der Beglaubigung durch einen Notar des Notariats
  4. - Eine deutsche oder englische Übersetzung von 3.

Nummer 2 und 4 sind Übersetzungen in eine Fremdsprache. Die vier Bestandteile müssen nicht in der genannten Reihenfolge in das Beglaubigungsschreiben eingefügt sein. Sie müssen aber alle vorhanden sein.

Mein Antrag war vollständig, warum muss ich noch weitere Unterlagen einreichen?
Dies geschieht meistens, wenn die Unterlagen nicht den Anforderungen entsprechen. Die APS hat das Recht, weitere Unterlagen anzufordern.

Ich habe mein Grundschulzeugnis nicht mehr. Was soll ich tun?
Sie können stattdessen das Zeugnis über die 9jährige Pflichtschulbildung einreichen. Wenn Sie dieses auch nicht haben,  können Sie von Ihrer Grundschule eine Bescheinigung einholen, dass Sie dort Schüler waren. Diese Bescheinigung muss im Original eingereicht werden. Sie braucht nicht beglaubigt zu werden. Sie muss die Angabe des Zeitraums, in welchem Sie Schüler waren, sowie die Unterschrift des Verantwortlichen und den Stempel der Schule enthalten. Bitte geben Sie auch die Telefonnummer der Schule an.

Ich habe die Gaokao zweimal gemacht und ein Jahr der Oberschule wiederholt. Muss ich dafür eine Bescheinigung haben?
Nein, es reicht, wenn Sie das Oberschulzeugnis und das Zeugnis der Gaokao einreichen. Allerdings behält sich die APS vor, iin Zweifelsfällen weitere Unterlagen anzufordern.

Muss ich die Noten des Oberschulabschlusses und die Zulassung der chinesischen Hochschule einreichen?
Nein, brauchen Sie nicht. Wir benötigen nur einen Nachweis über die abgelegte Gaokao sowie eine Immatrikulationsbescheinigung (wenn Sie Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben).

Mein Studienbuch wurde von meiner Fakultät ausgestellt. Ist das ausreichend?
Nein. Wir verlangen von den Bewerbern, dass das Studienbuch von der Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten, der Verwaltung oder der Studienabteilung ausgestellt wurde. Wenn Sie bereits Ihr von der Fakultät ausgestelltes Studienbuch an uns geschickt haben, werden wir Sie benachrichtigen und bitten, die Unterlagen zu ergänzen. Erst wenn die geforderten Unterlagen bei uns eingereicht wurden, kann der Antrag weiter bearbeitet werden.

Ich habe die Universität abgeschlossen, aber kein Bachelorzeugnis erhalten. Muss ich eine Erklärung darüber einreichen?
Ja. Sie müssen von Ihrer Universität eine Bescheinigung einreichen, aus der hervorgeht, warum Sie kein Bachelorzeugnis erhalten haben.

Ich habe mein Zeugnis in einem verschlossenen Umschlag erhalten. Muss ich ihn öffnen und eine Kopie des Zeugnisses beglaubigen lassen?
Nein, Sie können uns den ungeöffneten Umschlag einreichen.

Muss ich das Zeugnis von CET 4 und CET  beglaubigen lassen?
Nein, brauchen Sie nicht. Uns reichen einfache Kopien Ihrer Sprachprüfungen (z.B. CET 4, CET 6; TestDaF, TOEFL, GRE etc.)

Ich habe Deutsch im Selbststudium gelernt, wie soll ich darüber eine Bestätigung geben?
Bitte schreiben Sie selbst eine Erklärung, wie lange Sie Deutsch gelernt haben und welchem Stundenumfang es in etwa hatte.

Warum muss ich meine Festnetznummer, meine Handynummer und meine Postadresse angeben?
Wenn wir Sie unter einer Nummer garantiert erreichen können, dann gibt es keine Probleme. Allerdings erreichen wir die Bewerber oft nicht, deswegen geben Sie uns bitte mehrere Wege an, auf denen wir Sie erreichen können.

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6. Die Überprüfung der Unterlagen

Wie lange dauert die Überprüfung?
Wenn die Unterlagen vollständig sind und keine Probleme auftauchen sowie das Entgelt bei uns eingegangen ist, dauert es etwa 6-8 Wochen, bis das Zertifikat ausgestellt wird. Davon braucht die Überprüfung der Unterlagen ca. 4 Wochen, nach weiteren 1-2 Wochen findet das Interview statt. Nach dem Interview wird das Ergebnis innerhalb 1-2 Wochen per Post versandt.  Bitte beachten Sie diesen Zeitrahmen bei der Bewerbung an einer deutschen Hochschule.

Warum habe ich noch keine Nachricht von der APS, obwohl ich meine Unterlagen bereits vor mehreren Monaten abgeschickt habe?
Vielleicht war Ihr Antrag nicht vollständig oder es gab Probleme mit der Überweisung. Sie können bei uns am Schalter nachfragen, uns eine Mail oder ein Fax schicken. Bitte erklären Sie uns in dem Schreiben Ihre Situation und geben Sie ihre Daten an (vollständiger Name, Geburtsdatum, Prüfnummer, Nummer des Personalausweises oder Passes). Geben Sie außerdem an, wie wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können, so dass wir Ihnen antworten können.

Wann werden in Shanghai Interviews durchgeführt, wie kann man sich bewerben?
Wir führen in Shanghai ca. alle 1-2 Monate eine Prüfwoche durch. Die genauen Termine erfahren Sie auf unserer Webseite, wo wir sie rechtzeitig bekannt geben. Bewerben können sich alle, die im Einzugsgebiet des Konsulats Shanghai(Shanghai, Zhejiang, Anhui, Jiangsu) studieren oder arbeiten. Wenn Sie die Deadline für die kommende Prüfwoche sehen, sollten die Unterlagen schon seit ca. vier Wochen bei uns eingegangen sein. Sie können Sie sich per Fax oder Email für die Prüfwochen in Shanghai anmelden. Wer einen Termin bekommt, bestimmt das Eingangsdatum der Unterlagen. Bitte geben Sie auf Ihrer Anmeldung zur Prüfwoche Ihren Namen, Geburtsdatum, Prüfnummer (soweit bekannt) sowie eine Telefonnummer an. Wer auf jeden Fall in Shanghai Interview machen will, kann dies gleich am Anfang bei der Einreichung der Unterlagen auf dem Anmeldeformular vermerken.
Wenn Sie aus dem Konsulatsbereich Shanghai kommen und nichts auf dem Anmeldebogen vermerkt ist, werden wir für Sie automatisch einen Interviewtermin in Shanghai arrangieren. Wenn Sie doch lieber in Beijing Interview machen wollen, schicken Sie uns bitte eine Email oder ein Fax.

Ich habe die Deadline für die Bewerbung für die Prüfwoche in Shanghai gesehen und habe meinen Antrag kurz vorher abgegeben. Wieso habe ich keinen Termin bekommen?
Bewerber, die in Shanghai das Interview machen wollen, müssen ihre Unterlagen frühzeitig nach Beijing schicken. Wenn Sie Ihre Unterlagen ganz knapp vor der Deadline erst absenden, kann es sein, dass Ihre Unterlagen noch nicht geprüft werden konnten und wir daher noch keinen Interviewtermin vergeben konnten.

Ich habe das erste Interview nicht bestanden, wann kann ich einen zweiten Termin haben?
Wenn Sie das Interview nicht bestanden haben, können Sie nach drei Monaten sich per Fax, Email oder Telefon zu einem zweiten Interview anmelden. Wenn auch das zweite Interview nicht erfolgreich war, haben Sie noch eine dritte Chance. Sie können sich ebenfalls per Fax, Email oder Telefon für das dritte Interview anmelden.

Wie bezahle ich das Entgelt für das Zweit- oder Drittinterview?
Bitte überweisen Sie das Entgelt (1000 RMB) auf unser Konto bei der Bank of China. Bringen Sie bitte das Original des Einzahlungsbelegs zu Ihrem Interviewtermin mit.

Ich habe bereits einen Termin für das Interview erhalten. Ich möchte ihn ändern. Geht das?
Nein. Nur wenn besondere Gründe vorliegen, kann der Termin geändert werden. Wenn Sie unentschuldigt nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, gilt das als nicht bestanden und Sie können das Interview insgesamt nur noch zweimal machen.

Ich habe bereits den Termin für das Interview telefonisch erhalten. Muss ich ihn noch einmal bestätigen. Kann ich ihn noch einmal ändern?
Sie müssen den Termin nicht noch einmal bestätigen, wenn Sie persönlich das Telefongespräch mit uns geführt haben. Der Termin kann nicht mehr geändert werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahmesituation vor.

Ich habe Geld und Unterlagen abgeschickt. Wie kann ich wissen, ob die APS das Geld und die Unterlagen erhalten hat?
Wenn Sie nach ca. vier Wochen noch keine Information von der APS erhalten haben, können Sie per Fax oder Email nachfragen. Bitte sehen Sie davon ab, sofort nach Absenden der Unterlagen nachzufragen. Oft sind die Unterlagen noch nicht in den Computer eingegeben und können aus der Menge an Material nicht so schnell herausgesucht werden.

Was ist die Prüfnummer? Bekommt man sofort einen Termin, wenn man eine Prüfnummer erhalten hat?
Die Prüfnummer ist eine Verwaltungsnummer der APS. Sie hilft, die Materialien den Bewerbern zuzuordnen und dient der Verwaltung. Wenn man eine Prüfnummer erhalten hat, bedeutet dies nicht, dass man sofort einen Termin bekommt.

Ich bin in Deutschland und will nach China zurückfahren, um am Interview teilzunehmen. Wie muss ich mich bewerben?
Bitte senden Sie zunächst Ihre Materialen und überweisen Sie das Entgelt auf das Konto der APS. Nach ca. 4 Wochen können Sie sich per Email oder Fax mit uns in Verbindung setzen und einen Terminwunsch für das Interview angeben. Bitte geben Sie Ihren Namen, Geburtsdatum, Prüfnummer (soweit bekannt) sowie Telefon und Mailadresse an.

Ich habe schon eine Zulassung zu einer deutschen Hochschule oder eine Sprachschule. Kann ich früher zum Interview kommen?
Wenn Sie bereits eine Zulassung zu einer Hochschule haben, können wir eventuell einen früheren Interviewtermin arrangieren. Bitte senden Sie uns eine Kopie der Zulassung sowie Ihren Namen, Geburtsdatum, Telefonnummer, Mailadresse und Prüfnummer sowie das gewünschte Datum per Fax.

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7. Das Interview

Was brauche ich für das Interview?
Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass und wenn Sie zum zweiten oder dritten Mal kommen, das Original des Einzahlungsbelegs über 1000 RMB mitbringen. Sie können darüber hinaus einen Stift, ein Lineal sowie Wörterbücher mitbringen (aber kein elektronisches Wörterbuch).

Was beinhaltet das Interview und in welcher Sprache wird es gehalten? Wie kann ich mich vorbereiten?
Interviewsprachen sind Deutsch oder Englisch. Sie selbst entscheiden, welche Sprache Sie verwenden wollen und geben dies bei der Bewerbung auf dem Anmeldeformular an.
Wenn sich z.B. für Deutsch entschieden haben, bestimmte Wörter aber nur auf Englisch wissen, können Sie in so einem Fall auch Englisch verwenden.
Das Interview besteht aus mehreren Teilen. Vor dem Interview bekommen Sie eine kleine Aufgabe, die Ihrem Studienbuch  angepasst ist. Sie haben zwanzig Minuten Zeit sich vorzubereiten. Dies soll Ihnen helfen, Ihre Gedanken zu sammeln und Ihnen Zeit geben, eine Antwort zu überlegen. Sie sollten sich Notizen machen oder auch ganze Sätze aufschreiben.
Nach einer kurzen Begrüßungsphase können Sie Ihre Überlegungen zu dieser Aufgabe dann im Interview vortragen. Darüber hinaus gibt es weitere Fragen zu anderen Kursen, die Sie im Studium besucht haben. Sie müssen sich nicht an den gesamten gelernten Stoff erinnern, aber Sie sollen zeigen, dass Sie dieses Fach studiert haben. Das Interview bezieht sich nicht auf die Fachrichtung, die Sie später in Deutschland studieren wollen, sondern nur auf Ihre Studien in China.
Für das Interview ist keine besondere Vorbereitung notwendig. Sie können sich aber Ihr Studienbuch noch einmal anschauen und rekapitulieren, was Sie in den Kursen der letzten Semester gelernt haben.
Seien Sie nicht nervös! Sie brauchen sich vor dem Interview nicht fürchten. Unsere Prüfer sind höflich und Ihnen wohlgesonnen. Die meisten Studenten bekommen nach der Überprüfung ein Zertifikat. Wenn Sie doch nicht bestehen sollten, werden wir Sie schriftlich über die Gründe informieren (fachliche oder sprachliche Gründe).

Ich habe mich im Interview auf Deutsch vorgestellt und die Fragen zu meinem Studienfach auf Englisch beantwortet. Warum ist auf meinem Zertifikat Deutsch nicht angegeben?
Die Angabe zur Interviewsprache auf dem Zertifikat ist kein Nachweis über Ihren Sprachstand. Wir zertifizieren die Sprache, die im Interview am besten und damit im Allgemeinen auch hauptsächlich gesprochen wurde. Die Angabe, dass das Interview vorwiegend in englischer Sprache geführt wurde, beinhaltet damit ja auch, dass zu einem Teil Deutsch gesprochen wurde.

Ich hatte in mein Wörterbuch ein beschriebenes Blatt Papier gelegt. Warum wird das Interview abgebrochen?
Die APS gibt Ihnen Papier zum Schreiben. Um die Echtheit und die Gerechtigkeit des Interviews zu garantieren, wird das Interview abgebrochen, wenn Sie Dinge mit in die Vorbereitungskabine nehmen, die in der obigen Antwort nicht genannt sind.

Wie bekomme ich das Ergebnis meines Interviews?
Wenn Sie das Interview erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie nach ca. zwei Wochen zehn Zertifikate per Einschreiben zugesandt. Wenn Sie das Interview nicht erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie eine schriftliche Nachricht.

Ich habe eine Hochschule im Ausland besucht, allerdings nicht in China oder Deutschland, aber bisher keinen Abschluss gemacht. Jetzt möchte ich mich an einer deutschen Hochschule bewerben. Muss ich auch am APS-Verfahren teilnehmen? Wenn nicht, kann die APS mir eine Bescheinigung ausstellen, dass ich kein APS-Zertifikat bekommen kann?
Sie brauchen nicht am APS- Verfahren teilzunehmen. Die Hauptaufgabe der APS ist es, die Echtheit der in der VR China erworbenen Leistungsnachweise bzw. Abschlüsse chinesischer Studierender und Graduierter zu überprüfen sowie die Hochschulzugangsberechtigung festzustellen. Im Allgemeinen stellt die APS keine Bescheinigung aus, die die Nichtprüfbarkeit bestätigt. Nur auf Anforderung und wenn Sie uns die Adresse und den Ansprechpartner des Akademischen Auslandsamts der deutschen Hochschule sowie die Telefon- und Faxnummer nennen, werden wir uns selbst mit dem Akademischen Auslandsamt in Verbindung setzen.

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8. Zertifikate und Bescheinigungen

Welche Arten von Zertifikaten und Bescheinigungen stellt die APS aus? Welche Unterschiede gibt es?
Je nach Verfahren stellt die APS Zertifikate und Bescheinigungen aus, deren Funktion und Verwendung unterschiedlich ist. Es wird ausgestellt
a)        für Studierende, die in China sind: Zertifikat (damit kann man sich an deutschen Hochschulen bewerben und am vereinfachten Visumverfahren teilnehmen)
b)        für Studierende, die bereits in Deutschland sind: Bescheinigung (werden nur Studierenden im Deutschland-Verfahren ausgestellt, ist nicht gleich einem Zertifikat). Wenn Sie bereits eine Bescheinigung erhalten haben und in Deutschland die DSH nicht bestanden haben, oder das Visum aus anderen Gründen in Deutschland nicht verlängert werden kann, müssen Sie nach China zurückkehren und erneut am Verfahren der APS teilnehmen, um ein Zertifikat zu erhalten, mit dem sie ein neues Visum beantragen können.
c)        für Studierende in rein künstlerischen Studiengängen: Bescheinigung (damit kann man sich nur an Kunst- oder Musikhochschulen bewerben, nicht an allgemeinen Hochschulen)
d)         für Doktoranden und Stipendiaten: Bescheinigung

Was steht auf dem Zertifikat im China-Verfahren?
Das Zertifikat ist doppelseitig. Es beinhaltet persönliche Informationen des Studierenden wie den Namen, das Geburtsdatum, Geburtsort, die Prüfnummer, Prüfdatum, Hochschule (mit Angabe, ob es eine 211-Hochschule ist), die Fachrichtung, den Abschluss bzw. die Semesterzahl, den Notendurchschnitt, die Sprachnachweise und ein Einschätzung des im Interview gezeigten Sprachniveaus.

Auf meinem Zertifikat wird der Notendurchschnitt angegeben. Wie wird er berechnet?
Seit Mai 2004 wird auf den Zertifikaten der APS der Notendurchschnitt angegeben. Er wird nach der „Bayerischen Formel" berechnet, die durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Festsetzung von Gesamtnoten bei ausländischen Hochschulzeugnissen festgelegt wurde (nachzulesen bei anabin unter: www.ifos.de/anabin/default.htm, dann weiter mit "Dokumente und Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zum Hochschulzugang und Festsetzung Gesamtnote" oder auch direkt: www.ifos.de/anabin/dokumente/GesNot.doc)
Hierbei werden bei Studenten, die das Studium noch nicht abgeschlossen haben, nur die Noten eingerechnet, die bis zum Hochschulzugang in Deutschland erworben wurde. So wird beispielsweise von einem Bewerber, der an einer 211-Hochschule studiert, nur das erste Semester für die Notenberechnung herangezogen, da dieses eine Semester bereits den Hochschulzugang in Deutschland eröffnet. Bei Bewerbern, die bereits einen Bachelor- oder Junior College-Abschluss erworben haben, werden die Noten aus allen Semestern bis zum ersten Hochschulabschluss mit eingerechnet.
Früher haben die Akademischen Auslandsämter der Hochschulen den Notendurchschnitt berechnet. Im Zuge der Zusammenarbeit mit assist e.V. hat die APS diese Aufgabe übernommen. So wird die Gesamtnote auch dem Bewerber bekannt und spart gleichzeitig den Akademischen Auslandsämtern und assist e.V. viel Arbeit.

Ich habe 4 Semester studiert, aber auf meinem Zertifikat stehen nur 2. Warum?
Wenn Sie Kurse nicht bestanden haben, können wir das Semester nicht als bestanden werten. Sie können nur vollständig besuchte und bestandene Semester berechnen.

Wie lange sind die Zertifikate und Bescheinigungen gültig?
Zertifikate und Bescheinigungen sind unbefristet gültig.

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9. Das Visum

Wie beantragt man nach dem APS-Verfahren das Visum?
Wenn Sie das Verfahren der APS erfolgreich durchlaufen haben, nehmen Sie am vereinfachten Visumverfahren teil. Wenn der Visumantrag mit allen einzureichenden Unterlagen vorbereitet ist, müssen Sie oder ein von Ihnen Beauftragter den vollständigen Visumantrag bei uns am Schalter einreichen. (Wir empfehlen dringend, den Antrag selbst abzugeben und nicht mit der Post zu schicken, da so unvollständig ausgefüllte oder nicht vollständige Anträge sofort korrigiert werden können.). Sie müssen keinen Interviewtermin für den Visumantrag machen. Sie können Ihren Visumantrag am Tag Ihres Interviews oder Montag bzw. Mittwochvormittag zwischen 8.30 und 11.30 Uhr bei uns einreichen.

Ich habe das Interview bereits erfolgreich abgelegt. Ich bin ein Student aus Shanghai. Muss ich mein Visum in Shanghai oder in Peking beantragen?
Wenn Sie am APS-Verfahren teilgenommen haben, müssen Sie Ihren Visumantrag bei uns einreichen. Sie dürfen nicht bei der Deutschen Botschaft in Peking oder den Konsulaten in Shanghai oder Guangzhou Ihren Antrag einreichen.
Bewerber im Künstler-Verfahren aus dem Zuständigkeitsgebiet Peking können die APS beauftragen, einen Interviewtermin für sie bei der Botschaft in Peking zu machen, Bewerber des Künstler-Verfahrens aus anderen Landesteilen müssen selbst einen Termin für das Interview des Visumantrags mit der Visumabteilung des zuständigen Konsulat machen.

Wie bekomme ich mein Visum?
Die Visumabteilungen der Deutsche Botschaft Peking bzw. der Konsulate in Shanghai oder Guangzhou schicken Ihnen Ihren Pass mit dem Visum direkt an die von Ihnen angegebene Adresse oder benachrichtigen Sie schriftlich.

Ich habe bereit das Verfahren der APS durchlaufen und meine Zertifikate bekommen. Kann ich mit einer Zulassung einer deutschen Sprachschule ein Visum beantragen?
Ja, das können Sie. Allerdings muss der Kurs an der Sprachschule mindestens sechs Monate dauern und 20 oder mehr Wochenstunden haben. Ein dreimonatiger Sprachkurs kann gebucht werden, wenn der Studienwunsch deutlich erkennbar ist, sprich Sie schon Kontakt mit der deutschen Hochschule haben. Auf der Zulassung muss vermerkt sein, dass die Gebühren für den Sprachkurs bereits bezahlt sind. Das Visum braucht dann in Deutschland nicht mehr gewechselt werden, wenn Sie an einer deutschen Hochschule weiterstudieren wollen.
Bitte vergleichen Sie die entsprechenden Informationen auf derWebseite der Deutschen Botschaft.

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